TOP 1: Einwohnerfragestunde
Keine
TOP 2: Errichtung einer Aussichts- und Umweltplattform auf dem Grundstück Gemarkung Plein, Flur 16, Parz. 74 (Lage Schuck)
Der Vorsitzende stellt zunächst die Maßnahme detailliert vor. Die Ortsgemeinde plant die Errichtung einer Aussichts- und Umweltplattform auf dem gemeindeeigenen Grundstück Flur 16, Parzelle 74. Sie liegt damit an einem hochfrequentierten Wander- und Ausflugsweg der Ortsgemeinde Plein. Von der geplanten Plattform hat man, ohne größere bauliche Maßnahmen, wunderbare Fern- und Ausblicke in die Eifel, die Wittlicher Senke und weiter bis in den Hunsrück. Die geplante Aufschüttung wird mit einer naturnahen Bepflanzung versehen, so dass sich die Plattform gut in die Umgebung einfügt und somit für die Umwelt keine zusätzliche Belastung darstellt. In der anschließenden Diskussion werden die Fragen der Ratsmitglieder beantwortet.
Der Rat stimmt der Errichtung einer Aussichts- und Umweltplattform auf dem gemeindeeigenen Grundstück Gemarkung Plein, Flur 16, Parzelle 74 (Lage Schuck) zu. Der Vorsitzende wird beauftragt, zur Klärung der baurechtlichen Zulässigkeit eine Bauvoranfrage zu stellen.
TOP 3: Ausbau von Innerortsstraßen sowie der K 21 im Zuge der Eifelstraße innerhalb der Ortsdurchfahrt
a) Ergänzung der Bauprogramme
b) Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage
I. Ausbau von mehreren Innerortsstraßen
a) Ergänzung der Bauprogramme
Der Gemeinderat hat in seiner vergangenen Sitzung am 13.12.2022 unter TOP 10 u.a. das Bauprogramm der auszubauenden Innerortsstraßen detailliert festgelegt (s. Anlage zu TOP 3).
Aufgrund noch durchzuführender Ermittlungen und dem Ausstehen eines Ortstermines mit der Vorstellung verschiedener Materialien wurde die Festlegung, welche Art von Bordstein, Pflaster bzw. Entwässerungsrinne in den einzelnen Straßen zur Ausführung kommt, zurückgestellt.
Bauprogramm „Zum Friedhof“ -Achse 1-
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat den Ausbau der Innerortsstraße „Zum Friedhof“
-Achse 1- mit folgenden, kursiv dargestellten Ergänzungen im Bauprogramm.
Fahrbahn/Entwässerungsrinnen/Bordsteine/Randeinfassungen
I. Hauptverkehrsanlage „Zum Friedhof“
Vom Einmündungsbereich der „K 21“ bis ca. zur abgehenden Grundstücksgrenze des Anwesens „Zum Friedhof 3“ (ca. bei Stat. 0+080.00) beträgt die Gesamtverkehrsbreite im Mittel ca. 5,77 m. Diese teilt sich in eine ca. 3,74 m breite, bituminös befestigte Fahrbahn und jeweils auf beiden Seiten ca. 0,33 m breite, 2-zeilig gepflasterte Entwässerungsrinne auf, welche jeweils mit einem hellen Bordstein eingefasst wird. Die Entwässerungsrinne soll als Betonsteinpflasterrinne hergestellt werden. Als Betonsteinpflaster wird das Produkt „Planolith wassergestrahlt“ (hellgrau) der Fa. Kann oder ein gleichwertiges Produkt festgelegt.
Die Bordsteinanlage ist ebenfalls in einem Betonbordstein herzustellen.
Das Material der jeweiligen Produkte soll einen erhöhten Widerstandwert (Witterungsbeständigkeit) aufweisen. Der Gesamtaufbau der Straße beträgt ca. 60 cm. Auf die Frostschutzschicht (ca. 42 cm) wird eine ca. 14 cm Asphalttragschicht sowie eine ca. 4 cm dicke Asphaltdeckschicht aufgebracht. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten soll die Linienführung und Höhenlage der Fahrbahn und der entsprechenden Hofflächen beibehalten werden.
