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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 42/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeindeverwaltung
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Bekanntmachung der Verbandsgemeindekasse Wittlich-Land

Seit dem 9. Oktober 2025 ist eine neue EU-Regelung zur Verification of Payee (VoP) in Kraft getreten, die bei SEPA-Überweisungen einen Abgleich zwischen dem Empfängernamen und der IBAN verpflichtend macht, um Betrug und Zahlendrehern bei Angabe der Bankverbindung vorzubeugen.

Verification of Payee (VoP)

  • Was ist das? Die VoP ist ein neuer EU-Standard, der ab dem 9. Oktober 2025 verpflichtend wird.
  • Was ändert sich? Banken müssen ab diesem Datum den Namen des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN abgleichen.
  • Was ist das Ziel? Diese Maßnahme soll die Sicherheit im Zahlungsverkehr erhöhen, Betrugsversuche reduzieren und das Risiko von Zahlendrehern bei Angabe der Bankverbindung verringern.
  • Wie funktioniert es? Die Überprüfung erfolgt über ein Ampelsystem: Grün für eine Übereinstimmung, Gelb bei kleineren Abweichungen (z.B. "Müller" statt "Mueller") und Rot bei starken Abweichungen.
  • Was ist zu tun? Sie müssen darauf achten, bei künftigen Überweisungen den exakten Empfängernamen zu verwenden.

Damit Ihre Überweisung an uns problemlos ausgeführt werden kann, beachten Sie bitte, als Kontoinhaber die „Verbandsgemeinde Wittlich–Land“ anzugeben, auch wenn die Zahlung für die Verbandsgemeindewerke Wittlich–Land oder eine unserer Ortsgemeinden bestimmt ist.

Kontoinhaber: Verbandsgemeinde Wittlich–Land

Sparkasse Mittelmosel EMH

IBAN: DE03 5875 1230 0060 0001 97

Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eG

IBAN: DE31 5606 1472 0000 0001 23

SEPA-Lastschriftmandat

Wenn Sie möchten, dass wir die Fälligkeitstermine für Sie überwachen, erteilen Sie uns bitte

die Ermächtigung zum Einzug der Forderungen über den beigefügten QR-Code:

oder nutzen Sie die Inhalte unsere Homepage:

onlineformulare.vg-wittlich-land.de

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