| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Bebauungsplanung "In der Mandel - Erweiterung" - 1. Änderunga) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGBb) Anerkennung des Bebauungsplanentwurfes als Grundlage für die Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB)c) Festlegung des Verfahrens |
a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Bauhofes die Änderung des Bebauungsplanes „In der Mandel – Erweiterung“.
Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich auf die Parzellen Gemarkung Platten, Flur 1, Flurstücke 4/9, 5/9, 6/2 und 213/4 (tlw.). Die Abgrenzung des vorläufigen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Lageplan. Die Gesamtgröße des Plangebietes betrag rd. 1.800 m².
Innerhalb des Plangebietes sollen Flächen für den Gemeinbedarf gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB festgesetzt werden. Da die Voraussetzungen des § 13 a BauGB vorliegen, wird der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wittlich-Land (2006) ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes derzeit als gewerbliche Bauflächen dargestellt. Das Entwicklungsgebot ist gewahrt.
b) Anerkennung des Bebauungsplanvorentwurfes
Nach eingehender Beratung erkennt der Gemeinderat den vom Planungsbüro Planung 1., Wittlich und der Verwaltung erstellten Bebauungsplanvorentwurf bestehend aus Planurkunde, Textfestsetzungen und Begründung als Grundlage zur Durchführung der Beteiligungsverfahren an.
Die textliche Festsetzung unter 1.4 ist zu konkretisieren (welche Flächen genau gem. Satz 1 begrünt werden müssen).
Der Entwurf der Planurkunde mit den Textfestsetzungen wurde den Ratsmitgliedern mit der Sitzungseinladung zugestellt.
c) Festlegung des Verfahrens
Da die Voraussetzungen des § 13 a BauGB vorliegen, beschließt der Gemeinderat, den Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Damit gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Abs. 2 BauGB. Der Gemeinderat beschließt, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie durch Auslegung in der Verwaltung erfolgen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB soll gleichzeitig mit der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
| 3. | Änderung der Hauptsatzung |
In § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Platten vom 08.10.2019 ist festgelegt, dass die Ratsmitglieder eine Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 8 EUR erhalten.
Innerhalb der Verbandsgemeinde Wittlich-Land gewähren die Gemeinden ein Sitzungsgeld von 6 bis 15 EUR.
Vor diesem Hintergrund soll § 5 Abs. 2 wie folgt angepasst werden:
§ 5
| (2) | Die Entschädigung wird gewährt in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 12 EUR. |
Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderung bedürfen jeweils der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates.
Der Ortsgemeinderat beschließt die Änderung der Hauptsatzung gemäß dem vorliegenden Entwurf.
| 4. | Inwertsetzung und barrierefreie Erschließung Bürgerhaus Platten- Information über Eilentscheidungen |
Im Zuge der Erstellung der Unterlagen für den Förderantrag im Rahmen der Dorferneuerung zum Vorhaben „Inwertsetzung und barrierefreie Erschließung des Bürgerhauses“ hat sich ergeben, dass für eine abgestimmte Entwurfsplanung entsprechend der beabsichtigten Maßnahmen noch weitere Planungsleistungen erforderlich werden.
Neben den Architekten- und Ingenieurleistungen müssen eine Tragwerksplanung (Statik) sowie eine Wärmeplanung beauftragt werden. Hierfür wurden durch das beauftragte Architekturbüro BERDI Planung GmbH aus 54470 Bernkastel-Kues entsprechende Angebote angefordert.
Das Honorarangebot des Ingenieurbüros Brämer & Reihsner aus 54516 Wittlich betreffend der Tragwerksplanung beläuft sich auf eine geprüfte Angebotssumme-Brutto in Höhe von 17.046,66 €. Die Kosten für die Erstellung eines Sanierungskonzeptes (Wärmeplanung) durch das Büro GEWG Bauphysik S.à r.l. aus L-6840 Machtum belaufen sich auf 5.295,50 € brutto. Die Angemessenheit der Angebotspreise wurde seitens des Architekturbüros BERDI Planung GmbH bestätigt.
Da die Honorarkosten laut Angebot jeweils unter 25.000,00 € netto liegen, müssen nach den vergaberechtlichen Bestimmungen keine Vergleichsangebote eingeholt werden.
Weiterhin wird im Rahmen der Planungen eine Kanalbefahrung sowie TV-Inspektion des Kanalhausanschlusses des Bürgerhauses erforderlich. Hierfür wurde durch das ebenfalls beauftragte Planungsbüro Bayer & Friedrich aus 54516 Wittlich (Technische Gebäudeausrüstung) ein entsprechendes Angebot bei der Fa. Bender Kanal- und Rohrreinigung aus 54338 Schweich angefordert. Die Kosten für eine Kanalbefahrung sowie TV-Inspektion belaufen sich auf ca. 2.200,00 € brutto. Die Angemessenheit des Angebotspreises wurde seitens des Planungsbüros Bayer & Friedrich bestätigt.