II. Bereich Wirtschaftsweg „Zum Friedhof“
Der anschließende Wirtschaftswegebereich (ca. von Stat. 0+080.00 – 0+110.00) wird in der bestehenden Breite ausgebaut und gem. der Entwurfsplanung an die weiterführenden Wirtschaftswege angepasst. In Fahrtrichtung in die Straße „Zum Friedhof“ geht die Entwässerungsrinne auf der linken Seite in eine einzeilige Betonsteinpflasterrinne über, welche mit einem hellem Rundbord eingefasst wird. Die Entwässerungsrinne soll als Betonsteinpflasterrinne hergestellt werden. Als Betonsteinpflaster wird das Produkt „Planolith wassergestrahlt“ (hellgrau) der Fa. Kann oder ein gleichwertiges Produkt festgelegt. Das Material der jeweiligen Produkte soll einen erhöhten Widerstandwert (Witterungsbeständigkeit) aufweisen.
Auf beiden Seiten folgt eine Angleichung der vorhandenen Grünflächen an die Fahrbahnflächen.
Gehweg/Versorgungsstreifen/Randbereiche:
In Fahrtrichtung in die Straße „Zum Friedhof“ wird auf der rechten Seite bis ca. auf Höhe der abgehenden Grundstücksgrenze des Anwesens „Zum Friedhof 3“ (ca. bei Stat. 0+080.00) eine ca. 1,25 m breite Gehweganlage vorgesehen, welche zu den privaten Grundstücken hin mit einem Tiefbordstein eingefasst wird.
Die unmittelbar angrenzenden Hof- und Nebenflächen werden an den ausgebauten Zustand der Straßenparzelle angepasst.
Ergänzung: Die Gehweganlage soll im II. Bereich der Wirtschaftswegestrecke auf einer Streckenlänge von ca. 30 m bis zur bestehenden Straßenleuchte fortgeführt bzw. verlängert werden. Hierfür ist kein Grunderwerb erforderlich.
Die Gehweganlage soll einheitlich in Betonsteinpflaster hergestellt werden.
Als Pflaster wird das Produkt „Planolith wassergestrahlt“ (hellgrau) der Fa. Kann oder ein gleichwertiges Produkt festgelegt.
Das Material der jeweiligen Produkte soll einen erhöhten Widerstandwert (Witterungsbeständigkeit) aufweisen.
Bauprogramm „Eifelstraße“ (Seitenast) -Achse 3-
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat den Ausbau der Innerortsstraße „Eifelstraße“ (Seitenast) -Achse 3- mit folgenden, kursiv dargestellten Ergänzungen im Bauprogramm.
Fahrbahn/Entwässerungsrinnen/Bordsteine/Randeinfassungen
Die Gesamtverkehrsbreite vom Einmündungsbereich bis zur abgehenden Grundstücksgrenze des Anwesens „Eifelstraße 31“ ca. bei Stat. 0+036.00 beträgt im Mittel ca. 4,00 m. Diese teilt sich in eine ca. 3,43 m breite, bituminös befestigte Fahrbahn und (in Fahrtrichtung in die Straße fahrend) auf der linken Seite in eine ca. 0,33 m breite, 2-zeilig gepflasterte Entwässerungsrinne auf, welche mit einem hellen Bordstein eingefasst ist.
Die Entwässerungsrinne soll als Betonsteinpflasterrinne hergestellt werden. Als Betonsteinpflaster wird das Produkt „Planolith wassergestrahlt“ (hellgrau) der Fa. Kann oder ein gleichwertiges Produkt festgelegt. Das Material der jeweiligen Produkte soll einen erhöhten Widerstandwert (Witterungsbeständigkeit) aufweisen. Ca. von Stat. 0+036.00 bis zum Ende der Ausbaustrecke ca. bei Stat. 0+046.00 verläuft die bituminös befestigte Fahrbahn aufgrund der katastermäßigen Straßenparzelle spitz zusammen.
Der Gesamtaufbau der Straße beträgt ca. 60 cm. Auf die Frostschutzschicht (ca. 46 cm) wird eine ca. 10 cm Asphalttragschicht sowie eine ca. 4 cm dicke Asphaltdeckschicht aufgebracht.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten soll die Linienführung und Höhenlage der Fahrbahn und der entsprechenden Hofflächen beibehalten werden.
Bauprogramm „Am Wiesenhang“ -Achse 4-
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat den Ausbau der Innerortsstraße „Am Wiesenhang“ -Achse 4- mit folgenden, kursiv dargestellten Ergänzungen im Bauprogramm.
