30. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes
der Verbandsgemeinde Wittlich-Land
zur Darstellung von gewerblichen Bauflächen, Verkehrsflächen,
Flächen für Versorgungsanlagen, Grünflächen und Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft
(Industriepark Region Trier)
| 1. | Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) |
| 2. | Hinweise zum Verfahren |
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verbandsgemeinderat Wittlich-Land hat in seiner Ratssitzung am 07.12.2022 die Abwägung zu den im Zuge der bisherigen Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen (Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt, den Entwurf der 30. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 für die Offenlage gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist in dem besonders abgedruckten Lageplan dargestellt.
Der Entwurf der 30. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes besteht aus:
| 1. | einer Planzeichnung mit Darstellung der derzeitigen und der im Zuge der Fortschreibung geplanten Flächennutzungsplandarstellungen und |
| 2. | einer Begründung, diese beinhaltet |
| Teil 1, städtebaulicher Teil mit Darlegung der allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Teil 2, Umweltbericht | |
Im Rahmen des Planverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB eingesehen werden:
| • | Umweltbericht (högner landschaftsarchitektur, Minheim; Dezember 2022), als Teil II der Begründung zum Flächennutzungsplan, mit Informationen zu folgenden Themen: |
| • | Besondere Umweltrisiken / Störfälle |
| • | Keine sichere Vorhersage möglich; mit hoher Wahrscheinlichkeit aber keine Betriebe mit besonderen Umweltrisiken oder Störfallbetriebe zu erwarten. |
| • | Umweltrelevante internationale und nationale Schutzgebiete und –objekte |
| • | Keine Betroffenheit im Plangebiet |
| • | Geschützte Biotope / geschützte Arten |
| • | Geschützte Biotope oder Pflanzen liegen nicht vor |
| • | Die Vorkommen geschützte Tierarten wurden im Rahmen des Bebauungsplanes gutachterlich betrachtet (Östlap (2022): Bebauungsplan Industriepark Region Trier – 10. Änderungen; Kartierung Amphibien und Vögel sowie artenschutzrechtlicher Beitrag Vögel und Amphibien. Zerf); |
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| es sind nur Fortpflanzungsstätten von Vögeln durch Verlust von Gehölzen und Gewässerstrukturen betroffen. |
| • | Kompensationsverpflichtungen anderer Eingriffsvorhaben |
| • | Ausgewiesene Kompensationsflächen sind betroffen, sie müssen ersetzt werden. |
| • | Schutzgüter: Mensch/Gesundheit, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Pflanzen- und Tierwelt, Landschaft/Erholung/Fremdenverkehr, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern |
| • | Zu erwartende Lärmbelastung auf schutzwürdige Wohnnutzungen (Mensch/Gesundheit) wurde im Rahmen des Bebauungsplanes gutachterlich betrachtet (Accon GmbH (2022): Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren "Industriepark Region Trier – 10. Änderung. Greifenberg) und unter einzuhaltenden Auflagen als verträglich eingestuft. |
| • | Es sind keine Kulturgüter bekannt, Sachgüter (v.a. Leitungen) liegen überwiegend in öffentlichen Flächen. |
| • | Die Wertigkeit / Empfindlichkeit der sonstigen Schutzgüter ist aufgrund der besonderen Lage im bzw. am Rand des Gewerbegebietes und zwischen vielbefahrenen Straßen gering bis mittel und nur bei den Biotopen in Teilen auch hoch. |
| • | Wechselwirkungen liegen in, für die Ausstattung des Planungsraumes, geringem bis mittleren Rahmen vor. |
| • | Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich erheblicher Umweltauswirkungen und zum Monitoring im Rahmen des Bebauungsplanes |
| • | Zum Schutz vor Lärmbelastungen sind Lärmkontingente festzulegen und Wohnungen auszuschließen. |
| • | Für die ausgewiesenen Kompensationsflächen müssen Ersatzflächen ausgewiesen werden. |
| • | Für den Verlust der Fortpflanzungsstätten geschützter Tierarten sind vorgezogen Ersatzlebensräume zu schaffen. |
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| Bei Umsetzung der Nutzungen können die zu erwartenden Auswirkungen auf die sonstigen Schutzgüter durch Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen auf ein umweltverträgliches Maß reduziert bzw. durch geeignete Maßnahmen vor Ort und an anderer Stelle kompensiert werden. |
