öffentlicher Teil:
| 1. | Ausgleich des Verlustvortrages per 31.12.2015 des Betriebszweiges Wasserversorgung der Verbandsgemeindewerke Wittlich-Land |
Der Verlustvortrag 2015 in Höhe von 65.928,88 EUR konnte nach Ablauf von fünf Jahren nicht durch Gewinne ausgeglichen werden. Gemäß § 11 Abs. 7 EigAnVO (Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz) kann der Verlustvortrag über die Entnahme von Rücklagen ausgeglichen werden, soweit dies die Eigenkapitalausstattung zulässt.
Der Verlustvortrag in Höhe von 65.928,88 EUR (ehemals Manderscheid) kann über die Allgemeine Rücklage (31.12.2020: 151.744,74 EUR) ausgeglichen werden. Es verbleibt eine Allgemeine Rücklage in Höhe von 85.815,86 EUR. Voraussetzung für die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage: „Eine Eigenkapitalausstattung von 30 – 40 v. H. der um die passivierten Ertragszuschüsse verminderten Bilanzsumme wird in der Versorgungswirtschaft als wünschenswert betrachtet“ (§ 11 EigAnVO). Zum Stichtag 31.12.2020 beträgt das bilanzielle Eigenkapital 32,8 %. Es verbleibt nach Ausgleich mit der Allgemeinen Rücklage ein Verlustvortrag in Höhe von 379.281,44 EUR.
Aufgrund der Empfehlung des Werkausschusses vom 30.11.2022 hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, den Verlustvortrag 2015 des Betriebszweiges Wasserversorgung in Höhe von 65.928,88 EUR gemäß § 11 Abs. 7 EigAnVO durch Entnahme aus der Allgemeine Rücklage auszugleichen.
| 2. | Ausgleich des Verlustvortrages per 31.12.2015 des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeindewerke Wittlich-Land |
Der Verlustvortrag 2015 in Höhe von 150.743,56 EUR konnte nach Ablauf von fünf Jahren nicht durch Gewinne ausgeglichen werden. Gemäß § 11 Abs. 7 EigAnVO (Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz) kann der Verlustvortrag über die Entnahme von Rücklagen ausgeglichen werden, soweit dies die Eigenkapitalausstattung zulässt.
Der Verlustvortrag in Höhe von 150.743,56 EUR (ehemals Manderscheid) kann über die Zweckgebundene Rücklage (31.12.2020: 18.327.794,25 EUR) ausgeglichen werden. Es verbleibt eine Zweckgebundene Rücklage in Höhe von 18.177.050,69 EUR. Voraussetzung für die Entnahme aus der Zweckgebundenen Rücklage: „Eine Eigenkapitalausstattung von 30 – 40 v. H. der um die passivierten Ertragszuschüsse verminderten Bilanzsumme wird in der Versorgungswirtschaft als wünschenswert betrachtet.“ (§11 Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz). Zum Stichtag 31.12.2020 beträgt das bilanzielle Eigenkapital 36,5 %. Es verbleibt nach Ausgleich mit der Zweckgebundenen Rücklage ein Verlustvortrag in Höhe von 951.054,63 EUR.
Aufgrund der Empfehlung des Werkausschusses vom 30.11.2022 hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, den Verlustvortrag 2015 des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung in Höhe von 150.743,56 EUR gemäß § 11 Abs. 7 EigAnVO durch Entnahme aus der Zweckgebundenen Rücklage auszugleichen.
| 3. | Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 des Betriebszweiges Wasserversorgung der Verbandsgemeindewerke Wittlich-Land |
Die Schlussbesprechung mit der Mittelrheinischen Treuhand GmbH, Koblenz, fand in der Werkausschusssitzung am 30.11.2022 statt. Im Wirtschaftsplan war ein ausgeglichenes Jahresergebnis eingeplant. Tatsächlich ist ein Jahresverlust in Höhe von 104.592,35 Euro eingetreten. Das Jahresergebnis hat sich gegenüber dem Planansatz um TEUR 155 verschlechtert. Ursächlich für die Ergebnisverschlechterung gegenüber dem Planansatz sind im Wesentlichen auf der Ausgabenseite höhere Aufwendungen in Höhe von 226 TEUR, dem auf der Einnahmenseite lediglich höhere Erträge in Höhe von 122 TEUR gegenüberstehen. Bei den Umsatzerlösen ist die Ergebnisverbesserung von 98 TEUR auf die Umgliederung der Erlöse aus Leistungsaustausch von den sonstigen betrieblichen Erträgen in die Umsatzerlöse (62 TEUR), der höheren beitragspflichtigen Fläche (+58.773 m²) und der höheren Nebengeschäftserträgen (13 TEUR) insbesondere wegen höherer Wasserlieferung aus Standrohrausleihe zurückzuführen. Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten und passivierten Ertragszuschüsse sind um 8 TEUR geringer als geplant. Die Aktivierten Eigenleistungen, Einsatz des eigenen Personals für die Verlegung von Wasserhauptleitungen und Wasserhausanschlüssen sowie den Austausch von Wasserzählern sind um 4 TEUR höher ausgefallen als geplant. Die Sonstigen betrieblichen Erträgen haben insbesondere durch die Umgliederung der Erlöse aus dem Leistungsaustausch (Plan: 36 TEUR) den Planansatz um 32 TEUR unterschritten. Die Materialaufwendungen haben sich um 145 TEUR erhöht, was im Wesentlichen durch die Erhöhung der Materialaufwendungen und bezogenen Leistungen beim Leitungsnetz begründet liegt. Bei den Abschreibungen kam es zu einer Erhöhung von 73 TEUR gegenüber dem Planansatz. Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen insgesamt um 58 TEUR über dem Planansatz. Dies ist im Wesentlichen auf die Verluste aus Anlageabgängen (11 TEUR) und der Berichtigung der Bescheide aus dem Vorjahr (12 TEUR) zurückzuführen. Das Jahresergebnis hat sich gegenüber dem Planansatz um 105 TEUR verschlechtert. Die Jahresbilanz zum 31.12.2020 schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 20.020.052,58 Euro ab.
Aufgrund der Empfehlung des Werkausschusses vom 30.11.2022 hat der Verbandsgemeinderat wie folgt beschlossen:
Die Jahresbilanz zum 31.12.2020 schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 20.020.052,58 Euro ab und weist in Übereinstimmung mit dem Ergebnis der Jahreserfolgsrechnung einen Jahresverlust in Höhe von 104.592,35 Euro aus. Der Jahresabschluss wird in der vorliegenden Fassung festgestellt. Der Jahresverlust 2020 in Höhe von 104.592,35 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. Dem Bürgermeister, den Beigeordneten und der Werkleitung wurde Entlastung erteilt.
| 4. | Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeindewerke Wittlich-Land |
Im Wirtschaftsplan 2020 war ein Jahresverlust in Höhe von 255.000,00 Euro veranschlagt. Als Jahresergebnis ist ein Jahresverlust in Höhe von 271.377,87 Euro eingetreten. Im Entsorgungsbereich 1 (Alt-Wittlich-Land) ist ein Jahresgewinn in Höhe von 18.136,45 Euro und im Entsorgungsbereich 2 (Alt-Manderscheid) ein Jahresverlust in Höhe von 289.514,32 Euro entstanden. Die Ergebnisverschlechterung von 16 TEUR gegenüber dem Planansatz ergibt sich aus niedrigeren Erlösen von 151 TEUR, (Umsatzerlöse - 86 TEUR, Aktivierte Eigenleistungen + 59 TEUR, sonstige betriebliche Erträge + 124 TEUR) bei gleichzeitig niedrigen Aufwendungen von 135 TEUR, (Materialaufwand - 193 TEUR, Personalaufwand, - 119 TEUR, Abschreibungen + 43 TEUR, Sonstiger Betriebsaufwand + 220 TEUR und Zinsaufwand - 56 TEUR, Sonstige Steuern + 1 TEUR). Die Mindererlöse stammen hauptsächlich aus niedrigen Erträgen aus Anlagenabgängen 135 TEUR, Ist: 24 TEUR). Die Abweichung beim Materialaufwand resultiert hauptsächlich aus den geringeren Aufwendungen für bezogene Leistungen für Abwassersammlungsanlagen (Plan 603, Ist: 277 TEUR). Ursächlich für die Planabweichungen bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist die im Wirtschaftsplan nicht enthaltenen Ausbuchung der zweifelhaften Forderungen aus dem PFT-Verfahren gegenüber der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Höhe von 122 TEUR. Der Zinsaufwand liegt aufgrund geringerer Darlehensaufnahme mit - 56 TEUR unter dem Planansatz. Die Investitionen zur Erhaltung des Anlagevermögens betrugen im Wirtschaftsjahr insgesamt 3.547 TEUR. Der Anteil des wirtschaftlichen Eigenkapitals am Gesamtkapital beträgt 50,2 % (Vorjahr 50,6 %). Das Ergebnis der Nachkalkulation ergab beim Entgeltbedarf einen Kostendeckungsumfang von 98,38 %.
Aufgrund der Empfehlung des Werkausschusses vom 30.11.2022 beschließt der Verbandsgemeinderat wie folgt:
Die Jahresbilanz zum 31.12.2020 schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 60.475.341,19 Euro ab und weist in Übereinstimmung mit dem Ergebnis der Jahreserfolgsrechnung einen Jahresverlust von 271.377,87 Euro aus. Der Jahresabschluss wird in der vorliegenden Fassung festgestellt. Für den Betriebszweig Abwasserbeseitigung wird der Jahresverlust 2020 in Höhe von 271.377,87 Euro auf neue Rechnung vorgetragen. Dem Bürgermeister, den Beigeordneten und der Werkleitung wurde Entlastung erteilt.