Fahrbahn/Entwässerungsrinnen/Bordsteine/Randeinfassungen
Die Gesamtverkehrsbreite variiert im Laufe der Ausbaustrecke zwischen ca. 3,00 m und 4,00 m. Diese teilt sich in eine ca. 3,00 m breite, bituminös befestigte Fahrbahn und (in Fahrtrichtung beim Anwesen „Eifelstr. 40“ in die Straße fahrend) auf der rechten Seite in eine ca. 0,33 m breite, 2-zeilig gepflasterte Entwässerungsrinne auf, welche mit einem hellen Bordstein eingefasst ist. Auf der linken Seite wird die Fahrbahn mit einem Tiefbordstein eingefasst. Die Übergangsbereiche zwischen Bordsteinanlage und privaten Grundstücken sollen mit einer Läuferreihe angepasst werden.
Die Entwässerungsrinne soll als Betonsteinpflasterrinne hergestellt werden.
Als Betonsteinpflaster wird das Produkt „Planolith wassergestrahlt“ (hellgrau) der Fa. Kann oder ein gleichwertiges Produkt festgelegt. Das Material der jeweiligen Produkte soll einen erhöhten Widerstandwert (Witterungsbeständigkeit) aufweisen. In Teilbereichen (z.B. bei Stat. 0+040.00) wird die Verkehrsanlage mit einer Winkelstützwand inkl. Absturzsicherung abgesichert; vorhandene Mauern sollen abgebrochen werden.
Der Gesamtaufbau der Straße beträgt ca. 60 cm. Auf die Frostschutzschicht (ca. 46 cm) wird eine ca. 10 cm Asphalttragschicht sowie eine ca. 4 cm dicke Asphaltdeckschicht aufgebracht.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten soll die Linienführung und Höhenlage der Fahrbahn und der entsprechenden Hofflächen beibehalten werden.
Bauprogramm „Eifelstraße“ (Nebenast) -Achse 5-
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat den Ausbau der Innerortsstraße „Eifelstraße“ (Nebenast) -Achse 5- mit folgenden, kursiv dargestellten Ergänzungen im Bauprogramm.
Fahrbahn/Entwässerungsrinnen/Bordsteine/Randeinfassungen
Die Gesamtverkehrsbreite orientiert sich am Bestand und beträgt im Mittel ca. 4,50 m. Diese teilt sich in eine ca. 4,00 m breite, bituminös befestigte Fahrbahn und (in Fahrtrichtung beim Anwesen „Eifelstr. 67“ in die Straße fahrend) auf der rechten Seite in eine ca. 0,33 m breite, 2-zeilig gepflasterte Entwässerungsrinne auf, welche zur Böschung hin mit einem Hochbord eingefasst ist.
Auf der linken Seite wird die Fahrbahn zu den privaten Grundstücken hin mit einem Tiefbordstein eingefasst.
Hinter dem Hochbordstein sollen die Bankette an die vorhandene Böschung angeglichen werden.
Die Entwässerungsrinne soll als Betonsteinpflasterrinne hergestellt werden.
Als Betonsteinpflaster wird das Produkt „Planolith wassergestrahlt“ (hellgrau) der Fa. Kann oder ein gleichwertiges Produkt festgelegt. Das Material der jeweiligen Produkte soll einen erhöhten Widerstandwert (Witterungsbeständigkeit) aufweisen. Der Gesamtaufbau der Straße beträgt ca. 60 cm. Auf die Frostschutzschicht (ca. 46 cm) wird eine ca. 10 cm Asphalttragschicht sowie eine ca. 4 cm dicke Asphaltdeckschicht aufgebracht. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten soll die Linienführung und Höhenlage der Fahrbahn und der entsprechenden Hofflächen beibehalten werden
b) Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage
Hinsichtlich der Auswahl der zu erneuernden Straßenleuchten der Straßenbeleuchtungsanlage werden dem Rat von Ortsbürgermeister Rehm verschiedene Modelle vorgestellt und erläutert.
Die Auswahl der Straßenleuchte soll für die einzelnen auszubauenden Straßenzüge einheitlich erfolgen.
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat, dass die Fa. Westenergie für die kommende Gemeinderatsitzung Angebote für die einzelnen auszubauenden Straßenzüge erstellen soll.
In den jeweiligen Kostenanschlägen soll das Modell / die Modelle Trillux 9301 angeboten werden. Der Rat wird sich auf Grundlage der erstellten Angebote in einer kommenden Sitzung nochmals mit der Angelegenheit befassen.
II. Ausbau der K 21 im Zuge der Eifelstraße
a) Bauprogramm
Ortsbürgermeister Rehm informiert den Rat über die Vorstellung der Möglichkeiten sowie der kostenmäßigen Auswirkungen zur Auswahl verschiedener Bordstein- und Pflastermodelle.