Da im August dieses Jahres der Förderantrag im Rahmen der Dorferneuerung eingereicht werden muss, zuvor jedoch die erforderlichen Antragsunterlagen (Entwurfsplanung, Kostenberechnung etc.) erstellt werden müssen und die nächste Sitzung des Gemeinderates erst am 24.09.2024 stattfindet, hat Ortsbürgermeister Jakoby im Benehmen mit den Beigeordneten die entsprechenden Aufträge im Rahmen einer Eilentscheidung vergeben.
Aufgrund der Sommerferien wäre mit großer Wahrscheinlichkeit kein beschlussfähiger Gemeinderat zusammengekommen. Ferner hatten die Ingenieurbüros Brämer & Reihsner (Statik) und GEWG Bauphysik S.à r.l. (Wärmeplanung) sowie die Fa. Bender Kanal- und Rohrreinigung mitgeteilt, dass sie kurzfristig in der Lage wären, die erforderlichen Planungsleistungen bzw. Arbeiten durchzuführen. Dies ist besonders wichtig, damit der Förderantrag fristgerecht für die Förderperiode 2025 gestellt werden kann und es durch eine abgestimmte Planung im Laufe der anschließenden Baumaßnahme zu keinen Verzögerungen und somit ggfs. zu ungedeckten und nicht zuwendungsfähigen Mehrkosten kommen kann.
Die Beigeordneten erklärten sich mit der Verfahrensweise und der Auftragsvergabe an die Ingenieurbüros Brämer & Reihsner (Statik) und GEWG Bauphysik S.à r.l. (Wärmeplanung) sowie an die Fa. Bender Kanal- und Rohrreinigung einverstanden.
Ortsbürgermeister Jakoby informierte hierüber die Verwaltung und bat um schriftliche Auftragserteilungen entsprechend der geprüften Angebotspreise.
Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidungen zustimmend zur Kenntnis.
Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig unmittelbar nach Beginn der Sitzung auf die Tagesordnung genommen.
| 5. | Förderantrag zur Inwertsetzung und barrierefreien Erschließung des Bürgerhauses - Antrag auf Befreiung von der Auflage Kunst am Bau |
Die Ortsgemeinde Platten plant eine umfangreiche Inwertsetzung sowie die Umsetzung von energetischen Maßnahmen am Bürgerhaus vorzunehmen. Weiterhin ist eine barrierefreie Erschließung des Bürgerhauses vorgesehen. In seiner Sitzung am 28.05.2024 hatte der Gemeinderat hierzu den Grundsatzbeschluss gefasst und in Bezug auf die entstehenden Kosten die Verwaltung beauftragt, einen Förderantrag im Rahmen der Dorferneuerung zu stellen.
Das im Jahre 1942 in Massivbauweise errichtete ehemalige Schulgebäude bietet in seiner jetzigen Bausubstanz als Bürgerhaus keine angemessene Nutzung mehr. Insbesondere für Mobilitätseingeschränkte und Rollstuhlfahrer ist derzeit kein barrierefreier Zugang über die Treppenanlage zum Bürgerhaus möglich. Darüber hinaus ist eine Nutzung der Räumlichkeiten im 1. Obergeschoss und Dachgeschoss aufgrund der fehlenden barrierefreien Erschließung nicht möglich. Durch den barrierefreien Umbau des Bürgerhauses, der Schaffung von einem Behinderten-WC und dem Einbau eines Plattformliftes werden die Voraussetzungen für eine barrierefreie Nutzung geschaffen und somit das Angebot an Gemeinbedarfseinrichtungen für Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Platten verbessert. Ferner erfolgt eine umfangreiche Inwertsetzung sowie die Umsetzung von energetischen Maßnahmen und der damit verbundene Austausch der Heizungsanlage.
In dem Bürgerhaus sind verschiedene Angebote bürgernaher Dienstleistungen, Räumlichkeiten für die Vereine und die Ortsgemeinde untergebracht und dient daher der Erhaltung und Stärkung der Funktionsvielfalt in sozialer und kultureller Hinsicht und vervollständigt ein qualitätsvolles Infrastrukturangebot im näheren Umfeld. Die Maßnahme trägt dazu bei, die Dorfgemeinschaft zu stärken und die ortsbildprägende Bausubstanz zu erhalten und zu sichern.
Die Kosten des Bauwerks (KG 300 und 400 brutto) liegen gemäß der Kostenberechnung nach DIN 276 des Architekturbüros Berdi aus Bernkastel-Kues bei 1.053.400,00 € brutto. Gemäß Ziffer 3.2 der Verwaltungsvorschrift zur künstlerischen Ausgestaltung öffentlich geförderter Hochbauten (VV 631) sind demnach 1,5 v. H. der Baukosten, jedoch mindestens 20.000,00 €, für die künstlerische Ausgestaltung vorzusehen. In der vorliegenden Planung sind bislang keine Mittel hierfür eingesetzt.