| 5. | Neufassung der Satzung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land über die Festsetzung der Entgelte für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung, für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und für das Freibad Manderscheid zum 01.01.2023 |
Zur Ermittlung der Investitionsaufwendungen für bereits in der Vergangenheit durchgeführte Maßnahmen wurden die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten für die beitragsfähigen Anlagen entsprechend den geprüften Jahresabschlüssen in einer Zeitreihe bis 2020 zusammengestellt und mittels Preisindizes auf das zum Zeitpunkt der Kalkulation bekannte Preisniveau zum 31. Dezember 2020 hochindiziert. Die Indizes haben wir der Veröffentlichung „Preisindizes für die Bauwirtschaft“ (Fachserie 17, Reihe 4, Ausgabe 08 / 2022) des Statistischen Bundesamtes entnommen. Kosten für ab dem Jahr 2022 geplante Investitionsmaßnahmen wurden nicht indiziert. Die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten bis zum 31. Dezember 2016 wurden aus der Kalkulation des Einmaligen Beitrags für örtliche und zentrale, überörtliche Anlagen durch die THS Wirtschaftsprüfung GmbH, Saarbrücken aus dem Jahr 2019 entnommen und von der Mittelrheinischen Treuhand GmbH, Koblenz geprüft. Die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten zum 31. Dezember 2020 wurden dem geprüften, aber noch nicht festgestellten Jahresabschluss der Mittelrheinischen Treuhand GmbH, Koblenz entnommen. Die Investitionsaufwendungen für zukünftige Maßnahmen wurden aus dem aktuellen Anlagenachweis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Investitionsprogramm für die Jahre 2022-2026 des Wirtschaftsplans 2023 entnommen. Die Kalkulation der Einmaligen Beiträge für die erstmalige Herstellung führt zu folgenden Beitragssätzen:
| Wasserversorgung | 5,16 €/m² | gewichteter Grundstücksfläche (netto) |
| bisher | 4,92 €/m² | |
| Schmutzwasser | 7,79 €/m² | gewichteter Grundstücksfläche |
| bisher | 7,25 €/m² | |
| Niederschlagswasser | 17,59 €/m² | der mit der Grundflächenzahl vervielfachten Grundstücksfläche |
| bisher | 16,52 €/m² |
Auf Empfehlung des Werkausschusses vom 30.11.2022 hat der Verbandsgemeinderat die Neufestsetzung der einmaligen Beiträge für die Wasserversorgung, die Schmutzwasserbeseitigung und die Niederschlagswasserbeseitigung in Höhe von 50 % der ohne Berücksichtigung von Zuwendungen und Kostenanteilen kalkulierten Beitragssätze zum 01.01.2023 wie folgt beschlossen:
| Wasserversorgung | 2,58 €/m² gewichteter Grundstücksfläche |
| Schmutzwasser | 3,90 €/m² gewichteter Grundstücksfläche |
| Niederschlagswasser | 8,79 €/m² der mit der Grundflächenzahl vervielfachten Grundstücksfläche |
Festsetzung der laufenden Entgelte für die Wasserversorgung und
Abwasserbeseitigung
Dem Werkausschuss lagen in der Sitzung am 30.11.2022 vier verschiedene Vorschläge zur Festsetzung der laufenden Entgelte für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2023 vor. Nach eingehender Beratung empfiehlt der Werkausschuss dem Verbandsgemeinderat die laufenden Entgelte 2023 wie folgt festzusetzen:
| Wassergebühr | |
| pro Kubikmeter | 1,36 EUR netto |
| wiederkehrender Beitrag Wasser | |
| pro Quadratmeter gewichteter Grundstücksfläche | 0,085 EUR netto |
| Schmutzwassergebühr | |
| pro Kubikmeter | 2,24 EUR |
| wiederkehrender Beitrag Schutzwasser | |
| pro Quadratmeter gewichteter Grundstücksfläche | 0,09 EUR |
| wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser | |
| pro Kubikmeter | 0,39 EUR |
Aufgrund der Empfehlung des Werkausschusses vom 30.11.2022 hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, die laufenden Entgelte der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wie folgt anzupassen und in der Satzung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land über die Festsetzung der Entgelte für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung, für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und für das Freibad Manderscheid festzusetzen:
| Wassergebühr | |
| pro Kubikmeter | 1,36 EUR netto |
| wiederkehrender Beitrag Wasser | |
| pro Quadratmeter gewichteter Grundstücksfläche | 0,085 EUR netto |
| Schmutzwassergebühr | |
| pro Kubikmeter | 2,24 EUR |
| wiederkehrender Beitrag Schutzwasser | |
| pro Quadratmeter gewichteter Grundstücksfläche | 0,09 EUR |
| wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser | |
| pro Kubikmeter | 0,39 EUR |
Neufassung der Satzung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land über die Festsetzung der Entgelte für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung, für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und für das Freibad Manderscheid
Die einmaligen Beiträge und laufenden Entgelte für die Wasserversorgung wurden wie oben dargestellt neu festgesetzt. Die Gebühr für das Einsammeln, die Abfuhr und Beseitigung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen und Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben, die Verwaltungsgebühr für zusätzliche Wasserzähler und die Benutzungsgebühren für das Freibad Manderscheid gelten im Jahr 2023 unverändert fort.
Aufgrund der Empfehlung des Werkausschusses vom 30.11.2022 hat der Verbandsgemeinderat die Neufassung der Satzung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land über die Festsetzung der Entgelte für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung, für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und für das Freibad Manderscheid wie dargestellt beschlossen.
| 6. | Festsetzung der Kostenanteile für die Straßenoberflächenentwässerung für das Jahr 2023 |
Der Abrechnungsmodus für die Kostenanteile der Straßenoberflächenentwässerung der Gemeindestraßen ist in den Straßenbenutzungsverträgen, die jede Ortsgemeinde und die Stadt Manderscheid mit den Verbandsgemeindewerken Wittlich-Land abgeschlossen hat, geregelt. Nach § 16 Abs 1 des Straßenbenutzungsvertrages zahlt die Ortsgemeinde/Stadt den Werken für die erstmalige Herstellung und die Erneuerung der Anlagen, die der Straßenoberflächenentwässerung dienen, einen Investitionskostenanteil je m2 zu entwässernder Verkehrsfläche sowie einen laufenden jährlichen Kostenanteil je m2 entwässernder Verkehrsfläche.
| 1. | Der Investitionskostenanteil für die erstmalige Herstellung der Straßenoberflächenentwässerung der Gemeindestraßen beträgt gemäß der beigefügten Kalkulation ab dem 01.01.2023 30,83 EURO /m2 (bisher: 30,51 EUR/m²) zu entwässernder Verkehrsfläche. |
| 2. | Der Investitionskostenanteil für die Erneuerung der Straßenoberflächenentwässerung beträgt einheitlich ab dem 01.01.2023 in geschlossener Bauweise 8,42 EURO /m2 (bisher 7,28 EUR/m²) und in offener Bauweise 19,28 EURO /m2 (17,02 EUR) zu entwässernder Verkehrsfläche. |
| 3. | Der laufenden Kostenanteil für die Straßenoberflächenentwässerung wird endgültig nach dem Ergebnis der Nachkalkulation festgesetzt. Die Vorauszahlung beträgt für das Wirtschaftsjahr 2023 unverändert 0,63 EURO /m2 zu entwässernder Verkehrsfläche. |
Aufgrund der Empfehlung des Werkausschusses vom 30.11.2022 hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, die Kostenanteile für die Straßenoberflächenentwässerung ab dem 01.01.2023 wie folgt festzusetzen:
| 1. | Investitionskostenanteil für die erstmalige Herstellung | 30,83 EURO /m2 |
| 2. | Investitionskostenanteil für die Erneuerung | |
| -geschlossene Bauweise | 8,42 EURO /m2 | |
| -offene Bauweise | 19,28 EURO /m2 | |
| 3. | Laufender Kostenanteil - Vorauszahlung | 0,63 EURO /m2. |
| 7. | Wirtschaftsplan Betriebszweig Wasserversorgung 2023 |
Der Wirtschaftsplan wurde in der Sitzung des Verbandsgemeinderates erläutert.
Aufgrund der Empfehlung des Werkausschusses vom 30.11.2022 hat der Verbandsgemeinderat den Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 des Betriebszweiges Wasserversorgung wie folgt beschlossen:
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt auf
| 1. | im Erfolgsplan | Erträge | 4.236.500,00 EUR |
| 4.283.600,00 EUR | |||
| Jahresverlust | 47.100,00 EUR | ||
| 2. | im Vermögensplan | Einnahmen | 5.136.000,00 EUR |
| Ausgaben | 5.136.000,00 EUR |
Der Gesamtbetrag der Kreditmarktdarlehen zur
| Finanzierung von Investitionen wird festgesetzt auf | 3.130.000,00 EUR |
| (nachrichtlich: darin enthaltenen zinslose Kredite = 0,00 EUR) | |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen | |
| wird festgesetzt auf | 1.235.000,00 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 2.000.000,00 EUR |
Der Verbandsgemeinderat stimmte dem Investitionsprogramm für die Jahre 2022 – 2026, das mit Gesamtinvestitionen von 17.576.000,00 EUR abschließt, und der Stellenübersicht zu.
| 8. | Wirtschaftsplan Betriebszweig Abwasserbeseitigung 2023 |
Der Wirtschaftsplan wurde in der Sitzung des Verbandsgemeinderates erläutert.
Aufgrund der Empfehlung des Werkausschusses vom 30.11.2022 hat der Verbandsgemeinderat den Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung wie folgt beschlossen:
§ 1
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt auf
| 1. | im Erfolgsplan | Erträge | 8.859.800,00 EUR |
| Aufwendungen | 8.915.500,00 EUR | ||
| Jahresverlust | 55.700,00 EUR | ||
| 2. | im Vermögensplan | Einnahmen | 14.650.000,00 EUR |
| Ausgaben | 14.650.000,00 EUR |
Der Gesamtbetrag der Kreditmarktdarlehen zur
| Finanzierung von Investitionen wird festgesetzt auf | 6.900.000,00 EUR |
| (nachrichtlich: darin enthaltenen zinslose Kredite = 0,00 EUR) | |
§ 3
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen | |
| wird festgesetzt auf | 14.871.000,00 EUR |
§ 4
| Der Gesamtbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 2.000.000,00 EUR |
Der Verbandsgemeinderat stimmte dem Investitionsprogramm für die Jahre 2022 – 2026, das mit Gesamtinvestitionen von 47.639.000,00 EUR abschließt, und der Stellenübersicht zu.
| 9. | Wirtschaftsplan Betriebszweig Freibad Manderscheid 2023 |
Der Wirtschaftsplan wurde in der Sitzung des Verbandsgemeinderates erläutert.
Aufgrund der Empfehlung des Werkausschusses vom 30.11.2022 hat der Verbandsgemeinderat den Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 des Betriebszweiges Freibad Manderscheid wie folgt beschlossen:
§ 1
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt auf
| 1. | im Erfolgsplan | Erträge | 108.510,00 EUR |
| Aufwendungen | 280.220,00 EUR | ||
| Jahresverlust | 171.710,00 EUR | ||
| 2. | im Vermögensplan | Einnahmen | 306.700,00 EUR |
| Ausgaben | 306.700,00 EUR |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditmarktdarlehen zur
| Finanzierung von Investitionen wird festgesetzt auf | 47.500,00 EUR |
| (nachrichtlich: darin enthaltenen zinslose Kredite = 0,00 EUR) | |
§ 3
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen | |
| wird festgesetzt auf | 0,00 EUR |
§ 4
| Der Gesamtbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 47.500,00 EUR |
Der Verbandsgemeinderat stimmte dem Investitionsprogramm für die Jahre 2022 – 2026, das mit Gesamtinvestitionen von 154.800,00 EUR abschließt, und der Stellenübersicht zu.
| 10. | Neufassung der Bäderordnung für das Freibad Manderscheid zum 01.01.2023 |
Die Neufassung der Satzung über die Benutzung des Freibades Manderscheid erfolgte letztmalig am 16.05.2017. Die Satzung wird neu gefasst. Im Wesentlichen wird neben redaktionellen Änderungen § 4 Abs. 3 geändert. Der Verkauf von Saisonkarten erfolgt zwischenzeitlich über den Kassenautomat. Zudem können Einzel- und Saisonkarten im Vorverkauf erworben werden.
Aufgrund der Empfehlung des Werkausschusses vom 30.11.2020 hat der Verbandsgemeinderat die Neufassung der Satzung über die Benutzung des Freibades Manderscheid zum 01.01.2023 wie vorgetragen beschlossen.
