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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 51/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeindeverwaltung
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Bekanntmachung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Sitzung des Verbandsgemeinderates Wittlich-Land am 10.12.2025 und die Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

öffentlicher Teil:

1. Neuwahl des Ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde Wittlich-Land sowie Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Die Verbandsgemeinde Wittlich-Land hat entsprechend § 6 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land bis zu 4 ehrenamtliche Beigeordnete. Mit Schreiben vom 01.10.2025 ist der bisherige Erste Beigeordnete zum 30.11.2025 von seinem Amt zurückgetreten. Aus diesem Grund ist ein Nachfolger für das Amt des Ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde Wittlich-Land zu wählen. In geheimer Abstimmung durch Stimmzettel wurde Herrn Christoph Thieltges zum ehrenamtlichen Ersten Beigeordneten gewählt. Auf Nachfrage erklärte der Gewählte die Annahme der Wahl. Bürgermeister Manuel Follmann beglückwünschte ihn, händigte die Ernennungsurkunde aus, nahm die Vereidigung vor und führte den Ersten Beigeordneten in sein Amt ein.

2. Ergänzungswahlen Ausschuss für Bauen und Energie

Herr Hans Feit hat sein Mandat im Ausschuss für Bauen und Energie zum 06.11.2025 niedergelegt. Aufgrund dessen ist eine Nachwahl erforderlich. Auf Vorschlag der CDU-Fraktion wurde in offener Abstimmung Herr Niko Kolley als ordentliches Mitglied und Herr Steffen Willems als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Bauen und Energie gewählt.

3. Wahl Nachrücker/in für die Mitgliederversammlung der Volkshochschule Wittlich-Stadt und Land e. V.

Der Verbandsgemeinderat hatte in seiner konstituierenden Sitzung am 09.07.2024 u. a. Frau Christina Duckart als Vertreterin für die Verbandsgemeinde Wittlich-Land in die Mitgliederversammlung der Volkshochschule Wittlich-Stadt und Land e. V. gewählt. Aufgrund der Niederlegung ihres Mandates ist für Frau Duckart eine Ersatzperson zu wählen. Auf Vorschlag der CDU-Fraktion wurde in offener Abstimmung Frau Sylvia Stoffel-Leuchter als Vertreterin der Verbandsgemeinde Wittlich-Land in die Mitgliederversammlung der Volkshochschule Wittlich-Stadt und Land e. V. gewählt.

4. Feuerwehrbedarfsplan 2026-2030;

Beschlussfassung

Nach § 3 Absatz 1 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) haben die Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der allgemeinen Hilfe eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Feuerwehr aufzu-stellen und mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen auszustatten: Hierzu können sie einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen in dem insbesondere der Bedarf an Perso-nal, Ausbildung, Fahrzeugen, Geräten, Gebäuden und Einrichtungen festgelegt wird. Aufgrund der Änderung des LBKG sowie der Zuwendungsrichtlinien besteht ab dem Jahr 2028 die Ver-pflichtung, einen entsprechenden Feuerwehrbedarfsplan zu erstellen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Für die Verbandsgemeinde Wittlich-Land besteht derzeit keine aktuelle Feuerwehrbedarfsplanung. Deshalb war eine erstmalige Erstellung erforderlich. Aufgrund dessen hat der hiesige Ausschuss in seiner Sitzung am 26.06.2023 beschlossen, die Fa. Firma FireProtect mit der Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes zu beauftragen. Der Bedarfsplan wurde den Ausschussmitgliedern als auch den Wehrführern am 22.09.2025 durch den Planersteller, Herr Martin Wolff und die Wehrleitung präsentiert. Dem Verbandsgemeinderat wurde der Feuerwehrbedarfsplan in seiner Sitzung am 24.09.2025 vorgestellt. Dieser hat den Ausschuss für Brandschutz und technische Hilfe um einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gebeten. Am 03.11.2025 hat der Ausschuss den Feuerwehrbedarfsplan erneut beraten und zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach den Handreichungen des Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz ist eine Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat erforderlich. Sofern in Zukunft Abweichungen vom Bedarfsplan vorgenommen werden sollen, die möglicherweise aufgrund organisatorischer oder rechtlicher Änderungen erforderlich sind, müssen diese dem Landesamt mitgeteilt werden. Eine vorherige Beschlussfassung durch die politischen Gremien ist selbstredend. Die Bewertung der Feuerwehrinfrastruktur bzw. die Analyse der vorhandenen Gebäudeinfrastruktur erfolgt derzeit durch Kräfte der Bauabteilung im Hause und wird zu einem späteren Zeitpunkt vorgestellt.

Aufgrund der zustimmenden Kenntnisnahme des Ausschusses für Brandschutz und technische Hilfe hat der Verbandsgemeinderat den Feuerwehrbedarfsplan für die Jahr 2026 bis 2030 beschlossen. Die Umsetzung von Maßnahmen und deren Priorisierung bleibt der Einzelberatung in den zuständigen Gremien vorbehalten.

5. Anschaffung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF) 3000 für die Feuerwehr Salmtal

In Ergänzung zu dem bereits in Beschaffung befindlichen HLF 20 für die Feuerwehr Salmtal ist gemäß dem Feuerwehrbedarfsplan die Beschaffung eines TLF 3000 mit Seilwinde erforderlich. Angeschafft werden soll ein geländegängiges Fahrzeug gemäß dem Landeskonzept zur Wald-und Vegetationsbrandbekämpfung. Hierbei handelt es sich um das gleiche Fahrzeug, welches bereits für die Feuerwehr in Hetzerath ausgeschrieben wurde. Allerdings wird das Fahrzeug um eine Seilwinde ergänzt. Auf die Schaumdruckzumischanlage wird verzichtet, da diese bereits auf dem HLF eingebaut ist. Die geschätzten Kosten für Fahrgestell, Aufbau und Beladung belaufen sich auf ca. 540.000,00 Euro. Die Beschaffung soll gleichzeitig mit der Anschaffung des TLF 3000 Laufeld erfolgen. Durch eine gemeinsame Beschaffung von zwei baugleichen Fahrzeugen sind entsprechende Synergien zu erzielen. Die Anschaffung des TLF 3000 ist bereits beschlossen. Eine individuelle Förderung des Fahrzeugs erfolgt aufgrund der Umstellung des Förderverfahrens durch das Land nicht mehr. Die Umstationierung des vorhandenen LF 20/16 würde nach Beschaffung des TLF 3000 gemäß den Vorgaben des Bedarfsplans erfolgen.

Auf Empfehlung des Ausschusses für Brandschutz und technische Hilfe hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2026, die öffentliche Ausschreibung in Anlehnung an das vorgelegte Leistungsverzeichnis zu veranlassen. Gleichzeitig wurde der Bürgermeister ermächtigt, alle Aufträge (Los 1-3) im Zusammenhang mit der Beschaffung des TLF 3000 an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter zu vergeben. Der Rat ist über die Ergebnisse der Auftragsvergabe zu informieren.

6. Erlass einer Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wittlich-Land

Aufgrund der Neufassung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) vom 17.06.2025 ist eine neue Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wittlich-Land zu erlassen. Insbesondere der neu gefasste § 55 LBKG, der den bisherigen § 36 LBKG ersetzt, wurde weitreichend neu formuliert und ermächtigt nunmehr das für Angelegenheiten des Brand- und Katastrophenschutzes zuständige Ministerium, pauschale Stundensätze für Feuerwehr- und andere Einsatzfahrzeuge durch Rechtsverordnung festzulegen. Von dieser Ermächtigungsgrundlage machte das Ministerium Gebrauch und verfasste eine Landesverordnung über Stundensätze für Feuerwehr- und andere Einsatzfahrzeuge. Somit sind nun die Vorgaben für die Abrechnung von Personen- und Sachkosten gesetzlich geregelt und im Land Rheinland-Pfalz einheitlich formuliert. Aufgrund der bereits erfolgten Änderungen im Brand- und Katastrophenschutzgesetz sowie der Erstellung der Landesverordnung über Stundensätze für Feuerwehr- und andere Einsatzfahrzeuge ist der Erlass einer neuen Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wittlich-Land erforderlich. Die Satzung soll zum 01.01.2026 in Kraft treten.

