| 1. | Sonderförderung 2024 für Sanierungsmaßnahmen Kita Großlittgen - Umsetzungsbeschluss |
Der Ortsbürgermeister informiert über den Bewilligungsbescheid des Landes auf Gewährung von Mitteln aus dem Sonderförderprogramm 2024 für die beantragten Sanierungsmaßnahmen in der Kita Großlittgen zur Verbesserung des Raumnutzungsprogramms, insbesondere der Übermittagsbetreuung.
Die Baubeschreibung vom 13.06.2024 nebst Grundrissplan vom 29.05.2024, die Kostenberechnung vom 17.06.2024 sowie der Bewilligungsbescheid vom 13.12.2024 sind Beratungsgegenstand in der Sitzung.
Der ursprünglich angedachte Bauzeitenplan bei Antragstellung passt aufgrund der jetzt erst bewilligten Zuwendung nicht mehr. Die Fachbüros werden im Rahmen der weiteren Umsetzung den Bauzeitenplan anpassen und die VG wird die Verschiebung und Verzögerung der Fertigstellung gegenüber dem Land anzeigen.
Der neue Bauzeitenplan wird sich voraussichtlich von März 2025 bis Dez. 2025 erstrecken. In jedem Fall muss eine finale Fertigstellung im Rahmen des Sonderförderprogramms bis spätestens 31.12.2025 erfolgt sein.
Gemäß dem Förderbescheid wurden Kosten in Höhe von rund 65.000 € als nicht zuwendungsfähige Kosten ausgewiesen. Hierbei handelt es sich neben einigen Kernbohrungen und einer Dachdurchführung um die Klimageräte für den derzeitigen Gruppenraum Nestbereich nebst Neben-/Schlafraum sowie das dezentrale Lüftungsgeräte mit der Wärmerückgewinnung für den Ruhe-/Schlafraum. Weiter wurde die Überarbeitung/Ergänzung der Innenraumentlüftung des Personal-WCs und des neuen Hauswirtschaftsraums gestrichen. Die Aufschlüsselung der nicht förderfähigen Kosten ist der baufachlichen Stellungnahme vom 04.07.2024 mit den Anmerkungen des Ing.-Büros vom 08.01.2025 zu entnehmen.
Für die zeitnahe Abwicklung ist eine Fortführungsbeauftragung an das Arch.-Büro STADTLand-Architekten aus Wittlich sowie an das Ing.-Büro Bayer & Friedrich aus Wittlich erforderlich. Aufgrund der engen Zeitschiene wurden die Fachbüros mit der Erstellung der erforderlichen Antragsunterlagen für die erforderlichen Arbeiten hinzugezogen.
Zur zeitnahen Abwicklung wird die Ortsgemeinde Großlittgen das Arch.-Büro STADTLand-Architekten aus Wittlich und das Ing.-Büro Bayer & Friedrich aus Wittlich mit der Umsetzung der Baumaßnahme beauftragen.
Die baulichen Änderungen insbesondere die Raumnutzungsänderungen im Bestandsgebäude erfordern eine Baugenehmigung.
Das Arch.-Büro STADTLand-Architekten wird durch die Ortsgemeinde Großlittgen beauftragt werden die erforderliche Baugenehmigung (Raumnutzungsänderung) zu beantragen.
Umsetzungsbeschluss
In Anbetracht der Finanzierung der geplanten Maßnahmen zur Platzsicherung von 85 Plätze in der Kita beschließt der Gemeinderat die Sanierungs- und Optimierungsmaßnahmen gemäß dem Zuschussantrag und der Bewilligung des Landes umzusetzen, sofern auch die Einzugsgemeinden der Umsetzung zustimmen und sich analog der bestehenden Zweckvereinbarung an der Finanzierung beteiligen.
Mit der Sanierungsmaßnahme sollen auch die nichtförderfähigen Positionen der Maßnahme mit Kosten von rund 65.000 € umgesetzt werden.
Rainer Ernst, Ortsbürgermeister
Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.