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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 50/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeindeverwaltung
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Bekanntmachung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Sitzung des Verbandsgemeinderates Wittlich-Land am 06.12.2023 und die Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssex

öffentlicher Teil:

1. Einführung neues Ratsmitglied

Verbandsgemeinderatsmitglied Frau Elke Krumeich (Freie Wählergemeinschaft Wittlich-Land e.V.) hat zum 01.11.2023 ihr Mandat im Verbandsgemeinderat niedergelegt. Nachrücker für Frau Elke Krumeich ist Herr Helmut Raskop. Im Namen der Verbandsgemeinde Wittlich-Land verpflichtete Bürgermeister Manuel Follmann das neue Ratsmitglied vor Amtseintritt in öffentlicher Sitzung durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten.

2. Ergänzungswahlen Ausschüsse

Folgende Nachbesetzungen sind durch den Verbandsgemeinderat in die Ausschüsse gewählt wurden:

Mitglied

Vertreter/in

Ausschuss

Ulrich Müller

./.

Schulträgerausschuss

Udo Messerig

./.

Werkausschuss

Peter Hoffmann

Helmut Raskop

Ausschuss für Bauen und Energie

3. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land im Zusammenhang mit der Ausweisung von Wohnbauflächen im Bereich „Im großen Pesch“ der Ortsgemeinde Osann-Monzel

a) Information

b) Aufstellungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

c) Entwurfsanerkennung

d) Vergabe von Planungsleistungen

Zur Schaffung der Voraussetzungen zur beabsichtigten Ausweisung von Wohnbauflächen im Bereich „Im großen Pesch“ der Ortsgemeinde Osann-Monzel ist der Flächennutzungsplan im Zuge eines sog. „Eigentausches“ in einem Flächenumfang von rd. 1,4 ha fortzuschreiben. Dies wird seitens der Ortsgemeinde Osann-Monzel beantragt. Der Gemeinderat Osann-Monzel hat in seiner Sitzung am 02.11.2023 beschlossen, im Rahmen des sog. „Flächentausches“ Wohnbauflächen (W) und Mischbauflächen (M) im Gesamtumfang anrechenbar von rd. 1,4 ha in einem Eigentausch bereitzustellen.

Der Verbandsgemeinderat hat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, das Verfahren zur Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Zusammenhang mit der Bebauungsplanung „Im großen Pesch“ der Ortsgemeinde

Osann-Monzel zur Darstellung von neuen Wohnbauflächen, wie von der Ortsgemeinde Osann-Monzel am 02.11.2023 beantragt, im Gesamtumfang von ca. 1,4 ha einzuleiten. In diesem Zusammenhang erwartet der Verbandsgemeinderat jedoch ausdrücklich, dass die an die Fraktionsvorsitzenden übersandte Bürgereingabe einer vertieften und umfassenden Bewertung durch die Fachabteilung im Hause sowie den entsprechenden Fachbehörden unterzogen wird. Die Ortsgemeinde- und Verbandsgemeindegremien haben sich sodann im weiteren Verfahren insbesondere mit der thematisierten Hochwasser- und Starkregengefährdung auseinanderzusetzen und die gewonnenen Erkenntnisse in ihren Abwägungsprozess einzubeziehen.

Zudem hat der Verbandsgemeinderat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, den erstellten Planvorentwurf der Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land als Grundlage für die Beteiligungsverfahren gemäß §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB anzuerkennen. Der Vorentwurf beinhaltet die Anpassung/Änderung von bisher im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wittlich-Land dargestellten Wohnbauflächen, Mischbauflächen, landwirtschaftlichen Flächen und Grünflächen im Zuge eines sogenannten „Eigentausches“ in der Ortsgemeinde

Osann-Monzel. Die Beteiligungsverfahren gemäß § 2 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Nachbargemeinden), § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden) sollen gleichzeitig mit der Bebauungsplanung der Ortsgemeinde Osann-Monzel erfolgen (Parallelverfahren).

Des Weiteren hat der Verbandsgemeinderat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, die Aufträge für die notwendigen städtebaulichen Leistungen an das Planungsbüro B.K.S., Trier sowie die Leistungen für den Umweltbericht an das Planungsbüro Högner Landschaftsarchitektur, Minheim zu erteilen.

4. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land, Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der Gemarkung Laufeld, Flur 3

a) Information

b) Aufstellungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

c) Entwurfsanerkennung

d) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages

Der Verbandsgemeinderat wurde über das zwischenzeitlich vorliegende Ergebnis der vereinfachten raumordnerischen Prüfung informiert. Als Ergebnis ist im Bescheid der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich vom 23.08.2023, Az.: FB22/LE festgehalten, dass „gegen die im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wittlich-Land geplante Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO auf den Parzellen Gemarkung Laufeld, Flur 3, Flurstücke 79/1 u. a. zur Herstellung einer Freiflächen-Fotovoltaikanlage, unter Beachtung bzw. Berücksichtigung der in der vereinfachten raumordnerischen Prüfung aufgezeigten Zielvorgaben, Anregungen und Hinweise, nur dann keine Bedenken bestehen, wenn die Problematik der landwirtschaftlichen Vorranggebiete gem. ROP 1985/95 entsprechend dem Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 31.01.2001 bewertet und behandelt wird. Nach diesem Urteil und den dazu ergangenen Verfahrensregelungen der SGD Nord steht eine Zustimmung zur Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Vorranggebiete unter dem Vorbehalt, dass es erkennbar nicht zu planungsbedingten Nachteilen für die Landwirtschaft kommen darf. Dies ist in der nachfolgenden Bauleitplanung nachzuweisen. Gegen die weiteren Planungen bestehen dann keine grundsätzlichen Bedenken, wenn die o. a. landwirtschaftliche Problematik gelöst wird und die mitgeteilten Anregungen der Fachbehörden und Dienststellen, insbes. der Planungsgemeinschaft Region Trier, der Unteren Naturschutzbehörde, der Regionalstelle Wasserwirtschaft sowie der GDKE beachtet bzw. berücksichtigt werden.“

Der Verbandsgemeinderat hat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, das Verfahren zur Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land mit dem Ziel der Zulassung der Photovoltaik-Freiflächenanlage (geplante Darstellung von Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Nutzung regenerativer Energien – Freiflächenphotovoltaik“) einzuleiten. Das vorgesehene Plangebiet mit einer Gesamtgröße von ca. 24,7 ha befindet sich auf der Gemarkung Laufeld, Flur 3, Flurstücke 79/1, 89/1, 89/3, 89/4, 89/5, 98/1, 100/1, 100/2, 106/1, 120/1, 124/3, 128/1, 138/1, 143/1, 144/1, 145/1, 145/2, 146/1 und 153/1. Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan Wittlich-Land stellt für den Bereich des Plangebietes Flächen für die Landwirtschaft gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB dar.

Des Weiteren hat der Verbandsgemeinderat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, den erstellten Planentwurf der Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 als Grundlage für die Beteiligungsverfahren gemäß §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB anzuerkennen. Der Vorentwurf beinhaltet die Anpassung/Änderung von bisher im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wittlich-Land für den zu überplanenden Bereich dargestellten Flächen für die Landwirtschaft in Sonderbauflächen Photovoltaik gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO. Die Beteiligungsverfahren gemäß §§ 2 Abs. 2 (Beteiligung der Nachbargemeinden), § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden) sollen gleichzeitig mit dem Bebauungsplanverfahren der Ortsgemeinde Laufeld erfolgen (Parallelverfahren).

Zur Vereinbarung des Ablaufes der Bauleitplanung, insbesondere aber die Kostenregelung, soll ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Ortsgemeinde Laufeld, der Verbandsgemeinde Wittlich-Land und der Antragstellerin (4R Energieprojekte GmbH, 54343 Föhren) abgeschlossen werden. Der Verbandsgemeinderat hat daher auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses auch beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, zur Regelung von Einzelheiten mit dem Antragsteller eine städtebauliche Vereinbarung zu treffen.

5. 36. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 zur Darstellung von Sonstigen Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Photovoltaik“ in der Gemarkung Arenrath, Flur 7

a) Beratung und Beschlussfassung zu den durchgeführten Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Behördenbeteiligung), § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 2 Abs. 2 BauGB (Abstimmung mit Nachbargemeinden)

b) Beschluss des Planentwurfes für die Offenlage

Der Verbandsgemeinderat wurde darüber informiert, dass die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zur 36. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land am 09.08.2023 durchgeführt wurde. Den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden war Gelegenheit zur Rückäußerung bis einschließlich 15.09.2023 eingeräumt worden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen in der Zeit vom 14.08.2023 bis 15.09.2023. Der Verbandsgemeinderat wurde über die im Zuge der v. g Beteiligungen (Behörden, Nachbargemeinden und Öffentlichkeit) eingegangenen Stellungnahmen informiert. Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen sind in der Abwägungstabelle aufgeführt und werden dem Verbandsgemeinderat bekanntgegeben.

Der Verbandsgemeinderat hat en bloc über die Stellungnahmen beraten und folgte den Handlungsempfehlungen des Planungsbüros und der Verwaltung. Im Übrigen hat der Verbandsgemeinderat die gegebenen Hinweise zur Kenntnis genommen.

Danach hat der Verbandsgemeinderat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, den sich aus den vorherigen Beschlüssen ergebenden Planentwurf als Grundlage für die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Planoffenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB anzuerkennen.

6. 38. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land, Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der Gemarkung Hupperath, Flur 8

a) Information

b) Aufstellungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

c) Entwurfsanerkennung

d) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages

Der Verbandsgemeinderat wurde über das zwischenzeitlich vorliegende Ergebnis der vereinfachten raumordnerischen Prüfung informiert. Als Ergebnis ist im Bescheid der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich vom 23.08.2023, Az.: FB22/LE festgehalten, dass „gegen die im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wittlich-Land geplante Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO auf den Parzellen Gemarkung Hupperath, Flur 8, Flurstücke 14 (teilw.) und 15/1 (teilw.) zur Herstellung einer Freiflächen-Fotovoltaikanlage, unter Beachtung bzw. Berücksichtigung der in der vereinfachten raumordnerischen Prüfung aufgezeigten Zielvorgaben, Anregungen und Hinweise, nur dann keine Bedenken bestehen, wenn die Problematik der landwirtschaftlichen Vorranggebiete gem. ROP 1985/95 entsprechend dem Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 31.01.2001 bewertet und behandelt wird. Die Landwirtschaftskammer geht für den betroffenen Landwirt von einer Existenzgefährdung aus und fordert, dem Betrieb alternative Flächen anzubieten.