Auf Empfehlung des Ausschusses für Brandschutz und technische Hilfe sowie des Haupt- und Finanzausschusses hat der Verbandsgemeinderat den Satzungsentwurf über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr beschlossen.

7. Neufassung der Betriebssatzung für die Verbandsgemeindewerke Wittlich-Land zum 01.01.2026

Die Betriebssatzung der Verbandsgemeindewerke Wittlich-Land wird auf Grundlage der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes neu gefasst. Im Wesentlichen ergeben sich, neben redaktionellen Anpassungen, folgende Änderungen:

§ 5 Abs. 3 Nr. 1

Die Zustimmung des Werkausschusses zu erfolgsgefährdenden Mehraufwendungen gem. § 16 Abs. 3 EigAnVO und zu Mehrausgaben nach § 17 Abs. 5 EigAnVO wird von 20.000 Euro auf 50.000 Euro angehoben.

§ 5 Abs. 3 Nr. 3

Die Wertgrenze für die Zustimmung zum Abschluss von Verträgen wird für den Werkausschuss von 20.000 Euro auf 50.000 Euro angehoben.

§ 5 Abs. 3 Nr. 6

Die Verfügung über bewegliches und unbewegliches Vermögen ist in den §§ 4 und 5 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land geregelt. Danach entscheidet bis zu einer Wertgrenze von

5.000 Euro

der Werkausschuss

6.000 Euro

der Bürgermeister

50.000 Euro

der Haupt- und Finanzausschuss

ab 50.001 Euro

der Verbandsgemeinderat

§ 7 Abs. 2 Nr. 5

Die Werkleitung wird ermächtigt, Verträge bis zu einer Wertgrenze von 50.000 Euro (bisher 20.000 Euro) abzuschließen.

§ 8 (alt) entfällt

Die Vertretung des Eigenbetriebes ist in § 5 EigAnVO geregelt.

§ 8 Abs. 3

Die mit der Verbandsgemeindekasse verbundene Einrichtung der Sonderkasse für den Eigenbetrieb entfällt. Die Kassengeschäfte werden von der Einheitskasse der Verbandsgemeinde Wittlich-Land geführt.

Aufgrund der Empfehlung des Werkausschusses vom 03.12.2025 beschloss der Verbandsgemeinderat die Neufassung der Betriebssatzung für die Verbandsgemeindewerke Wittlich-Land wie vorgestellt.

8. Wirtschaftsplan 2026 Betriebszweig Wasserversorgung der Verbandsgemeindewerke

Aufgrund der Empfehlung des Werkausschusses vom 03.12.2025 hat der Verbandsgemeinderat den Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 des Betriebszweiges Wasserversorgung wie folgt beschlossen:

§ 1

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt auf

1. im Erfolgsplan

Erträge

4.450.000,00 EUR

Aufwendungen

4.417.000,00 EUR

Jahresgewinn

33.000,00 EUR

2. im Vermögensplan

Einnahmen

4.737.000,00 EUR

Ausgaben

4.737.000,00 EUR

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditmarktdarlehen zur Finanzierung von Investitionen

wird festgesetzt auf  —  3.500.000,00 EUR

(nachrichtlich: darin enthaltenen zinslose Kredite = 0,00 EUR)

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

wird festgesetzt auf  —  536.000,00 EUR

§ 4

Der Gesamtbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf  —  2.000.000,00 EUR

Der Verbandsgemeinderat stimmte dem Investitionsprogramm für die Jahre 2025 – 2029, das mit Gesamtinvestitionen von 19.689.000,00 EUR abschließt, und der Stellenübersicht zu.

9. Wirtschaftsplan 2026 Betriebszweig Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeindewerke

Aufgrund der Empfehlung des Werkausschusses vom 03.12.2025 hat der Verbandsgemeinderat den Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung wie folgt beschlossen:

§ 1

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt auf

1. im Erfolgsplan

Erträge

9.937.826,00 EUR

Aufwendungen

9.867.633,00 EUR

Jahresergebnis

70.193,00 EUR

2. im Vermögensplan

Einnahmen

13.186.113,00 EUR

Ausgaben

13.186.113,00 EUR

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditmarktdarlehen zur Finanzierung von Investitionen wird festgesetzt auf  —  5.400.000,00 EUR

(nachrichtlich: darin enthaltenen zinslose Kredite = 0,00 EUR)

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

wird festgesetzt auf  —  5.095.000,00 EUR

§ 4

Der Gesamtbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf  —  3.000.000,00 EUR

Der Verbandsgemeinderat stimmte dem Investitionsprogramm für die Jahre 2025 – 2029, das mit Gesamtinvestitionen von 44.069.400,00 EUR abschließt, und der Stellenübersicht zu.

10. Wirtschaftsplan 2026 Betriebszweig Freibad Manderscheid der Verbandsgemeindewerke

Aufgrund der Empfehlung des Werkausschusses vom 03.12.2025 hat der Verbandsgemeinderat den Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 des Betriebszweiges Freibad Manderscheid wie folgt beschlossen:

§ 1

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt auf

1. im Erfolgsplan

Erträge

112.500,00 EUR

Aufwendungen

340.300,00 EUR

Jahresverlust

227.800,00 EUR

2. im Vermögensplan

Einnahmen

692.040,00 EUR

Ausgaben

692.040,00 EUR

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditmarktdarlehen zur

Finanzierung von Investitionen wird festgesetzt auf  —  313.500,00 EUR

(nachrichtlich: darin enthaltenen zinslose Kredite = 0,00 EUR)

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

wird festgesetzt auf  —  0,00 EUR

§ 4

Der Gesamtbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf  —  100.000,00 EUR

Der Verbandsgemeinderat stimmte dem Investitionsprogramm für die Jahre 2025 – 2029, das mit Gesamtinvestitionen von 481.000,00 EUR abschließt, und der Stellenübersicht zu.

11. Neufassung der Satzung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land über die Festsetzung der Entgelte für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung, für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und für das Freibad Manderscheid zum 01.01.2026

Der Werkausschuss hat sich in seiner Sitzung am 03.12.2025 mit der Festsetzung der laufen-den Entgelte für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung und der Benutzungsgebühren für das Freibad Manderscheid befasst und einstimmig beschlossen, die Entgelte anzupassen. Hiernach ergeben sich für die jeweiligen Betriebszweige folgende Jahresergebnisse:

Wasserversorgung

Jahresgewinn

33.000 Euro

Abwasserbeseitigung

Jahresgewinn

70.000 Euro

Freibad Manderscheid

Jahresverlust

227.800 Euro

Aufgrund der Empfehlung des Werkausschusses vom 03.12.2025 beschloss der Verbandsgemeinderat, die laufenden Entgelte der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung und die Benutzungsgebühren für das Freibad Manderscheid wie folgt anzupassen und in der Satzung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land über die Festsetzung der Entgelte für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung, für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und für das Freibad Manderscheid gemäß dem beigefügten Entwurf zum 01.01.2026 festzusetzen:

§ 2 - Entgelte für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung

Wassergebühr

pro Kubikmeter

1,58 Euro netto

1,69060 Euro brutto

wiederkehrender Beitrag Wasser

pro Quadratmeter gewichteter Grundstücksfläche

0,083 Euro netto

0,08881 Euro brutto

§ 4 - Entgelte für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung

Schmutzwassergebühr

pro Kubikmeter  —  2,45 Euro

wiederkehrender Beitrag Schutzwasser

pro Quadratmeter gewichteter Grundstücksfläche  —  0,14 Euro

wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser

pro Kubikmeter  —  0,40 Euro

§ 6 - Benutzungsgebühren für das Freibad Manderscheid

1. Einzelkarten

1.7

Schwerbehinderte Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahre

2,00 €

1.8

Schwerbehinderte Jugendliche ab 17 Jahre und Erwachsene

3,00 €

1.9

Begleitperson eines Schwerbehinderten ohne Merkmal „B“ im Ausweis

1,50 €

1.10

Begleitperson eines Schwerbehinderten mit Merkmal „B“ im Ausweis

0,00 €

4. Saisonkarten

4.9

Schwerbehinderte Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahre

30,00 €

4.10

Schwerbehinderte Jugendliche ab 17 Jahre und Erwachsene

50,00 €

4.11

Begleitperson eines Schwerbehinderten ohne Merkmal „B“ im Ausweis

25,00 €

4.12

Begleitperson eines Schwerbehinderten mit Merkmal „B“ im Ausweis

0,00 €

6. Unabhängig der Einkommenssituation ist bei Jugendlichen über 16 Jahren der Erwachsenentarif anzuwenden. Schwerbehinderte (ab 50 %) erhalten einen Nachlass. Hier werden die Benutzungsgebühren für Jugendliche erhoben.

