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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Sitzung des Gemeinderates Eisenschmitt am 18.01.2023

TOP 1-4 wurden im nichtöffentlichen Teil behandelt.

5. Abnahme des Jahresabschlusses 2021

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Sitzung am 07.12.2022 den Jahresabschluss 2021 geprüft und abgenommen.

Die Jahresrechnung 2021 schließt mit folgendem Ergebnis ab:

Ergebnisrechnung:

Erträge:

Aufwendungen:

Jahresüberschuss(+) /-fehlbetrag(-):

Finanzrechnung:

Saldo ordentl./außerordentl.

Ein- u. Auszahlungen:

Planmäßige Tilgung v. Investitionskrediten:

Ergebnis Finanzrechnung:

Bilanz:

Kapitalrücklage:

+ Sonstige Rücklage

Jahresüberschuss(+) -/fehlbetrag(-):

= Eigenkapital zum 31.12. des HH-Jahres:

Stand der Verbindlichkeiten gegenüber VG-Kasse:

Stand der Forderungen gegen VG-Kasse:

Stand der Investitionskredite:

Der Haushaltsausgleich ist erreicht, wenn

1.

die Ergebnisrechnung mindestens ausgeglichen ist, und

2.

der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung der bestehenden Investitionskredite zu decken, und

3.

in der Bilanz kein negatives Eigenkapital ausgewiesen ist.

Im Rechnungsjahr 2021 hat die Ortsgemeinde Eisenschmitt den Haushaltsausgleich erreicht.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat keine Beanstandung ergeben.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Sitzung am 07.12.2022 den Jahresabschluss 2021 geprüft und abgenommen. Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses beschließt der Gemeinderat die Feststellung des Jahresabschlusses.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige

Zustimmung erfolgte, nachträglich vom Gemeinderat nach §100 GemHVO genehmigt.

6. Entlastung des Ortsbürgermeisters, des Ortsbeigeordneten, des Bürgermeisters und der Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2021

Unter dem Vorsitz des Ratsmitglieds Alexander Born beschließt der Gemeinderat auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, dem Ortsbürgermeister und dem Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Wittlich-Land für das Haushaltsjahr 2021 die Entlastung zu erteilen.

7. Haushaltssatzung mit -plan für das Haushaltsjahr 2023

a) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken

b) Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit dem Haushalts- und dem Stellenplan für das Jahr 2023

Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt wurde seitens des Ortsbürgermeisters ein kurzer Rückblick über die im vergangenen Jahr 2022 durchgeführten Projekte (u.a. Beseitigung Hochwasserschäden) sowie die anstehenden Maßnahmen (u.a. Umbau Kita Großlittgen, Umnutzung Sportplatzgelände) gegeben.

Anmerkungen zur Anpassung der Realsteuerhebesätze

Durch die Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) wurden auch die für die Ermittlung der Steuerkraft der einzelnen Gemeinden anzusetzenden landeseinheitlichen Steuersätze (Nivellierungssätze) nach oben angepasst. Diese Sätze erhöhten sich bei der Grundsteuer A von 300 auf 345 v.H., bei der Grundsteuer B von 365 auf 465 v.H. und bei der Gewerbesteuer von 365 auf 380 v.H..

Durch diese Änderung werden die meisten Gemeinden des ländlichen Raumes (die kreisfreien Städte haben meist die genannten Steuersätze in Höhe der Nivellierungssätze oder darüber) künstlich reicher gerechnet, als sie tatsächlich sind. Dadurch werden dem ländlichen Raum in 2023 rd. 50 Mio. Euro an möglichen Zuweisungen aus dem LFAG durch das Land entzogen.

Die Änderung der Nivellierungssätze setzt das Land die Gemeinden unter Druck, der letztendlich zur Anpassung der örtlichen Hebesätze an die Nivellierungssätze führen soll.

Sind die örtlichen Hebesätze niedriger als Nivellierungssätze, hat dies zur Folge, dass die betroffene Gemeinde keine Zuweisungen nach den Bestimmungen des LFAG (z.B. Mittel für den gemeindlichen Straßenbau oder Bürgerhäuser), für Dorferneuerungsmaßnahmen, Leader-Maßnahmen und Maßnahmen im Rahmen der Sportförderung erhält. Dies wird damit begründet, dass die Gemeinde ihre Einnahmemöglichkeiten nicht voll ausschöpft.

Bei einer Hebesatzanpassung bei den Grundsteuer B (hier sind die meisten Gemeinden betroffen) von z.B. 365 v.H. auf 465 v.H. steigt die Belastung für ein gewöhnliches Einfamilienhaus um etwa 40 bis 60 Euro im Jahr.

a) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken

Es ist kein Beschluss erforderlich, da keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen wurden.

b) Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit dem Haushalts- und dem Stellenplan für das Jahr 2023

Im Zuge der Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit dem Haushalts- und dem Stellenplan für das Jahr 2023 wurde die Verwaltung gebeten, die Kostenbeteiligung für die angeschafften Messstationen (Niederschlagswasser und Pegel „Salm“) abzuklären.

8. Forstwirtschaftsplan 2023

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat den Forstwirtschaftsplan.

9. Klimaangepasstes Waldmanagement

- Beantragung einer Zuwendung

Ab dem Jahr 2022 können Zuwendungen für klimaangepasstes Waldmanagement als Bundeszuwendung unmittelbar an die waldbesitzenden Gemeinden als Eigentümer gewährt werden.