11. Sicherstellung Löschwasser Gewerbegebiet Wallscheid
Die Verbandsgemeinde als Träger des Brandschutzes ist nach § 3 Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) für die ausreichende Bereitstellung und Versorgung von Löschwasser zuständig. Sofern die aus dem öffentlichen Leitungsnetz geforderten 48m³/h bei Wohnbebauung bzw. 96m³/h bei Gewerbegebieten nicht erbracht werden können, besteht Handlungsbedarf. Die Verbandsgemeinde muss dann die Lücke zwischen dem, was der Wasserversorger leitungsgebunden vorhalten kann, und dem, was für den Brandschutz als erforderlich festgestellt wird, schließen. Dies kann durch die Errichtung von Anlagen, wie z. B. Löschteichen, Löschwassertanks und ähnliches erreicht werden. Diese Einrichtungen sind nicht der Wasserversorgung zuzuordnen, sodass die Zuständigkeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung und nicht bei den Verbandsgemeindewerken oder dem ZWEM liegt. Im Rahmen der Ausweisung des Gewerbegebietes Wallscheid III wurde festgestellt, dass derzeit aus dem Leitungsnetz der Trinkwasserversorgung die Löschwasserversorgung (96m³/h) nicht sichergestellt werden kann. Unmittelbar angrenzend an das Gewerbegebiet verläuft die Versorgungsleitung vom Hochbehälter Eckfeld in Richtung Hochbehälter Laufeld. Nach Aussage des Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Mosel (ZWEM) kann eine leitungsgebundene Versorgung zwischen 50 und 85 m³/h je nach Entnahmesituation realisierbar sein. Zu berücksichtigen ist, dass die Grundversorgung der Ortsgemeinde Wallscheid stets zu gewährleisten ist. Durch technische und organisatorische Maßnahmen (z. B. Brandschieber) besteht ggfs. die Möglichkeit, die Wassermenge zu erhöhen. Diesbezüglich erfolgt kurzfristig eine Prüfung durch den ZWEM. Nach Rücksprache mit der Kreisverwaltung als untere Bauaufsichtsbehörde und genehmigende Brandschutzbehörde bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen eine solche Lösung, sofern die Maßnahme organisatorisch verlässlich und die Entnahme des Löschwassers aus mindestens drei gut zugänglichen Hydranten gewährleistet ist. Sollte im Rahmen der Prüfung des ZWEM festgestellt werden, dass die Löschwassermenge immer noch nicht ausreichend ist, sind entsprechende Alternativen in Form unterirdischer Löschwassertanks oder eines Löschwasserteiches in unmittelbarer Nähe der Regenrückhaltebecken zu prüfen. Mit der Prüfung und Planung wäre ein Ingenieurbüro zu beauftragen. Grundsätzlich ist die Verbandsgemeinde Kostenträger der Maßnahme. Allerdings ist eine Kostenumlegung auf die Anlieger oder Dritte zu prüfen. Soweit die technische Ergänzung der Versorgungsleitung des ZWEM am Hochbehälter Eckfeld mit Zustimmung des vorbeugenden Brandschutzes möglich wäre, können die Änderungsmaßnahmen voraussichtlich über den eigenen Betriebsdienst erfolgen. Insoweit würde für die Verbandsgemeinde voraussichtlich am Hochbehälter Eckfeld kein Aufwand entstehen. Die vorab geschätzten Kosten für die Variante „Unterirdische Löschwassertanks“ belaufen sich auf voraussichtlich mindestens ca. 90.000,00 Euro. Für die Anlage eines Löschwasserteiches müsste mit einem Aufwand von voraussichtlich mindestens ca. 75.000,00 Euro gerechnet werden. Haushaltsmittel sind für das Jahr 2023 veranschlagt. Aufgrund der in der Ausführung befindlichen Erschließungsarbeiten ist die Maßnahme dringend und ein entsprechender Vorratsbeschluss erforderlich.
Bürgermeister Follmann wurde in Abstimmung mit den Beigeordneten ermächtigt, die weitere Vorgehensweise zu entscheiden, ggfls. ein Ingenieurbüro zu beauftragen und anschließend den Auftrag für die wirtschaftlich günstigste Variante zu erteilen.
| 12. | Einbau von raumlufttechnischen Anlagen in Grundschulen der Verbandsgemeinde Wittlich-Land |
Der Verbandsgemeinderat hatte sich in seiner Sitzung am 08.09.2021 grundsätzlich dafür ausgesprochen, in allen Grundschule-Bestandsgebäuden raumlufttechnische Anlagen zu integrieren. Die abschließende Entscheidung wurde auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen. Der Haupt- und Finanzausschuss hatte in seiner Sitzung am 15.12.2021 die Ausstattung aller Grundschulen mit raumlufttechnischen Anlagen bestätigt. Die weitere Vorgehensweise sollte nach Vorlage der Bewilligungsbescheide beraten werden. Die Bewilligungsbescheide sind am 26.04.2022 eingegangen, mit dem Hinweis, dass die Maßnahmen innerhalb eines Jahres (26.04.2023) ausgeführt sein müssen. Nach entsprechender Vergabe der weiterführenden Planaufträge wurden die etwaigen Bauleistungen ausgeschrieben. Am 19.09.2022 hat der Haupt- und Finanzausschuss die Auftragserteilung des ersten Paketes (Grundschulen Dreis, Salmtal und Sehlem) in Höhe von 536.356,37 EUR beschlossen. Im Rahmen dieser Auftragsvergabe wies das beauftragte Unternehmen darauf hin, dass aufgrund der aktuellen weltwirtschaftlichen Marktlage mit langen Lieferzeiten bei den Lüftungsgeräten (bis zu 10 Monaten) zu rechnen ist. Diese Information wurde bereits im Sommer 2022, also weit vor dem Vergabebeschluss, auf dem Dienstweg an den Fördermittelgeber weitergeleitet, jedoch bis dato ohne eine positive Reaktion des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Das 2. Paket beinhaltete den Einbau der raumlufttechnischen Anlagen in den Grundschulen Gladbach, Landscheid, Hupperath und Binsfeld. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 08.11.2022 eine entsprechende Auftragsvergabe in Höhe von 663.436,35 EUR beschlossen. Die Verwaltung hat diesen Beschluss aufgrund der bekannten Lieferverzögerungen und der bestehenden Förderproblematik jedoch bisher nicht ausgeführt und über Bürgermeister Follmann eine Verlängerung des o. g. Bewilligungszeitraumes beim Fördermittelgeber beantragt. Bürgermeister Follmann hat zunächst mit Schreiben vom 11.11.2022 den Präsidenten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Herrn Torsten Safarik, um entsprechende Fristverlängerung gebeten. Am 16.11.2022 teilte das Bundesamt mit, dass die Lieferproblematiken bekannt seien. Allerdings sei eine Verlängerung der Bewilligungszeiträume und damit der Bundesmittel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz aus haushaltsrechtlicher Sicht nicht möglich. Daraufhin hat Bürgermeister Follmann, Bundesminister Dr. Robert Habeck, mit Schreiben vom 24.11.2022 unmittelbar kontaktiert.
Sollte einer Verlängerung der Bewilligungszeiträume seitens des Bundes nicht zugestimmt werden, muss die Verbandsgemeinde Wittlich-Land mit Mehrkosten in Höhe von rd. 2,5 Mio. rechnen. Sodann muss der Verbandsgemeinderat kurzfristig in seiner nächsten Sitzung darüber entscheiden, ob er trotz der erwartbaren Mehrkosten an dem Einbau der raumlufttechnischen Anlagen in allen Grundschulen festhält oder nicht.
Folgende Pakete stehen noch aus:
Paket 3
Manderscheid, Laufeld, Hasborn und Großlittgen
Paket 4
Hetzerath, Osann-Monzel und Altrich
Der Verbandsgemeinderat nahm die Ausführungen des Bürgermeisters fraktionsübergreifend zustimmend zur Kenntnis und hat folgendes beschlossen:
| a) | Im Fortgang des Verfahrens erfolgt die Umsetzung der bereits vergebenen Maßnahme in der Grundschule Dreis. Die Förderung ist für diese Maßnahme zu erwarten. | |
| b) | Bürgermeister Follmann wurde beauftragt, gegen die ergangenen Widerspruchsbescheide in der Angelegenheit Klage zu erheben und entsprechenden Rechtsbeistand zu beauftragen. | |
| c) | Der Haupt- und Finanzausschuss wurde ermächtigt abschließend über die Durchführung der Maßnahmen (auch ohne Förderung) zu entscheiden.. |
| 13. | Haushaltssatzung mit -plan für das Haushaltsjahr 2023 |
| a) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken | |
| b) Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit dem Haushalts- und Stellenplan für das Jahr 2023 |
Die Haushaltssatzung mit –plan für das Haushaltsjahr 2023 wurde bereits in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 08.11.2022 und 22.11.2022 vorberaten. Im Übrigen wurde die Haushaltssatzung mit –plan in der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 16.11.2022 vorgestellt. Die Damen und Herren Ortsbürgermeister stimmten den vorgelegten Planentwürfen einstimmig zu. Bürgermeister Follmann erläuterte in der Sitzung des Verbandsgemeinderates nochmals die wesentlichen Punkte mithilfe einer Power-Point-Präsentation. Insbesondere wurden folgende Punkte thematisiert:
| • | Der Ergebnishaushalt 2023 weist Erträge und Aufwendungen in Höhe von je 17.083.700 EUR aus. Der Haushalt ist damit auch in 2023 ausgeglichen. | |
| • | Die freie Finanzspitze beträgt 182.750 EUR. | |
| • | Die Verbandsgemeindeumlage soll von 26,5 auf 26,8 Prozentpunkte erhöht werden. | |
| • | Der Stellenplan erhöht sich auf 123,87 Stellen. | |
| • | Weitere wesentliche Haushaltsveränderungen sind in den Erläuterungen des Haushaltsplanes dargestellt. | |
| • | Der Investitionsplan wird im Detail erläutert. | |
| • | Angesichts des Investitionsplanes ist die Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von 4.816.100 EUR vorgesehen. | |
| • | Der Schuldenstand zum 31.12.2023 beläuft sich planmäßig auf 14.340.149,11 EUR. |
Follmann äußerte abschließend, dass dem Verbandsgemeinderat somit auch für das Jahr 2023 wieder ein solider Haushalt vorliegt und bat um entsprechende Zustimmung der Fraktionen. Die Fraktionsvorsitzenden gaben hierzu folgende Stellungnahme ab. Für alle nachfolgenden Reden gilt das gesprochene Wort.
Christoph Thieltges, CDU-Fraktion
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Follmann,
geehrte Herren Beigeordnete,
meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen Stadt- und Ortsbürgermeister,
liebe Ratskolleginnen und Kollegen,
liebe Gäste,
hatten wir doch gehofft, dass wir nach zwei Jahren Coronapandemie den Haushalt in etwas ruhigeren Zeiten aufstellen würden - doch wer konnte das erahnen. Ende Februar marschierten russische Truppen in die Ukraine ein und beendeten die Friedenszeit in Europa. Frieden, den wir seit Ende des 2. Weltkrieges für selbstverständlich erachteten. Unendliches Leid, Zerstörung und Flucht, als auch wirtschaftliche Schäden sind die Folgen. Wir merken es doch alle, auch hier vor Ort, dass die aktuellen Unruhen, die durch den Krieg entstanden sind, auch uns betreffen. Die extremen Preissteigerungen bei Energie, Lebensmittel und Konsumgüter im Handel, in der Baubranche, in der Industrie (…) verunsichern Bürgerinnen und Bürger, belasten die Wirtschaft und die privaten Haushalte. Die Plan- und Kalkulierbarkeiten gestalten sich immer schwieriger. Trotz dieser anhaltenden Situation gab es im Laufe des Jahres überörtlich und auch in unserer Verbandsgemeinde vielzählige ehrenamtliche Hilfsprojekte für die Ukraine und Ukrainerinnen/Ukrainer, die im Laufe des Jahres zu uns gekommen sind. Die solidarische Hilfsbereitschaft unserer Bürgerinnen und Bürger ist beeindruckend und muss an dieser Stelle besonders erwähnt werden. Das bewegt uns in der Kommunalpolitik und gibt weiteren Antrieb Bürgerinnen und Bürgern Stabilität, Sicherheit als auch Wohlergehen zu bieten. Vor uns liegt der Haushaltsplanentwurf 2023. Die Zahlen zeigen auf, welche großen und vielfältigen Aufgaben durch die Verbandgemeinde geleistet werden. Wir investieren nicht planlos, sondern zukunftsfähig in unsere Verbandsgemeinde, also in unsere Gemeinden.