6.

Kinder bis 3 Jahre haben freien Eintritt.

12. Festsetzung der Vorauszahlung für den laufenden Kostenanteil der Straßenoberflächenentwässerung für Gemeindestraßen für das Jahr 2026

Der Abrechnungsmodus für die Kostenanteile der Straßenoberflächenentwässerung der Gemeindestraßen ist in den Straßenbenutzungsverträgen, die jede Ortsgemeinde und die Stadt Manderscheid mit den Verbandsgemeindewerken Wittlich-Land abgeschlossen haben, geregelt. Nach § 16 Abs. 1 des Straßenbenutzungsvertrages zahlt die Ortsgemeinde/Stadt den Werken für die erstmalige Herstellung und die Erneuerung der Anlagen, die der Straßenoberflächenentwässerung dienen, einen Investitionskostenanteil je m2 zu entwässernder Verkehrsfläche sowie einen laufenden jährlichen Kostenanteil je m2 zu entwässernder Verkehrsfläche. Der Investitionskostenanteil für die erstmalige Herstellung der Straßenoberflächenentwässerung der Gemeindestraßen beträgt aktuell 36,17 Euro/m2 zu entwässernder Verkehrsfläche. Eine eventuelle Neufestsetzung erfolgt nach dem Ergebnis der Neukalkulation des Investitionskostenanteils in 2026. Der Investitionskostenanteil für die Erneuerung der Straßenoberflächenentwässerung beträgt in geschlossener Bauweise aktuell 8,42 Euro/m2 und in offener Bauweise aktuell 19,28 Euro/m2 zu entwässernder Verkehrsfläche. Eine Neufestsetzung erfolgt nach dem Ergebnis der Neukalkulation des Investitionskostenanteils in 2026. Der laufende Kostenanteil für die Straßenoberflächenentwässerung wird endgültig nach dem Ergebnis der Nachkalkulation festgesetzt. Die Vorauszahlung bleibt für das Wirtschaftsjahr 2026 bei 0,58 Euro/m2 zu entwässernder Verkehrsfläche.

Aufgrund der Empfehlung des Werkausschusses vom 03.12.2025 hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, die Vorauszahlung für den laufenden Kostenanteil der Straßenoberflächenentwässerung für die Gemeindestraßen ab dem 01.01.2026 auf 0,58 Euro je m2 Verkehrsfläche (unverändert) festzusetzen.

13. Haushaltssatzung mit -plan für das Haushaltsjahr 2026;

a) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken

b) Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit dem Haushalts- und Stellenplan für das Jahr 2026

Die Haushaltssatzung mit –plan für das Haushaltsjahr 2026 wurde bereits in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 11.11.2025 und 25.11.2025 vorberaten. Im Übrigen wurde die Haushaltssatzung mit –plan in der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 19.11.2025 vorgestellt. Die Damen und Herren Ortsbürgermeister stimmten den vorgelegten Planentwürfen einstimmig zu. Bürgermeister Follmann hat in der Sitzung des Verbandsgemeinderates nochmals die wesentlichen Punkte mithilfe einer Power-Point-Präsentation erörtern.

Insbesondere wurden folgende Punkte thematisiert:

Der Ergebnishaushalt 2026 weist einen Fehlbedarf von 594.060 EUR aus. Der Haushalt ist damit nicht ausgeglichen.

Die freie Finanzspitze beträgt 31.260 EUR.

Die Verbandsgemeindeumlage bleibt weiterhin bei 27,5 Prozentpunkten.

Der Stellenplan erhöht sich um 7,89 VZÄ auf 129,15 VZÄ Stellen.

Weitere wesentliche Haushaltsveränderungen sind in den Erläuterungen des Haushaltsplanes dargestellt.

Der Investitionsplan wird im Detail erläutert.

Angesichts des Investitionsplanes ist die Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe 10.811.990 EUR vorgesehen.

Der Schuldenstand zum 31.12.2026 beläuft sich planmäßig auf 20.661.990 EUR.

Nach Erörterung der Haushaltseckdaten hatte Bürgermeister Follmann um Zustimmung der Fraktionen gebeten. Die Fraktionsvorsitzenden gaben hierzu ihre Stellungnahme ab. Für alle nachfolgenden Reden gilt das gesprochene Wort.

Hajo Neumes, CDU-Fraktion

„Sehr geehrter Bürgermeister Follmann,

sehr geehrte Beigeordnete,

liebe Kolleginnen und Kollegen im Verbandsgemeinderat,

sehr geehrte Orts- und Stadtbürgermeisterinnen,

liebe Ortsbürgermeister,

liebe Gäste,

der Haushalt 2026 der Verbandsgemeinde Wittlich-Land weist eine Summe für notwendige Investitionen auf wie schon seit vielen Jahren nicht mehr, man müsste es genau prüfen – wahrscheinlich wurden Investitionen in dieser Höhe noch nie getätigt. Mit diesen Investitionen sichern wir auch die Weiterentwicklung aller unserer Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, egal ob groß oder klein. Trotzdem liegt die Verbandsgemeindeumlage in einer Höhe, wovon viele Ortsgemeinden anderer Verbandsgemeinden nur träumen können. Die Verbandsgemeindeumlage der Verbandsgemeinde Wittlich-Land liegt im Landesvergleich mit am Niedrigsten. Dadurch werden die Handlungsspielräume unserer Ortsgemeinden gestärkt und unterstützt. Stellen Sie sich mal vor die Verbandsgemeinde Wittlich-Land hätte eine Verbandsgemeindeumlage von ca. 45 % - eher ein Horror für die betroffenen Ortsgemeinden. Schaut man sich die Details des Vermögensplans bzw. des Investitionsprogramms an, so stellt man fest, dass die Verbandsgemeinde in 2026 mehrere wichtige Projekte (also in mehrere Highlights) investiert. Der Feuerwehrbedarfsplan weist auf welche Investitionen in Einsatzfahrzeuge und Einsatzgeräte notwendig sind. Ein Programm für mehrere Jahre. Als Ergänzung dazu wäre es wichtig, dass die Verwaltung den Ausschüssen und dem Rat in 2026 auch eine Aufstellung über den Investitionsbedarf im Bereich der Feuerwehrgerätehäuser vorlegt. Die Verbandsgemeinde hat in den vergangenen Jahren schon viel in die Unterkünfte der Feuerwehren investiert, das Großprojekt Feuerwehrgerätehaus Salmtal steht kurz vor dem Baubeginn. Eine Gesamtübersicht, über Fahrzeuge, Geräte und Unterkünfte, ist wichtig damit der Rat eine Gesamtübersicht über notwendige Investitionen in den nächsten 5 – 10 Jahren bekommt.

Während die Investitionen im Feuerwehrbereich Investitionen in unserer Aller Sicherheit sind, so sind Investitionen in unsere Grundschulen Investitionen in die Zukunft unserer Kinder und Enkel.

Wir hoffen, dass auch mit dem Großprojekt in diesem Bereich, dem Neubau der Grundschule Salmtal mit Turnhalle alsbald begonnen werden kann. Im Bereich der Grundschulen wird die Einführung der Ganztagesbetreuung in den nächsten Jahren eine Herausforderung für die Verbandsgemeinde werden.

