Titel Logo
Mein Wittlich.Land
Ausgabe 44/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Sitzung des Gemeinderates Bruch vom 17.09.224

1. Ausbau der Innerortsstraße "In der Huf"

- Vorstellung und Anerkennung der Entwurfsplanung zur Beantragung von Fördermitteln

Der Gemeinderat hat in einer der vergangenen Sitzungen den Grundsatzbeschluss gefasst, die Innerortsstraße „In der Huf“ auszubauen.

Für die gewünschte Vorlage eines Förderantrages hat unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Voraussetzungen das Ingenieurbüro Garth aus Bernkastel-Kues den Planungsauftrages erhalten und zwischenzeitlich die Entwurfs- und Genehmigungsplanung erstellt.

Die Detailplanung wird in der Sitzung durch einen Vertreter des Ing.-Büro Garth anhand von Gestaltungsplänen und Regelquerschnitten vorgestellt und erläutert.

Die Maßnahme wird im Haushaltsplan 2024 unter der Buchungsstelle 54100-096000-54100040-785330 geführt.

Nach Beratung erkennt der Gemeinderat die vorgestellte Entwurfsplanung zum Ausbau der Innerortsstraße „In der Huf“ an und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage bis zum 15.10.2024 einen Förderantrag aus dem Investitionsstock 2025 zu stellen.

Nach Vorlage des Bewilligungsbescheides legt der Gemeinderat die weitere Vorgehensweise fest.

Vor der Fertigstellung der späteren Ausführungsplanung als Grundlage der Ausschreibung ist die Planung detailliert den betroffenen Anwohnern vorzustellen.

2. Einwohnerfragestunde

In der Einwohnerfragestunde wurde von einem Bürger vorgetragen, dass die Lagerung von Grünabfällen zur unkontrollierten Vermehrung von Pflanzen führt. Dies könne das Erscheinungsbild der Gemeinde negativ beeinflußen und auch die Pflege von öffentlichen Grünflächen erschweren. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass manche Bürgerinnen und Bürger ihrer Pflicht zum Rückschnitt von Hecken nicht nachkommen. Dies führe teilweise zu Verkehrsproblemen, insbesondere bei engen Straßen und Kreuzungsbereichen, da überstehende Hecken die Sicht einschränken und den Verkehrsfluss behindern können.

Die Vorsitzende nahm das Anliegen auf und kündigte an, die Problematik zu prüfen. Mögliche Maßnahmen sollen erarbeitet werden, um sowohl die unkontrollierte Pflanzenvermehrung durch Grünabfälle als auch Verkehrsbehinderungen durch nicht zurückgeschnittene Hecken zu vermeiden.

Selbiger Bürger erklärt weiterhin, dass er eine Gefahrenstelle in Krummenau in einem Kurvenbereich sähe. Auf Nachfrage gab er an, keine weitere Aussage dazu treffen zu wollen. Aus Mitte des Rates wird eine gemeinsame Begehung vorgeschlagen.

3. Widmung von Gemeindestraßen

Vor Abstimmung wird seitens der Vorsitzenden die Frage an anwesenden und zuständigen Fachbereichsleiter gestellt, ob die Widmungen im Zusammenhang mit der Abstufung K37 stehen.

Dies wird verneint.

Es handelt sich lediglich um einen förmlichen Akt der nachgeholt werden müsse.

Zudem wird aus der Mitte des Rates erfragt, wieso nicht alle Straßen gewidmet werden.

Seitens der Verwaltung wird angeboten, dies nochmals zu prüfen und einzelne Begründungen in der nächsten Sitzung zu erläutern.

Der Gemeinderat beschließt gem. § 36 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG RLP) die nachfolgenden gemeindeeigenen Straßen bzw. Grundstücke (Parkplätze

gehören nach § 1 Abs. 2 LStrG RLP zu den öffentlichen Straßen und sind wie Straßen gemäß § 36 LStrG RLP zu widmen.) zu überwiegend dem örtlichen Verkehr dienenden öffentlichen Gemeindestraßen im Sinne des § 3 Abs. 3 Buchstabe a) LStrG RLP zu widmen:

„Auf dem Wieschen“

Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Bruch, Flur 11, Par.- Nr. 313/26.

Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Auf der Katz“ bis zum Grundstück mit Anwesen „Auf dem Wieschen 17“ (Flur 11, Parz.- Nr. 313/23) auf einer Länge von ca. 168 Meter.

Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.

„Auf der Katz“

Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Bruch, Flur 11, Par.- Nr. 8/22 und 8/7 – teilweise -.

Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Wittlicher Weg“ („K 44“) bis zum Ende des Grundstücks mit Anwesen „Auf der Katz 35“ (Flur 4, Parz.- Nr. 94/2) auf einer Länge von ca. 515 Meter.

Eine Stichstraße verläuft vom Grundstück mit Anwesen „Auf der Katz 20“ (Flur 11, Parz.- Nr. 329/1) bis zur Mitte des Grundstücks mit Anwesen „Auf der Katz 18“ (Flur 11, Parz.- Nr. 8/1) auf einer Länge von ca. 50 m.

Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.

- „Auf der Staudt“

Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Bruch, Flur 12, Parz.- Nr. 106/6 und 26/19 – teilweise -.

Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Schulstraße“ („K 44“) bis zur Einmündung „Mellicher Berg“ (Flur 12, Parz.- Nr. 5/26) auf einer Länge von ca. 494 Meter.

Eine Stichstraße verläuft zwischen den Grundstücken „Auf der Staudt 2“ und „Auf der Staudt 4“ auf einer Länge von ca. 16 m.

Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.

- „Borweg“

Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Bruch, Flur 11, Par.- Nr. 137/9 und 107/6 – teilweise -.

Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Burgstraße“ („K 37“) bis zur Einmündung der „L 50“ auf einer Länge von ca. 84 Meter.

Ein zweiter Abschnitt verläuft von der Einmündung der „L 50“ bis zum Ende des Grundstücks Flur 11, Parz.- Nr. 109/2 auf einer Länge von ca. 50 m.

Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.

- „Große Staudt“

Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Bruch, Flur 12, Parz.- Nr. 95/1 und 97/1.

Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Auf der Staudt“ bis zum Grundstück mit dem Anwesen „Große Staudt 7“ (Flur 12, Parz.- Nr. 89/1 auf einer Länge von ca. 102 Meter.

Ein zweiter Abschnitt verläuft vom Grundstück mit dem Anwesen „Große Staudt 3“ (Flur 12, Parz.- Nr. 100) bis zum Grundstück mit dem Anwesen „Große Staudt 15“ (Flur 12, Parz.- Nr. 12/11) auf einer Länge von ca. 95 m.

Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.

- „Kleine Staudt“

Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Bruch, Flur 12, Parz.- Nr. 115/6.

Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Auf der Staudt“ beim Grundstück mit dem Anwesen „Auf der Staudt 5a“ (Flur 12, Parz.- Nr. 111/1) bis zur erneuten Einmündung „Auf der Staudt“ beim Grundstück mit Anwesen „Kleine Staudt 15“ (Flur 12, Parz.- Nr. 116/1) auf einer Länge von ca. 219 Meter.

Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.

- „Salmstraße“

Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Bruch, Flur 11, Parz.- Nr. 54/7 – teilweise und 53/65 -teilweise -.

Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Salmstraße“ („K 37“) bis zum Grundstück (Flur 7, Parz.- Nr. 74/3) auf einer Länge von ca. 191 Meter.

Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.

Es soll durch die Fachabteilung geprüft werden, ob die Straßen „In der Huf“, „Wittlicher Weg“, „Krummenau“ und „Mellicher Berg“ bereits gewidmet sind. Andernfalls sollen die entsprechenden Widmungen für die nächste Sitzung vorbereitet werden.

4. Wahl der Mitglieder für den Forstzweckverband

Nach der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes Bergweiler hat die Ortsgemeinde 2 Mitglieder in der Verbandsversammlung.

Auf Vorschlag werden folgende Mitglieder in die Verbandsversammlung gewählt:

1. Thomas Esch

2. Maximilian Heyer

Das Stimmrecht der Ortsbürgermeisterin ruht bei Wahlen.

5. Neuregelung und Überprüfung der gemeindeeigenen Einrichtungssatzungen und deren Gebührenhöhe

Die bestehenden Nutzungsgebühren für gemeindeeigene Liegenschaften sollen überprüft und den aktuellen Markt- sowie Kostensituationen angepasst werden, um eine gerechte und kostendeckende Bewirtschaftung zu gewährleisten. Gerade in den letzten Jahren haben sich aufgrund der hohen Inflation erhebliche Kostensteigerungen ergeben, sodass eine Überprüfung sinnvoll erscheint.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Erträge sowie Aufwendungen der Liegenschaften zu ermitteln, um eine fundierte Grundlage für eine eventuelle Gebührenanpassung zu schaffen.

6. Mitteilungen

Arbeitsgemeinschaft Dorfleben

Ursprünglich war die Gründung eines Ausschusses "Dorfleben" geplant. Stattdessen wird nun eine Arbeitsgemeinschaft (AG) Dorfleben ins Leben gerufen.

Abstufung der Kreisstraße 37

Die Übernahmevereinbarung zur Abstufung der Kreisstraße 37 wurde bislang nicht unterzeichnet. Es wird derzeit geprüft, ob das Brückenbauwerk von der Gemeinde übernommen werden muss. In diesem Zusammenhang finden noch Gespräche auf Kreisebene statt.

Endvermessung in der Straße Im Krummenau

Die Endvermessung in der Straße Im Krummenau hat stattgefunden.

Architektenplanungen der Kita Dreis

Die Architektenplanungen für den Bau der Kita Dreis laufen derzeit.

Bushaltestelle Salmstraße

In der Salmstraße wurde ein Pfosten für die Bushaltestelle installiert.

Flyer zu Versorgungsmöglichkeiten

Ein Flyer über die Versorgungsmöglichkeiten im Ort (z. B. Bäckerauto) wurde erstellt und wird in Kürze an die Bürgerinnen und Bürger verteilt.

Seniorennachmittag am 11.10.2024

Der Termin für den diesjährigen Seniorennachmittag wurde auf den 11.10.2024 festgelegt.

Danksagung an Ferienfreizeit-Helfer

Ein herzlicher Dank wurde an alle Helferinnen und Helfer der Ferienfreizeit ausgesprochen. Durch Teamarbeit ist eine erfolgreiche und schöne Ferienfreizeit auf die Beine gestellt worden.

Hundesteuer und Anmeldung

Hundebesitzer werden daran erinnert, die Gemeindesteuern zu entrichten. Die Anmeldung eines Hundes und die Erteilung eines SEPA-Mandats können auf der Webseite der Verbandsgemeinde unter www.vg-wittlich-land.de vorgenommen werden.

7. Verschiedenes

-/-

Stefanie Kohl-Molitor, Ortsbürgermeisterin

Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.