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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 45/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeindeverwaltung
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Zahlungstermin öffentlicher Abgaben am 15. dieses Monats

Die Raten für das aktuelle Quartal dieses Jahres sind am 15. diesen Monat fällig und ergeben sich aufgrund Ihres letzten Steuer- und oder Beitragsbescheids. Es wird um rechtzeitige Überweisung gebeten, um unnötige Mahngebühren oder Säumniszuschläge zu vermeiden. Bei Überweisungen ist bitte stets das Kassenkonto anzugeben.

Sollte bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt worden sein, müssen Sie nichts Weiteres veranlassen. Entsprechend Ihrer Angaben werden die fälligen Beträge zum Fälligkeitstag abgebucht.

Sollten Sie kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, nutzen Sie zur Überweisung bitte eine unserer nachfolgenden Bankverbindungen:

Sparkasse Mittelmosel Eifel Mosel Hunsrück:

IBAN:

DE03 5875 1230 0060 0001 97

BIC:

MALADE51BKS

Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank Wittlich eG:

IBAN:

DE21 5876 0954 0000 0001 23

BIC:

GENODED1WTL

Sie möchten uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, damit ab sofort die fälligen Raten abgebucht werden?

Auf Wunsch nehmen das Steueramt und die Verbandsgemeindekasse jederzeit Einzugsermächtigungen zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren entgegen.

Bitte verwenden Sie hierzu nachfolgenden Vordruck und senden uns diesen unterschrieben zu.

Ihre Verbandsgemeindekasse Wittlich-Land