Neben dem Breitbandausbau in der gesamten VG ist auch die Erneuerung der zentralen Sportanlage in Manderscheid wichtig und sinnvoll. Mit der Förderung im Rahmen des Regionalen Zukunftsprogramms können etliche notwendige Erneuerungen umgesetzt werden. Auch für den Bau und die Finanzierung des Dierscheider Turmes werden wir gemeinsam eine Lösung finden. Der Ausbau des Radwegenetzes ist nicht nur eine Investition in den Tourismus unserer Region, Radwege sind auch eine Bereicherung für alle Bürgerinnen und Bürger unserer Verbandsgemeinde. Eine moderne, zukunftsorientierte Verwaltung benötigt eine angepasste EDV-Ausstattung, neue Software und der künftige Einstieg und Einführung von KI. Dies sind Herausforderungen denen sich die Verwaltung in 2026 und Folgejahre stellen muss. Nicht unerwähnt lassen sollten wir die hohen Investitionen im Bereich der VG-Werke in unsere Infrastruktur. Viele Einrichtungen sind in die Jahre gekommen. Erneuerungen und Sanierungen im mittleren bis hohen zweistelligen Millionenbereich werden in den nächsten Jahren erforderlich sein. Ein Verschieben auf den Sankt-Nimmerleins-Tag hilft uns nicht weiter.

Zur Bewältigung dieser vielfältigen Aufgaben ist sowohl in der Verbandsgemeindeverwaltung als auch in den Werken eine motivierte und gutausgebildete Mannschaft erforderlich. Der Personalbedarf ist gestiegen, das werden wir mittragen. In 2026 sollte man über das Thema Personalbedarf in der Zukunft, die Ausbildung neuer Kräfte, ob Beamter oder Verwaltungsangestellter, wertfrei diskutieren und eine Entscheidung für die Richtung in den nächsten Jahren treffen. Die Arbeit des gesamten Personals verdient nicht nur Anerkennung, sondern auch unsere volle Unterstützung.

Unser Dank gilt auch den Fraktionen im Verbandsgemeinderat, die sich stets konstruktiv in die Debatten einbringen. Demokratie lebt vom Diskutieren, vom Ringen um die besten Lösungen. Doch sie erfordert auch, Entscheidungen nach ihrer Fällung zu akzeptieren und gemeinsam umzusetzen. Und genau diese Art von Zusammenarbeit zeichnet uns alle aus. Diese Zusammenarbeit schätzen wir als CDU-Fraktion und wollen wir auch so weiterführen. Ein weiterer Dank gebührt den vielen Ehrenamtlichen, die unsere Gesellschaft bereichern und ohne die unsere Gesellschaft nicht die wäre, wie wir sie heute kennen und schätzen. Ob in der Blaulichtfamilie, in den zahlreichen Vereinen und Gruppierungen, in dem Bürgerbusteam, oder auch in unseren kommunalen Gremien – sie alle tragen dazu bei, dass unsere Verbandsgemeinde lebt. Ihr Einsatz ist unbezahlbar, und er verdient unsere größte Wertschätzung. Ihre Zeit und ihr Tun ist das Herzstück unserer Verbandsgemeinde und darauf sind wir besonders stolz.

Zum Abschluss möchten wir den Blick nach vorne richten: Der Haushalt 2026 gibt uns die Mittel an die Hand, unsere Verbandsgemeinde weiter voranzutreiben, die Zukunft zu gestalten und die Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger zu steigern. Lasst uns daher gemeinsam diese Verantwortung übernehmen und unser Bestes für Wittlich-Land geben. Wir wünschen Euch allen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2026.

Die CDU-Fraktion wird dem Haushalt 2026 inklusive den Wirtschaftsplänen und auch den Stellenplänen zustimmen.

Vielen Dank!“

Manfred Hower, FWG-Fraktion

„Geschätzter Bürgermeister Manuell Follmann,

liebe Kolleginnen und Kollegen der kommunalpolitischen Familie, verehrte Gäste.

Auch in diesem Jahr haben wir der guten Tradition folgend, wieder einen Haushalt fraktionsübergreifend aufgestellt. Das große Ziel der FWG den Umlagesatz nicht zu erhöhen und damit bei 27,5 % zu belassen, konnten wir einhalten. Mit diesem für die gesamte Region beispielhaften Umlagesatz lassen wir unseren Ortsgemeinden den notwendigen Spielraum, damit sich unsere Orte weiterhin selbst positiv entwickeln können.

Nächstes Jahr werden wir große Investitionen in die Sicherheit unserer Bevölkerung tätigen. Nach der Fertigstellung des neuen Feuerwehrgerätehauses in Manderscheid werden wir auch für die größte Stützpunktfeuerwehr in unserer VG, FFW Salmtal, ein neues Feuerwehrgerätehaus bauen. Dort wird zukunftsweisend, gemeinsam mit dem Kreis Bernkastel-Wittlich und dem Land Rheinland-Pfalz ein Gebäude errichtet, was auch für zukünftige Aufgaben den notwendigen Raum bietet. Die Ausschreibungen sollen Anfang 2026 beginnen.

Neben der Sicherheit werden wir wieder in die Bildung unserer Kinder investieren. Als großes Projekt steht der Neubau der Grundschule Salmtal inklusive Turnhalle an. Aktuell warten wir noch auf die Freigabe vom Land, damit wir auch hier schnellstmöglich starten können. Wir freuen uns für unserer Kinder über die Neueröffnung des Schwimmbades in Wittlich. Mit einem Haushaltsansatz in Höhe von 67.000,- € werden die Kosten für den Eintritt und den Transport unserer Grundschulkinder ermöglicht. Durch eine bessere Planung der Nutzerzeiten und der Buseinsätze sollen möglichst viele Kinder davon profitieren und so das Schwimmen erlernen. Die Ganztagsbetreuung unserer Grundschülerinnen und Grundschüler werden wir weiter ausbauen.

Die FWG Wittlich-Land unterstützt zudem auch große Investitionen in kleineren Dörfern, die ohne den kommunalen Zusammenhalt solche Projekte nicht leisten könnten. Wir werden alles daran setzen, dass Dierscheid wieder einen schönen Aussichtsturm bauen kann. Im wahrsten Sinne ein Leuchtturmprojekt!

Mit der Erweiterung und Unterhaltung unserer Fahrrad- und Wanderwege leisten wir auch im kommenden Jahr einen wichtigen Beitrag um unsere schöne Region für unsere Gäste, aber auch für unsere Bevölkerung liebens- und lebenswert zu präsentieren.

Beim Thema Hochwasserschutz bemängeln wir weiterhin, dass die Planung zu viel Zeit und Kosten verursacht und die notwendigen Maßnahmen viel zu langsam in die Tat umgesetzt werden.

Dem Haushalts- und Stellenplan werden wir mit großer Mehrheit zustimmen, wenn es auch erlaubt sein darf, zu hinterfragen, warum die Anzahl der Beamtenstellen steigt und die Führungsmannschaft mit Beamten anstelle Angestellten besetzt ist.

Ein herzliches Dankeschön gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung und unseren Werken für ihre tägliche Arbeit. Ein besonderer Dank gilt allen ehrenamtlich Tätigen, den Hilfsorganisationen, Vereinen und Gruppierungen vor Ort, die unsere Dörfer lebenswerter machen. Die FWG Wittlich-Land wünscht allen Kranken eine baldige Genesung und unseren Senioren einen zufriedenen Lebensabend. Uns allen wünschen wir erholsame Weihnachten und ein gesundes und zufriedenes neues Jahr 2026.

Genug geredet, packen wir es an!

Vielen Dank und schöne Grüße von der FWG Wittlich-Land.“

Angelika Brost, SPD-Fraktion

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Manuel Follmann,

lieber Manuel mit der Verwaltung,

liebe Ratskolleginnen und Kollegen sowie Ortsbürgermeister/innen unserer Ortsgemeinden,

wie verabredet werde ich meine Haushaltsrede kompakt vortragen. Eine Darstellung, die sich auf das Wesentliche konzentriert, kurz und prägnant.

