In letzter Zeit werden vermehrt Beschwerden zum Parken von Fahrzeugen auf gemeindeeigenen Flächen und auf Straßen - Gemeindestraßen und Kreisstraßen („Ortsdurchfahrtsstraßen“) - vorgebracht. Neben hindernden PKW´s werden hierbei auch das Parken von Transportern und LKW´s genannt.
Feststellung
Grundsätzlich dürfen Fahrzeuge/PKW außerhalb von Gefahrenbereichen und außerhalb von Park- oder Halteverboten auf Straßen innerhalb der Ortslage geparkt werden. Transporter sind dann keine PKW´s mehr, wenn Sie ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen überschreiten. Bei einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen handelt es sich bei Transportern um LKW´s! LKW´s dürfen in den Ortsteil Osann, wenn sie keine Lieferfahrzeuge sind, nicht einfahren. Das gilt auch für LKW´s die lediglich „nachts“ innerorts geparkt werden. Die Ein- und Durchfahrt der Ortslage Osann ist für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 to gesperrt - Lieferverkehr frei! Hierfür steht seit ca. 20 Jahren eine großflächige Beschilderung an den jeweiligen Ortszufahrten (aus Richtung Platten, Klausen, Noviand und Monzel).
Appell
Ich appelliere insofern an alle Halter und Fahrer, sich an die Regeln zu halten und ihre Fahrzeuge möglichst nicht auf den Straßen zu parken und auch mit LKW´s nicht in die Ortslage Osann einzufahren. An die Gewerbetreibenden appelliere ich, ihre eigenen gewerblichen Fahrzeuge oder Fahrzeuge von „gewerblichen Gästen“ nicht auf gemeindeeigenen Flächen dauerhaft zu parken. Dies gilt gleichermaßen für Anwohner, Vermieter und Mietern von Gästezimmern, Miet- und Ferienwohnungen etc.. Hier appelliere ich dazu, nicht die öffentlichen Flächen als Stellplätze für die Fahrzeuge zu nutzen sondern auf seinem Grundstück zu parken oder sich eigenständig Stellplätze zu suchen.
Maßnahmen
Wir werden die öffentlichen Flächen für das Parken von Fahrzeugen einschränken und beschränken (z. B. vor dem Bürgerhaus Osann). D. h., dass es zukünftig weniger Parkplätze auf öffentlichen Flächen geben wird. Auf den verbleibenden öffentlichen Flächen dürfen dann dort nur noch PKW parken. Wir werden, falls die Maßnahmen nicht greifen, alle gemeindeeigenen „vermeintlichen“ Parkplätze rechtlich formell als Parkplätze ausweisen lassen. Bisher sind sie das nicht. Folge nach der Ausweisung der öffentlichen Flächen als Parkplätze kann sein, dass entsprechende Verwarnungen mit Verwarngeld ausgesprochen werden können. Sollten alle diese Maßnahme nicht greifen, muss man wohl über eine Parkplatzbewirtschaftung mit Ausweisung von Parkflächen auf den Straßen und kostenpflichtigen Stellplätzen auf öffentlichen Parkplätzen sprechen müssen. Dies würde dann für alle Verkehrsteilnehmer gelten, auch für Fahrzeuge von Mietern von Mietwohnungen etc.. Auch eine dementsprechende Satzung ist möglich und kann von der Gemeinde erlassen werden.
Wir werden die Entwicklung in den kommenden Wochen beobachten und dann darüber beraten, wie wir weiter vorgehen.