Gemäß § 10 Abs. 2 und 3 Landeswahlgesetz hat die stellvertretende Kreiswahlleiterin des Wahlkreises 22 folgende Entscheidungen für die Wahl zum 19. Landtag getroffen, die hiermit bekannt gemacht werden:
| 1. | Die Ortsgemeinden Eisenschmitt und Schwarzenborn werden zu einem Stimmbezirk vereinigt. Der gemeinsame Stimmbezirk heißt „Eisenschmitt - Schwarzenborn“. |
| Die Ortsgemeinde Eisenschmitt führt die Wahl in Eisenschmitt durch. |
| 2. | Die Ortsgemeinden Großlittgen und Musweiler werden zu einem Stimmbezirk vereinigt. Der gemeinsame Stimmbezirk heißt „Großlittgen - Musweiler“. |
| Die Ortsgemeinde Großlittgen führt die Wahl in Großlittgen durch. |
| 3. | Die Ortsgemeinden Heidweiler und Dodenburg werden zu einem Stimmbezirk vereinigt. Der gemeinsame Stimmbezirk heißt „Heidweiler - Dodenburg“. |
| Die Ortsgemeinde Heidweiler führt die Wahl in Heidweiler durch. |
| 4. | Die Stadt Manderscheid und die Ortsgemeinde Dierfeld werden zu einem Stimmbezirk vereinigt. Der gemeinsame Stimmbezirk heißt „Manderscheid - Dierfeld“. |
| Die Stadt Manderscheid führt die Wahl in Manderscheid durch. |