Dieser heute zu verabschiedende Haushalt ist leider nicht ausgeglichen, was ich bedauere und ein Novum in unserer Verbandsgemeinde ist. Aber ein Ausgleich wäre nur möglich gewesen, wenn wir die Umlage erhöht hätten, die wir stabil bei 27,5 halten.

Das ist ein moderater Umlagesatz im Vergleich zu anderen Verbandsgemeinden. Unsere Gemeinden brauchen auch Finanzmittel, um ihre Pflichtaufgaben und notwendige Investitionen zu tätigen. Die Menschen nehmen den Staat als erstes in ihrer Kommune wahr, sprich Gemeinde und Verbandsgemeinde. Sie haben die Aufgabe, für eine gute Infrastruktur zu sorgen, sprich ein gutes Angebot an ausreichend Kindertagesplätzen, Gemeindestrassen ohne Schlaglöcher, eine gute ÖPNV Verbindung, Schulen, die keinen Sanierungsstau aufweisen und ein gesundes, schmackhaftes Essen angeboten wird. Die Kinder sollten mit Freude in die Kita und Schule gehen.

Wir Kommunen können nur die Rahmenbedingungen für einen gelungenen, chancengerechten Start ins Lebens bieten.

Für Inhalte ist das Land und Lehrpersonal zuständig.

Eine originäre Aufgabe unserer Verbandsgemeinde ist eine gute ausgestaltete Feuerwehr, die den Menschen im Brand- und Katastrophenfall Sicherheit gewährt.

Wir leben in unruhigen Zeiten, umringt von Flugplätzen, die Angriffsziele für kriegerische Auseinandersetzungen im Focus stehen könnten. In einer Aktion mit den Gemeinden muss die Verbandsgemeinde ein Sicherheitskonzept für die Bevölkerung entwickeln. Hier sind die Feuerwehr-Verantwortlichen maßgeblich zu beteiligen.

In jeder Verbandsgemeinderatssitzung haben wir Änderungen des Flächennutzungsplanes auf der Tagesordnung. Ein Bürokratiemonster, das dringend reformiert werden müsste.

Entbürokratisierung spart Geld und ergibt Planungssicherheit. Das Herzstück dieses zu verabschiedenden Haushalts für 2026 sind die Investitionen in die Zukunft und positive Weiterentwicklung unserer Verbandsgemeinde zum Wohle der Menschen, die hier ihren Lebensmittelpunkt haben.

Sie schaffen und erhalten Arbeitsplätze auch für die hiesigen Betriebe.

Anspruchsvolle Investitionen kosten sehr viel Geld. Unsere Verbandsgemeinde hat durch kommunale Programme der Landesregierung sehr profitiert. Ich erinnere an das kommunale Zukunftsprogramm mit über 5 Millionen Euro, die auch bereits vom Land ausgezahlt wurden. Für den Rück- und Neubau der Kläranlage in Meerfeld sowie das Pumpwerk in Bettenfeld zusammen rund 4,8 Millionen Euro, sowie ein Förderbescheid für das überkommunale Projekt zur Beschilderung für den Radverkehr des Maare-Mosel-Radweges und seiner Erlebnisschleifen.

Es wundert nicht, dass die SPD-Fraktion dafür ein herzliches Wort des Dankes sagt. Um alle Investitionen, die der Haushaltsplan vorsieht zu finanzieren, ist ein hoher Kreditbedarf notwendig von fast 11 Millionen Euro uns lässt die pro Kopf auf 656 Euro pro Einwohner steigen. Eine Zahl, die über dem Landesdurchschnitt liegt, aber keine Kassenkredite notwendig macht.

Eine nachhaltige und positive Zukunftsgestaltung ist ohne Kreditaufnahme nicht möglich. Deshalb sind sie kein Teufelszeug sondern notwendig, um die Daseinsvorsorge der Menschen und nachfolgenden Generationen zu gewährleisten. Wir dürfen jedoch nicht vergessen, Kredite verursachen Zinsen und müssen zurückgehalten werden.

Einheit durch Vielfalt zeichnet unsere Verbandsgemeinde Wittlich-Land aus. Sei es durch Wirtschaft, Gewerbe, Weinbau sowie einer Naturlandschaft, die seinesgleichen sucht und für den nachhaltigen Tourismus eine große Zukunft erwarten lässt. In Sachen regenerativer Energien sind wir gut vorangekommen, auch wenn es im Bezug auf Windräder an der ein oder anderen Stelle hadert.

Lassen sie mich einen besonderen Dank und Wertschätzung an das Ehrenamt aussprechen, ohne das auch in unserer Verbandsgemeinde und den Gemeinden vieles nicht funktionieren würde. Viele engagierte Menschen in den unterschiedlichsten Bereichen tragen zu einer hohen Lebensqualität bei.

Unser Verbandsgemeinderat mit den einzelnen Fraktionen in Zusammenarbeit mit der Verwaltung zeichnet ein vertrauensvolles und gutes Miteinander aus. Menschen die sich für Wittlich-Land engagieren, sei es hauptberuflich Ihnen Herr Bürgermeister Manuel Follmann an der Spitze der Verwaltung oder wie schon erwähnt im Ehrenamt.

Wir, die SPD-Fraktion, wünschen jedem Einzelnen eine gesegnete Adventszeit, frohe Weihnachten und Glück für das neue Jahr.

Diese Wünsche spreche ich auch für alle Menschen aus und hoffe auf eine friedliche Zukunft. Bleiben Sie gesund, alles andere bekommt man geregelt.

Die SPD stimmt dem Haushalt zu.“

Günter Theis, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren,

wir beraten heute den Haushalt 2026 der Verbandsgemeinde Wittlich- Land und wir können mit Freude feststellen:

Die Umlage bleibt auf dem Niveau von 2025 bei 27,5 %. Das ist besonders für unsere Gemeinden und die Stadt Manderscheid enorm wichtig, denn nur so bleibt ihnen der nötige Spielraum in ihren Haushalten, den sie so dringend brauchen. Wir liegen damit kreisweit an der Spitze und in der Region werden uns viele Beneiden.

Wenn man sich das Zahlenwerk so anschaut, stellt man fest, dass es – monetär gesehen – zwischen den Jahren 2015 (7.500.000 €) und 2026 (13.000.000 €) fast zu einer Verdopplung der erforderlichen Einnahmen durch Umlagen gekommen ist – die zweifelsfrei natürlich notwendig und erforderlich waren. Trotzdem fragt man sich: Wo soll das noch hingehen?! Irgendwer muss das Geld am Ende des Tages erwirtschaften, es fällt leider nicht vom Himmel.

Die Zahlen wurden ausführlich vom Bürgermeister vorgestellt, diese möchte ich nicht wiederholen.

Erlauben Sie mir trotzdem einige Ausführungen, warum das so ist.

Zum einen, und das ist sehr erfreulich, entwickelt sich unsere Wirtschaft – entgegen dem Bundestrend- sehr positiv! Besonders im IRT steigen die Zahlen von Jahr zu Jahr. Es war also goldrichtig, die Ansiedlungen im IRT nach Kräften zu unterstützen.

Ein weiterer Punkt sind aber auch die rund 5 Millionen an Zuwendungen, die wir im letzten Jahr vom Land erhalten haben. Dieses Geld haben wir nicht auf die Gemeinden verteilt, sondern Investitionsprojekte damit finanziert, die eh angestanden hätten.

Uns Grünen war es dabei wichtig, das Geld über diesen Weg – eben dadurch, dass die Umlagen nicht steigen - den Gemeinden zukommen zu lassen.

Wir haben den Gemeinden versprochen: Ihr bekommt das Geld, die Frage ist nur, über welchen Weg.

Nun wird dieses Versprechen eingelöst. Allein die Zinsen, die bei Kreditfinanzierung unserer Projekte angestanden hätten, betragen schon 175.000 €, also knapp ein halbes Prozent Umlage. Hinzu kommt natürlich noch die Tilgung. So kann man schon sagen, dass damit – je nach Laufzeit der Finanzierungen - den Gemeinden Umlage in Höhe von bis zu 2 Prozentpunkten erspart werden konnte.

