37. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land zur Darstellung von gewerblichen Bauflächen und Sonstigen Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Photovoltaik“ in der Gemarkung Heidweiler, Flur 1
| 1. | Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) |
| 2. | Hinweise zum Verfahren |
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verbandsgemeinderat Wittlich-Land hat in seiner Ratssitzung am 09.10.2024 die Abwägung zu den im Zuge der bisherigen Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen (Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt und den Entwurf der 37. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 für die Offenlage beschlossen.
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist in dem besonders abgedruckten Lageplan dargestellt.
Der Entwurf der 37. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes besteht aus:
| 1. | einer Planzeichnung mit Darstellung der derzeitigen und der im Zuge der Fortschreibung geplanten Flächennutzungsplandarstellungen und |
| 2. | einer Begründung mit integriertem Umweltbericht |
Im Rahmen des Planverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können während der Veröffentlichungsfrist gem. § 3 (2) BauGB eingesehen werden:
| • | Begründung mit integriertem Umweltbericht mit Aussagen Planalternativen und zu möglichen Auswirkungen der Planung auf Schutzgebiete und auf biotopkartierte Flächen sowie die Schutzgüter Mensch, Flora und Fauna, Boden, Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Erholung, Kultur- und Sachgüter und deren Wechselwirkungen untereinander. | |
| • | Stellungnahmen zu den Themen: | |
| - | Brand- und Immissionsschutz |
| - | Sicherung der Energieversorgung |
| - | Vorhandensein und Planungen zu elektrischen Niederspannungs-, Hoch- und Höchstspannungsanlagen, Anlagen zur Telekommunikation bzw. zum Breitbandausbau, Anlagen der Wasser- und Gasversorgung |
| - | Sicherheit des Luftverkehrs |
| - | Erschließung des Plangebietes |
| - | Natur-, Arten- und Biotopschutz, Landschaftsschutz |
| - | Belange der Archäologie und Denkmalpflege |
| - | Belange der Landwirtschaft, Agrarstruktur, forstliche Belange |
| - | Umgang mit Oberflächenabfluss aus dem Plangebiet/ Abflusskonzentrationen, Sturzflutgefahren, Rückhaltung Oberflächenwasser, Schmutzwasserbeseitigung und -behandlung |
| - | Bergbau und Altbergbau/Rohstoffgeologie |
| - | Hinweise zu Eingriffen in den Baugrund und die einschlägigen Regelwerke (Boden) |
Die vorgenannten Planunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit von
Montag, den 4. November
bis einschließlich Freitag, den 6. Dezember 2024
auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wittlich-Land unter www.vg-wittlich-land.de veröffentlicht. Den Link zu den Beteiligungsunterlagen finden Sie unter Aktuelles / Bauleitplanung / OG Heidweiler - „Änderung SO Versandhandel in Gewerbegebiet“.
Darüber hinaus wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.
Zusätzlich werden die Entwurfsunterlagen im Zeitraum der Veröffentlichung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich, Zimmer 302 während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt und können dort eingesehen werden.
Nach telefonischer Vereinbarung (Herr Reis, Tel.: 06571/107-359 oder Frau Kiemes, Tel.: 06571/107-315) kann der Planentwurf auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung bei der oben genannten Stelle eingereicht bzw. dort zu Protokoll erklärt werden.
Die Stellungnahmen sollen vornehmlich elektronisch übermittelt werden (E-Mail an: guenter.reis@vg-wittlich-land.de). Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich eingereicht werden (z. B. per Brief oder Fax 06571/107155).
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können, soweit die Verbandsgemeinde Wittlich-Land deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB).
Ebenfalls wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie während der Dauer der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
2. Hinweise zum Verfahren
Das vorgenannte Verfahren zur 37. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land wird gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB gleichzeitig mit dem Bebauungsplanverfahren der Ortsgemeinde Heidweiler zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Änderung SO Versandhandelbetrieb in Gewerbegebiet“ durchgeführt (Parallelverfahren).
Auf die besondere Veröffentlichung zur Bebauungsplanung der Ortsgemeinde Heidweiler in dieser Ausgabe der Wochenzeitung „VerbandsgeMEINde Wittlich.Land“ unter Veröffentlichungen der Ortsgemeinde Heidweiler wird hingewiesen.