Von der Anwendung der Regelung dieser Verwaltungsvorschrift kann abgesehen werden, wenn die Zuwendung nicht mehr als 10 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben oder nicht mehr als 400.000 € beträgt, die zu fördernde Hochbaumaßnahme für eine künstlerische Ausgestaltung nicht geeignet ist oder denkmalpflegerischen Auflagen unterliegt oder es sich um eine Umbau- oder Ausbaumaßnahme handelt oder die künstlerische Ausgestaltung durch Beiträge Dritter gewährleistet ist.
Der Gemeinderat bittet wir daher die Bewilligungsbehörde bzw. die für die Prüfung fachlich zuständige Behörde um wohlwollende Prüfung, ob gemäß Ziffer 5.3.2. der Verwaltungsvorschrift zur künstlerischen Ausgestaltung öffentlich geförderter Hochbauten (VV 631) von der Anwendung Kunst am Bau abgesehen werden kann, da es sich bei der beabsichtigten Maßnahme schwerpunktmäßig um eine Umbau- sowie energetische Sanierungsmaßnahme handelt.
Die Verwaltung wird daher beauftragt, einen entsprechenden Antrag auf Befreiung von der Auflage Kunst am Bau für die Maßnahme „Inwertsetzung und barrierefreien Erschließung des Bürgerhauses in Platten“ zu stellen.
| 6. | Friedhofsangelegenheiten-Erweiterung der Friedhofssatzung Platten |
Die Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Platten wird um die Grabart „Urnenrasendoppelgrabstätten“ erweitert.
Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Platten, die Friedhofssatzung um die oben genannte Grabart zu erweitern.
| 7. | Friedhofsangelegenheiten-Erweiterung der Friedhofsgebührensatzung Platten |
Die Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Platten wird um die Gebühr für „Urnenrasendoppelgrabstätten“ erweitert.
Zudem werden alle Grabnutzungsgebühren um jeweils 25 € angehoben, da die Ortsgemeinde Platten seit 2019 die Grabentfernungskosten in die Grabnutzungsgebühr miteinberechnet. So werden diese Gebühren in regelmäßigen Abständen angehoben um den jährlichen Mehrkostenaufwand aufzufangen.
Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Platten, die Friedhofsgebührensatzung um die Gebühr für Urnenrasendoppelgrabstätten zu erweitern und die Grabnutzungsgebühren nach dem beiliegenden Entwurf zu erhöhen.
| 8. | Mitteilungen |
| Der Vorsitzende teilte folgendes mit: | |
| - | Am 17.09.2024 fand eine Sitzung der Fischereigenossenschaft Lieser statt, in der Herr Bruno Schüller zum Vorsitzenden gewählt wurde. |
| Die Fischereistrecke auf der Gemarkung Platten beträgt 2.300 m. Im Verhältnis zu dieser Strecke erhält die Ortsgemeinde die anteiligen Fischereipachterlöse. |
| - | Am 18.09.2024 fand eine ganztägige Ortsbürgermeisterdienstbesprechung statt, in der sich die Verbandsgemeinde vorstellte. |
| - | Am 23.09.2024 fand eine Sitzung des Elternausschusses der Kita statt. |
| - | Am 15.10.2024 findet eine Sitzung des Forstzweckverbandes Klausen statt. |
| - | Eine 12 m² große Wegeparzelle Flur 16 Nr. 186/2 wurde in Eigentum der Gemeinde umgeschrieben. |
| - | Die Reparatur Abwassergraben Schirbelberg ist ausgeführt. |
| - | Die Reparatur des Geländers am Schmiedeweg ist abgeschlossen. |
| - | Die Reparatur des Tores am oberen Eingang zum Friedhof ist in Arbeit. |
| - | Die Erneuerungsarbeiten auf dem Kinderspielplatz sind abgeschlossen. |
| - | Auf Grund der Neupflanzung von Weihnachtsbäumen müssen in diesem Jahr wohl Bäume wegen den nachgefragten Größen zusätzlich erworben werden. |
| - | Der Verkauf des Teufelsbratengewürzes erfolgt durch das Weingut Becker und die Kunstschmiede Marx. |
| - | Die Reparatur der Glasscheiben an der Buswartehalle sind vergeben. |
| - | Am 28.09.2024 wird das Efeu an der Kirchmauer von ehrenamtlichen Helfern entfernt. |
| - | In einer Gedenkveranstaltung am 28.01.2025 soll an den verheerenden Bombenabwurf am 28. Januar 2045 erinnert werden. |
| - | Er informierte über den schlechten Zustand der K59 und die nicht absehbare Abstufung. |
| - | Die Firma Ambrosius-Benz hat der Gemeinde 2 Platten Straßenpflaster gespendet. |
| 9. | Verschiedenes |
| Über folgende Punkte soll in einer der kommenden Sitzungen beraten werden: | |
| - | Sanierung Bürgerhaus (Kosten, Zeitplan, Vereinsnutzung) |
| - | Internetauftritt der Gemeinde (evtl. Gründung des WhatsApp-Kanals) |
| - | weiteres Vorgehen zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Starkregenvorsorgekonzept |
Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.