Die Zinsen bleiben als Wertschöpfung – und das ist gut so – in unserer Verbandsgemeinde, in unserem Solidarsystem und wandern nicht zu den Banken.

Wichtige Investitionen in Schulen, Feuerwehren und vieles mehr können getätigt werden, damit wir auch in Zukunft gut aufgestellt sind und keine Investitionsstaus entstehen.

Weitere wichtige Investitionen in die Infrastruktur unserer Heimat sowie in die Verwaltung und die Werke wurden Ihnen detailliert von Bürgermeister Follmann vorgestellt.

Auch an Umwelt- und Klimaschutz wurde gedacht. Und ja, Umwelt- und Klimaschutz kosten Geld! Kein Umwelt- und Klimaschutz kostet allerdings noch viel mehr und wir können sicher nicht damit rechnen, dass Bund und Land regelmäßig ein Großteil der Schäden übernehmen.

Im Namen meiner Fraktion Bündnis90/Die Grünen bedanke ich mich bei allen, die zum Gelingen und zum Erfolg unserer Verbandsgemeinde beigetragen haben, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, der Werke und den Beschäftigten in den anderen Bereichen der Verbandsgemeinde Wittlich-Land. Ein großer Dank geht auch an die Blaulichtfamilie sowie an alle ehrenamtlich Tätigen.

Bedanken möchte ich mich aber auch besonders herzlich bei den anderen Fraktionen, bei jedem einzelnen Ratsmitglied sowie den Ortsbürgermeistern für die sehr angenehme Zusammenarbeit über Parteigrenzen hinweg. Es war uns eine Freude, in den letzten Jahren mit Euch / mit Ihnen zusammen zu arbeiten.

Ein besonderer Dank geht in diesem Jahr an Christoph Thieltges. Lieber Christoph, ich habe sehr gerne mit Dir als Fraktionssprecher-Kollege zusammengearbeitet. Wir wünschen Dir alles Gute in Deinem Amt als Erster Beigeordneter der Verbandsgemeinde Wittlich-Land.

Besonders bedanken möchte ich mich bei Herrn Kinne für den hervorragenden Sitzungsdienst, bei den Beigeordneten und bei unserem Bürgermeister Manuel Follmann.

Wir wünschen Ihnen alle ein gesegnetes Weihnachtsfest, alles Gute im neuen Jahr und freuen uns auf den gemeinsamen Start in 2026.

Wir stimmen dem Haushalt zu, auch wenn er im Ergebnishaushalt nicht ganz ausgeglichen werden konnte.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“

Im Anschluss an die Reden der Fraktionsvorsitzenden hatte der Verbandsgemeinderat zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Offenlage keine Anregungen und Bedenken geäußert wurden. Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses hat der Verbandsgemeinderat sodann die Haushaltssatzung mit dem Haushalts- und dem Stellenplan 2026 beschlossen.

Abschließend bedankte sich Bürgermeister Follmann bei den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates sowie den Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeistern für die gute und faire Zusammenarbeit sowie die konstruktive Debattenkultur.

14. Antrag der FWG Wittlich-Land;

Ankauf einer Grundstücksfläche in unmittelbarer Nähe unseres aktuellen Rathauses von der Stadt Wittlich

Der Verbandsgemeinderat hatte am 08.02.2023 den Grundsatzbeschluss gefasst, am Bestandsgebäude in der Kurfürstenstraße festzuhalten. In einer am 22.05.2025 stattgefundenen gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Ausschusses für Bauen und Energie wurde eine erste Vorentwurfsplanung der Verwaltung vorgestellt und mehrheitlich für gut befunden. Dieser Vorentwurf wurde jedoch aus denkmalschutzrechtlichen Gründen bis dato nicht weiterfolgt. Zwischenzeitlich wurde der Verwaltung in unmittelbarer Nähe zum Hauptgebäude durch einen Investor eine Erweiterungsmöglichkeit angeboten. Hier steht die Verwaltung derzeit in Verhandlungsgesprächen. Unabhängig davon hat die FWG-Fraktion nun aufgrund des gescheiterten City-Hotel-Projekts der Stadt Wittlich beantragt, für die an das Verwaltungsgrundstück angrenzende Parkplatzfläche (Kurfürstenplatz I) eine offizielle Anfrage zum Ankauf dieser Fläche an die Stadt Wittlich zu stellen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Bürgermeister Follmann bereits in mehreren Gesprächen mit Bürgermeister Rodenkirch Interesse an der überplanten Fläche bekundet hatte. Seitens der Stadt Wittlich wurde immer signalisiert, an dem Hotelprojekt, unabhängig von den handelnden Investoren, festzuhalten. Auch der Verkauf eines Teils der Grundstücksfläche wurde von der Stadt Wittlich bis dato ausgeschlossen.

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beauftragte der Verbandsgemeinderat Bürgermeister Follmann bei der Stadt Wittlich eine offizielle Anfrage zum Ankauf einer

(Teil-)Fläche auf dem Kurfürstenplatz I zu stellen.

15. Grundschulentwicklungsplanung 2025-2027;

Beschlussfassung

Dem Verbandsgemeinderat wurde der aktuelle Grundschulentwicklungsplan für die Jahre 2025 bis 2027 vorgestellt. Die Verpflichtung zur Aufstellung eines Schulentwicklungsplans ergibt sich aus § 91 Abs. 3 SchulG. Der am 20.07.2022 vorgestellte Grundschulentwicklungsplan war aufgrund des turnusgemäßen Rhythmus fortzuschreiben. Das Land gewährt zur Erstellung des Entwicklungsplanes eine Zuwendung von jährlich 1.866,00 €. Die Auszahlung der Mittel erfolgt über sechs Jahre.

Auf Empfehlung des Schulträgerausschuss beschloss der Verbandsgemeinderat den Grundschulentwicklungsplan für die Jahre 2025 bis 2027.

16. Mittagsverpflegung an den Grundschulen

1. Ausgangslage

Aufgrund der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen der Vergabe der Mittagsverpflegung an den Grundschulen wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob die Beibehaltung des derzeitigen Cateringsystems weiterhin wirtschaftlich und qualitativ sinnvoll ist oder ob eine Umstellung auf ein alternatives System (Frischküche oder Cook & Chill) erfolgen sollte.

2. Aktueller Stand

An den Grundschulen der Verbandsgemeinde wird derzeit sowohl eine „frische Küche“ als auch eine Versorgung durch externe Schulcaterer angeboten. Eine Mittagsverpflegung durch eine Küche vor Ort erfolgt an den Grundschulen Binsfeld (Küche Kita), Hasborn (eigene Küche VG) und Sehlem (Küche Kita). Nach Fertigstellung der Kita Altrich (2026) ist vorgesehen, auch die Grundschulkinder über die dortige Küche zu versorgen. Eine Versorgung kann jedoch nur erfolgen, soweit die Kita-Küche über freie Kapazitäten verfügt. Steigt die Zahl der zum Mittagessen angemeldeten Kita-Kinder, ist die Versorgung der Grundschulkinder hiervon unmittelbar betroffen. In diesem Fall hat die Verpflegung der Kita-Kinder Vorrang.

3. Bewertung der Verpflegungssysteme

Im Zuge der qualitativen Weiterentwicklung der Schulverpflegung wurde geprüft, ob eine Umstellung auf ein alternatives Verpflegungssystem wirtschaftlich, organisatorisch und qualitativ vorteilhaft wäre. Die Verwaltung hat die wesentlichen Parameter der drei Systeme gegenübergestellt. Die Bewertung erfolgte unter den Aspekten:

1.

Investitions- und Betriebskosten

2.

Personalbedarf

3.

Infrastruktur- und Flächenbedarf

4.

Lebensmittelqualität / Frische

5.

Flexibilität und Einflussnahme

6.

Energieverbrauch und Nachhaltigkeit

7.

