Titel Logo
Mein Wittlich.Land
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Oberöfflingen, Einebnen von Grabstätten

Verschiedene Angehörige sind an mich herangetreten und möchten die Grabstätte ihrer Angehörigen einebnen. Ich habe dies zum Anlass genommen und bei verschiedenen Unternehmen ein Angebot angefordert. Sofern weitere Personen das Grab ihrer Angehörigen einebnen lassen möchten, bitte ich mir dies unter Tel.: 0175 541 1919 mitzuteilen.

Nach unserer Friedhofsatzung beträgt das Ruherecht 25 Jahre. Nach Ablauf dieser Frist sind die Angehörigen verpflichtet die Grabstätte zu beseitigen. Eine Fristverlängerung ist grundsätzlich nicht möglich. Die Arbeiten sollen bei geeigneter Witterung im Frühjahr durchgeführt werden.

Günter Weins, Ortsbürgermeister