Am Montag verzeichneten wir den Tag des Ehrenamtes. Eines der größten Ehrenämter leisten die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren. Als Einrichtung der Kommune stellen sie sich uneingeschränkt in den Dienst der Gesellschaft, von uns allen. Sei es im Katastrophenfall, aber auch bei gesellschaftlichen oder kulturellen Belangen. Die Höhe der Investitionen fällt im Haushalt ins Auge, ist aber auch zwingend erforderlich!
| - | Unsere Feuerwehren gehören vernünftig ausgestattet, damit sie im Einsatzfall einsatzfähig sind. | |
| - | Eigengefährdungen durch fehlendes Material müssen ausgeschlossen werden. | |
| - | Damit das bürgerschaftliche Engagement in der Gefahrenabwehr nicht weiter gefährdet wird, ist dieses Ehrenamt weiterhin mit Vertrauen, Respekt und finanziellen Mitteln zu fördern und zu stärken |
Komme ich zu den Grundschulen: Bildung ist ein hohes Gut und ein elementarer Grundstein fürs Leben. Auch hier investieren wir nicht nur in die Zukunft der Kinder, sondern in die Gesellschaft. Wir müssen dafür sorgen, dass ausreichend gute Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, sowie Betreuungen, deren Angebote, Verpflegung und die Schulbeförderung. Darauf aufbauend kann die Mit-Investition des Salmtal-Stadions genannt werden. Sport ist essenziell für die Gesundheit der Kinder, aber natürlich auch für die von Erwachsenen. Das Stadion ist nicht nur eine wichtige Investition für unseren Schulsport, sondern auch von regionaler Bedeutung für den Freizeit- und Vereinssport. Sport verbindet Menschen. Die Investition zeigt unsere Haltung für einen Ort des gesellschaftlichen Miteinanders; ein Streben nach gleichberechtigter und selbstbestimmter Teilhabe aller Menschen im Sport.
Das Bestreben unser Klima zu verbessern, liegt in unserer aller Interessen. Auch wir müssen uns aktiv der Herausforderung des Klimawandels stellen. Mit unseren vielen Renaturierungsmaßnahmen an unseren Gewässern leisten die OG einen Beitrag, um die Gefährdungen, die durch den Klimawandel entstanden sind, zu entschärfen. Hier müssen wir voran gehen, den bereits angestoßenen Weg mit der Errichtung von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden weiter gehen.
| - | Wir müssen hier mit der Zeit gehen und offen für neue Wege sein. | |
| - | Wir müssen unseren Beitrag dazu leisten Klimaerwärmung zu reduzieren. |
Investitionen in den Tourismus: Wir investieren weiter ins Radwegenetz. Es muss weiter vorangetrieben und ausgebaut werden, sodass Bürgerinnen und Bürger, als auch Touristen die Möglichkeit haben, ohne Gefährdung ihr Ziel zu erreichen. Es ist erstaunlich, wie sehr unsere Region in den Fokus gerückt ist und Menschen hierdurch unsere Heimat besuchen. Hier möchte ich stellvertretend das Leuchtturmprojekt des „Manderscheider Klettersteigs“ sowie den „Pilgerradweg“ erwähnen. Eine Investition in den Tourismus bringt eine Wertschöpfung für unsere wunderschöne Heimat, die uns einen Mehrwert bringt.
Die Zahlen zeigen uns aber auch auf, welch großer Verantwortung wir hier unterliegen. Die Summe ist kein Selbstzweck, sondern Steuergelder von unseren Bürgerinnen und Bürgern. Dies sollte und muss uns immer wieder vor Augen geführt sein, wenn wir Entscheidung treffen. Den größten Teil der geplanten Einnahmen tragen die Ortsgemeinden durch die Zahlung der Umlage, die um 0,30 Prozentpunkte auf 26,80 Prozentpunkte steigt. Wir hoffen, dass der Kreis die Umlagen in diesem Haushaltsjahr senken wird und dadurch für die Gemeinden eine Entlastung einhergeht. Hier möchten wir uns ausdrücklich bei unseren Gemeinden bedanken, durch eure Arbeit vor Ort, schafft ihr die Grundlagen dafür, dass es der Verbandsgemeinde möglich ist handlungsfähig zu sein und vor allen Dingen auch- handlungsfähig für euch zu sein.
Ich möchte auch noch ein Wort zu den Personalkosten sagen. Personalkosten sind hohe Aufwendungen, die auch in Zukunft weiter steigen werden. Für uns als CDU-Fraktion gilt, wir wollen eine starke Verbandsgemeindeverwaltung. Nicht künstlich aufgebläht, sondern effizient. Wir müssen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die bestmöglichen Voraussetzungen für Ihre Aufgabenbiete schaffen. Von der Ausbildung bis zum Ende des Arbeitslebens. Nur so verhindern wir, dass ein Abwandern in andere Verwaltungen oder andere Tätigkeitsfelder stattfindet. Dazu gehört, dass wir aus der Politik zuhören und die großen Herausforderungen vor der die Verwaltung steht, und die weiterhin ständig wachsen, ernst nehmen. Aber eben auch, dass wir mit unseren Ideen und Anforderungen bei der Verwaltung nicht auf taube Ohren stoßen. Auch hier gilt es gemeinsam das Beste für die Verbandsgemeinde und unsere Gemeinden zu leisten.
Alles in allem kann ich für die CDU-Fraktion sagen, dass wir dem Haushalt 2023 zustimmen werden. Er stellt eine gute Grundlage für die gemeinsame Arbeit für unsere Verbandsgemeinde dar.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
im Namen der CDU-Fraktion danke ich Ihnen Herrn Bürgermeister Manuel Follmann und dem ganzen Team der Verbandsgemeindeverwaltung für ihre Arbeit und die Unterstützung die wir als Ratsmitglieder erfahren. Vielen Dank für die angestoßenen Maßnahmen und ihr Engagement, welches Sie für unsere Verbandsgemeinde Wittlich-Land an den Tag legen. Danke an die Herren Beigeordnete, die unseren Bürgermeister tatkräftig unterstützen und unsere Verbandsgemeinde mit viel Herzblut nach außen repräsentieren. Danke an die ehrenamtlichen Bürgermeister der Stadt und Ortsgemeinden. Euer Einsatz vor Ort ist ein großer Verdienst für unsere Verbandsgemeinde. Ohne Euch wäre die Verbandsgemeinde nicht da, wo sie nun steht. Auch euren Mitgliedern in den kommunalen Gremien daher unseren herzlichen Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Kurhaus auch euch ein herzliches Dankeschön im Namen der CDU-Fraktion für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im vergangenen Jahr. Wir danken allen, die sich in der Kultur- oder Brauchtumspflege, im Sport, im Sozialen oder bei Rettungs- und Hilfsdiensten engagieren. Ihr seid der Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält. Auch wenn die Zeiten für das Ehrenamt stürmisch sind, müssen wir gemeinsam Kurs halten. Denn wir können uns nicht vorstellen, was wäre, wenn wir das Ehrenamt verlieren. Ein herzliches Dankeschön. Ihnen danke ich für die Aufmerksamkeit und wünsche uns allen, eine besinnliche Restadventszeit, ein schönes Weihnachtsfest, einen guten Start ins neue Jahr und der Wunsch das wir uns im neuen Jahr bei bester Gesundheit wiedersehen und hoffentlich in eine bessere, ruhigere Zeit finden.“
Ulrich Müller, FWG-Fraktion
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Follmann,
sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal,
das Zahlenwerk des Haushaltsplanes wurde bereits kompetent vorgetragen; ich beschränke mich also auf einige grundsätzliche Anmerkungen - ich fasse mich kurz.
Erstmals seit der Fusion unserer Verbandsgemeinden müssen wir eine Erhöhung der Umlage beschließen. Dass diese Erhöhung mit 0,3 % marginal ausfällt, verdanken wir in erster Linie nicht der Unterstützung durch den Bund und das Land, sondern dem wirtschaftlichen Erfolg unseres heimischen Gewerbes. Ihm verdanken wir maßgeblich die Steuerkraft der Ortsgemeinden und die daraus resultierenden Umlagezahlungen an Kreis und Verbandsgemeinde. So steigen die Einnahmen aus der Verbandsgemeindeumlage in 2023 von 9,7 Millionen auf 11,8 Millionen Euro; Mehreinnahmen, die wir dringend brauchen, um die geplanten erheblichen Investitionen in die Grundschulen und den Brand- und Katastrophenschutz solide finanzieren zu können. Unsere Grundschulen kinderfreundlich zu gestalten und unsere freiwilligen Feuerwehren auf dem hohen Standard ihrer Einsatzfähigkeit zu halten muss trotz der erheblichen finanziellen Aufwendungen unser Ziel sein. Zumal wir feststellen müssen, dass die Anforderungen an unsere Wehren und ihre Einsatzausrüstung nicht nur ständig zunehmen sondern sich auch verändern. Die Anpassung von Einsatzmitteln und Fuhrpark an diese neuen Anforderungen muss zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger zeitnah erfolgen; Geld darf dabei nur eine nachgeordnete Rolle spielen. Wie in den zurückliegenden Jahren ist auch diesem Haushaltsentwurf zu entnehmen, dass sich Verwaltung und politische Gremien unserer Verbandsgemeinde dieser Verantwortung immer gestellt und stets die notwendigen Finanzmittel bewilligt haben. Die guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verbunden mit der Niedrigzinsphase haben uns diese kostenintensiven Entscheidungen in Gerätehäuser und Ausrüstung in den zurückliegenden Jahren nicht leicht gemacht - aber erleichtert. Dass das nicht immer so bleiben würde, war zwar zu erwarten; mit der aktuellen Kostenexplosion musste man allerdings nicht rechnen. Nicht nur, aber auch dieser Kostenexplosion ist es zuzuschreiben, dass wir 2023 rd. 9 Millionen Euro für Grundschulen und Brand- und Katastrophenschutz im Investitionsplan veranschlagen müssen; auch für eine wirtschaftlich gesunde Verbandsgemeinde ein finanzieller Kraftakt.
Dieser Haushaltsentwurf zeigt aber auch, dass uns Pandemie, Großschadensereignisse und Kriegsszenarien zwar erschrecken, aber nicht lähmen. Die Investitionen die wir jetzt für notwendig erachten, werden jetzt mit dem Ziel beschlossen sie sobald als möglich umzusetzen. Dieser Haushaltsentwurf ist ein optimistischer Entwurf; er ist geprägt von dem Vertrauen in die Robustheit und Stabilität unserer heimischen Wirtschaft. Wir vertrauen darauf, dass wir auch zukünftig mit den Einnahmen aus der Arbeit unseres heimischen Gewerbes in der Lage sein werden, zum Wohle und Vorteil unserer Bürgerinnen und Bürger solide und zukunftsorientierte Haushaltspläne aufstellen und verabschieden zu können.