Nach dem o. g. Urteil und den dazu ergangenen Verfahrensregelungen der SGD Nord steht eine Zustimmung zur Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Vorranggebiete unter dem Vorbehalt, dass es erkennbar nicht zu planungsbedingten Nachteilen für die Landwirtschaft kommen darf. Gegen die weiteren Planungen bestehen dann keine grundsätzlichen Bedenken, wenn die o. a. landwirtschaftliche Problematik gelöst wird und die mitgeteilten Anregungen der Fachbehörden und Dienststellen, insbes. der Planungsgemeinschaft Region Trier, der Unteren Naturschutzbehörde, der GDKE, des Landesamtes für Geologie und Bergbau, des LBM und des Forstamtes beachtet bzw. berücksichtigt werden.“

Der Gemeinderat Hupperath hat in seiner Sitzung am 31.10.2023 das Bebauungsplanverfahren „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ eingeleitet.

Der Verbandsgemeinderat hat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, das Verfahren zur Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land mit dem Ziel der Zulassung der Photovoltaik-Freiflächenanlage (geplante Darstellung von Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Nutzung regenerativer Energien – Freiflächenphotovoltaik“) einzuleiten. Das vorgesehene Plangebiet mit einer Gesamtgröße von ca. 18 ha befindet sich auf der Gemarkung Hupperath, Flur 8, Flurstücke 15/1 (tlw.), 14 (tlw.) und 19 (tlw.). Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan Wittlich-Land stellt für den Bereich des Plangebietes Flächen für die Landwirtschaft gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB dar.

Der Verbandsgemeinderat hat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, den erstellten Planentwurf der Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 als Grundlage für die Beteiligungsverfahren gemäß §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB anzuerkennen. Der Vorentwurf beinhaltet die Anpassung/Änderung von bisher im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wittlich-Land für den zu überplanenden Bereich dargestellten Flächen für die Landwirtschaft in Sonderbauflächen Photovoltaik gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO. Die Beteiligungsverfahren gemäß §§ 2 Abs. 2 (Beteiligung der Nachbargemeinden), § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden) sollen gleichzeitig mit dem Bebauungsplanverfahren der Ortsgemeinde Hupperath erfolgen (Parallelverfahren).

Zur Vereinbarung des Ablaufes der Bauleitplanung, insbesondere aber die Kostenregelung, soll ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Ortsgemeinde Hupperath, der Verbandsgemeinde Wittlich-Land und der Antragstellerin (PV Hupperath GmbH, 54472 Monzelfeld) abgeschlossen werden. Der Verbandsgemeinderat hat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, zur Regelung von Einzelheiten mit dem Antragsteller eine städtebauliche Vereinbarung zu treffen.

7. Festlegung der Maßnahmen im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI)

Im Rahmen des Landes-Förderprogramms „Kommunales Investitionsprogramm für Klimaschutz und Innovation“ (KIPKI) schüttet das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz insgesamt 180 Millionen EUR als Pauschalförderung (pro Einwohner rd. 44 € -LK Faktor 14,611036 und VG Faktor 29,2220719) an die Kommunen aus. Die Verbandsgemeinde Wittlich-Land erhält dem entsprechend 903.809,46 EUR. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 18.04.2023 über die Angelegenheit beraten und dem Verbandsgemeinderat einstimmig (bei einer Enthaltung) empfohlen, dass die zur Verfügung stehenden KIPKI Fördermittel, unter Berücksichtigung des Votums der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 26.04.2023, für Maßnahmen der Verbandsgemeinde verwendet werden sollen. In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 26.04.2023 sprachen sich die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister dafür aus, dass die der Verbandsgemeinde Wittlich-Land zustehenden KIPKI-Fördermittel (29,2220719 EUR/Einwohner) hälftig weitergeleitet werden. Insofern hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 03.05.2023 beschlossen, die KIPKI-Fördermittel hälftig (Faktor 14,611036) entsprechend der jeweiligen Einwohnerzahlen an die Gemeinden weiterzuleiten. Sofern Gemeinden keine förderfähigen Maßnahmen umsetzen, sollen die Fördermittel für zuwendungsfähige Maßnahmen der Verbandsgemeinde verwendet werden. Die Gemeinden wurden daraufhin aufgefordert bis zum 31.08.2023 ihre Vorhaben zu melden. In vereinzelten Fällen kam es bis in den November hinein zu Ummeldungen (Ergänzungen/Streichungen) von Maßnahmen. Bislang haben lediglich 9 von 45 Gemeinden keine Maßnahmen angemeldet. Nach Maßgabe des Beschlusses des Verbandsgemeinderates stehen allen Gemeinden daher 451.904,73 EUR zur Verfügung, die dem Verbandsgemeinderat in der Sitzung zur Kenntnis gegeben werden. Auf Grundlage der derzeit vorliegenden Meldungen sollen mind. 60 Vorhaben realisiert werden. Hierfür werden Fördermittel in Höhe von 413.243,93 EUR gebunden. Die verbleibenden Fördermittel von 38.660,80 EUR können für KIPKI-Maßnahmen der Verbandsgemeinde eingesetzt werden. Daraus folgt, dass der Verbandsgemeinde Wittlich-Land insgesamt 490.565,54 EUR zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund plant die Verbandsgemeinde Wittlich-Land die vorhandenen Fördermittel in ein zentrales Projekt zu investieren. Um die technische und wirtschaftliche Machbarkeit einer Nahwärmeversorgung der öffentlichen Liegenschaften zu prüfen, wurde ein Ing. Büro mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Auf Basis des Ergebnisses der Machbarkeitsstudie, wurde die weitere Vorgehensweise diskutiert.

Nach Beratung hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, die Nahwärmelösung für die öffentlichen Liegenschaften in Binsfeld im KIPKI Förderprogramm als Maßnahme der Verbandsgemeinde zu beantragen. Sowohl die Nahwärmelösung als auch die Maßnahmen der Gemeinden sind im Rahmen eines Gesamtantrages zur Förderung anzumelden. Sofern sich im Nachgang zur Sitzung herausstellen sollte, dass die geplante Nahwärmelösung nicht realisierbar sein sollte, wurde der Haupt- und Finanzausschuss abschließend ermächtigt, das weitere Verfahren zu beraten und zu beschließen. Die Maßnahmenliste der Ortsgemeinden hat der Verbandsgemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen.

8. Förderaufruf des Wettbewerbs zum Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI-Wettbewerb Block 2+3)

Das Land stellt den kommunalen Gebietskörperschaften mit dem „Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation“ (KIPKI) finanzielle Mittel zur Verfügung. Neben der bereits bekannten Pauschalförderung je Einwohner wurde zudem ein Wettbewerbsverfahren initiiert.

Dieses wettbewerbliche Verfahren besteht aus den folgenden vier Blöcken:

Block 1 - Wasserstoffstrategie (bislang ist noch kein Förderaufruf erfolgt)

Block 2 - Klimafreundliche Innenstädte der Zukunft

Block 3 - Soziale und nachhaltige Orte in den Kommunen

Block 4 - Innovative kommunale Wärmeversorgung

Eine Maßnahme, die zur Pauschalförderung angemeldet ist, kann nicht gleichzeitig zu einem Wettbewerbsblock angemeldet werden (Verbot der Doppelförderung). Insofern wurde insbesondere aus diesem Grund auf eine Bewerbung für das geplante Nahwärmenetz Binsfeld im Block 4 verzichtet. Im KIPKI-Wettbewerbsblock 2 stehen insgesamt 10 Mio. Euro für Maßnahmen für klimafreundliche Innenstädte zur Verfügung. Ziel ist es, besonders zukunftsfähige Konzepte der Innenstadtentwicklung mit Bezug zum Klimaschutz und der Klimawandelfolgenanpassung zu fördern. Zuwendungsempfänger sind in Block 2 kommunale Gebietskörperschaften (Verbandsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise). Gefördert werden Projekte, die einen hohen Innovationsgehalt und/oder Modellcharakter aufweisen und dabei einen Beitrag zum Klimaschutz bzw. zur Klimawandelfolgenanpassung leisten. Die Mindesthöhe der zuwendungsfähigen Ausgaben pro Vorhaben beträgt, vorbehaltlich entgegenstehender beihilferechtlicher Vorgaben, 500.000 Euro. Die Zuwendung beträgt mindestens 200.000 Euro und soll 5,0 Mio. Euro pro Projekt nicht überschreiten. Gefördert werden investitionsvorbereitende und investive Kosten sowie Sachausgaben, die den Zuwendungszweck erfüllen. Im KIPKI-Wettbewerbsblock 3 stehen für Maßnahmen zum Aufbau sozialer und nachhaltiger Orte in den Kommunen insgesamt 12 Mio. Euro zur Verfügung. Gefördert werden Projekte in den Ortsgemeinden, die Maßnahmen aus der Positivliste umsetzen und dabei einen Beitrag zum Klimaschutz bzw. zur Klimawandelfolgenanpassung leisten. Antragsberechtigt sind ausschließlich Ortsgemeinden. Beim Block 3 beträgt die Mindesthöhe der zuwendungsfähigen Ausgaben vorbehaltlich entgegenstehender beihilferechtlicher Vorgaben, pro Vorhaben 50.000 Euro. Die Zuwendung beträgt mindestens 50.000 Euro und soll 800.000 Euro nicht überschreiten. Gefördert werden investitionsvorbereitende und investive Kosten sowie Sachausgaben, die den Zuwendungszweck erfüllen.

