zur Darstellung von Sonstigen Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Photovoltaik“ in der Gemarkung Dierfeld, Flur 1
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Hinweise zum Verfahren
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verbandsgemeinderat Wittlich-Land hat in seiner Ratssitzung am 09.10.2024 die Abwägung zu den im Zuge der bisherigen Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen (Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt und den Entwurf der Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land, Gemarkung Dierfeld, Flur 1 für die Offenlage beschlossen.
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist in dem besonders abgedruckten Lageplan dargestellt.
Der Entwurf der Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes, Gemarkung Dierfeld, Flur 1 besteht aus:
| 1. | einer Planzeichnung mit Darstellung der derzeitigen und der im Zuge der Fortschreibung geplanten Flächennutzungsplandarstellungen und |
| 2. | einer Begründung mit integriertem Umweltbericht |
Im Rahmen des Planverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können während der Veröffentlichungsfrist gem. § 3 (2) BauGB eingesehen werden:
• Begründung inkl. Umweltbericht mit Aussagen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Erholung, Kultur- und Sachgüter und deren Wechselwirkungen untereinander.
Weiterhin können folgende umweltbezogene Stellungnahmen eingesehen werden, die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind:
| Natur- und Landschaftsschutz | |
| - | Stellungnahme der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich vom 28.05.2024 |
| (Waldabstände Geltungsbereiche, Modulreihenabstand, Zeitraum der Baumaßnahmen, Einbindung ins Landschaftsbild (Eingrünung), Höhe der Einzäunung) | |
| Wasser / Abwasser | |
| - | Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz vom 17.07.2023 |
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| (Hinweise zu Oberflächenabfluss, Starkregenvorsorge und wassergefährdende Stoffe) |
| - | Stellungnahme der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich vom 28.05.2024 |
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| (Hinweise zu Starkregen und Oberflächenabfluss) |
| - | Stellungnahme Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz vom 24.04.2024 |
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| (Oberflächenwasser Entwässerungsanlagen) |
| Kultur- und Sachgüter | |
| - | Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz vom 03.06.2024 |
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| (Hinweis mögliche Betroffenheit Kulturdenkmal „Haus Dierfeld“, Sichtbeziehung) |
| Boden und Baugrund | |
| - | Stellungnahme der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich vom 28.05.2024 |
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| (Bodenschutzmaßnahmen, Bodenkundliche Baubegleitung) |
| Landwirtschaftliche Belange | |
| - | Stellungnahme der Landwirtschaftskammer vom 05.06.2024 |
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| (Bodenzahlen im Geltungsbereich, Lage der Ausgleichsflächen, Wegfall landwirtschaftlicher Nutzfläche) |
Die vorgenannten Planunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit von Montag, den 4. November 2024 bis einschließlich Freitag, den 6. Dezember 2024 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wittlich-Land unter www.vg-wittlich-land.de veröffentlicht. Den Link zu den Beteiligungsunterlagen finden Sie unter Aktuelles / Bauleitplanung / OG Dierfeld - „Solarpark Dierfeld“.
Darüber hinaus wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.
Zusätzlich werden die Entwurfsunterlagen im Zeitraum der Veröffentlichung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich, Zimmer 307 während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt und können dort eingesehen werden.
Nach telefonischer Vereinbarung (Herr Weinand, Tel.: 06571/107-381 oder Frau Kiemes, Tel.: 06571/107-315) kann der Planentwurf auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung bei der oben genannten Stelle eingereicht bzw. dort zu Protokoll erklärt werden.
Die Stellungnahmen sollen vornehmlich elektronisch übermittelt werden (E-Mail an: hans-peter.weinand@vg-wittlich-land.de). Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich eingereicht werden (z. B. per Brief oder Fax 06571/107155).
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können, soweit die Verbandsgemeinde Wittlich-Land deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB).
Ebenfalls wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie während der Dauer der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
2. Hinweise zum Verfahren
Das vorgenannte Verfahren zur Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land, Gemarkung Dierfeld, Flur 1 wird gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB gleichzeitig mit dem Bebauungsplanverfahren der Ortsgemeinde Dierfeld zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Dierfeld“ durchgeführt (Parallelverfahren).
Auf die besondere Veröffentlichung zur Bebauungsplanung der Ortsgemeinde Dierfeld in dieser Ausgabe der Wochenzeitung „VerbandsgeMEINde Wittlich.Land“ unter Veröffentlichungen der Ortsgemeinde Dierfeld wird hingewiesen.