Risiko- und Verwaltungsaufwand

a. Investitions- und Betriebskosten

Die Einrichtung einer Frischküche erfordert die höchsten Investitionen. Neben einer vollständig ausgestatteten Produktionsküche mit Koch-, Kühl- und Spültechnik entstehen zusätzliche Kosten für Lüftungsanlagen und bauliche Anpassungen. Da an den meisten Grundschulen entsprechende Räumlichkeiten fehlen, wären umfassende Baumaßnahmen erforderlich. Nach einer ersten Kostenschätzung ist bei einer Umsetzung an elf Grundschulen mit Investitionen zwischen 3,5 und 5 Mio. Euro (inkl. Ausstattung) zu rechnen. Auch die laufenden Betriebskosten liegen über denen der Alternativen. Für ein Cook-&-Chill-System sind die Investitionskosten etwa halb so hoch. Gleiches gilt für die laufenden Betriebskosten. Das derzeit praktizierte Cateringsystem verursacht keine Investitionskosten, da die erforderliche Infrastruktur bereits vorhanden ist. Die Betriebskosten sind gering.

b. Personalbedarf

Für den Betrieb einer Frischküche ist qualifiziertes Fachpersonal erforderlich. Beim Cook-&-Chill-System reduziert sich der Personalbedarf, da lediglich Regeneration und Ausgabe der Speisen erfolgen. Hierfür wäre jedoch zusätzliches Personal einzuplanen oder vorhandenes Betreuungspersonal müsste in seinem Stundenumfang aufgestockt werden. Beim Catering erfolgt die Essensausgabe durch das vorhandene Betreuungspersonal.

c. Infrastruktur- und Flächenbedarf

Eine Frischküche erfordert den größten Flächen- und Ausstattungsbedarf. Das Cook-&-Chill-System benötigt weniger Raum, setzt aber Kühl- und Regenerationsgeräte voraus. Beim Catering genügt ein kleiner Ausgabebereich.

d. Lebensmittelqualität und Frische

Die Frischküche bietet die höchste Qualität, da die Speisen unmittelbar vor der Ausgabe zubereitet werden. Das Cook-&-Chill-System ermöglicht bei fachgerechter Regeneration eine gute Qualität. Die Qualität des Caterings hängt in hohem Maße vom jeweiligen Anbieter ab und kann schwanken.

e. Flexibilität und Einflussnahme

Mit einer Frischküche kann die Kommune den Speiseplan eigenständig gestalten und regionale Produkte einsetzen. Beim Cook-&-Chill-System besteht eingeschränkte Flexibilität, abhängig vom jeweiligen Anbieter. Beim Catering werden Qualitätsstandards im Rahmen der Ausschreibung festgelegt (z. B. Vorgaben des DLR, Anteil an Bio-Produkten, DGE-Qualitätsstandards). Ein Nachteil ist die Zeitspanne zwischen Zubereitung und Ausgabe, die jedoch vertraglich geregelt und zu überwachen ist.

f. Energieverbrauch und Nachhaltigkeit

Die Frischküche weist den höchsten Energieverbrauch auf, bietet jedoch Steuerungsmöglichkeiten durch regionale Beschaffung. Cook & Chill ist energieeffizienter, erfordert aber zusätzliche Kühltechnik. Beim Catering fällt der Energieaufwand beim Anbieter an; für die Kommune selbst ist dies die energieeffizienteste Lösung.

g. Risiko- und Verwaltungsaufwand

Bei einer Frischküche trägt die Kommune sämtliche Risiken (z. B. Lebensmittelhygiene, Personal, Beschaffung, Dokumentation, Qualitätsmanagement). Das Cook-&-Chill-System reduziert diese Risiken, bleibt aber technisch anspruchsvoll. Beim Catering liegen die Risiken beim Anbieter; der Verwaltungsaufwand für die Kommune ist gering.

4. Gesamtbewertung

Die Auswertung zeigt, dass die Frischküche zwar die höchste Qualität und Eigenständigkeit bietet, jedoch mit erheblichen Investitions-, Personal- und Betriebskosten verbunden ist.

Zudem besteht das Risiko, dass bei steigenden Elternbeiträgen ein Kostenschwellenwert überschritten wird, der die Teilnahmebereitschaft der Erziehungsberechtigten senken könnte. Eine Vollkostenrechnung unter Einbeziehung von Abschreibungen und Zinsaufwand wird daher empfohlen. Das Cook-&-Chill-System stellt eine ausgewogene Lösung dar, erfordert jedoch zusätzliche technische Ausstattung und Organisation. Hier liegen die Kosten voraussichtlich unter denen der Frischküche, allerdings wesentlich höher gegenüber dem Cateringsystem. Das Catering bleibt somit die wirtschaftlich günstigste und organisatorisch einfachste Variante, wenngleich mit geringerer Einflussnahme auf Qualität und Nachhaltigkeit.

5. Empfehlung der Verwaltung

Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Investitions- Betriebs- und Personalkosten, der räumlichen Gegebenheiten sowie der organisatorischen Anforderungen empfiehlt die Verwaltung, auf den Aufbau einer Frischküche zu verzichten und die Mittagsverpflegung weiterhin über ein externes Catering-Modell sicherzustellen. Im Hinblick auf das Ganztagsförderungsgesetz, das im Jahr 2026 in Kraft tritt und derzeit keine verbindlichen Regelungen zur Mittagsverpflegung enthält, sollte diesbezüglich zunächst dort die weitere Entwicklung abgewartet werden. Unter Berücksichtigung aller Aspekte spricht auch die derzeitige Rahmenlage für eine Fortführung des bestehenden Cateringsystems.

Der Verbandsgemeinderat hat die Abwägung der drei Verpflegungssysteme zur Kenntnis genommen. Auf Empfehlung des Schulträgerausschusses sowie des Haupt- und Finanzausschusses beschloss der Verbandsgemeinderat das bestehende Cateringmodell fortzuführen. Bei der Ausschreibung sind die Handlungsempfehlungen des DLR zu berücksichtigen und die Verwaltung hat sicherzustellen, dass die Möglichkeit eines Wechsels des Verpflegungssystems besteht, umso beispielsweise in einer Schule die Mittagsverpflegung im Rahmen des „Cook-&-Chill“ zu erproben.

Die Ausschreibung der Mittagsverpflegung erfolgte zuletzt im Jahr 2023 für das Schuljahr 2023/2024 und wurde vertragsgemäß bis zum Ende des Schuljahres 2025/2026 verlängert. Der Vertrag der Belieferung von Mittagessen endet somit am 10.08.2026. Aufgrund dessen wurde durch die Fachabteilung ein entsprechendes Leistungsverzeichnis in Abstimmung mit der Vergabestelle im Haus sowie dem Dienstleistungszentrum ländlicher Raum (DLR) erstellt. Um eine möglichst effiziente Belieferung und kurze Lieferwege sicherzustellen, sollen in der kommenden Ausschreibung zwei Lose angeboten werden:

-

Los 1 Belieferung der Grundschulen Hupperath, Großlittgen, Landscheid und Laufeld

-

Los 2 Belieferung der Grundschulen Altrich, Dreis, Gladbach, Hetzerath, Osann-Monzel und Salmtal

Im Rahmen der Ausschreibung wurden Bewertungskriterien festgelegt, die anhand einer Matrix ausgewertet werden. Die Bewertungskriterien umfassen den Preis (65%), den Eindruck nach Betriebsbegehung (5%), die Qualität (20%) und die Beachtung von Umweltaspekten (10%). Der Bewertungskommission gehören nachstehende Personen an:

1.

Bürgermeister

2.

Fachbereichsleiter 2 Bürgerdienste

3.

zwei Sachbearbeiter aus der Schulabteilung

4.

ein Vertreter der Schulleitungen

5.

Betreuungskraft

6.

Elternvertreter

Auf Empfehlung des Schulträgerausschusses sowie des Haupt- und Finanzausschusses beschloss der Verbandsgemeinderat, die Verwaltung mit der Ausschreibung zu beauftragen. Der Verbandsgemeinderat ermächtigte Bürgermeister Follmann nach Feststellung des Ausschreibungsergebnisses, den Auftrag an den nach der Bewertungsmatrix bestplatziertesten Anbieter zu vergeben.