Für die Bewertung im Wettbewerbsverfahren im Block 3 gelten folgende Kriterien:

  • Bestandteil der KIPKI-Positivliste
  • Innovationsgehalt, Modellcharakter und Übertragbarkeit
  • Beitrag zum Klimaschutz bzw. zur Klimawandelfolgenanpassung
  • Maßnahme wird an einem Ort des sozialen Miteinanders realisiert (z.B. Schulen, Kitas, Sportstätten, Dorfgemeinschaftshäuser, Dorfplätze)
  • Machbarkeit und Schlüssigkeit des Gesamtkonzepts
  • zeitnahe Realisierbarkeit
  • Qualität der Skizze
  • Verhältnismäßigkeit des Mitteleinsatzes

Für den Wettbewerb ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. Darin werden die möglichen Zuwendungsempfänger aufgefordert in der ersten Stufe eine Projektskizze einzureichen. Die besten Projektideen werden durch eine Jury ausgewählt. Bei entsprechender Auswahl und Aufforderung zur Antragstellung wird in der zweiten Stufe ein Antrag auf Projektförderung gestellt. Die Einreichung von Projektskizze und Antrag erfolgt ausschließlich in digitaler/elektronischer Form.

Die Projektskizzen müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Kurztitel (Akronym) des Vorhabens
  • Angaben zur oder zum Antragstellenden
  • detaillierte Beschreibung sowie Darstellung des Vorhabens und Beschreibung der Innovation:

a) Beitrag des Vorhabens zur Erfüllung der Förderziele Klimaschutz und Klimawandelfolgenanpassung

b) Darstellung der Ausgangslage

c) Arbeitsplan mit konkreten Arbeitspaketen und grobe Zeitplanung

d) Gesamtfinanzierungsplan in tabellarischer Form

  • bei Block 3 zusätzlich: genaue Bezeichnung der Maßnahme aus der KIPKI-Positivliste

Die Einreichfrist für die Skizzen endet am 31. Januar 2024. Die Förderanträge in der zweiten Stufe des Förderverfahrens sind bis zum 31. Mai 2024 einzureichen.

Weitere Informationen können den nachfolgenden Anlagen entnommen werden:

  1. Verwaltungsvorschrift KIPKI Block 2+3 (nicht finale Fassung)
  2. KIPKI-FAQ (Stand 31.10.2023)
  3. Förderaufruf zum KIPKI-Wettbewerbsblock 2+3

Die Ortsgemeinde Altrich hat Überlegungen angestellt, einen Förderantrag für die „Entsiegelung und naturnahe Gestaltung des Dorfplatzes/Schulhofes in Altrich“ im Wettbewerbsblock 3 einzureichen. Die Ortsgemeinde Altrich hatte erste Planungen für die Umgestaltung des Schulhofes bereits im Jahr 2016 angestellt. Das Projekt wurde jedoch aufgrund der hohen Kosten von rd. 358.000 Euro nicht weiterverfolgt. Das Projekt dürfte die Bewertungskriterien erfüllen und ließe sich insbesondere mit Blick auf die kurze Umsetzungszeit realisieren. Zudem existiert aufgrund der Vorplanungen aus dem Jahr 2016 bereits eine Projektskizze, die für den Wettbewerb verwendet werden könnte. Die Verwaltung schlägt vor, die Maßnahme der Ortsgemeinde Altrich für den KIPKI-Wettbewerbsblock 3 zu unterstützen und erhofft sich von der Maßnahme eine deutliche Verbesserung der Schulhofsituation. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 14.11.2023 dem Verbandsgemeinderat empfohlen, das Vorhaben zu unterstützen und die Verwaltung zu beauftragen das weitere Verfahren mit der Ortsgemeinde Altrich abzustimmen. Der Ortsgemeinderat Altrich hat in seiner Sitzung am 09.11.2023 sein grundsätzliches Interesse an der Teilnahme des KIPKI-Wettbewerbs bestätigt.

Nach Beratung hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, die Bewerbung der Ortsgemeinde Altrich im Rahmen des KIPKI-Wettbewerbsblocks 3 zu unterstützen. Die geplante Maßnahme „Entsiegelung und naturnahe Gestaltung des Dorfplatzes/Schulhofes in Altrich“ soll mit allen Akteuren abgestimmt werden. Über die Ergebnisse von Koordinierungsgesprächen sowie den Verlauf des Bewerbungsverfahrens ist der Verbandsgemeinderat zu informieren.

9. Ausgleich des Verlustvortrages per 31.12.2016 des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeindewerke

Der Verlustvortrag in Höhe von 65.988,39 EUR ist aus der Übernahme des Entsorgungsbereichs Manderscheid entstanden und konnte nach Ablauf von fünf Jahren nicht durch Gewinne ausgeglichen werden. Gemäß § 11 Abs. 7 EigAnVO (Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz) kann der Verlustvortrag über die Entnahme von Rücklagen ausgeglichen werden, soweit die Eigenkapitalausstattung dies zulässt.

Der Verlustvortrag stellt sich wie folgt dar:

Das Eigenkapital per 31.12.2021 beträgt:

Die Gebührentrennung der Bereiche Manderscheid und Wittlich wurde zum 31.12.2019 aufgehoben. Ab dem Wirtschaftsjahr 2020 werden die beiden Bereiche zusammengefasst. Der Verlustvortrag in Höhe von 65.988,39 EUR kann über die zweckgebundenen Rücklagen ausgeglichen werden. Voraussetzung für die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage: „Eine Eigenkapitalausstattung von 30 – 40 v. H. der um die passivierten Ertragszuschüsse verminderten Bilanzsumme wird in der Versorgungswirtschaft als wünschenswert betrachtet.“

Zum Stichtag 31.12.2021 beträgt die Eigenkapitalquote gemäß § 11 EigAnVO 42,7 %.

Aufgrund der Empfehlung des Werkausschusses vom 29.11.2023 hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, den Verlustvortrag 2016 des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeindewerke in Höhe von 65.988,39 Euro gemäß § 11 Abs. 7 EigAnVO durch die zweckgebundenen Rücklagen auszugleichen.

10. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 des Betriebszweiges Wasserversorgung der Verbandsgemeindewerke

Die Schlussbesprechung mit der Mittelrheinischen Treuhand GmbH, Koblenz, fand in der Werkausschusssitzung am 29.11.2023 statt. Im Wirtschaftsplan war ein Verlust von TEUR 185 eingeplant. Tatsächlich ist ein Jahresgewinn von TEUR 202 eingetreten. Das Jahresergebnis hat sich gegenüber dem Planansatz um TEUR 387 verbessert. Ursächlich für die Ergebnisverbesserung gegenüber dem Planansatz sind im Wesentlichen niedrigere Aufwendungen in Höhe von TEUR 367 (davon TEUR 228 Abschreibungen und TEUR 85 Personalaufwand) und höhere Erträge von TEUR 20. Die Materialaufwendungen sind um TEUR 66 geringer als der Planwert, was im Wesentlichen durch die Reduzierung der Materialaufwendungen und bezogenen Leistungen beim Leitungsnetz und bei den Hausanschlüssen begründet liegt. Die Personalaufwendungen sind mit TEUR 85 geringer als geplant, weil die Anzahl der Beschäftigten um 1,3 unter dem Planansatz für 2021 lag. Bei den Abschreibungen kam es zu einer Reduzierung von TEUR 227 gegenüber dem Planansatz. Die Abschreibung des Investitionskostenanteils des ZWEM aus der ursprünglichen Vermögensübertragung endete in den Jahren 2020/2021 (TEUR 213). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen insgesamt um TEUR 31 über dem Planansatz. Die Jahresbilanz zum 31.12.2021 schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von TEUR 20.666 ab.

Aufgrund der Empfehlung des Werkausschusses vom 29.11.2023 hat der Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss gefasst:

Die Jahresbilanz zum 31.12.2021 schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von EUR 20.665.856,73 ab und weist in Übereinstimmung mit dem Ergebnis der Jahreserfolgsrechnung einen Jahresgewinn in Höhe von EUR 201.801,96 aus. Der Jahresabschluss wurde in der vorliegenden Fassung festgestellt. Der Jahresgewinn 2021 in Höhe von EUR 201.801,96 wird auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Verlustvortrag in Höhe von EUR 483.873,79 verrechnet.

11. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeindewerke

Die Jahresbilanz zum 31.12.2021 des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von EUR 59.863.427,05 ab und weist in Übereinstimmung mit dem Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresverlust von EUR 138 aus. Es wurde ein Liquiditätsüberschuss von TEUR 718 erwirtschaftet. Im Wirtschaftsplan war ein Jahresverlust in Höhe von TEUR 297 ausgewiesen. Die Ergebnisverbesserung von TEUR 159 gegenüber dem Planansatz beruht im Wesentlichen auf gestiegenen Erlösen von TEUR 101 bei gleichzeitig eingesparten Aufwendungen von TEUR 58. Die Umsatzerlöse liegen um TEUR 109 unter dem Ansatz im Wirtschaftsplan. Die laufenden Kostenanteile für die Straßenoberflächenentwässerung gegenüber den Straßenbaulastträgern sind um TEUR 95 niedriger abgerechnet worden als die geforderte Vorauszahlung (gemeinsame Abrechnung Wittlich-Land alt und ehem. Manderscheid). Die sonstigen betrieblichen Erträge liegen durch Kostenerstattungen des Landes für die Beseitigung von Hochwasserschäden (TEUR 360) um 185 TEUR über dem Planansatz. Beim Materialaufwand für die Unterhaltung der Anlagen wurde der Kostenansatz um TEUR 98 unterschritten. Der Personalaufwand liegt mit TEUR 122 unter dem Planansatz. Die vorgesehene Einführung des Tarifvertrages für Versorgungsbetriebe (TV-V) erfolgte erst 2022. Die Abschreibungen wurden bei Aufstellung des Wirtschaftsplanes um TEUR 47 zu niedrig geschätzt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um TEUR 191 höher als geplant. Mehraufwand insbesondere für die Beseitigung von Hochwasserschäden rd. TEUR 355. Die Zinsaufwendungen liegen um TEUR 76 unter Planansatz, da die Investitionen und folglich die Darlehensaufnahme nicht ausgeschöpft wurden.