Diese wären in einem zukünftig noch festzulegenden Bauprogramm ohnehin zu bestimmen.
Da die erforderlichen Planunterlagen seitens des LBM derzeit noch nicht vorliegen, ist ein abschließender Beschluss derzeit noch nicht möglich.
Eine Festlegung des Materials der herzustellenden Bordsteine bzw. des Gehwegpflasters könnte aufgrund der vorgestellten Möglichkeiten bereits erfolgen.
Nach Beratung ist der Gemeinderat der Auffassung, die Art und das Material der Bordsteinanlage sowie des Gehwegpflasters analog der gewählten Varianten für den Ausbau von mehreren Innerortsstraßen (s. TOP 3 a I) und vorbehaltlich eines abschließend noch zu beschließenden Bauprogramm einheitlich festzulegen.
Demnach wird die Bordsteinanlage für den Ausbau der in der Baulast der Ortsgemeinde stehenden Gehweganlage in einem hellen Betonbordstein hergestellt und als Gehwegpflaster das Produkt „Planolith wassergestrahlt“ (hellgrau) der Fa. Kann oder ein gleichwertiges Produkt festgelegt. Im Bereich der geplanten Bushaltestellen soll das Material für die Bordsteine im Kontrast zur übrigen Bordsteinanlage stehen und dunkler ausfallen.
Das Material der jeweiligen Produkte soll einen erhöhten Widerstandwert (Witterungsbeständigkeit) aufweisen.
Ebenso soll auch der Gehweg von Friedhofsbeginn bis Anfang OD erneuert werden inkl. Beleuchtung.
b) Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage
Hinsichtlich der Auswahl der zu erneuernden Straßenleuchten der Straßenbeleuchtungsanlage im Zuge des Ausbaus der K 21 werden dem Rat von Ortsbürgermeister Rehm verschiedene Modelle vorgestellt und erläutert.
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat, dass die Fa. Westenergie für eine kommende Gemeinderatsitzung ein Angebot auf Grundlage des ausgewählten Modells Trillux 9311 erstellen soll. Der Rat wird sich auf Grundlage der erstellten Angebote in einer kommenden Sitzung nochmals mit der Angelegenheit befassen.
TOP 4: Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Unkensteinhalle, des Gemeinderaumes und der Schutzhütte
Zuletzt hatte der Gemeinderat mit Datum vom 16.12.2019 die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unkensteinhalle, des Gemeinderaumes und der Schutzhütte geändert. Die Gebühren müssen nun generell auf Grund der sich stark erhöhten Öl- als auch Strompreise überprüft und angepasst werden. So zahlt man für den Gemeinderaum eine Pauschale für Nebenkosten von lediglich 30 Euro.
Die Kommunalaufsicht hat bereits in ihrem Schreiben vom 18.01.2022 zum Haushalt 2022 insbesondere zur Halle folgendes ausgeführt:
„Es gilt, die Gebührenkalkulationen zu überprüfen und ggfls. anzupassen. Im Bereich der Unkensteinhalle würde It. Darstellung im Vorbericht eine 100 %ige Kostendeckung einen Mietpreis in Höhe von 353,89 € pro Vermietung erfordern. Hier sollte zumindest eine höhere Kostendeckung als bisher angestrebt werden.“
Die Anmietung der Schutzhütte kostete bisher 40 Euro pro Tag unabhängig des Wasserverbrauchs. Neben dem Entgelt für das Wassers kostet die Entsorgung von Schmutzwasser die Gemeinde 40 Euro pro qm³ Wasser. Zur ordnungsgemäßen Abrechnung wurde ein Wasserzähler installiert, so dass eine Mietanpassung mit Anhebung der Wasserverbrauchskosten erforderlich wäre.
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat folgende Gebührenänderungen vorzunehmen:
Halle:
Bei den Nebenkosten für Wasser sollen pro angefangenen Kubikmeter 5,00 € erhoben werden.
Gemeinderaum:
Änderung Ziffer 6 für Veranstaltungen von ortsansässigen Firmen, Gruppen oder Privatpersonen auf — 65 €
Änderung der Pauschale für die Nebenkosten auf — 40 €
Schutzhütte:
Änderung Ziffer 7: für Veranstaltungen von Vereinen, Firmen, Gruppen oder Privatpersonen mit Anmietung bis 20 Uhr — 40 €
mit Anmietung nach 20 Uhr — 60 €
Nebenkosten: Wasserverbrauch je angefangene 100 Liter Wasser — 6 €.