Danke an die Entscheider in den Betrieben, die es mit ihrer erfolgreichen Arbeit uns ermöglichen, solide und zukunftsorientierte Kommunalpolitik zu betreiben. Danke auch an die Leute, die sich ehrenamtlich für die Menschen in unserer Region einsetzen. Danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Verwaltung, die mit ihrer engagierten Arbeit dafür sorgen, dass Verwaltung als Dienstleister und nicht als Obrigkeit wahrgenommen wird. Und last but not least: Anerkennung für Leo Merges und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür, dass sie wiederum einen Haushaltsplan erarbeitet haben, der uns die Hoffnung lässt, dass es am Ende des Haushaltsjahres eher Haushaltsverbesserungen als Haushaltsverschlechterungen geben wird.
Die FWG wird dem Haushaltsplan zustimmen. Ich danke für ihre Aufmerksamkeit.“
Günter Theis, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Herren Beigeordnete,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir beschließen heute den Haushalt 2023 der Verbandsgemeinde Wittlich Land, die Zahlen sind vorgestellt worden. Um es vorwegzunehmen: Wir, die Fraktion Bündnis90/Die Grünen, werden diesem Haushalt einstimmig zustimmen.
Die Umlage ist mit 26,8 % moderat, das ist uns besonders wichtig. Der Griff in die Kassen der Gemeinden und der Stadt Manderscheid muss so moderat wie irgend möglich ausfallen, den dort wird jeder einzelne Euro dringend gebraucht. Es ist eine große Verantwortung der Verwaltung und der politischen Gremien sich hier nicht großzügig selbst zu bedienen. Dem wird dieser Haushalt zweifelsfrei gerecht; viele Verbandsgemeinden wären froh, wenn sie nur annähernd eine solch niedrige Umlage hätten. Die geringe Umlage ist im Besonderen der guten Steuerkraft unserer Verbandsgemeinde geschuldet, sie wird also von den Bürgerinnen und Bürgern getragen. Ein Großteil der Kosten einer Verbandsgemeindeverwaltung sind Personalkosten. Diese sind aber notwendig, um handlungsfähig zu bleiben und den Ortsgemeinden als Dienstleister zur Verfügung stehen zu können. Die Aufgaben der Ortsgemeinden, geführt von in der Regel ehrenamtlichen Bürgermeistern werden immer vielfältiger und müssen rechtssicher ausgeführt werden, hierfür ist die Fachexpertise des hauptamtlichen Personals der Verbandsgemeinde unerlässlich. An dieser Stelle gilt unser Dank den vielen Mitarbeitern, die sich tagein, tagaus professionell um die Belange der Ortsgemeinden kümmern.
Ich komme nun zu den Investitionen:
Zur Erfüllung der oben genannten Aufgaben muss die Hard – und Software für die Verwaltung regelmäßig auf dem technisch aktuellen Stand gehalten und nach einiger Zeit auch erneuert werden. Die Kosten dafür sind oft sehr hoch, aber unvermeidbar! Nicht erst seit dem letzten Hochwasser wissen wir, dass eine gute Ausrüstung unserer Feuerwehren zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger unserer Verbandsgemeinde ein enorm wichtiger Baustein zur Gefahrenabwehr bedeutet. Unsere ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer brauchen vernünftiges Material, sonst können sie ihrem Auftrag nicht gerecht werden. Sie opfern ihre Freizeit für unsere Sicherheit, dass an sieben Tagen in der Woche und an 365 Tagen im Jahr, ob am Tag oder in der Nacht! Sie haben es verdient, mit Material ausgestattet zu werden, auf dass sie sich verlassen können! Auch das Geld, welches in unsere Schulen investiert wird, ist gut angelegt, schließlich geht es um das Wohl und die Gesundheit unserer Kinder.
Investitionen bedeuten leider auch Schulden. So steigen die Schulden zum Ende des Jahres 2023 auf rund 13,3 Millionen Euro. Bei den meisten Krediten sind sehr niedrige Konditionen hinterlegt, so zahlen wir im Prinzip nur die Investition zurück und nur wenig Zinsen. Leider wird sich dieser Umstand in den nächsten Jahren ändern, und es zeigt sich jetzt, dass es richtig war, in den zinsgünstigen Zeiten der letzten Jahre zu investieren, auch wenn das bedeutet hat Schulden zu machen.
Erlauben Sie mir am Schluss meiner Rede doch einige Worte zur ökologischen Situation in unserer Verbandsgemeinde: Wir haben beschlossen, zukünftig in jedem Jahr vier PV-Anlagen auf VG-eigenen Dächern zu bauen. Aus unserer Sicht dürften es gerne noch ein paar mehr sein, denn derzeit sind durch die aktuellen gesetzlichen Änderungen PV-Anlagen in der Regel ab ihrer ersten Betriebsminute rentabel! Wir bitten daher die Damen und Herren Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister ihre gemeindeeigenen Dächer auf Machbarkeit einer PV-Anlage hin zu überprüfen. Es darf kein geeignetes Dach mehr geben, dass nicht mit einer PV-Anlage belegt ist! Nur so schaffen wir es, unabhängig von dem ein- oder anderen Machthaber dieser Welt zu werden. Und das bedeutet nicht nur Wohlstand, dass bedeutet auch Frieden!
Wir, die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bedanken uns bei allen die sich um das Wohl unserer Verbandsgemeinde - in welcher Form auch immer - verdient gemacht haben, für die angenehme Zusammenarbeit mit der Verwaltung, den Werken und den anderen Fraktionen und wünschen Ihnen allen eine besinnliche Weihnachtszeit, Gesundheit und das notwendige Glück im neuen Jahr. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“
Angelika Brost, SPD-Fraktion
„Ich grüße Sie sehr geehrter Bürgermeister Manuel Follmann,
die Anwesenden dieser heutigen Ratssitzung,
liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
"Zeitenwende" ein Wort unseres Bundeskanzlers Olaf Scholz steht im Focus des zu Ende gehenden Jahres 2022 nach dem verbrecherischen, völkerrechtswidrigen Krieges von Putins Russland auf die Ukraine. Die Menschen ertragen ein unvorstellbares Leid in ihrem geliebten Land an Leib und Leben und der Zerstörung der Infrastruktur. Die freie demokratische Welt hielt den Atem an, Sanktionen gegen Russland sind unvermeidlich, mit einschneidenden Folgen. Die Menschen empfinden diese Zeit als bedrohlich, ängstlich und ungewiss für die Zukunft. Entscheidende Veränderungen durch hohe Inflation, steigende Energiekosten und deren Knappheit, wirtschaftliche Ungewissheit in Betrieben und Unternehmen stellen eine ungeahnte Herausforderung dar. Besonders Menschen mit geringem Einkommen und Empfänger von Sozialleistungen führen einen ständigen Kampf, ihr Leben zu gestalten. Solidarität und Hilfe sind das Gebot der Stunde auch für die Menschen, die aus der Ukraine oder anderen politischen Gründen flüchten und Schutz in Deutschland und unserer Verbandsgemeinde suchen. Hilfspakete von Bund und Land können abfedernde Hilfestellung leisten. Der heute zu verabschiedende Haushalt ist wiederum ein solides Zahlenwerk mit ausgeglichenem Ergebnishaushalt, einer freien Finanzspritze und einer nur leicht erhöhten Umlage von 26,5 auf 26,8 Prozentpunkte. Zugunsten unserer Gemeinden wurde von der Verwaltung spitz gerechnet, von denen viele in Finanznot sind. Durch den neugeregelten kommunalen Finanzausgleich erwartet der Kreis Zuweisungen von über 17 Millionen mehr, die er durch die erwartete Senkung der Kreisumlage teilweise an die Gemeinden weitergibt. Das Herzstück dieses Haushaltes ist der Investitionshaushalt, der durch eine hohe Kreditaufnahme finanziert werden muss. Dies sind keine konsumtiven Ausgaben, sondern Investitionen in originäre Aufgaben unserer Verbandsgemeinde wie Schulen, Feuerwehren, eine bürgernahe Verwaltung und zukunftsorientierte regenerative Energieversorgung. Unsere Feuerwehren müssen so gut ausgestattet sein, dass sie im Brand- und Katastrophenfall zeitnah vor Ort sind. Dem ausgeschiedenen Wehrleiter Stephan Christ sage ich ein herzliches Dankeschön für seinen engagierten Einsatz. Dem neugewählten Wehrleiter David Backendorf eine gute Zeit in diesem verantwortungsvollen Ehrenamt. Den hohen Investitionen in unsere Grundschulen und Sportanlage sind wir als Schulträger verpflichtet und wird von der SPD ausdrücklich begrüßt. Bildung und Chancengerechtigkeit sind der Schlüssel für die Zukunft unserer Kinder. Ich sagte es schon, Energie ist knapp und sehr teuer. Der fortschreitende Klimawandel kann nur durch erneuerbare Energien verlangsamt werden. Bei der Energiegewinnung durch Fotovoltaik steht die Verbandsgemeinde gut da. Auf eigenen Gebäuden sind in den nächsten Jahren jeweils vier neue Anlagen geplant. Das Engagement der Gemeinden und Privatleute für diese Energiegewinnung ist zu begrüßen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt spielt Windenergie keine Rolle. Durch die hohen Investitionskredite steigt die pro Kopf Verschuldung auf einen Höchststand von 496,19 Euro gegenüber dem Landesdurchschnitt von 304,00 Euro. Da wir keine Kassenkredite hatten, kann man damit leben.
Am Ende meiner Ausführungen möchte ich mich bedanken bei der Verwaltung für ihre Hilfestellung übers ganze Jahr. Auch der Bürgermeister hat immer ein offenes Ohr für unsere Anfragen. Bei den Fraktionen für die gute Zusammenarbeit. Wir arbeiten nicht gegeneinander, sondern erarbeiten gute Kompromisse zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger. Jedem sei gedankt, der durch Engagement, Ehrenamt und Eigenleistungen Positives bewirkt. Eine besinnliche Advents- und Weihnachtszeit wünscht die SPD-Fraktion. Bleiben sie gesund, alles andere bekommt man geregelt, auch in dieser beängstigenden "Wendezeit". Die SPD-Fraktion stimmt dem Haushalt zu.“
Rita Wagner, FDP-Fraktion
„Lieber Herr Bürgermeister Follmann,
liebe Herren Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Damen und Herren Bürgermeister,
liebe Presse,
wir haben ein weltverändertes Jahr 2022 fast hinter uns. Die Welt steht Kopf und der Krieg ist fürchterlich. Wir in der VG Wittlich-Land haben das Jahr 2022 effektiv genutzt. Jetzt stehen wir vor den neuen Herausforderungen für 2023. Alle Fachabteilungen, inclusive der Werke, haben einen kompakten Haushaltsentwurf mit Herrn Merges zusammengestellt. Wir Wittlich-Land haben viel vor für das neue Jahr 2023. Insgesamt investieren wir 13 Millionen Euro und benötigen Kredite in Höhe von 4,5 Millionen.
| - | Neubau einer neuen Feuerwehrstation in Salmtal | |
| - | Anpassung Grundschule Salmtal | |
| - | Katastrophenschutz/Ausstattung der Feuerwehren/Fahrzeug | |
| - | Pflege und Ausbau der Fahrradwege | |
| - | Energiesicherung für Wittlich-Land | |
| - | Gestaltung der Sportanlage in Salmtal für Schule und Vereine |
Wir planen Investitionen in Höhe von 13 Millionen Euro! Eine beträchtliche Investition in die Zukunft der Wohn- und Lebensqualität! Dank der guten Verkehrsanbindung ist Wittlich-Land ein wertvoller Standort zum Leben und Arbeiten. Wir haben dynamische Firmen vor Ort und es ist lebendig Geschichte was wir täglich erleben dürfen. Geplant sind für das nächste Jahr 8,5 neue Arbeitsplätze. Wir die VG Wittlich-Land sind ein moderner Arbeitgeber. Wir stehen sicher in der Zukunft. Die Finanzen sind gesichert. Der Haushaltsentwurf ist ausgeglichen. Wir haben eine frei Finanzspitze von rd. 180.000€. Wir investieren 13 Millionen Euro. Wir benötigen lediglich 4,5 Mio. Euro Kredit. Wir investieren Sport-Bildung-Katastrophenschutz.