Aufgrund der Empfehlung des Werkausschusses vom 29.11.2023 hat der Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss gefasst:

Die Jahresbilanz zum 31.12.2021 des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 59.863.427,05 Euro ab und weist in Übereinstimmung mit dem Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresverlust von 137.704,08 Euro aus. Der Jahresabschluss wurde in der vorliegenden Fassung festgestellt. Für den Betriebszweig Abwasserbeseitigung wird der Jahresverlust 2021 in Höhe von 137.704,08 Euro auf neue Rechnung vorgetragen.

12. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 des Betriebszweiges Freibad Manderscheid der Verbandsgemeindewerke

Die Jahresbilanz des Freibad Manderscheid schließt zum 31.12.2021 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 1.674.674,62 € ab und weist in Übereinstimmung mit dem Ergebnis der Jahreserfolgsrechnung einen Jahresverlust von 198.321,44 € aus. Eingeplant war ein Jahresverlust in Höhe von 196.400 €, so dass eine Ergebnisverschlechterung von 2.221,44 € festzustellen ist. In dem vorgenannten Jahresverlust ist ein auszahlungswirksamer Verlustanteil in Höhe von 199.616,74 € enthalten, der vom Einrichtungsträger an die VG-Werke zu erstatten ist.

Aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 16.11.2023 hat der Verbandsgemeinderat wie folgt beschlossen:

Die Jahresbilanz des Freibad Manderscheid schließt zum 31.12.2021 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 1.674.674,62 € ab und weist in Übereinstimmung mit dem Ergebnis der Jahreserfolgsrechnung einen Jahresverlust von 198.321,44 € aus. Der Jahresabschluss wurde in der vorliegenden Fassung festgestellt. Für den Betriebszweig Freibad Manderscheid ein auszahlungswirksamer Verlustanteil in Höhe von 199.616,74 € vom Einrichtungsträger an die VG-Werke zu erstatten.

13. Abnahme des Jahresabschlusses 2021 der Verbandsgemeinde Wittlich-Land einschließlich Anlagen

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat dem Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 16.11.2023 empfohlen, den Jahresabschluss 2021 abzunehmen und Entlastung zu erteilen. Der Abschluss 2022 wird über die neue Finanzsoftware erfolgen. Dieser kann daher voraussichtlich erst Anfang 2024 durchgeführt werden. Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses hat der Verbandsgemeinderat den Jahresabschluss 2021 wie folgt abgenommen.

Ergebnishaushalt:

Erträge

17.053.765,29 €

Aufwendungen

16.570.245,06€

Überschuss:

483.520,23 €

Finanzhaushalt:

Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

891.702,48 €

abzüglich ordentliche Tilgung

595.567,29 €

Freie Finanzspitze

296.135,19 € (Planung 197.300 €)

14. Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Wittlich-Land für das Haushaltsjahr 2021

Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, den Bürgermeistern und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Wittlich-Land sowie der Werkleitung für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

15. Wirtschaftsplan Betriebszweig Wasserversorgung 2024 der Verbandsgemeindewerke

Der Wirtschaftsplan 2024 des Betriebszweiges Wasserversorgung wurde in der Sitzung mündlich erläutert. Aufgrund der Empfehlung des Werkausschusses vom 29.11.2023 hat der Verbandsgemeinderat den Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 des Betriebszweiges Wasserversorgung der Verbandsgemeindewerke wie folgt beschlossen:

§ 1

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt auf

1. im Erfolgsplan

Erträge

4.058.000,00 EUR

Aufwendungen

4.042.000,00 EUR

Jahresgewinn

16.000,00 EUR

2. im Vermögensplan

Einnahmen

4.544.000,00 EUR

Ausgaben

4.544.000,00 EUR

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditmarktdarlehen zur

Finanzierung von Investitionen

wird festgesetzt auf

2.500.000,00 EUR

(nachrichtlich: darin enthaltenen zinslose Kredite = 0,00 EUR)

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

795.000,00 EUR

§ 4

Der Gesamtbetrag der Kassenkredite

wird festgesetzt auf

2.000.000,00 EUR

Der Verbandsgemeinderat stimmte dem Investitionsprogramm für die Jahre 2023 – 2027, das mit Gesamtinvestitionen von 15.582.000,00 EUR abschließt, und der Stellenübersicht zu.

16. Wirtschaftsplan Betriebszweig Abwasserbeseitigung 2024 der Verbandsgemeindewerke

Der Wirtschaftsplan 2024 des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung wurde in der Sitzung mündlich erläutert. Aufgrund der Empfehlung des Werkausschusses vom 29.11.2023 hat der Verbandsgemeinderat den Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeindewerke wie folgt beschlossen:

§ 1

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt auf

1. im Erfolgsplan

Erträge

9.123.721,00 EUR

Aufwendungen

9.110.000,00 EUR

Jahresgewinn

13.721,00 EUR

2. im Vermögensplan

Einnahmen

13.503.721,00 EUR

Ausgaben

13.503.721,00 EUR

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditmarktdarlehen zur

Finanzierung von Investitionen

wird festgesetzt auf

3.900.000,00 EUR

(nachrichtlich: darin enthaltenen zinslose Kredite = 0,00 EUR)

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

wird festgesetzt auf

8.188.500,00 EUR

§ 4

Der Gesamtbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

2.000.000,00 EUR.

Der Verbandsgemeinderat stimmte dem Investitionsprogramm für die Jahre 2023 – 2027, das mit Gesamtinvestitionen von 40.211.000,00 EUR abschließt, und der Stellenübersicht zu.

17. Wirtschaftsplan Betriebszweig Freibad Manderscheid 2024 der Verbandsgemeindewerke

Der Wirtschaftsplan wurde in der Sitzung mündlich erläutert. Aufgrund der Empfehlung des Werkausschusses vom 29.11.2023 hat der Verbandsgemeinderat den Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 des Betriebszweiges Freibad Manderscheid der Verbandsgemeindewerke wie folgt beschlossen:

§ 1

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt auf

1. im Erfolgsplan

Erträge

108.510,00 EUR

Aufwendungen

270.000,00 EUR

Jahresverlust

179.230,00 EUR

2. im Vermögensplan

Einnahmen

353.870,00 EUR

Ausgaben

353.870,00 EUR

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditmarktdarlehen zur

Finanzierung von Investitionen wird festgesetzt auf

(nachrichtlich: darin enthaltenen zinslose Kredite = 0,00 EUR)

86.000,00 EUR

§ 3

Der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

0,00 EUR

§ 4

Der Gesamtbetrag der Kassenkredite

wird festgesetzt auf

86.000,00 EUR

Der Verbandsgemeinderat stimmte dem Investitionsprogramm für die Jahre 2023 – 2026, das mit Gesamtinvestitionen von 192.500,00 EUR abschließt, und der Stellenübersicht zu.

18. Neufassung der Satzung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land über die Festsetzung der Entgelte für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung, für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtungen und für das Freibad Manderscheid zum 01.01.2024

Die Entgelte der Wirtschaftspläne sahen für die Betriebszweige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung folgende Jahresgewinne/-verluste vor:

EUR

Wasserversorgung

Jahresgewinn

+156.000,00

Abwasserbeseitigung:

Jahresverlust

-264.000,00

Gesamt:

Unterdeckung:

-108.000,00

Der Werkausschuss hat sich in seinen Sitzungen vom 15. und 29.11.2023 mit der Frage des Planausgleichs befasst und mehrheitlich beschlossen, die Entgelte anzupassen.

Aufgrund der Empfehlung des Werkausschusses vom 29.11.2023 hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, die laufenden Entgelte der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wie folgt anzupassen und in der Satzung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land über die Festsetzung der Entgelte für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung, für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und für das Freibad Manderscheid festzusetzen:

Wassergebühr

pro Kubikmeter

netto

1,360 EUR

wiederkehrender Beitrag Wasser

pro Quadratmeter gewichteter Grundstücksfläche..

netto

0,078 EUR

Schmutzwassergebühr

pro Kubikmeter

2,24 EUR

wiederkehrender Beitrag Schutzwasser

pro Quadratmeter gewichteter Grundstücksfläche

0,10 EUR

wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser

pro Kubikmeter

0,40 EUR

Gebühr für das Einsammeln, die Abfuhr und

Beseitigung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen

und Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben

gemäß § 22 der Entgeltsatzung

je Kubikmeter Fäkalschlamm auf

104,00 EUR

je Kubikmeter Schmutzwasser auf

69,00 EUR

19. Festsetzung der Kostenanteile für die Straßenoberflächenentwässerung für das Jahr 2024

Der Abrechnungsmodus für die Kostenanteile der Straßenoberflächenentwässerung der Gemeindestraßen ist in den Straßenbenutzungsverträgen, die jede Ortsgemeinde und die Stadt Manderscheid mit den Verbandsgemeindewerken Wittlich-Land abgeschlossen hat, geregelt. Nach § 16 Abs 1 des Straßenbenutzungsvertrages zahlt die Ortsgemeinde/Stadt den Werken für die erstmalige Herstellung und die Erneuerung der Anlagen, die der Straßenoberflächenentwässerung dienen, einen Investitionskostenanteil je m2 zu entwässernder Verkehrsfläche sowie einen laufenden jährlichen Kostenanteil je m2 entwässernder Verkehrsfläche. Der Investitionskostenanteil für die erstmalige Herstellung der Straßenoberflächenentwässerung der Gemeindestraßen beträgt unverändert 30,83 Euro/m2 zu entwässernder Verkehrsfläche. Eine eventuelle Neufestsetzung erfolgt nach dem Ergebnis der Neukalkulation des Investitionskostenanteils in 2024. Der Investitionskostenanteil für die Erneuerung der Straßenoberflächenentwässerung beträgt in geschlossener Bauweise unverändert 8,42 Euro/m2 und in offener Bauweise unverändert 19,28 Euro/m2 zu entwässernder Verkehrsfläche. Eine eventuelle Neufestsetzung erfolgt nach dem Ergebnis der Neukalkulation des Investitionskostenanteils in 2024. Der laufenden Kostenanteil für die Straßenoberflächenentwässerung wird endgültig nach dem Ergebnis der Nachkalkulation festgesetzt. Die Vorauszahlung beträgt für das Wirtschaftsjahr 2024 neu 0,60 Euro/m2 (bisher 0,63 Euro/m2) zu entwässernder Verkehrsfläche. Die Anpassung erfolgt entsprechend dem Ergebnis der Nachkalkulation 2021.

