Seit dem 9. Oktober 2025 ist eine neue EU-Regelung zur Verification of Payee (VoP) in Kraft getreten, die bei SEPA-Überweisungen einen Abgleich zwischen dem Empfängernamen und der IBAN verpflichtend macht, um Betrug und Zahlendrehern bei Angabe der Bankverbindung vorzubeugen.
Verification of Payee (VoP)
Damit Ihre Überweisung an uns problemlos ausgeführt werden kann, beachten Sie bitte, als Kontoinhaber die „Verbandsgemeinde Wittlich–Land“ anzugeben, auch wenn die Zahlung für die Verbandsgemeindewerke Wittlich–Land oder eine unserer Ortsgemeinden bestimmt ist.
Kontoinhaber: Verbandsgemeinde Wittlich–Land
Sparkasse Mittelmosel EMH
IBAN: DE03 5875 1230 0060 0001 97
Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eG
IBAN: DE31 5606 1472 0000 0001 23
SEPA-Lastschriftmandat
Wenn Sie möchten, dass wir die Fälligkeitstermine für Sie überwachen, erteilen Sie uns bitte
die Ermächtigung zum Einzug der Forderungen über den beigefügten QR-Code:
oder nutzen Sie die Inhalte unsere Homepage:
onlineformulare.vg-wittlich-land.de