Diese Zuwendung wird jedoch nur dann gewährt, wenn die Gemeinde die in der Anlage dargelegten Kriterien erfüllt und den Zuwendungsantrag zeitig stellt, da die Zuwendungen ausschließlich bei verfügbaren Haushaltsmitteln des Bundes gewährt werden. Wer zuerst kommt malt zu erst.

Da diese Kriterien unter Umständen stark auf die betrieblichen Abläufe einwirken, hat die Gemeinde dahingehend Überlegungen (in Zusammenarbeit mit der Revierleitung) anzustellen, ob sie diese Kriterien erfüllen möchte. Dies muss in Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit für jeden Gemeindewald individuell betrachtet werden.

Nichts desto trotz wird die Verwaltung im Zusammenwirken mit der Revierleitung vorsorglich Anträge für das Wirtschaftsjahr 2022 stellen. Eine Rücknahme ist immer noch möglich, wenn sich herausstellen sollte, dass die Kriterien sich für die Gemeinde als wirtschaftlich nachteilig herausstellten sollten.

Die Kontrolle über die Einhaltung der Richtlinien wird von den privaten Zertifizierungseinrichtungen vorgenommen.

Da alle Gemeinden entweder PFEC bzw. FSC zertifiziert sind, werden auch diese Institutionen die Überprüfung vornehmen. Die angepassten Rahmenbedingungen werden kurzfristig erarbeitet.

Die Bindungsfrist beträgt bis zu 20 Jahre. Bei Feststellung der Nichteinhaltung der Kriterien wird die Zuwendung zurückgefordert.

Nach Aussage des Forstamtes Wittlich ist die bisher durch Landesforsten initiierte und auf die Bewirtschaftung der Gemeindewälder übertragene Forstwirtschaft sehr nah an dem jetzt durch die Kriterien verfolgten Models, so dass das Risiko einer möglichen Rückforderung eher gering sein dürfte.

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat die Teilnahme am Förderprogramm des Bundes zur klimaneutralen Waldmanagements ab dem Jahr 2022 und erkennt die Förderkriterien an.

10. Annahme von Spenden

Der Rat beschließt gem. § 94 Abs. 3 GemO die Annahme der folgenden Zuwendung2022/12/001/-en:

1)

Geldspenden in Höhe von 20,00 € und 25,00 €.

2)

Geldspende in Höhe von 50,00 €.

3)

Zwei Geldspenden in Höhe von jeweils 150,00 €.

4)

Sammelspende in Höhe von 165,00 €.

5)

Geldspende in Höhe von 50,00 €.

6)

Geldspende in Höhe von 250,00 €.

7)

Geldspende in Höhe von 250,00 €.

8)

Geldspende in Höhe von 20,00 €.

9)

Geldspende in Höhe vom 75,00 €.

10)

Geldspende in Höhe von 25,00 €.

11)

Geldspende in Höhe von 20,00 €.

12)

Geldspende von Herrn Johannes de Bruin in Höhe von 450,00 € für eine E-Bike Ladestation.

13)

Geldspende der Alfred Thiel-Gedächnis-Unterstützungskasse (Aktiv vor Ort) in Höhe von 2.000,00 € für die Erweiterung des Spielplatzes.

Die Spenden 1) - 11) sind zweckgebunden für die Aktion „Eisenschmitt blüht auf“.

Alle Beträge, die nicht unter die Kleinbetragsregelung gem. § 24 Abs. 3 GemHVO fallen (Beträge über 100,00 €) wurden der Aufsichtsbehörde gem. § 94 Abs. 3, S. 4, 2. HS GemO angezeigt.

11. Einwohnerfragestunde

Aus der Mitte der Zuhörer wurden Fragen zur künftigen Nutzung des Sportplatzgeländes sowie zum aktuellen Sachstand der Arbeiten zur Beseitigung der Hochwasserschäden gestellt und von Ortsbürgermeister Steilen beantwortet.

12. Mitteilungen

Der Vorsitzende informiert zu folgenden Themen:

-

Geplante Umrüstung der Beleuchtung im Bürgerhaus auf LED

-

Wasserschaden im Sportplatzgebäude

-

Baufortschritt Kita Großlittgen

-

Sachstand Rundwanderweg „Mühlenpfad“

-

Aufstellen einer neuen Wippe auf dem Spielplatz

-

Strombündelausschreibung Verbandsgemeinde Wittlich-Land sowie Bündelausschreibung Bus (ÖPNV)

-

Neue Homepage der Ortsgemeinde Eisenschmitt

-

Geplante Erneuerung der Straßenbrücke an der L34 in Eichelhütte sowie die Erneuerung des Streckenabschnittes der K4 (ehemals L46), Teilbereich Großlittgen - Manderscheid

-

Geplante Radwegeverbindung von Kloster Himmerod über Eisenschmitt, Bettenfeld, Meerfeld an den Kosmosradweg

-

Neue Regelungen hinsichtlich der Übernahme der Entsorgungskosten durch den Landkreis Bernkastel-Wittlich im Zuge des Dreck-Weg-Tages. Hier erfolgt künftig lediglich eine Förderung in Höhe von 250,00 €. Bisher wurden die Kosten des Abfallcontainers komplett vom Landkreis übernommen.

-

Aufstellen Insektenhotel, Plakatwand und Nistkästen durch das ÜAZ Wittlich

13. Verschiedenes

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Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.