Aufgrund der Empfehlung des Werkausschusses vom 29.11.2023 hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, die Vorauszahlung für den laufenden Kostenanteil der Straßenoberflächenentwässerung für die Gemeindestraßen ab dem 01.01.2024 auf 0,60 Euro je m2 Verkehrsfläche festzusetzen.

20. Haushaltssatzung mit -plan für das Haushaltsjahr 2024

a) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken

b) Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit dem Haushalts- und Stellenplan für das Jahr 2024

Die Haushaltssatzung mit –plan für das Haushaltsjahr 2024 wurde bereits in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2023 und 28.11.2023 vorberaten. Im Übrigen wurde die Haushaltssatzung mit –plan in der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 22.11.2023 vorgestellt. Die Damen und Herren Ortsbürgermeister stimmten den vorgelegten Planentwürfen einstimmig zu. Bürgermeister Follmann hat in der Sitzung des Verbandsgemeinderates nochmals den Entwurf der Haushaltssatzung einschließlich Haushalts- und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024 mithilfe einer Power-Point-Präsentation erörtert.

Insbesondere wurden folgende Punkte thematisiert:

  • Der Ergebnishaushalt 2024 weist Erträge und Aufwendungen in Höhe von je 17.688.300 EUR aus. Der Haushalt ist damit auch in 2024 ausgeglichen.
  • Die freie Finanzspitze beträgt 2.550 EUR.
  • Die Verbandsgemeindeumlage bleibt unverändert bei 26,8 Prozentpunkte.
  • Der Stellenplan reduziert sich um 3,0 Stellen auf 120,87 Stellen.
  • Angesichts des Investitionsplanes ist die Aufnahme von Investitionskrediten aus 2024 in Höhe 6.053.100 EUR vorgesehen.
  • Der Schuldenstand zum 31.12.2024 beläuft sich planmäßig auf 17.053.100 EUR.

Nach Erörterung der Haushaltseckdaten hatte Bürgermeister Follmann um Zustimmung der Fraktionen gebeten. Die Fraktionsvorsitzenden gaben hierzu ihre Stellungnahme ab. Für alle nachfolgenden Reden gilt das gesprochene Wort.

Christoph Thieltges, CDU-Fraktion

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Follmann,

geehrte Herren Beigeordnete,

meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen Stadt- und Ortsbürgermeister,

liebe Ratskollegen, liebe Gäste,

die CDU-Fraktion im Verbandsgemeinderat hat sich intensiv mit dem Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2024 beschäftigt. Zunächst möchten wir uns bei der Verwaltung als auch allen Fraktionen für die konstruktive Arbeit gerade auch mit Blick auf den Haushalt bedanken. Wir wissen, dass die Haushaltsplanung gerade in unsicheren Zeiten wie heute eine große Herausforderung darstellt. Wir schätzen die Bemühungen, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, der die Handlungsfähigkeit der Verbandsgemeinde sichert.

Eine schwarze Null im Ergebnishaushalt bei Beibehaltung des Umlagesatzes von 26,8 ist gerade für unsere Ortsgemeinden ein gutes Zeichen. Zeigt die Beibehaltung doch Stabilität und Verlässlichkeit der finanziellen Planungen vor Ort und weist ebenso auf eine gewisse Sensibilität gegenüber den Bedürfnissen der Gemeinden. Wir wissen um die finanziellen Belastungen, der unsere Ortsgemeinden ausgesetzt sind.

Geplante Investitionen von über 16 Mio. € markieren einen bedeutsamen Schritt in Richtung einer nachhaltigen Entwicklung und Stärkung unserer Verbandsgemeinde als auch unserer Ortsgemeinden. Bei diesen Investitionen muss aber beachtet werden, dass insgesamt 4,6 Mio. für den Wiederaufbau für Maßnahmen nach der Flutkatastrophe in den Gemeinden enthalten sind.

Die Aufwendungen in den unterschiedlichen Bereichen spiegeln unser Bestreben wider, in die Zukunft unserer Gemeinden zu investieren und gleichzeitig die Bedürfnisse unserer Bürgerinnen und Bürger im Blick zu halten. Es ist eine klare Botschaft, die Lebensqualität in unserer Verbandsgemeinde aufrechtzuerhalten und zu verbessern.

Wir investieren erheblichen in den Brand- und Katastrophenschutz.

Der Brand- und Katastrophenschutz sind essenzielle Säulen einer funktionierenden Gemeinde. Sie stellen sicher, dass unsere Bürger adäquat geschützt sind und schnelle koordinierte Hilfe erhalten. Angesichts der zunehmenden Herausforderungen durch Klimaveränderungen und unvorhergesehenen Naturereignissen müssen wir sicherstellen, dass unser Brand- und Katastrophenschutz bestens ausgerüstet und vorbereitet ist. Es ist eine Investition in die Sicherheit und das Wohlergehen unserer Gemeinden, die ständig weiterentwickelt werden muss.

An dieser Stelle sagen wir alle Danke, den Feuerwehrleuten, Rettungsdiensten, THW, Maltesern, ja allen im Katastrophenschutz Tätigen. Eure Bereitschaft, anderen in Not zu helfen, sind ein leuchtendes Beispiel für die Stärke und Solidarität unserer Gemeinden. Der größtenteils ehrenamtliche Dienst wird hochgeschätzt und ist somit auch jede Investition wert.

Vielen Dank für euren Einsatz.

Wir investieren in unsere 14 Grundschulen. Auch diese Investitionen sind von zentraler, zukunftsträchtiger Bedeutung. Unsere Schulen sind die Säulen der frühen Bildung und Entwicklung von Kindern. Wir möchten die Infrastrukturen der Schulen verbessern; sei es in energetische Sanierungen, Erweiterungen, und/oder in die Neugestaltungen von Außengelände. Nach wie vor prägt der Leitsatz kurze Beine – kurze Wege”, unser Handeln.

In den nächsten Jahren wird beispielhaft der Neubau der Grundschule Salmtal anstehen. Hier werden wir auf eine schnelle, lösungs- und praxisorientierte Umsetzung drängen.

Investitionen in den Tourismus sind wichtige Bausteine für die Zukunft unserer Heimat. Unsere Verbandsgemeinde verfügt über atemberaubende Landschaften und eine Vielzahl touristischer Möglichkeiten. Als Hauptattraktionen sind sicherlich der Burgenklettersteig in Manderscheid, als auch unser Eifel-Pilger-Radweg zu nennen. Die Investitionen in den Tourismus haben ebenfalls nachhaltige Vorteile für unsere Gemeinden. Sie stärken die Attraktivität unserer Heimat und bereichern mitunter unseren Alltag. Neuinvestitionen als auch die Unterhaltung vorhandener touristischer Attraktionen ist unumgänglich. Der nächste Rat wird hoffentlich die Umsetzung des Radweges Bruch-Dreis begleiten. Er wird aufgrund der lückenlosen Verbindung zwischen Eifel und Mosel zu einem weiteren Höhepunkt in unserer Verbandsgemeinde im Bereich Tourismus und Verbesserung des Alltagsradverkehrs darstellen.

Viele Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern III. Ordnung wurden in unserer VG schon durchgeführt. Einige sind noch angedacht und bereits in Planung. Dies sind wichtige Investitionen unserer Ortsgemeinden, denn diese helfen, die Fließfähigkeit unserer Gewässer zu erhalten, zu verbessern und das Überschwemmungsrisiko zu reduzieren, welches sowohl das Eigentum als auch die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger schützt. In Anbetracht des Klimawandels sind diese Investitionen enorm wichtig. Gut gewartete Gewässer sind besser in der Lage, sich an veränderte Umweltbedingungen anzupassen und extremen Wetterereignissen standzuhalten.

Der Investitionshaushalt setzt klare Akzente in den Bereichen Bildung, Infrastruktur, Klimaschutz als auch Brand- und Katastrophenschutz. Es sind nicht nur finanzielle Ausgaben, sondern eine Verpflichtung gegenüber unseren Bürgerinnen und Bürgern.

In Bezug auf die Personalkosten verweise ich auf die letzte Haushaltsrede. Die Personalkosten werden weiter steigen. Aber unser Personal ist das Rückgrat unserer Gemeinden. Sie setzen sich täglich mit Engagement, Fachwissen und Leidenschaft dafür ein, die vielfältigen Aufgaben, die im Übrigen immer umfangreicher werden, zu erfüllen. Die Personalkosten spiegeln die Investitionen wider, die wir in das Wohl unserer Verbandsgemeinde tätigen. Wir investieren nicht nur in Zahlen auf dem Haushaltsblatt, sondern in die Menschen, die unsere Gemeinden voranbringen.

Die Unterstützung und Wertschätzung unseres Personals sind von entscheidender Bedeutung, da sie einen bemerkenswerten Beitrag zur Verwaltung und Entwicklung unserer Gemeinden leisten. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für euren Einsatz.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte die Gelegenheit nutzen, um meinen Dank für die konstruktive Zusammenarbeit mit allen Mitgliedern des Verbandsgemeinderates auszusprechen. Die gemeinsame Arbeit, der Respekt und die Bereitschaft, sich gemeinsam für das Wohl unserer Verbandsgemeindeeinzusetzen sind von unschätzbarem Wert.