TOP 5: Mitteilungen
Ortsbürgermeister Rehm macht folgende Mitteilungen:
| - | Auszüge aus der Haushaltsverfügung zur Haushaltssatzung und zum -plan 2023 werden vorgetragen. |
| - | Im Rahmen des kreisweiten Radverkehrskonzeptes wurde die Gemeinde um eine Stellungnahme gebeten. Die Gemeinde wird dem Landkreis mitteilen, dass die bestehende rote Route (MMR von Wittlich bis Hasborn) um eine sog. „Stichroute“ zur Dorfmitte von Plein ergänzt werden sollte, um Plein als idealen Wohn- oder Urlaubsort attraktiven zu machen bzw. als solchen anzubieten. |
| - | Die Gemeinde hat sich um eine Förderung für klimaangepasstes Waldmanagement im Jahr 2022 beworben. Der Antrag wurde abgelehnt. Gleichwohl wird für das Jahr 2023 ein erneuter Antrag gestellt. |
| - | In diesem Jahr wird ein „bunter Abend“ und ein Fastnachtsumzug stattfinden. |
| - | Es wird auf das Verkehrszeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ hingewiesen. In den meisten Fällen ist das VZ 250 nicht mehr zulässig und muss durch das VZ 260 „Verbot für Kraftfahrzeuge“ ersetzt werden. Hintergrund ist, dass Radfahrern die Benutzung von Wirtschaftswegen nicht verwehrt werden darf, es sei denn, der Weg ist für den Radverkehr ungeeignet. Ein Wirtschaftsweg ist ungeeignet, wenn er z.B. die Zufahrt zu einer Kiesgrube oder nicht verkehrssicher ist. Ein normaler Waldweg zählt grundsätzlich als verkehrssicher. Zudem müssen Radfahrer sich vorausschauend verhalten und befahren die Wege auf eigene Gefahr. |
| - | Der Seniorentag verursachte Aufwendungen in Höhe von 632,68 €. |
TOP 6: Verschiedenes
| - | Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Erneuerung des Brenners in der Unkensteinhalle hat ein Ortstermin am 10.01.23 stattgefunden. Man kam zu dem Ergebnis, dass ein Brenneraustausch möglich ist, ohne das Heizsystem vollständig umzustellen. Hierzu wird ein Kostenvoranschlag erstellt. |
| - | Eine Installation von Photovoltaik-Modulen auf dem Dach der Kita und des Gemeinderaumes erfordert die Erneuerung des Dachs. Die Kosten hierfür liegen bei rd. 13.000 €. Eine Abdeckung mit sog. „Sandwichplatten“ muss noch statisch überprüft werden. |
| - | Stromeinsparmöglichkeiten innerhalb von gemeindeeigenen Einrichtungen bestehen lediglich beim Betrieb der vereinseigenen Kühlschränke in der Unkensteinhalle. Diese sollten entweder durch neuere Modelle getauscht und/oder nur bei Bedarf eingeschaltet werden. |
| - | Eine Baumpflanzung auf einem Anwesen in der Straße „Im Gassengarten“ ist nicht möglich, da das Wurzelwerk bestehende Leitungen beschädigen könnte. |
| - | Der Gemeinderat wird die diesjährige Kirmes organisieren bzw. durchführen. |
| - | Die Außenbeleuchtung der Halle ist ganz ausgeschaltet. Da die Zuwegung vom Parkplatz bis zum Kindergarten dann zu dunkel ist, sollte in der Umgebung bzw. an der Garage ein Bewegungsmelder installiert werden. |
| - | RWE Aktiv vor Ort: Der FSV möchte eine neue Küche im Sportplatzgebäude installieren und hierfür den Zuschuss verwenden. Die Gemeinde möchte stattdessen Geld für Zisterne an Schutzhütte ausgeben. |
| - | Für die Urnengrabherstellung ist kein Vertrag mit einem Unternehmer erforderlich. Für die Herstellung der Sarggräber kann die Fa. Weishaupt aus Schwarzen beauftragt werden. Auch hierfür ist kein Rahmenvertag notwendig. |
| - | Auf dem Friedhof könnte man 2 weitere Bäume pflanzen um im Umfeld der Bäume eine Steele aufstellen, sodass dort Urnenbestattungen erfolgen können. |
| - | Am Bahnhof existiert eine Teichanlage mit Hütte. Hier kam es zu Beschwerden wegen Bäumen auf Gemeindeflächen. Erste Maßnahmen wurden durch den Revierförster bereits durchgeführt. |
Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.