Gestatten sie mir einem Wunsch Ausdruck zu geben. Wir Wittlich-Land haben eine großartige Geschichte im Rucksack. Ich lese momentan unsere Chronik und bin begeistert über die Funde aus der Steinzeit. Im Maarmuseum gibt es sogar Funde, die 45 Millionen Jahre alt sind (z.B. das Eckfelder Urpferdchen). Das Himmeroder Kloster, unsere Wallfahrtskirche in Klausen mit seiner mittelalterlichen Bibliothek; wir verfügen über gigantische Schätze und ich wünsche mir, dass wir diese verstärkt ins Bewusstsein rufen. Lassen sie uns zukünftig auch in unsere Geschichte investieren. Wir in Wittlich Land sind Mutmacher für andere. In unserer Verbandsgemeinde haben wir auch in der Geschichte zahlreiche Mutmacher:
| - | Das Koster Himmerod, das seit 888 Jahren existiert mit Bruder Stefan. | |
| - | Die Wallfahrtskirche in Klausen mit Pater Albert Seul. | |
| - | Die Vergangenheit von Nikolaus von Kues, der eng mit Klausen und Manderscheid verbunden war. |
In unserer Gegenwart brauchen die Menschen Mutmacher.
Mut ist wichtig um zu bestehen in diesen harten Zeiten. Lassen sie mich schließen und auf Michelle Obama verweisen. Sie hat ein Buch geschrieben „Das Licht in uns. Halt finden in unsicheren Zeiten“. Wir in Wittlich Land haben Mut. Wir in Wittlich Land stehen sicher in Finanzen uns Energie. Uns geht es sehr gut. Wir danken den Lehrern, den Kindergärtnerinnen, allen Feuerwehrleuten, allen ehrenamtlichen Helfern, allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land. Wir die FDP-Fraktion stimmt dem Haushaltsentwurf für 2023 zu.“
Brigitte Hoffmann, AFD
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Follmann,
werte Beigeordnete,
Ratskollegen und Ortsbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
ein Schlüsselsatz für meine Stellungnahme zum Haushalt 2023 war die sehr ehrliche, die gleichermaßen hoffnungsvolle wie mahnende Feststellung von Bürgermeister Manuel Follmann im Haupt- und Finanzausschuss am 22. November. Er sagte, dass trotz aller Krisen und Veränderungen im Kommunalen Finanzausgleich ein Haushaltsausgleich nur aufgrund der sehr hohen Steuerkraft der bei uns ansässigen Betriebe gelungen sei. Deshalb an dieser Stelle ein Danke an alle, die uns durch ihren Einsatz und ihr Engagement ein noch funktionierendes Gemeinwesen ermöglichen. Dank gebührt ebenso der Verwaltung, die uns mit dem Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushalts- und Stellenplan für das Jahr 2023 unsere finanzielle Situation und Möglichkeiten verdeutlicht. Die wesentlichen Punkte des Haushalts wurden uns von unserem Bürgermeister erläutert. Ich erspare ihnen, dieses zu wiederholen und möchte wegen der Kürze der Zeit nur auf die Herausforderungen zu sprechen kommen, die eben Einfluss haben auf die Entwicklungen in unserer Verbandsgemeinde.
Auch dürften sich in diesen Krisenzeiten die Menschen mehr für die eigene Zukunftsperspektive interessieren - ein auskömmliches Leben ohne Arbeitsplatzverlust und Existenzängste wegen stetig steigender Lebenshaltungskosten. Zufriedene Menschen bedingen ein funktionierendes Gemeinwesen!
Nach der Hochwasserkatastrophe im letzten Jahr haben die Beseitigung von Schäden durch notwendige Baumaßnahmen sowie Renaturierungs- und Gewässerrückhalteprojekte weiter Priorität, ebenso wie die Aufrüstung unserer Feuerwehren. Im Katastrophenfall muss der Bevölkerungsschutz durch ein funktionierendes Warnsystem gewährleistet sein, weshalb die Umrüstung von alten E 47 Sirenen auf elektronische Sirenen vorgesehen ist. Grundsätzlich sollte aber auch das Bauen in hochwassergefährdeten Gebieten überdacht werden. Die Energiekrise mit der Abkehr von der Kernkraft und einer prognostizierten Energiemangellage für die kalte Jahreszeit wird sich nicht nur durch steigende Unterhaltungskosten bei den kommunalen Einrichtungen bemerkbar machen. Derzeit setzt man nur auf Wind- und Solaranlagen, obwohl diese allein den benötigten Energiebedarf nicht dauerhaft und grundlastfähig werden decken können, weil Wind und Sonne eben nicht gleichbleibend verfügbar sind. Hinsichtlich des Baus von Photovoltaikanlagen wurde im Verbandsgemeinderat oft bemängelt, dass diese vermehrt auf unbebauten landwirtschaftlichen Flächen entstehen, statt z.B. als Dachanlagen auf bereits bebauten Flächen. Auf Dauer wird eine solche Praxis eine Flächenverknappung zur Folge haben und könnte vor dem Hintergrund des Ukrainekrieges auch zu einer weltweiten Getreideverknappung führen. Im Hinblick auf Agrarstruktur und Landschaftsbild hatte der Verbandsgemeinderat deshalb bereits im März eine Steuerungsmaßnahme für Photovoltaik-Freiflächenanlagen verabschiedet, die eine Deckelung dieser Anlagen auf 25 ha je Gemarkung vorsieht. Es wird sich zeigen müssen, inwieweit diese Regelung ausreichend sein wird.
Etwas in den Hintergrund gerückt ist derzeit das Thema Corona. Als positiv auf der Habenseite ist die Weitergabe von Corona-Hilfen des Landes durch den Landkreis an die Kommunen zu werten. Auch wird Ende des Jahres die einrichtungsbezogene Impfpflicht auslaufen, weil eine Corona-Ansteckung oder -Übertragung auch von Geimpften ausgehen kann und Corona mittlerweile auch nicht gefährlicher als andere Grippewellen eingeschätzt wird. Nachdem die allgemeine Impfpflicht im Bundestag abgelehnt wurde, sollte damit nun endlich auch den im Gesundheitswesen tätigen Menschen eine eigenverantwortliche Entscheidung für oder gegen diese Impfung zugestanden werden.
Die Asyl- und Migrationskrise mit einer Zuwanderung weit über der von 2015 schlägt sich in unseren steigenden Sozialausgaben nieder. Der für diese Menschen benötigte Wohnraum bringt zudem unsere Kommunen an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit. Wir sehen, dass die politische Großwetterlage Auswirkungen bis auf die kommunale Ebene hat und unsere Finanzlage mitbestimmt. Als Verbandsgemeinderat werden wir gemeinsam mit der Verwaltung immer um die besten Maßnahmen und Lösungen ringen müssen.
Für die AfD werde ich der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgen und dem Haushalt für 2023 zustimmen. Uns allen möchte ich nun eine friedvolle und besinnliche Weihnachtszeit wünschen, damit wir uns im neuen Jahr wieder motiviert und mit Kraft den künftigen Aufgaben stellen können.“
Anschließend hat der Verbandsgemeinderat zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Offenlage keine Anregungen und Bedenken geäußert wurden sind und stimmte auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses der Haushaltssatzung mit dem Haushalts- und dem Stellenplan 2023 wie vorgetragen zu.
| 14. | 29. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 im Zusammenhang mit der Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes "Recycling" im Bereich "Aufm Scheid unter dem untersten Wacholderbusch" der Ortsgemeinde Binsfeld |
| a) Beratung und Beschlussfassung zu den durchgeführten Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Behördenbeteiligung), § 3 Abs. 2 BauGB (Planoffenlage) und § 2 Abs. 2 BauGB (Abstimmung mit Nachbargemeinden) | |
| b) Beschluss der endgültigen Planfassung |
Der Verbandsgemeinderat wurde darüber informiert, dass die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, die Planoffenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zur 29. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes auf Grundlage des Beschlusses des Verbandsgemeinderates vom 08.09.2021 parallel mit dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Binsfeld „Aufm Scheid unter dem untersten Wacholderbusch – 1. Änderung“ durchgeführt wurden. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 03.08.2022 beteiligt und über die Offenlage des Planentwurfes informiert. Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 08.08.2022 bis zum 09.09.2022. Auf die Auslegung sowie die Möglichkeit, dass Anregungen zur Entwurfsplanung während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können, wurde durch Bekanntmachung in der Wochenzeitung „VerbandgeMEINde Wittlich.Land“, Ausgabe vom 29.07.2022, hingewiesen. Der Verbandsgemeinderat wurde zu den im Zuge der v. g. Beteiligungen (Behörden, Öffentlichkeit und Nachbargemeinden) eingegangenen Stellungnahmen informiert. Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen waren in der Abwägungstabelle aufgeführt und kommentiert.
Der Verbandsgemeinderat hat en bloc über die Stellungnahmen beraten und folgte den Handlungsvorschlägen des Planungsbüros und der Verwaltung. Im Übrigen nahm der Verbandsgemeinderat die gegebenen Hinweise zur Kenntnis. Anschließend hat der Verbandsgemeinderat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses den Entwurf der 29. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Sonstigen Sonderbauflächen auf der Gemarkung Binsfeld bestehend aus
1. Planurkunde mit Legende
2. Begründung mit Darstellung der umweltrelevanten Auswirkungen
als endgültige Planfassung anerkannt.
| 15. | 30. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplans Wittlich-Land 2006 im Zusammenhang mit der 10. Änderung des Bebauungsplanes Industriepark Region Trier |
| a) Information | |
| b) Beratung und Beschlussfassung zu den durchgeführten Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Behördenbeteiligung), § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 2 Abs. 2 BauGB (Abstimmung mit Nachbargemeinden) | |
| c) Beschluss des Planentwurfes für die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB |
Der Verbandsgemeinderat wurde über das zwischenzeitlich vorliegende Ergebnis der landesplanerischen Stellungnahme informiert. Als Ergebnis ist im Bescheid der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich vom 18.10.2022, Az.: FB22/LE festgehalten, dass „gegen eine Überplanung dieser Flächen im Rahmen der 30. EFS des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Wittlich-Land aus raumordnersicher Sicht keine Bedenken bestehen. Gegen die weiteren Planungen bestehen nur dann keine Bedenken, wenn die mitgeteilten Anregungen und Hinweise der Fachbehörden und Dienststellen, insbesondere der Planungsgemeinschaft Region Trier (PLG), der Unteren Naturschutzbehörde (UNB), des Landesbetriebs Mobilität (LBM), der Regionalstelle Gewerbeaufsicht, der GDKE, Direktion Landesarchäologie sowie der Strom- und Netzbetreiber beachtet bzw. berücksichtigt und umgesetzt werden.“ Die o. g. Anforderungen wurden bei der Erstellung des Planentwurfes der Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt. Zum Teil handelt es sich um Belange, welche im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplanung des Zweckverbandes Industriepark Region Trier) oder auch in nachgelagerten Genehmigungsverfahren abschließend geregelt werden können.
Der Verbandsgemeinderat wurde darüber informiert, dass die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zur 30. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 am 03.08.2022 durchgeführt wurden. Den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden war Gelegenheit zur Rückäußerung bis einschließlich 09.09.2022 eingeräumt worden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte im Rahmen einer Planoffenlage in der Zeit vom 08.08.2022 bis 09.09.2022. Der Verbandsgemeinderat wurde über die im Zuge der v. g. Beteiligungen (Behörden, Nachbargemeinden und Öffentlichkeit) eingegangenen Stellungnahmen informiert.
Der Verbandsgemeinderat hat en bloc über die Stellungnahmen beraten und folgte den Handlungsempfehlungen des Planungsbüros und der Verwaltung. Im Übrigen nahm der Verbandsgemeinderat die gegebenen Hinweise zur Kenntnis. Zudem beschloss der Verbandsgemeinderat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses den sich aus den vorherigen Beschlüssen ergebenden Planentwurf als Grundlage für die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Planoffenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB anzuerkennen.
| 16. | Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land, Darstellung weiterer gewerblicher Bauflächen auf der Gemarkung Großlittgen, Flur 10 |
| a) Information | |
| b) Vergabe von Planungsleistungen |
Der Verbandsgemeinderat wurde über das zwischenzeitlich vorliegende Prüfergebnis der landesplanerischen Stellungnahme im Zusammenhang mit der beantragten Neuaufnahme gewerblicher Bauflächen vom 07.07.2021 informiert. Als Ergebnis der landesplanerischen Stellungnahme ist festgehalten, dass gegen das Vorhaben aus Sicht der Raumordnung und Landesplanung zum derzeitigen Zeitpunkt keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Gegen die weiteren Planungen bestehen nur dann keine Bedenken, wenn die mitgeteilten Anregungen und Hinweise der Fachbehörden und Dienststellen, insbes. der Planungsgemeinschaft Region Trier (PLG), der Unteren Naturschutzbehörde (UNB), des Landesbetriebs Mobilität (LBM), der Regionalstelle Gewerbeaufsicht, der GDKE, Direktion Landesarchäologie sowie der Strom- und Netzbetreiber beachtet bzw. berücksichtigt und umgesetzt werden. Die Bedenken der Landwirtschaftskammer sowie des Bauern- und Winzerverbandes sind ebenfalls in der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Hierbei ist insbesondere zu klären, ob die Planung zur Existenzgefährdungen betroffener Betriebe führen wird. Dabei spielt auch eine Rolle, ob und in wieweit den betroffenen Landwirten alternative Pachtflächen angeboten werden können. Damit sind die Grundvoraussetzungen für die weitere Planung und die Änderung des Flächennutzungsplanes gegeben. Die Ortsgemeinde Großlittgen hat am 26.08.2021 bei der Verbandsgemeinde Wittlich-Land die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes beantragt.
Der Verbandsgemeinderat hat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, die Aufträge für die notwendigen städtebaulichen Leistungen an das Planungsbüro B.K.S., Trier sowie die Leistungen für den Umweltbericht an das Planungsbüro BGHPlan, Trier erteilt.
| 17. | Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land, Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der Gemarkung Wallscheid, Flur 4 |
| a) Information | |
| b) Aufstellungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB | |
| c) Entwurfsanerkennung | |
| d) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages |
Der Verbandsgemeinderat wurde über das zwischenzeitlich vorliegende Ergebnis der vereinfachten raumordnerischen Prüfung informiert. Als Ergebnis ist im Bescheid der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich vom 13.10.2022 festgehalten, dass „gegen die im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wittlich-Land geplante Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO auf den Parzellen Gemarkung Wallscheid, Flur 4, Flurstücke 40/2 u. a. zur Herstellung einer Freiflächen-Fotovoltaikanlage, unter Beachtung bzw. Berücksichtigung der in dieser vereinfachten raumordnerischen Prüfung aufgezeigten Zielvorgaben, Anregungen und Hinweise mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung, nur dann keine Bedenken bestehen, wenn die Problematik der landwirtschaftlichen Vorranggebiete gem. ROP 1985/95 entsprechend dem Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 31.01.2001 bewertet und behandelt wird. Nach diesem Urteil und den dazu ergangenen Verfahrensregelungen der SGD Nord steht eine Zustimmung zur Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Vorranggebiete unter dem Vorbehalt, dass es erkennbar nicht zu planungsbedingten Nachteilen für die Landwirtschaft kommen dar. Gegen die weiteren Planungen bestehen dann keine grundsätzlichen Bedenken, wenn die o. a. landwirtschaftliche Problematik gelöst wird und die mitgeteilten Anregungen der Fachbehörden und Dienststellen, insbesondere der Planungsgemeinschaft Region Trier, der Unteren Naturschutzbehörde, der Regionalstelle Wasserwirtschaft sowie der GDKE beachtet bzw. berücksichtigt werden.“ Die o. g. Anforderungen wurden bei der Erstellung des Planentwurfes der Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt. Zum Teil handelt es sich um Belange, welche im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplanung der Ortsgemeinde Wallscheid) z. B. durch entsprechende Festsetzungen Beachtung finden oder auch in der nachgelagerten Genehmigungsplanung (Bauantrag) abschließend geregelt werden können. Der Gemeinderat Wallscheid hat in seiner Ratssitzung am 15.06.2022 einen Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanung mit einer Gesamtgröße von ca. 4 ha gefasst.
Der Verbandsgemeinderat hat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, das Verfahren zur Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 mit dem Ziel der Zulassung der Photovoltaik-Freiflächenanlage (geplante Darstellung von Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Nutzung regenerativer Energien – Freiflächenphotovoltaik“ einzuleiten und den Änderungsbereich entsprechend abzugrenzen. Das vorgesehene Plangebiet mit einer Gesamtgröße von ca. 4 ha befindet sich auf der Gemarkung Wallscheid, Flur 4, Distrikte „Hinter Willscheid“ und „Aufm Kromberg“. Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan stellt für den Bereich des Plangebietes Flächen für die Landwirtschaft gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB dar. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Zudem hat der Verbandsgemeinderat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, den erstellten Planvorentwurf der Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land als Grundlage für die Beteiligungsverfahren gemäß §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB anzuerkennen. Der Vorentwurf beinhaltet die Anpassung/Änderung von bisher im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wittlich-Land für den zu überplanenden Bereich dargestellten Flächen für die Landwirtschaft in Sonderbauflächen Photovoltaik gem. § 1 Abs. 4 BauNVO. Die Beteiligungsverfahren gemäß §§ 2 Abs. 2 (Beteiligung der Nachbargemeinden), § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden) sollen gleichzeitig mit dem Bebauungsplanverfahren der Ortsgemeinde Wallscheid erfolgen (Parallelverfahren).
Zur Vereinbarung des Ablaufes der Bauleitplanung, insbesondere aber der Kostenregelung, soll ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Ortsgemeinde Wallscheid, der Verbandsgemeinde Wittlich-Land und der Antragstellerin (Firma RBB Aluminium Verwaltungs GmbH, Wallscheid) abgeschlossen werden. Der Verbandsgemeinderat hat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, zur Reglung von Einzelheiten mit dem Antragsteller eine städtebauliche Vereinbarung zu treffen.
| 18. | Herstellung einer überörtlichen Radwegeverbindung zwischen der L 50 und Rothaus über Niersbach |
| a) Grundsatzbeschluss | |
| b) Einleitung der Planung |
Seit vielen Jahren streben die Ortsgemeinde Niersbach und die Verbandsgemeinde eine Radwegeverbindung von der L 50 im Kreuzungsbereich L 50/K 42 bis zur L 46 bei Rothaus an. Der Verbandsgemeinderat hatte in seinem Beschluss vom 13.05.2020 die Planung dieser Radwegeverbindung in das beschlossene Infrastrukturprogramm mit aufgenommen. Seit 2007 ist die Herstellung dieser Radwegeverbindung bereits im überörtlichen Radwegeprogramm der Verbandsgemeinde Wittlich-Land enthalten. Eine Realisierung scheiterte bisher an der Verfügbarkeit der erforderlichen Flächen für die Trassenführung des Radweges auf dem Streckenabschnitt zwischen der L 50 und der Ortslage Niersbach. Die Ortsgemeinde Niersbach konnte inzwischen durch Eintragung von Grunddienstbarkeiten die Verfügbarkeit der benötigten Flächen sicherstellen. Die Planung könnte nun somit konkretisiert und in Form einer Entwurfsplanung ausgearbeitet werden. Mit der Realisierung dieser Strecke könnte die im Großräumigen Radwegenetz im Zuge der L 43 enthaltene, regionale Ergänzung zwischen Dreis, Heidweiler und Rothaus realisiert werden. Der Streckenabschnitt der L 43 ist insbesondere für Familien wegen der unübersichtlichen und kurvenreichen Linienführung gefährlich. Weiterhin ist die L 43 auf diesem Abschnitt wegen der Kiesausbeute mit einem hohen Schwerlastverkehr belastet und weist ganzjährig erhebliche Verschmutzungen auf. Ein separater Radweg ist dort nicht vorhanden. Insoweit hatte auch der Landesbetrieb Mobilität der Modifizierung der großräumigen Verbindung über der L 43 in Richtung Rothaus anbindend bei der L 50 im Kreuzungsbereich L 50/K 42 über Niersbach und Greverath nach Rothaus zugestimmt. Im Zuge des derzeitigen Ausbaus der L 49 zwischen Niersbach und Greverath wird der LBM aus diesem Grund bereits parallel der L 49 einen eigenständigen Radweg herstellen. Für den nicht in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land enthaltenen Streckenabschnitt von der Gemarkungsgrenze Greverath/Orenhofen bis Rothaus an der L 46 wäre mit der Verbandsgemeinde Speicher eine vorherige Planungs- und Realisierungsvereinbarung zu schließen.
Der Verbandsgemeinderat steht dem geplanten Vorhaben weiterhin positiv gegenüber und hat beschlossen, die in dieser Region seit Jahrzehnten bestehende Lücke im Radwegenetz zu schließen und die Radwegeverbindung vom Kreuzungsbereich der L 50/K 42 bis zur L 46 bei Rothaus zu realisieren. Die Planung soll entsprechend dem seinerzeitigen Beschluss im Rahmen des Infrastrukturprogrammes von der Verbandsgemeinde beauftragt werden. Zur Mitfinanzierung der Kosten sind durch die Verwaltung Fördermöglichkeiten zu prüfen. Über die Kostenträgerschaft späterer Baumaßnahmen (Verbandsgemeinde oder Ortsgemeinde Niersbach bzw. Arenrath) wäre nach Vorlage der Entwurfsplanung unter Berücksichtigung der Fördervoraussetzungen zu entscheiden. Mit der Erstellung der Entwurfsplanung wäre ein externes Planungsbüro zu beauftragen.
Auf Grund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses hat der Verbandsgemeinderat beschlossen Bürgermeister Follmann unter Berücksichtigung der förder- und vergaberechtlichen Vorgaben zu ermächtigen, ein Ingenieurbüro mit der Erstellung der Entwurfsplanung und einer Kostenberechnung zur Herstellung einer Radwegeverbindung vom Kreuzungsbereich der L 50/K 42 bis zur L 46 bei Rothaus zu beauftragen.
| 19. | Satzung über den Ersatz von Verdienstausfall für selbstständige ehrenamtliche Feuerwehrangehörige in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land |
Gemäß § 13 Abs. 2 des Landesgesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) dürfen ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen durch ihren Dienst in der Feuerwehr keine unzumutbaren Nachteile, insbesondere keine Nachteile im Arbeits- oder Dienstverhältnis sowie in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung entstehen. Während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen, Übungen, Lehrgängen oder sonstigen Veranstaltungen der Feuerwehr auf Anforderung der Gemeinde, bei Einsätzen auch während der zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit notwendigen Zeit, entfällt für die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen die Pflicht zur Arbeitsleistung. Privaten Arbeitgebern werden die aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung sowie freiwillig gezahlte Beträge auf Antrag durch die Gemeinde ersetzt. Nach § 13 Abs. 7 LBKG wird ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die nicht in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen, der Verdienstausfall auf Antrag in Form eines pauschalisierten Stundenbetrages ersetzt. Die Festlegung von pauschalen Stundensätzen ist eine kommunale Selbstverwaltungsangelegenheit, bei der örtliche Gegebenheiten zu berücksichtigen sind. Über die Höhe des pauschalisierten Stundenbetrags entscheidet der Verbandsgemeinderat durch Satzung. Der pauschalisierte Stundenbetrag muss auch unter Berücksichtigung des Art. 59 Abs. 2 Satz 1 LV so bemessen sein, dass er geeignet ist, den Verdienstausfall von Selbstständigen angemessen zu ersetzen. Laut Empfehlung im Kommentar zu § 13 LBKG liegt der pauschalisierte Stundensatz zwischen 40,00 und 50,00 EUR (Stand 2019). Aufgrund der etwas länger zurückliegenden Aktualisierung der Kommentierung sieht die Verwaltungen einen Regelstundensatz von 50,00 Euro als angemessen. Die bisherige Abrechnungspraxis von Verdienstausfall der Selbständigen ist anhand der Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Steuerberaters erfolgt.
Auf Empfehlung des Ausschusses für Brandschutz und technische Hilfe sowie des Haupt- und Finanzausschusses hat der Verbandsgemeinderat die Satzung beschlossen.
| 20. | Förderperiode 2023-2029 der LAG Vulkaneifel bzw. LAG Mosel |
Die Verbandgemeinde Wittlich-Land gehört 2 lokalen Aktionsgruppen (LAG) an. Die Ortsgemeinden Platten und Osann-Monzel liegen im Gebiet der LAG Mosel. Die übrigen Ortsgemeinden und die Stadt Manderscheid liegen im Gebiet der LAG Vulkaneifel. Die LAG Vulkaneifel und Mosel haben sich für die Fortsetzung des LEADER-Ansatzes in der kommenden Förderperiode von 2023 bis 2029 erfolgreich beworben.
LAG Vulkaneifel:
Neben der Ausstattung der LEADER-Regionen mit Fördermitteln zur Umsetzung des LEADER-Ansatzes ist auch ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 % der zugewiesenen ELER-Mittel (2,5 Mio. EUR) zu leisten. Der kommunale Pflichtanteil beläuft sich dadurch auf mindestens 250.000 EUR. Da die LAG Vulkaneifel an der erfolgreichen Umsetzung des Förderinstruments „Regionalbudget“, bei dem ebenfalls ein kommunaler Anteil von 10 % beizutragen ist, festhalten möchte, sowie die Personalstelle des Regionalmanagements verpflichtend von einer auf nunmehr 1,5 Vollzeitäquivalenten erweitert wurde, muss die LAG Vulkaneifel den kommunalen Eigenanteil um 50.000 EUR für den gesamten Förderzeitraum auf alle kommunalen Partner erweitern. Für die LAG Vulkaneifel ergibt sich damit für die gesamte Förderperiode 2023 bis 2029 ein kommunaler Mittelbedarf von 300.000 EUR, der entsprechend eines einwohnerbasierenden Verteilschlüssels auf die kommunalen Partner umgelegt wird. Hierzu werden die Einwohnerzahlen des statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz mit Stichtag 31.12.2019 zu Grunde gelegt, da auf deren Basis auch die neue Lokale Integrierte Ländliche Entwicklungsstrategie (LILE) als Bewerbung für die neue Förderperiode erstellt wurde. Die angegebenen Mittel werden über 6,5 Jahre hinweg durch die LAG-Geschäftsstelle anteilig abgerufen. Für einen offiziellen Start der neuen Förderperiode, die die LAG Vulkaneifel ab dem 01.07.2023 umsetzen möchte, müssen die kommunalen Partner Beschlussfassungen über die Bereitstellung des Eigenanteils für die neue Förderperiode vorlegen. Bezogen auf die LAG Vulkaneifel beträgt der Eigenanteil der Verbandsgemeinde Wittlich-Land für die Förderperiode 2023 bis 2029 68.584,56 EUR.
LAG Mosel:
Für die LAG Mosel stehen für die Jahre 2023 bis 2029 insgesamt 2,75 Mio. EUR an EU-Mitteln zur Verfügung. Hinzu kommen Landes- und Bundesmittel. Zukünftig sollen so weiterhin ehrenamtliche Bürgerprojekte (bis 2.000 EUR), Kleinstprojekte (Regionalbudget bis 20.000 EUR) und LEADER-Vorhaben gefördert werden. Neben der direkten Förderung besteht für andere Förderungen (z.B. Bodenordnung) innerhalb des LAG-Gebietes auch die Möglichkeit, einen erhöhten Fördersatz zu erhalten. Über die Vergabe der EU-, Bundes- und Landesfördermittel sowie der projektunabhängigen kommunalen Mittel entscheidet die paritätisch (öffentliche Partner, Wirtschafts- und Sozialpartner sowie Vertreter der Zivilgesellschaft) besetzte Lokale Aktionsgruppe (LAG). Im Wesentlichen werden die kommunalen Mittel für die Kofinanzierung des Regionalmanagements / der Geschäftsstelle der LAG Mosel aufgewendet. Angesiedelt bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich ist diese zukünftig (Vorgabe des Ministeriums) mit 1,5 Stellen zu besetzen. Zur weiteren Umsetzung der Förderperiode bedarf es auch hier einer Beschlussfassung darüber, dass die Projektpartner die jeweiligen Eigenanteile bereitstellen. Bezogen auf die LAG Mosel beträgt der Eigenanteil der Verbandsgemeinde Wittlich-Land für die Förderperiode 2023 bis 2029 4.869,21 EUR.
| Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses hat der Verbandsgemeinderat beschlossen | ||
| 1. | die LAG Vulkaneifel in der kommenden Förderperiode 2023 bis 2029 weiterhin mitzutragen und den entsprechenden kommunalen Eigenanteil in Höhe von insgesamt 68.584,56 EUR bereit zu stellen. Die entsprechenden jährlichen Anteile werden in den jeweiligen Haushalten eingestellt. | |
| 2. | die LAG Mosel in der kommenden Förderperiode 2023 bis 2029 weiterhin mitzutragen und den entsprechenden kommunalen Eigenanteil in Höhe von insgesamt 4.869,21 EUR bereit zu stellen. Die entsprechenden jährlichen Anteile werden in den jeweiligen Haushaltsjahren eingestellt. | |
| 21. | Sachstand erneuerbare Energien in Wittlich-Land |
Die Nutzung erneuerbarer Energien ist für die Verbandsgemeinde Wittlich-Land von besonderer Bedeutung. Daher wurde der Verbandsgemeinderat über den Ausbaustand der erneuerbaren Energien in der Verbandsgemeinde informiert. Neben einem allgemeinen Überblick sollte die Sachstandsmitteilung auch die Information bieten, inwieweit der im Rahmen des Steuerungsrahmens Photovoltaik-Freiflächenanlagen festgelegte Ausbaukorridor von aktuell 2 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen ausgeschöpft ist. Es ist von besonderer Bedeutung, dass mit Blick auf eine ggf. erforderliche Priorisierung von Vorhaben (auf landwirtschaftlichen Flächen) das Ergebnis der „vereinfachten raumordnerischen Vorprüfung“ und somit die tatsächliche Realisierbarkeit der Fläche maßgeblich ist. Sollte erkennbar werden, dass der o. g. Ausbaukorridor durch entsprechende Maßnahmen ausgeschöpft wird, erfolgt eine Information des Verbandsgemeinderates, ggf. auch unterjährig.
| 22. | Auftragsvergaben |
| o | Sirenen zur Bevölkerungswarnung | |
| o | Heizung Feuerwehrgerätehaus Dreis |
Dem Verbandsgemeinderat wurden die Ergebnisse der Submissionen zur Erneuerung der Sirenen zur Bevölkerungswarnung und dem Einbau der Heizungsanlage im Feuerwehrgerätehaus Dreis vorgestellt.
Zur Submission der Erneuerung der Sirenen am 30.11.2022 wurden zwei Angebote vorgelegt. Nach rechnerischer und fachtechnischer Prüfung ist die Fa. Hörmann Warnsysteme GmbH, Stade mit einer Angebotssumme von 101.804,50 € der wirtschaftlichste Bieter.
Die Submission zum Einbau der Heizungsanlage im Anbau des Feuerwehrgerätehauses Dreis fand am 30.11.2022 statt. Hier lagen zwei Angebote vor. Nach rechnerischer und fachtechnischer Prüfung ist die Fa. Leyendecker, Esch mit einer Auftragssumme von 29.871,07 € der wirtschaftlichste Bieter.
Nach Beratung hat der Verbandsgemeinderat den Auftrag zur Erneuerung der Sirenen zur Bevölkerungswarnung an die Fa. Hörmann Warnsysteme GmbH zu einem Angebotspreis von 101.804,50 € vergeben. Weiterhin wurde der Auftrag zum Einbau einer Heizungsanlage in das Feuerwehrgerätehaus Dreis an die Fa. Leyendecker, Esch zu einer Angebotssumme von 29.871,07 € vergeben.
| 23. | Mitteilungen und Anfragen |
Bürgermeister Follmann informierte über das neue Klimapaket des Landes. Die Einzelheiten soll der Verbandsgemeinderat im I. Quartal 2023 erörtert bekommen. Des Weiteren informierte der Vorsitzende über die anstehende Änderung des Landesentwicklungsprogrammes (LEP) sowie die Verteilung der Coronahilfen an die verbandsangehörigen Gemeinden.
| 24. | Verschiedenes |
Bürgermeister Follmann teilte mit, dass der Entwurf des Sitzungskalenders 2023 an die Ratsmitglieder und Gemeinden im Nachgang der Sitzung versendet wird.
| nichtöffentlicher Teil: | |
| 25. | Vertragsangelegenheiten |
Der Verbandsgemeinderat stimmte der Anschaffung einer neuen Finanzsoftware zu.
| 26. | Mitteilungen und Anfragen |
Der Vorsitzende informierte über eine Informationsveranstaltung zur bevorstehenden Ausschreibung des Linienbündels Eifel (ÖPNV), den aktuellen Sachstand zur Abtei Himmerod sowie die Stromversorgung in der Region Trier.
| 27. | Verschiedenes |
Der Erste Beigeordnete Fritz Kohl bedankte sich bei allen Sitzungsteilnehmern, den ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürger sowie den Mitarbeitern der Verwaltung und insbesondere bei Bürgermeister Manuel Follmann für das Geleistete, sowie die gute, faire und angenehme Zusammenarbeit im Jahr 2022. Abschließend wünschte er allen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr 2023. Den Wünschen schloss sich Bürgermeister Follmann vollumfänglich an.
Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.