Titel Logo
Mein Wittlich.Land
Ausgabe 50/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeindeverwaltung
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Förderung des Baues von Sport- Spiel- und Freizeitanlagen in 2025

Zur Förderung von Sport-, Spiel-, und Freizeitanlagen gewährt das Land Rheinland-Pfalz nach Maßgabe des Sportfördergesetzes und der dazu ergangenen Verwaltungsvorschrift vom 10.12.2015 Zuwendungen an die Träger von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen.

Projekte, für die eine Landeszuwendung beantragt werden soll, sind von den Bauträgern über die Verbandsgemeindeverwaltung bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zur Förderung im Folgejahr anzumelden.

In der Anmeldung ist das Projekt kurz zu beschreiben. Außerdem sind eine vorläufige Kostenschätzung und ein vorläufiger Finanzierungsplan sowie eine Planskizze beizufügen.

Unter Bezugnahme auf diese Regelungen bitten wir die Bauträger, die Maßnahmen, die im Jahr 2025 zur Ausführung gelangen sollen, bis spätestens 20. Januar 2024 an die Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, z.Hd. Herrn Joachim Becker,

Kurfürstenstraße 1, 54516 Wittlich, zu melden.

Bitte melden Sie auch die Maßnahmen an, die bereits in Vorjahren angemeldet waren und bisher nicht gefördert wurden und eine Förderung von Ihnen nach vor gewünscht ist.

Nähere Informationen erhalten Sie bei Herrn Stefan Schmitt von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich unter der Tel. Nr. 06571/142291.