Unterschiedliche Ansichten und Ideen, die hier vertreten sind und eingebracht werden, bereichern die Diskussionen und führen zu gut informierten und ausgewogenen Entscheidungen. Die Fähigkeiten von uns allen über Parteigrenzen hinweg zusammenzuarbeiten, zeigt das gemeinsame Ziel, das Beste für unsere Verbandsgemeinde zu erreichen.

Ebenso danke ich allen ehrenamtlich tätigen Personen. Ob im Sport, der Kultur, im sozialen Bereich, unseren freiwilligen Helferinnen und Helfern vom Bürgerbus, bei den Rettungs- und Hilfsdiensten oder im Feuerwehrwesen. Euer unermüdlicher Einsatz, die Zeit und das Engagement in den verschiedensten Bereichen tragen maßgeblich zum guten Gemeinschaftssinn bei.

So wünsche ich Euch allen im Namen der CDU-Fraktion eine besinnliche Advents- und Weihnachtszeit, einen guten Start ins neue Jahr und das wir uns alle im neuen Jahr bei bester Gesundheit wiedersehen.

Die CDU-Fraktion wird dem Haushalt 2024 zustimmen.“

Manfred Hower, FWG-Fraktion

„Geschätzter Bürgermeister Manuel Follmann,

verehrte Anwesende,

die Zahlen des neuen Haushalts wurden ausführlich präsentiert. Im Vergleich zu unserer Bundespolitik verzichten wir auf Schattenhaushalte und haben fraktionsübergreifend einen Haushalt aufgestellt, der nach dem FWG-Motto, offen und ehrlich, erstellt wurde.

Mit einem Umlagesatz von 26,8 % lassen wir unseren Ortsgemeinde den notwendigen Spielraum, damit sie auch selbst noch eigene Entscheidungen vor Ort treffen können.

Schwerpunkt unserer Investitionen werden wir im kommenden Jahr wiederholt in den Bereichen Bildung mit 2,9 Mio. und in die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Höhe von über 10 Mio. legen. Morgen werden wir den Spatenstich für die Erweiterung der Grundschule in Osann-Monzel feierlich erleben. Im neuen Jahr werden die Pläne für die neue Grundschule in Salmtal erstellt. Erfreulich ist hier, dass die Forderung unserer Fraktion, nach einer notwendigen Schulturnhalle, höchstwahrscheinlich ebenfalls in die Tat umgesetzt wird.

Aktuell erfolgt der Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Stützpunktfeuerwehr in Manderscheid. Hier schaffen wir die notwendigen Voraussetzungen, dass für Mannschaft und Gerät ein zeitgemäßes Zuhause geschaffen wird. Im nächsten Jahr wollen wir nach Freigabe der Zuschussgeber gemeinsam mit dem Kreis Bernkastel-Wittlich und dem Land

Rheinland-Pfalz in Salmtal ebenfalls ein neues Feuerwehrgerätehaus errichten. Dort werden dann zukünftig - auch bei Hochwasserlagen - zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger die notwendigen Hilfeleistungen in die Wege geleitet.

Zum Thema Energiewende unterstützen wir das geplante Nahwärmenetz in Binsfeld. Hier wollen wir nach Möglichkeit in Zukunft Abfallholz aus unserer Region als Energieträger nutzen.

Es sind aber nicht immer die großen Ausgaben, die unser Leben lebenswert macht. Wir freuen uns, dass der Antrag der FWG Wittlich-Land fraktionsübergreifend Anklang gefunden hat und wir im neuen Jahr unsere Fahranfänger mit einem Zuschuss von 40,- € auf einen Fahrsicherheitskurs unterstützen. Mit dieser Aktion erhöhen wir die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

Zum Stellenplan möchten wir anmerken, dass wir von Seiten der FWG-Fraktion die zusätzliche Position des Energiemanagers auch einfordern, wenn der angefragte Bundeszuschuss nicht gewährt wird. Damit die Energiewende in den Ortsgemeinden gelingt, müssen wir die ehrenamtlichen Ortsbürgermeister/innen besser unterstützen und unseren Gemeinderäten die fachliche Beratung ermöglichen.

Dem vorliegenden Haushalt stimmt unsere Fraktion zu.

An dieser Stelle möchten wir uns bei allen Mitarbeitern/innen der VG und den Werken für Ihren täglich Einsatz bedanken. Besonderer Dank gilt allen ehrenamtlich Tätigen und den Vereinen vor Ort, die unsere Dörfer lebenswerter machen. Genug der Worte, lasst uns gemeinsam ans Werk gehen und an einer guten Zukunft weiter bauen.

Uns allen wünschen wir erholsame Weihnachten und ein gesundes und zufriedenes neues Jahr 2024. Mögen die Wahnsinnigen dieser Welt bald Vernunft erhalten, damit alle Menschen in Frieden leben können. Vielen Dank.“

Günter Theis, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren,

es wird alles teurer! So oder so ähnlich dürfte es wohl in den letzten Monaten in vielen Haushalten geklungen haben. Und ja, leider ist gefühlt bzw. inflationsbedingt auch wirklich vieles deutlich teurer geworden. Unsere Abhängigkeit von fossiler Energie und der Irrglaube der letzten Jahrzehnte, Russland sei ein zuverlässiger Energielieferant und ein vertrauensvoller Geschäftspartner, haben zu einer deutlichen Steigerung der Inflation geführt.

Produzenten, Lieferanten und das Transportgewerbe legen diese Kosten natürlich auf die Produkte um, und so beginnt die Preisspirale sich zu drehen. Durch beherzten stattlichen Eingriff und durch Zusammenhalt aller demokratischen Parteien im Bund konnten die Folgen für die Bevölkerung im Winter 2022/2023 einigermaßen abgemildert werden.

Diese überfraktionelle Zusammenarbeit – so wie sie bei uns im Rat seit vielen Jahren sehr erfolgreich gelebt wird – würde ich mir aktuell sehr auf Bundesebene wünschen. Und damit spreche ich ausdrücklich alle demokratischen Parteien im Bundestag an.

Für die Mitarbeiter mancher Behörden wie z.B. dem Bafa könnte ein Praktikum in unserer Verwaltung sicher sehr hilfreich sein. Leo Merges könnte ihnen in 5 Minuten zeigen, wie man eine Excel Tabelle programmiert, in der man dann sofort sieht, ob noch Fördermittel da sind oder ob diese schon aufgebraucht sind. Mit solch einfachen Maßnahmen wären uns im letzten Jahr erhebliche Kosten und viel Ärger erspart geblieben.

Wir beraten heute den Haushalt 2024 der Verbandsgemeinde Wittlich- Land und entgegen einigen Befürchtungen können wir mit Freude feststellen, dass es in unserem Fall nicht teurer geworden ist! Die Umlage bleibt auf dem Niveau von 2023 bei 26,8 %. Das ist besonders für unsere Gemeinden und die Stadt Manderscheid enorm wichtig, denn nur so bleibt ihnen der nötige Spielraum in ihren Haushalten, den sie so dringend brauchen.

Eine Verbandsgemeindeverwaltung muss als Dienstleister ihrer Ortsgemeinden besonders sparsam haushalten. Es ist aber auch wichtig, die originären und übertragenen Aufgaben so zu erfüllen, dass keine Investitionsstaus entstehen. Das gilt nicht nur für die Werke, sondern auch für die Grundschulen und für die Feuerwehren. Nicht nur Schulden sind eine Belastung für nachfolgende Generationen, sondern auch nötige, aber ausbleibende Investitionen in Infrastruktur einer Gemeinschaft.

Und dann komme ich auch schon zu der zweiten guten Nachricht, denn trotz sparsamer Haushaltsführung konnten wichtige Investitionsprojekte auf den Weg gebracht bzw. fertiggestellt werden, die Zahlen wurden eben genannt.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt in diesem Jahr sicherlich im Feuerwehrbereich. Hier sind beispielsweise die Feuerwachen in Manderscheid und Salmtal besonders zu würdigen; dort entstehen moderne Feuerwachen, die über viele Jahrzehnte ihren Anforderungen gerecht werden. Das ist aber auch notwendig, denn wir müssen unseren ehrenamtlichen Feuerwehrfrauen und Männern das Material an die Hand zu geben mit dem sie vernünftig und adäquat ihrer Ausbildung arbeiten können.

Sie leisten ihren ehrenamtlichen Dienst nicht für sich selbst, sie tun es für uns, denn jeder einzelne von uns kann von jetzt auf gleich auf die Hilfe der Feuerwehr angewiesen sein. Oft stehen sie in weniger als 8 Minuten mit ihrem Material vor dem brennenden Haus oder an einer Unfallstelle mit verletzten und eingeklemmten Personen und arbeiten hochprofessionell bei Wind und Wetter, 24/7, also an 365 Tagen im Jahr (Anmerkung: Im Jahr 2024 ist es sogar noch einen Tag mehr)

Ihnen gebührt Dank und Respekt und ich bitte sie meine Damen und Herren, denken sie doch einfach mal nach, wenn sie vielleicht am späten Abend gemütlich auf ihrem Sofa sitzen und ein Martinshorn der Feuerwehr hören, wie viele Frauen und Männer sich just in diesem Moment ehrenamtlich für andere in Gefahr begeben. Selbstverständlich gilt mein ausdrücklicher Dank auch allen andern in der sogenannten Blaulichtfamilie.

Weitere wichtige Investitionen in die Schulen, in die Infrastruktur sowie in die Verwaltung und in die Werke wurden ihnen detailliert von Bürgermeister Follmann vorgestellt.

Auch an Umwelt – und Klimaschutz wurde gedacht. Wie bereits in den vergangenen Jahren begleiten wir viele Ortsgemeinden in Renaturierungsmaßnahmen. An einigen Beispielen hat sich schon gezeigt, wie wertvoll diese Investitionen bei Starkregenereignissen sind; es konnten Überschwemmungen verhindert oder abgemildert werden. Wir dürfen nicht müde werden, die Bausünden der Vergangenheit zu korrigieren. Das soll kein Vorwurf an frühere Generationen sein, man wüsste es halt eben vor vielen Jahrzehnten noch nicht besser.