17. 35. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 zur Darstellung von Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Biogasanlage“ auf der Gemarkung Arenrath, Flur 10

a) Beratung und Beschlussfassung zu den durchgeführten Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Behördenbeteiligung), § 3 Abs. 2 BauGB (Planoffenlage) und § 2 Abs. 2 BauGB (Abstimmung mit Nachbargemeinden)

b) Beschluss der endgültigen Planfassung

Der Verbandsgemeinderat wurde darüber informiert, dass die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, die Planoffenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zur 35. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes auf Grundlage des Beschlusses des Verbandsgemeinderates vom 09.10.2024 durchgeführt wurden. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 30.07.2025 beteiligt und über die Offenlage des Planentwurfes informiert. Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 04.08.2025 bis 08.09.2025. Auf die Auslegung sowie die Möglichkeit, dass Stellungnahmen zur Entwurfsplanung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist vorgebracht werden können, wurde durch Bekanntmachung in der Wochenzeitung „VerbandsgeMEINde Wittlich.Land“, Ausgabe vom 01.08.2025, hingewiesen. Der Verbandsgemeinderat wurde zu den im Zuge der v. g. Beteiligungen (Behörden, Öffentlichkeit und Nachbargemeinden) eingegangenen Stellungnahmen informiert.

Der Verbandsgemeinderat hat en bloc über die Stellungnahmen beraten und folgte den Handlungsvorschlägen des Planungsbüros und der Verwaltung. Im Übrigen nahm der Verbandsgemeinderat die gegebenen Hinweise zur Kenntnis. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, § 3 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses im Verbandsgemeinderat am 09.10.2024 diskutiert und behandelt. Die Ergebnisse der Behandlung dieser Anregungen / Stellungnahmen wurden in der Entwurfsfassung des Flächennutzungsplanes zur Offenlage berücksichtigt. Der Verbandsgemeinderat beschloss auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die gefassten Beschlüsse im Rahmen der jetzt durchzuführenden Gesamtabwägung erneut zu bestätigen. Der Verbandsgemeinderat beschloss auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses den Entwurf der 35. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Biogasanlage“ auf der Gemarkung Arenrath bestehend aus

1.

Planurkunde mit Legende

2.

Begründung mit integriertem Umweltbericht

als endgültige Planfassung anzuerkennen.

18. Ausschreibung Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte (Paket 4)

Die Ortsgemeinden im Bereich der Verbandsgemeinde Wittlich-Land wurden über die Initiative des Landes Rheinland-Pfalz zur Erstellung von Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepten informiert. Die Maßnahme wird aus wasserwirtschaftlichen Fördermitteln mit bis zu 90 % gefördert. Da der Förderantrag entsprechend den Förderrichtlinien über die Verbandsgemeinde gestellt werden muss, ist die Auftragsvergabe durch die Verbandsgemeinde notwendig. Die nicht durch Förderung gedeckten Kosten trägt die jeweilige Ortsgemeinde.

Bisher haben folgenden Ortsgemeinden teilgenommen:

Paket 1:

Bruch, Dreis, Großlittgen, Landscheid, Osann-Monzel, Platten, Sehlem

Paket 2:

Altrich, Arenrath, Bettenfeld, Eisenschmitt, Hasborn, Meerfeld, Niederöfflingen, Niederscheidweiler, Salmtal

Paket 3:

Binsfeld, Esch, Heckenmünster, Hetzerath, Hupperath, Laufeld, Rivenich, Wallscheid, Stadt Manderscheid

Die Erstellung der Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte und die gebündelte Ausschreibung als Paket 4 wurde in den Ortsgemeinden Eckfeld, Gladbach, Greimerath, Klausen, Minderlittgen, Pantenburg und Plein beschlossen. Die entsprechenden Leistungsbeschreibungen werden im Detail mit allen beteiligten Ortsgemeinden abgestimmt und anschließend durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) überprüft.

Die bis dato zugrundgelegten Zuschlagskriterien für die Auftragsvergabe wurden seinerzeit, gemäß den Empfehlungen des Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge Rheinland-Pfalz, wie folgt festgelegt:

1.

Honorar / Preis (50 %)

2.

Fachlicher Eindruck der Projektleitung (30 %)

3.

Referenzen der letzten 3 Jahre (20%)

Die Gewichtung der Zuschlagskriterien kann vergaberechtlich frei vorgenommen werden. Einzig das Kriterium „Honorar/Preis“ sollte 50 % nicht überschreiten, da es sich um einen Leistungswettbewerb handelt.

Eine Gegenüberstellung, wie sich etwaige Änderungen der Gewichtungen auf die Auftragsvergabe auswirken könnte wurden in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.11.2025 beraten.

Der Verbandsgemeinderat hat die Informationen zur Kenntnis genommen und beschloss gemäß der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die folgenden Zuschlagskriterien in der bevorstehenden Ausschreibung (Paket 4) zugrunde zu legen:

1.

Honorar / Preis (50 %)

2.

Fachlicher Eindruck der Projektleitung (30 %)

3.

Referenzen der letzten 3 Jahre (20 %)

Bürgermeister Follmann wurde ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

19. Ausschreibung der Gebäudeversicherung;

Auftragsvergabe

Nach erfolgter EU-Ausschreibung für die Gebäude-, Inventar- und Glasversicherung lag zum Submissionstermin am 17.11.2025 ein Angebot der Provinzial Rheinlandverssicherung vor. Die Laufzeit der Versicherungen beginnt am 01.01.2026 und endet am 31.12.2028. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Verlängerung. Für die Gebäude- und Inventarversicherung liegt ein Nebenangebot vor. Dies beinhaltet eine Selbstbeteiligung pro Schaden i. H. v. 1.000 Euro.

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschloss der Verbandgemeinderat, den Auftrag an die Provinzial Rheinlandverssicherung für die Gebäude- und Inventarversicherung mit Selbstbeteiligung sowie die Glasversicherung zu erteilen.

20. Mitteilungen und Anfragen

Der Vorsitzende erläuterte, dass der Sitzungskalender 2026 allen Mandatsträgern in den kommenden Tagen bekanntgegeben wird. Die Termine sind dann auch im Ratsinformationssystem ersichtlich.

Zudem informierte Bürgermeister Follmann über die erhaltenen Förderbescheide für die Gruppenkläranlage Meerfeld, das Regionale Zukunftsprogramm sowie die HBR-Beschilderung des Maare-Mosel-Radweges.

Im Übrigen wurde darauf hingewiesen, dass der Dierscheider Turm im aktuellen LEADER-Förderaufruf nicht berücksichtigt worden ist. Der nächste LEADER-Förderaufruf findet bereits im Januar 2026 statt. Ein entsprechender Antrag für den Dierscheider Turm wird vorbereitet.

21. Verschiedenes

Im Rahmen einer kleinen Laudatio wurde der zum 30.11.2025 zurückgetretene Erste Beigeordnete Fritz Kohl von Bürgermeister Follmann sowie den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Wittlich-Land verabschiedet.

nichtöffentlicher Teil:

22. Mitteilungen und Anfragen

Bürgermeister Follmann informierte über einen aktuellen Sachstand im Zusammenhang mit der Wochenzeitung Wittlich-Land.

23. Verschiedenes

Der Erste Beigeordnete Christoph Thieltges bedankte sich bei Bürgermeister Manuel Follmann für sein Engagement und seinen Einsatz für die Verbandsgemeinde Wittlich-Land sowie den angehörigen Gemeinden im Jahr 2025.

Zum Abschluss der Sitzung des Verbandsgemeinderates bedankte sich Bürgermeister Follmann nochmals bei allen Sitzungsteilnehmern, den ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern sowie den Mitarbeitern der Verwaltung für die gute, faire und angenehme Zusammenarbeit im Jahr 2025 und wünschte Allen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr 2026.

Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.