gemäß § 97 Abs. 1 GemO Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen gem. § 97 Abs. 1 GemO
| 1. | Der Entwurf der Haushaltssatzung 2025 und 2026 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen in der Zeit vom 11.11.2024 bis zum Tage der Sitzung während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag von 8.30 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr – 16.00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 Uhr – 13.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Burgstraße 59, Zimmer Nr. 1.17 und 1.18 öffentlich aus. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Oberöfflingen haben die Möglichkeit, in der Zeit vom 11.11.2024 bis einschließlich 22.11.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 und 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstraße 1, 54516 Wittlich oder elektronisch an info@vg-wittlich-land.de einzureichen. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die innerhalb der Frist eingegangen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |