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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 47/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Oberst Pfaffenthal“, Ortsgemeinde Karl, zur Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes Photovoltaik im Parallelverfahren mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land

1.

Bekanntgabe des Planaufstellungsbeschlusses

2.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

3.

Hinweise zum Verfahren

1.

Bekanntgabe des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat Karl hat am 13. November 2024, TOP 1 b), beschlossen, für Flächen der Gemarkung Karl, Flur 16 und 18 einen Bebauungsplan zur Ausweisung von Sonderbauflächen für Freiflächenphotovoltaik aufzustellen (Planaufstellungsbeschluss). Der Beschluss des Gemeinderates wird hiermit förmlich gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht (Auszug):

„Der Gemeinderat beschließt, zur Realisierung der geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlage gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für das Plangebiet einen Bebauungsplan nach den Bestimmungen der §§ 2, 8, 9 und 10 BauGB aufzustellen, der mindestens die in § 30 Abs. 1 BauGB geforderten Voraussetzungen enthält.

Das vorgesehene Plangebiet mit einer Gesamtgröße von ca. 10,65 ha befindet sich auf der Gemarkung Karl,

Flur 16, Parzellen 119, 36/3, 163, 44/1, 120, 116, 114/1, 25/1, 27/1, 53/1, 36/2, 122, 41/1, 19/1, 46/1, 48/1, 30/1, 23/1 sowie

Flur 18, Parzellen 67/2, 116/1, 60/4, 114

Als Art der baulichen Nutzung soll ein Sonstiges Sondergebiet zur Nutzung regenerativer Energien – Freiflächenphotovoltaik gemäß § 11 Abs. 1 und 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden.

Geplant sind Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie durch Photovoltaik und deren Einspeisung in das elektrische Verteilnetz…“

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan Wittlich-Land stellt für den betroffenen Bereich Flächen für die Landwirtschaft gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9a dar.

Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB im Parallelverfahren.

Der Gemeinderat Karl hat in seiner Sitzung am 13.11.2024 einen Vorentwurf des Bebauungsplanes beschlossen.

Die Abgrenzung des Bebauungsplangebietes ist in dem besonders abgedruckten Lageplan dargestellt.

2.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung erfolgt durch die Möglichkeit der Interneteinsicht/Einsichtnahme in die Planunterlagen in der Verwaltung zu den üblichen Dienstzeiten in der Zeit vom 25.11.2024 bis zum 30.12.2024.

Die Planunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit werden auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wittlich-Land unter www.vg-wittlich-land.de bereitgehalten und können dort eingesehen werden. Den Link zu den Beteiligungsunterlagen finden Sie unter Aktuelles / Bauleitplanung / OG Karl – „Solarpark Oberst Pfaffenthal“.

Während der Beteiligungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich, Zimmer 307 schriftlich eingereicht (z. B. durch Brief, Fax 06571/107155 oder per E-Mail an: hans-peter.weinand@vg-wittlich-land.de) bzw. dort zu Protokoll erklärt werden.

Bei Fragen zu der Planung oder bei gewünschter Einsichtnahme in die Planunterlagen im Verwaltungsgebäude wenden Sie sich bitte an

Herrn Hans-Peter Weinand, Tel.: 06571/107-381, Zimmer Nr. 307 oder

Frau Melanie Kiemes, Tel.: 06571/107-315, Zimmer Nr. 302

3.

Hinweise zum Verfahren

Das vorgenannte Bebauungsplanverfahren wird entsprechend § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB gleichzeitig mit dem Verfahren zur Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, Gemarkung Karl, Flur 16 und 18, durchgeführt (Parallelverfahren).

Auf die besondere Veröffentlichung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land in dieser Ausgabe der Wochenzeitung „VerbandsgeMEINde Wittlich.Land“ unter Veröffentlichungen der Verbandsgemeinde wird hingewiesen.

Karl, den 19.11.2024
Ortsgemeinde Karl
gez.:
Josef Simon
Ortsbürgermeister
(S)