Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 01. Februar 2023, nach vorheriger Beratung im Ausschuss Tourismus, Wein und Öffentlichkeitsarbeit, ein Programm zur Förderung touristischer Einrichtungen in Privathaushalten - Gästezimmer und Ferienwohnungen beschlossen. Die Präambel der Richtlinie zum Förderprogramm führt hierzu folgendes aus:
„Eine Vielzahl von überregionalen und regionalen Wanderwegen und auch Radwegen, die Osann-Monzel queren oder berühren, laden den Feriengast zum Verweilen ein. Bedingt durch die demographische Entwicklung verliert der Ferienort Osann-Monzel Bettenkapazitäten, die dringend zur Aufrechterhaltung der touristischen Infrastruktur benötigt werden. Um dem weiteren Verlust von Unterkünften entgegen zu wirken, ist die Ortsgemeinde Osann-Monzel daher bestrebt im Rahmen ihrer Möglichkeiten Privathaushalte bei der Schaffung von Gästezimmern oder Ferienwohnungen zu unterstützen, um die Attraktivität des „Weindorfs mit Weitblick“ aufrechtzuerhalten.“
Das Programm fördert die Herstellung/Modernisierung des Gästezimmers oder der Ferienwohnung. Die Förderung beträgt 20 % der Kosten; max. jedoch 2.000 € bei Gästezimmern bzw. 3.000 € bei Ferienwohnungen. Die max. Förderhöhe beträgt 5.000 €.
Das Förderprogramm tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft. Die Beantragung von Fördermitteln ist bis zum 31.12.2026 möglich. Das Förderprogramm ist 2023 mit einem Betrag von 30.000 € ausgestattet.
Die Richtlinie zum Förderprogramm, der zugehörige Antrag sowie die Kriterienkataloge können auf der Homepage der Ortsgemeinde www.osann-monzel.de eingesehen oder dort heruntergeladen werden.