Und ja, Umwelt und Klimaschutz kosten Geld! Kein Umwelt- und Klimaschutz kostet allerdings noch viel mehr, und wir können sicher nicht damit rechnen, dass Bund und Land regelmäßig ein Großteil der Schäden übernehmen.

So freue ich mich, dass es mittlerweile keiner langen Diskussion mehr bedarf ob unsere Neubauten mit Wärmepumpen und PV -Anlagen ausgestattet werden oder nicht, sie werden eingebaut.

Gestatten Sie mir noch zwei grundsätzliche Sätze zum Thema Umwelt- und Klimaschutz:

Der Klimawandel und die daraus resultierende Erderwärmung lassen sich leider nicht mehr verhindern, sondern nur noch verlangsamen. Wir alle tun gut daran uns dieser Herausforderung zu stellen, privat oder in der Politik. Aber eines ist auch klar, es wird nicht gelingen, ohne dass wir uns verändern!

Die Verschuldung ist gestiegen, liegt aber immer noch in etwa im Rheinland-Pfälzischen Durchschnitt.

Im Namen meiner Fraktion Bündnis90/Die Grünen bedanke ich mich bei allen, die zum Gelingen und zum Erfolg unserer Verbandsgemeinde beigetragen haben, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, der Werke und den Beschäftigten in den anderen Bereichen der Verbandsgemeinde Wittlich-Land. Ein großer Dank geht auch an alle ehrenamtlich tätigen.

In der letzten Haushaltsrede dieser Legislatur möchte ich mich aber auch besonders herzlich bei den anderen Fraktionen und bei jedem einzelnen Ratsmitglied sowie den Ortsbürgermeistern für die sehr angenehme Zusammenarbeit über Parteigrenzen hinweg bedanken. Es war uns eine Freude in den letzten Jahren mit Euch / mit Ihnen zusammen zu arbeiten.

Besonders bedanken möchte ich mich bei Herrn Kinne für den hervorragenden Sitzungsdienst und last but not least bei den Beigeordneten und bei unserem Bürgermeister. Lieber Manuel, wir haben es Dir nicht immer leicht gemacht.

Wir wünschen Ihnen alle ein gesegnetes Weihnachtsfest, alles Gute im neuen Jahr und freuen uns auf den gemeinsamen Start in 2024.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. „

Angelika Brost, SPD-Fraktion

„Ich halte mich mit Begrüßungen nicht lange auf. Ich grüße alle Anwesenden dieser Ratssitzung und die Bürgerinnen und Bürger von Wittlich-Land.

In meiner letzten Haushaltsrede habe ich die Zeitenwende, die der Bundeskanzler Olaf Scholz ausgerufen hatte nach dem völkerrechtswidrigen Überfall Russlands auf die Ukraine in den Focus meiner Ausführungen gestellt. Ein Begriff, der nichts an seiner Wirkung nach dem barbarischen Terror der Hamas auf Israel und seine Menschen verloren hat. Im Angesicht dieses Grauen versagen die Worte. Aber auch die Menschen in Gaza leiden unendlich. Eins möchte ich klipp und klar aussprechen. Es muss aufgestanden werden gegen jede Art von Antisemitismus, kommt er von den Rändern von rechts, links, islamischen Bewegungen oder gar aus der Mitte der Gesellschaft. Antisemitismus muss mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft werden. Mir war es wichtig, dies für die SPD-Fraktion auszusprechen. Nun zum Haushaltsplan für das Jahr 2024.

Wie wir in unseren Vorgesprächen festgestellt haben, ist er auf Kante aufgestellt, jedoch im Ergebnishaushalt ausgeglichen, ohne die Verbandsgemeindeumlage zu erhöhen, die bei 26,8 Prozentpunkten bleibt. Ein großes Entgegenkommen an unsere Gemeinden und die Stadt Manderscheid. Der ländliche Raum kann sich nur gut weiterentwickeln, wenn den Gemeinden genügend Geld verbleibt für ihre originären Aufgaben und Investitionen. Dieser Verantwortung sollte sich auch der Kreis bewusst sein und die Umlage nicht erhöhen. Da der Kreis

Bernkastel-Wittlich rund 8 Millionen Euro aus dem „Kraftpaket“ des Landes zugewiesen bekommt, um die Herausforderungen von Migration und Fluchtbewegung zu bewältigen. Dadurch wird der Kreishaushalt für 2024 spürbar entlastet und finanzielle Kräfte freigesetzt. Wir alle sind ländlicher Raum, der eine gesicherte Zukunft haben muss. Deshalb sehen wir die hohe Nettokreditaufnahme als Investition in die nächsten Generationen und die Zukunft des länglichen Raumes, obwohl die Prokopf-Verschuldung auf 544,43 EUR steigt. Die Prioritäten in diesem Haushalt liegen beim Brand- und Katastrophenschutz, der der Sicherheit unserer Bevölkerung dient. Zukünftige Haushalte müssen unsere Grundschulen wieder mehr in den Focus rücken, damit dort kein Investitionsstau entsteht und die Kinder optimale Bedingungen zum Lernen haben. Unser Betreuungsangebot ist vorbildlich und erleichtert vielen Eltern ihre Tätigkeit in der Arbeitswelt. Umwelt- und Klimaschutz hat in unserer Verbandsgemeinde hohe Priorität. Das zeigt sich an Renaturierungsmaßnahmen unserer Gewässer, die durchlaufende Posten sind. In Sachen regenerativer Energie, vor allem Solarparks, gibt es kaum eine Kommune in der Region, die besser aufgestellt ist als Wittlich-Land. Eine gute Ankündigung möchte ich den Haushalten in unserer Verbandsgemeinde nicht vorenthalten. Die Wasserpreise für Brauch- und Abwasser werden nicht erhöht, sondern nur eine minimale Anhebung der wiederkehrenden Beiträge des Schmutz- und Niederschlagswassers.

Das sind heute die letzten Haushaltsberatungen in der laufenden Wahlperiode. Wittlich-Land steht in den unterschiedlichsten Bereichen gut da. Durch ein gutes Haushalten mit den anvertrauten Steuergeldern, ein respektvolles und faires Miteinander aller Fraktionen im Rat, hervorragende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung und den Werken mit ihnen Herr Bürgermeister Manuel Follmann an der Spitze. Ich darf dich, Manuel, persönlich ansprechen, du machst einen guten Job! Verantwortungsvolle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in unseren Gemeinden. Die vielen Ehrenamtlichen bei der Feuerwehr, Bürgerbus und den Vereinen. Jedem, der seine helfende Hand ausstreckt, und sich engagiert, sei ein herzliches Dankeschön von der SPD-Fraktion gesagt.

Wir wünschen weiter eine gute Zeit und besinnliche Feiertage. Bleiben Sie gesund, alles Andere bekommt man geregelt. Die SPD-Fraktion stimmt dem Haushalt zu. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.“

Rita Wagner, FDP-Fraktion

Lieber / sehr geehrter Herr Follmann,

liebe / sehr geehrte Herren Beigeordnete

liebe Kolleginnen und Kollegen,

liebe Damen und Herren Bürgermeister,

liebe Bürgerinnen und Bürger,

liebe Presse,

Das Jahr 2023 neigt sich dem Ende zu und wir freuen uns, das wir alle geplanten Investitionen geschafft haben. Heute haben wir den Haushaltsentwurf für das nächste Jahr 2024 zu beraten und zu beschließen. Die Welt – unsere Welt – hat sich verändert und strahlt in unser tägliches Leben. Die Welt ist ver – rückt und Frieden in der Welt in weiter Ferne.

Wir in Wittlich-Land sind ein Ruhepol, ein Friedenspol in der aktuellen Weltlage.

Gestern, Dienstag der 05. Dezember, war Internationaler Tag des Ehrenamtes.

Herzlichen Dank an Alle, die sich in unserer Verbandsgemeinde Wittlich Land ehrenamtlich engagieren. Herzlichen Dank an Alle!

Sei es die Gruppe der ehrenamtlichen Frauen und Männer im Brand- und Katastrophenschutz, sei es die Gruppe rund um unseren Bürgerbus, alle die in Vereinen sich engagieren ( Musik / Sport / soziales Miteinander für das Wohl von uns Bürgerinnen und Bürger von Wittlich Land.

Der Haushaltsentwurf für das neue Jahr 2024 liegt uns vor und ist eine Zusammenstellung von Maßnahmen / Investitionen für die Zukunft von Wittlich Land, und zwar für die langfristige Zukunft von Wittlich Land. Wir investieren, bzw. planen Investitionen im Bereich Brand- und Katastrophenschutz, Schulen / Grundschulen, Sportanlagen, Gewässer und zahlreiche weitere Bereiche.

Morgen ist zum Beispiel der Spatenstich zur Erweiterung der Grundschule in Osann-Monzel.Im Haushalt der Werke ist auch das Freibad in Manderscheid. Unsere Anregung ist es eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit für das Freibad hier in Manderscheid. Das Freibad zeichnet sich durch besonders familienfreundliche Eintrittspreise aus.

Unsere Anregung für die Öffentlichkeitsarbeit ist zum Beispiel die klassische Fahrzeugwerbung an PKWs, Bürgerbus oder an Busse vom öffentlichen Nahverkehr.

Größerer Bekanntheitsgrad bringt mehr Badegäste, mehr Badegäste leisten einen Beitrag zur Finanzierung des Freibades in Manderscheid. Wir sehen uns nächstes Jahr in Manderscheid.

Nun kurz zu unseren Finanzen

  • Unsere Finanzen sind gesichert.
  • Der Haushaltsentwurf ist ausgeglichen.
  • Der Haushaltsentwurf weist eine freie Finanzspitze aus.
  • Wir investieren in Brand- und Katastrophenschutz 62 %.
  • Wir investieren in Schulen / Bildung / Sportanlagen
  • Wir investieren in unser Radwegenetz
  • Wir investieren in den Wiederaufbau und beheben Schäden aus dem Hochwasser
  • Wir investieren in einen neuen Bürgerbus.
  • Die Pro Kopf Verschuldung pro Einwohner beträgt 544 €
  • Der Umlagesatz bleibt konstant bei 26,8 – keine Steigerung.

