| 1. | Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) |
| 2. | Hinweise zum Verfahren |
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verbandsgemeinderat Wittlich-Land hat in seiner Ratssitzung am 25.06.2025 die Abwägung zu den im Zuge der bisherigen Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen (Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt und den Entwurf der 41. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land, Gemarkung Dreis, Flur 10 und 14 sowie Gemarkung Großlittgen, Flur 3 für die Offenlage beschlossen.
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist in dem besonders abgedruckten Lageplan dargestellt.
Der Entwurf der Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes, Gemarkung Dreis Flur 10 und 14 sowie Gemarkung Großlittgen, Flur 3 besteht aus:
| 1. | einer Planzeichnung mit Darstellung der derzeitigen und der im Zuge der Fortschreibung geplanten Flächennutzungsplandarstellungen und |
| 2. | einer Begründung, diese beinhaltet Teil 1, städtebaulicher Teil mit Darlegung der allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Teil 2, Umweltbericht |
Im Rahmen des Planverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können während der Veröffentlichungsfrist gem. § 3 (2) BauGB eingesehen werden:
| 1. | Umweltbericht (högner landschaftsarchitektur, Minheim; 25.06.2025), als Teil II der Begründung zum Flächennutzungsplan, mit Beschreibungen und Bewertungen der Umweltauswirkungen und deren Erheblichkeit. |
| Die o.a. Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen, welche im Rahmen der Umweltprüfung im Umweltbericht dokumentiert sind: | |
| • | Analyse / Berücksichtigung planungsrelevanter Umweltvorgaben aus Fachplanungen und -informationen, u.a. für den Teilbereich Dreis "Im Schwertfeld": |
| • | Flächennutzungsplan / Landschaftsplan |
| • | Schutzgebiete und -objekte (Natura 2000, Naturschutz, Landschaftsschutz, Wasserschutz, Biotopkataster, gesetzlich geschützte Biotope) |
| • | Kompensationsverpflichtungen anderer Vorhaben |
| • | Planung vernetzter Biotopsysteme und heutige potenzielle Vegetation |
| • | Klimaschutz |
| • | Bodenbelastungen / Altlasten / Altablagerungen |
| • | Abbau / Bergbau / Hangstabilität |
| • | Radonvorkommen |
| • | Bestehende Immissionen / Emissionen |
| • | Land- und Forstwirtschaft |
| • | Kulturgüter: Kulturlandschaft, Böden mit Archivfunktion oder fossilführende Gesteine, Kulturdenkmale / Archäologische Fundstellen / Bodendenkmale |
| • | Sachgüter |
| - | Erfassung, Beschreibung und Bewertung planungsrelevanter Schutzgüter und deren Wechselwirkungen |
| • | Mensch / Gesundheit / Bevölkerung |
| • | Geologie / Boden |
| • | Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Sturzflutgefährdung) |
| • | Klima / Luft (Global- und Lokal-Klima) |
| • | Fauna und Flora (jeweils inkl. gesetzlich geschützter Arten) und deren Lebensräume, biologische Vielfalt (örtliche Erfassung und überschlägige Angaben) |
| • | Landschaftsbild / Erholung / Fremdenverkehr |
| • | Wechselwirkungen |
| • | Prüfung von Standortalternativen |
| • | Ermittlung und Diskussion möglicher Umweltauswirkungen auf planungsrelevante Schutzgüter, deren Wechselwirkungen und durch kumulierende Vorhaben, auf erneuerbare Energien und Luftqualität bzw. besondere Umweltrisiken / Störfälle |
| • | Allgemein verständliche Zusammenfassung. |
In die Umweltprüfung zum Flächennutzungsplan sind folgende Planungsbeiträge / Gutachten eingeflossen, die im Rahmen des Bebauungsplanes erstellt wurden:
| Entwässerungskonzept | Ingenieurbüros John & Partner GbR, Wittlich und Garth GbR, Bernkastel-Kues von Juni 2025 |
| Schalltechnische Untersuchung | FIRU GfI, Kaiserslautern vom September 2021 (Entwurf) |
Folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange aus dem Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB zum B-Plan "Im Schwertfeld" liegen vor und werden – zusammen mit der getroffenen Abwägung des Gemeinderates - mit ausgelegt:
| 1. | Schreiben Generaldirektion Kulturelles Erbe RLP – Dir. Landesarchäologie vom 13.05.2025 (Sachbezug: Archäologie) |
| 2. | Schreiben Generaldirektion Kulturelles Erbe RLP – Dir. Erdgeschichte vom 28.04.2025 (Sachbezug: Landesarchäologie / Erdgeschichtliche Denkmalpflege) |
| 3. | Schreiben der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Untere Naturschutzbehörde vom 13.05.2025 (Sachbezug: Bodenschutz, gesetzlich geschützte Biotope, Arten- und Biotopschutz, Wasserhaushalt). |
| 4. | Schreiben des Landesamtes für Geologie und Bergbau vom 08.05.2025 (Sachbezug: Bergbau, Boden / Baugrund, Rohstoffe). |
| 5. | Schreiben der Landwirtschaftskammer vom 06.05.2025 (Sachbezug: Flächenentzug landwirtschaftlicher Fläche, Wasserzufluss). |
| 6. | Schreiben der Planungsgemeinschaft Trier vom 09.05.2025 (Sachbezug: Grundwasser, Freizeit/Erholung). |
| 7. | Schreiben der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 21.05.2025 (Sachbezug: Wasserschutz, Starkregenvorsorge). |
| 8. | Schreiben der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewebeaufsicht vom 05.05.2025 (Sachbezug: anlagenbezogener Immissionsschutz) |
Die vorgenannten Planunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit von
Montag, den 2. Februar 2026
bis einschließlich Freitag, den 6. März 2026
auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wittlich-Land unter www.vg-wittlich-land.de veröffentlicht. Den Link zu den Beteiligungsunterlagen finden Sie unter Aktuelles / Bauleitplanung / OG Dreis – „Im Schwertfeld“.
Darüber hinaus wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.
Zusätzlich werden die Entwurfsunterlagen im Zeitraum der Veröffentlichung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich, Zimmer 302 während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt und können dort eingesehen werden.
Nach telefonischer Vereinbarung (Herr Reis, Tel.: 06571/107-359 oder Frau Kiemes, Tel.: 06571/107-315) kann der Planentwurf auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung bei der oben genannten Stelle eingereicht bzw. dort zu Protokoll erklärt werden.
Die Stellungnahmen sollen vornehmlich elektronisch übermittelt werden (E-Mail an: guenter.reis@vg-wittlich-land.de). Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich eingereicht werden (z. B. per Brief oder Fax 06571/107155).
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können, soweit die Verbandsgemeinde Wittlich-Land deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB).
Ebenfalls wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie während der Dauer der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
2. Hinweise zum Verfahren
Das vorgenannte Bauleitplanverfahren wird entsprechend § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB gleichzeitig mit dem Bebauungsplanverfahren der Ortsgemeinde Dreis „Im Schwertfeld“ durchgeführt (Parallelverfahren).
Auf die besondere Veröffentlichung zur Bebauungsplanung der Ortsgemeinde Dreis in dieser Ausgabe der Wochenzeitung „VerbandsgeMEINde Wittlich.Land“ unter Veröffentlichungen der Ortsgemeinden wird hingewiesen.