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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 46/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeindeverwaltung
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Öffentliche Bekanntmachung

Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land

zur Darstellung von Sonstigen Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Photovoltaik“ in der Gemarkung Laufeld, Flur 3

1.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

2.

Hinweise zum Verfahren

1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verbandsgemeinderat Wittlich-Land hat in seiner Ratssitzung am 09.10.2024 die Abwägung zu den im Zuge der bisherigen Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen (Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt und den Entwurf der Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land, Gemarkung Laufeld, Flur 3 für die Offenlage beschlossen.

Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist in dem besonders abgedruckten Lageplan dargestellt.

Der Entwurf der Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes, Gemarkung Laufeld, Flur 3 besteht aus:

1.

einer Planzeichnung mit Darstellung der derzeitigen und der im Zuge der Fortschreibung geplanten Flächennutzungsplandarstellungen und

2.

einer Begründung, diese beinhaltet Teil 1, städtebaulicher Teil mit Darlegung der allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Teil 2, Umweltbericht

Im Rahmen des Planverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können während der Veröffentlichungsfrist gem. § 3 (2) BauGB eingesehen werden:

Umweltbericht

Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung der im Bereich der Ortsgemeinde Laufeld zum Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik Hermesheck“ mit Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile; darauf aufbauend Aussagen zu den Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Boden/Fläche (Baugrundverhältnisse, Versiegelung, Altablagerungen), Wasser (Grund- und Oberflächengewässer, Sturzflut-Entstehungsgebiete und Abflusskonzentrationen), Klima/Luft, Pflanzen, Tiere und die biologische Vielfalt (Biotope, Artenschutz, NATURA-2000-Gebiete, geschützte Biotope gem. §30 BNatSchG/§15 LNatSchG), Landschaft und Erholung (Visuelle Wirkung, Landschaftsbild, Auswirkungen auf Naturpark Südeifel, Wander- und Radwege), Mensch/menschliche Gesundheit (Geräusch- und Lichtimmissionen), Kultur- und Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Darlegung möglicher Maßnahmen zur Minimierung, Vermeidung und zum Ausgleich.

FFH-Verträglichkeitsvorprüfung zum FFH-Gebiet „Lieser zwischen Manderscheid und Wittlich“

Brutvogeluntersuchung und Biotoptypenkartierung

Sichtfeldanalyse

Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB

Hinweise / Informationen zur Starkregenvorsorge (SGD Nord); Hinweise zur Betroffenheit einzelner landwirtschaftlicher Betriebe, Integration eines Wildtierkorridors, Einzäunung, Starkregen (Schaffung von Auffang- und Sickermulden), Artenschutz (Feldlerche, Greifvögel), Eingriff in gesetzlich geschützte Biotope, Entwicklung von Extensivgrünland, Bilanzierung (Praxisleitfaden), Landschaftsbild (Sichtfeldanalyse), Eingrünung, Veränderung des Mikroklimas, Bodenkundliche Baubegleitung, (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich); Hinweise zur Bepflanzung unter Freileitung (Westnetz GmbH)

Die vorgenannten Planunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit von

Montag, den 18. November 2024

bis einschließlich Freitag, den 20. Dezember 2024

auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wittlich-Land unter www.vg-wittlich-land.de veröffentlicht. Den Link zu den Beteiligungsunterlagen finden Sie unter Aktuelles / Bauleitplanung / OG Laufeld – Sondergebiet Photovoltaik „Hermesheck“.

Darüber hinaus wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.

Zusätzlich werden die Entwurfsunterlagen im Zeitraum der Veröffentlichung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich, Zimmer 307 während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt und können dort eingesehen werden.

Nach telefonischer Vereinbarung (Herr Weinand, Tel.: 06571/107-381 oder Frau Kiemes, Tel.: 06571/107-315) kann der Planentwurf auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung bei der oben genannten Stelle eingereicht bzw. dort zu Protokoll erklärt werden.

Die Stellungnahmen sollen vornehmlich elektronisch übermittelt werden (E-Mail an: hans-peter.weinand@vg-wittlich-land.de). Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich eingereicht werden (z. B. per Brief oder Fax 06571/107155).

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können, soweit die Verbandsgemeinde Wittlich-Land deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB).

Ebenfalls wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie während der Dauer der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

2. Hinweise zum Verfahren

Das vorgenannte Verfahren zur Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land, Gemarkung Laufeld, Flur 3 wird gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB gleichzeitig mit dem Bebauungsplanverfahren der Ortsgemeinde Laufeld zur Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet Photovoltaik „Hermesheck“ durchgeführt (Parallelverfahren).

Auf die besondere Veröffentlichung zur Bebauungsplanung der Ortsgemeinde Laufeld in dieser Ausgabe der Wochenzeitung „VerbandsgeMEINde Wittlich.Land“ unter Veröffentlichungen der Ortsgemeinde Laufeld wird hingewiesen.

Wittlich, den 12.11.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
Wittlich-Land
gez.: (S)
Manuel Follmann
Bürgermeister