| • | Fachgutachten, deren Ergebnisse im Umweltbericht verwertet wurden |
| • | ACCON GmbH (2022): Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren "Industriepark Region Trier – 10. Änderung. Greifenberg |
| • | ÖSTLAP (2022): Bebauungsplan Industriepark Region Trier – 10. Änderung; Kartierung Amphibien und Vögel sowie artenschutzrechtlicher Beitrag Vögel und Amphibien. Zerf; |
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| Folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange aus dem Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor und werden – zusammen mit der getroffenen Abwägung des Verbandsgemeinderates - mit ausgelegt: |
| 1. | Schreiben des Forstamtes Wittlich v. 23.08.22 mit dem Hinweis, dass kein Wald betroffen ist. |
| 2. | Schreiben der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich vom 12.09.2022 mit Bewertung der vorliegenden "Vorbehaltsgebiet Rohstoffabbau" bzw. "Vorranggebiet Landwirtschaft" |
| • | Es bestehen keine grundsätzlichen landesplanerischen oder naturschutzfachlichen Bedenken. |
| 3. | Schreiben Generaldirektion Kulturelles Erbe RLP – Dir. Landesarchäologie vom 05.08.2022 und 07.09.2022: |
| • | Es werden archäologischen Fundstellen vermutet und eine geomagnetische Prospektion empfohlen. |
| 4. | Schreiben der Planungsgemeinschaft Region Trier mit Hinweisen zum Immissionsschutz, Landwirtschaft und Rohstoffsicherung: |
| • | Die Belange sind im FNP zu berücksichtigen. |
| 5. | Schreiben der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 10.08.2022: |
| • | Es sind kein Wasserschutzgebiet und keine im Bodenschutzkataster des Landes registrierten Bodenschutzflächen betroffen. |
| • | Auf die Sicherstellung der Niederschlagswasserrückhaltung von mind. 100 l / m² abflusswirksamer Fläche wird zum Schutz der Ortslage Hetzerath verwiesen. |
| • | Eine Entwässerungskonzeption ist noch vorzulegen und für die Renaturierung des Kaselbachs ist ein wasserrechtliches Verfahren erforderlich. |
| 6. | Schreiben der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord, Gewerbeaufsicht vom 23.01.2019 |
| • | Es wird darauf hingewiesen, dass das Lärmgutachten, auf dass in der Begründung zurückgegriffen wird, den Unterlagen nicht beigelegen hat. |
Die vorgenannten Planunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie den wesentlich bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden in der Zeit von
Dienstag, den 27. Dezember 2022
bis einschließlich Montag, den 30. Januar 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich, Zimmer 302 während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.
Nach telefonischer Vereinbarung (Herr Reis, Tel.: 06571/107-359 oder Frau Kiemes, Tel.: 06571/107-315) kann der Planentwurf auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung bei der oben genannten Stelle schriftlich eingereicht (z. B. durch Brief, Fax 06571/107-155 oder per E-Mail an: guenter.reis@vg-wittlich-land.de) bzw. dort zu Protokoll erklärt werden.
Die Planunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit werden außerdem auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wittlich-Land unter www.vg-wittlich-land.de bereitgehalten. Den Link zu den Beteiligungsunterlagen finden Sie unter Aktuelles / Bauleitplanung / VG Wittlich-Land – 30. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes.
Darüber hinaus wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht innerhalb der Offenlagefrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können, soweit die Verbandsgemeinde Wittlich-Land deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).
Ebenfalls wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtshelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
2. Hinweise zum Verfahren
Das vorgenannte Verfahren zur 30. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land wird gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB gleichzeitig mit dem Bebauungsplanverfahren des Zweckverbandes Industriepark Region Trier „10. Änderung Bebauungsplan Industriepark Region Trier“ durchgeführt (Parallelverfahren).