Abschließend möchten wir gerne einen Anstoß geben auch in die Gesundheitsförderung verstärkt zu investieren. Gesundheitsförderung – hier können wir uns ein Eis–Bad/Eiskammer/Eisgrotte vorstellen. Früher gab es in Salmtal / Dreis eine Klima Kammer. Der ein oder andere von Ihnen war vielleicht drin gewesen im Rahmen von Stärkung des Immunsystems.

Innovative Massnahmen zur Gesundheitsförderung für alle Altersstufen, für Schüler und Sportler für die Bürgerinnen und Bürger von Wittlich Land wären eine wahre Bereicherung für Alle. Erinnern wir uns doch an die römischen Thermen / Badetempel in Heckenmünster. Hier könnten wir auch an unsere römische Geschichte der Gesundheitsförderung anschließen. Waldbaden inclusive, Wälder haben wir. Diese Anmerkungen mögen Impulse geben zum Nachdenken.

Unser Dank – der Dank der FDP Fraktion - gilt allen Mitarbeitern der Verwaltung. Sie sind ein engagiertes Team und arbeiten gerne und voller Herzblut für Wittlich Land.

Starten wir gemeinsam voller Vorfreude in das neue Jahr 2024,

Starten wir in die Zukunft gemeinsam.

Gemeinsam für Wittlich Land.

Wir – die FDP Fraktion – stimmen der Haushaltssatzung und dem Haushaltsentwurf für 2024 zu, in voller Vorfreude.

Vielen Dank!

Nachsatz:

Wir wünschen Ihnen allen ein frohes Weihnachtsfest und die besten Wünsche

für das neue Jahr 2024!“

Brigitte Hoffmann, AfD

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Follmann,

werte Beigeordnete, Ratskollegen, Ortsbürgermeister, Mitarbeiter der Verwaltung,

liebe Gäste,

heute liegt uns der Entwurf des Haushalts für das Jahr 2024 zur Beschlussfassung vor. Demnach kann unsere Verbandsgemeinde dank einer noch hohen Steuerkraft, zu welcher der Industriepark Hetzerath einen enormen Beitrag leistet, einen ausgeglichenen Haushalt für das kommende Jahr präsentieren. Hoffen wir, dass dies auch künftig noch möglich sein wird, trotz der prekären wirtschaftlichen Lage in unserem Land und eines seit Jahren unzureichenden kommunalen Finanzausgleichs. Diese traurige Situation für unsere Kommunen war erst Anfang August am Beispiel der pfälzischen Gemeinde Freisbach sehr deutlich geworden. Dort traten Bürgermeister und Gemeinderat wegen finanzieller Handlungsunfähigkeit der Gemeinde gemeinsam zurück. Auch die kommunalen Spitzenverbände meldeten sich zu Wort. Sie sahen die Ursachen für die finanzielle Schieflage der Kommunen in Inflation, Kosten für Flüchtlinge und Tariferhöhungen und forderten deshalb u.a. die Vollkostenerstattung für die Aufnahme, Unterbringung und Integration von Asylanten. Im rheinland-pfälzischen Landtag lehnten dies alle Fraktionen außer der AfD ab. Mittlerweile hat die Landesregierung doch noch eingelenkt. Sie will die Flüchtlingspauschale des Bundes in voller Höhe an die Kommunen weiterleiten und diesen Betrag auch noch aufstocken. Doch machen wir uns mal ehrlich, sehr verehrte Damen und Herren, eine wirkliche Verbesserung der Flüchtlingssituation wird erst dann eintreten, wenn auch die sogenannten Pull-Faktoren überdacht und Hemmnisse bei der Rückführung Ausreisepflichtiger abgebaut werden. Allein mit mehr Geld wird das Problem nicht zu lösen sein.

Neben der Flüchtlingsproblematik wird uns Kommunen auch die ideologische Energiepolitik von Bund und Land noch sehr beschäftigen. Im letzten Jahr beschlossen wir einen Steuerungsrahmen für den Bau von Photovoltaikfreiflächenanlagen mit einer Deckelung der Ausbauflächen. Sie werden sich erinnern, dass ich davor warnte, dem Wildwuchs diesen Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen Vorschub zu leisten. Seit Januar sind nun PV-Freiflächenanlagen vom Gesetzgeber auf Flächen entlang unserer Autobahnen und Gleisanlagen privilegiert, was die Planungshoheit unserer Verbandsgemeinde konterkariert, wie Bürgermeister Follmann gegenüber dem Trierischen Volksfreund kürzlich zum Ausdruck brachte. Auch der Bau von Windkraftanlagen in unserer VG wird ein Eingriff in unsere wertvolle Naturlandschaft sein, zum Nachteil des für unsere Region so wichtigen Wandertourismus. Eine weitere Aufweichung der Abstandsregeln zur Wohnbebauung ist auch in der Rotor-out-Regelung festzustellen. Trotz dieses vermehrten Ausbaus von Solar- und Windkraftanlagen wird unser Energiebedarf nicht dauerhaft und grundlastfähig zu decken sein. Er wird vielmehr noch ansteigen durch das Forcieren von E-Mobilität und Wärmepumpen. Bei möglichen flächendeckenden Stromausfällen oder –Rationierungen wird dann der Katastrophenschutz gefordert sein, wie bei der Hochwasserkatastrophe in 2021. Nachdem man die Coronakrise sich lautlos hat verabschieden lassen, weil eine Aufarbeitung durch einen Untersuchungsausschuss im Bundestag verhindert wurde, wird nun unter dem Namen „Klimaschutz“ eine neue Krise in gleicher Weise bedient und großgeredet. Sie wird Steuergelder verschlingen! Es gibt sicher viele vernünftige und unterstützenswerte Maßnahmen zum Schutz unserer Umwelt, ob sich aber das Klima durch einen aufgeblähten Verwaltungsapparat mit Klimaschutzmanagement schützen lässt, bezweifelt die AfD. Klima hat sich in periodischen Abständen schon immer gewandelt und wird es auch weiterhin tun. Das 60-Milliarden-Loch im Bundeshaushalt durch eine verfassungswidrige Umwidmung von Corona-Mitteln in Klimafonds, wird wohl auch Klimaschutz-Fördergelder für die Kommunen dahinschmelzen lassen. Wir sehen anhand des Gesagten, dass die politische Großwetterlage erheblichen Einfluss hat auf das Handeln und die finanziellen Möglichkeiten auf kommunaler Ebene. Angesichts eines ausgeglichenen Haushalts und der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit war es mir wichtiger, Grundsätzliches anzusprechen, was unsere Verbandsgemeinde tangiert, statt einzelne Positionen des Haushalts zu wiederholen. Bürgermeister und Verwaltung danke ich für ihr umsichtiges Handeln auch im Hinblick auf den vorgelegten Haushalt 2024, meinen Ratskollegen für ihr Bemühen um einen fairen und sachlichen Diskurs und nicht zuletzt allen ehrenamtlich tätigen Personen für ihr Engagement. Gemeinsam werden wir auch im neuen Jahr das Wohl unserer Verbandsgemeinde im Auge behalten. Der Haushaltssatzung mit Haushalts- und Stellenplan für das Jahr 2024 werde ich zustimmen.“

Im Anschluss an die Reden der Fraktionsvorsitzenden hatte der Verbandsgemeinderat zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Offenlage keine Anregungen und Bedenken geäußert wurden. Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses hat der Verbandsgemeinderat sodann die Haushaltssatzung mit dem Haushalts- und dem Stellenplan 2024 einstimmig beschlossen.

Abschließend ergriff Bürgermeister Follmann nochmals das Wort:

„Ich bin sehr stolz auf die parteiübergreifende konstruktive Zusammenarbeit in den politischen Gremien der Verbandsgemeinde Wittlich-Land. Insbesondere bei den diesjährigen Etatberatungen ist dies nochmals sehr deutlich geworden. Schaut man gerade nach Berlin muss man feststellen, dass der politische Umgang untereinander in Wittlich-Land nicht selbstverständlich ist und man mit gutem Beispiel vorangeht. Insofern bedanke ich mich nochmals recht herzlich bei allen Ratsmitgliedern für das zielstrebige Handeln, zum Wohle der Verbandsgemeinde Wittlich-Land.“

21. Mitteilungen und Anfragen

Bürgermeister Follmann informierte über einen am 27.11.2023 stattgefundenen Gesprächstermin mit dem LBM Trier. Dabei wurde erläutert, dass das Land Rheinland-Pfalz bzw. der LBM Trier, trotz der Kritik des Rechnungshofes, an dem geplanten Lückenschluss L 50 Radweg zwischen Bruch und Dreis festhält. In dem Gesprächstermin wurde auch der geplante zeitliche Rahmen bis zum Baubeginn erörtert. Die weiteren Verfahrensschritte würden nun eingeleitet werden.

22. Verschiedenes

Zu diesen Tagesordnungspunkt hat keine Aussprache stattgefunden.

nichtöffentlicher Teil:

23. Mietangelegenheit;

Bürgermeister Follmann informierte darüber, dass die beabsichtigte Anmietung von Büroflächen nicht zustande kommt.

24. Mitteilungen und Anfragen

Es lagen keine nichtöffentlichen Mitteilungen und Anfragen vor.

25. Verschiedenes

Der Erste Beigeordnete Fritz Kohl bedankte sich bei allen Sitzungsteilnehmern, den ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürger sowie den Mitarbeitern der Verwaltung und insbesondere bei Bürgermeister Manuel Follmann für das Geleistete, sowie die gute, faire und angenehme Zusammenarbeit im Jahr 2023. Abschließend wünschten Bürgermeister Follmann und der Erste Beigeordnete Kohl allen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr 2024.

Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.