| 1. | Einwohnerfragestunde |
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| 2. | Haushaltssatzung mit -plan für das Haushaltsjahr 2024a) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenkenb) Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2024 |
| a) | Im Rahmen der Offenlage des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht. |
| b) | Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2024 nebst Anlagen wie vorgetragen. |
| 3. | Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land, Teilbereich "Windenergie" - 1. Änderung (Umstellung auf Rotor-out-Regelung)- Zustimmung zur endgültigen Planfassung gemäß § 67 Abs. 2 GemO |
Der Gemeinderat wird zu der vom Verbandsgemeinderat Wittlich-Land am 11.10.2023 endgültig verabschiedeten Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich „Windenergie“ – 1.Änderung und deren Inhalt informiert.
Die Planzeichnung bezieht sich auf das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Wittlich-Land und besteht aus:
| 1. | Planurkunde mit Legende (Blatt Nord) |
| 2. | Planurkunde mit Legende (Blatt Süd) |
| 3. | Begründung (inkl. Umweltbelange) |
Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich „Windenergie“ – 1. Änderung beinhaltet die am 17.07.2020 rechtswirksam gewordene Windkraftplanung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land von der bisherigen Rotor-in-Regelung auf eine Rotor-out-Regelung umzustellen bzw. fortzuschreiben.
Damit kann erreicht werden, dass die im Zuge der Windkraftplanung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land nominal erreichten Windenergieflächen von rd. 1,2 v. H. des VG-Gebietes nach der Berechnungsmethodik des WindBG wieder vollständig auf die zu erbringenden Flächenbeitragswerte anrechnungsfähig sind.
Auch wird dazu Klarheit geschaffen, dass der Mastfuß einer WEA nach erfolgter Planänderung an den Rand einer ausgewiesenen Sonderbaufläche gesetzt werden darf. Die Rotorblätter der Windenergieanlagen dürfen nach der Änderung über den Rand der dargestellten Windkraftflächen hinausragen. Die Abgrenzung der bisher dargestellten Windkraftflächen ändert sich infolge der Planänderung jedoch nicht.
Nach Beratung stimmt der Gemeinderat der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich „Windenergie“ – 1. Änderung gemäß § 67 Abs. 2 der Gemeindeordnung zu.
| 4. | 31. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land, Gemarkung Minderlittgen, Flur 21, 22, 23 und 24Darstellung von Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung "Photovoltaik"- Zustimmung zur endgültigen Planfassung gemäß § 67 Abs. 2 GemO |
Der Gemeinderat wird über die vom Verbandsgemeinderat Wittlich-Land am 11.10.2023 endgültig verabschiedete 31. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land, Gemarkung Minderlittgen, Flur 21, 22, 23 und 24 und deren Inhalt informiert.
Die Planung besteht aus:
| 1. | Planurkunde mit Legende und |
| 2. | Begründung mit integriertem Umweltbericht |
Das Verfahren wurde gemäß § 8 Abs. 3 BauGB gleichzeitig mit der Bebauungsplanung der Ortsgemeinde Minderlittgen „Sondergebiet Photovoltaik Dädeschuck, Fallschirbel und Hunsel“ durchgeführt (Parallelverfahren).
Der Änderungsbereich mit einer Gesamtfläche von ca. 24,7 ha beinhaltet die Anpassung/Änderung von bisherigen Flächen für die Landwirtschaft in Sonderbauflächen zur Nutzung regenerativer Energien, Photovoltaik.
Nach Beratung stimmt der Gemeinderat der 31. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land gemäß § 67 Abs. 2 der Gemeindeordnung zu.
| 5. | Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum geltenden Straßenbeleuchtungsvertrag |
Dem Gemeinderat/Stadtrat wird das Angebot der Westenergie zum Abschluss einer Zusatzvereinbarung für den geltenden Straßenbeleuchtungsvertrag vom 12.06.2017 vorgelegt. Die Zusatzvereinbarung dient der Vertragsverlängerung des aktuellen Licht & Service-Vertrages bis zum 31.12.2035 in Verbindung mit einer Aktualisierung einzelner Leistungs- und Abrechnungsparameter. Darüber hinaus bietet diese Vereinbarung den Vertragspartnern die Möglichkeit, ein individuelles Sanierungsprogramm zu vereinbaren. Dieses Sanierungsprogramm kann im Rahmen der ersten vier Jahre über eine separate Finanzierungsvereinbarung – mit an die Restlaufzeit des Vertrages angepasster Finanzierungslaufzeit – separat vereinbart werden. Darüber hinaus verpflichtet sich die Westenergie zu aktuellen Themen wie Digitalisierung der Straßenbeleuchtung, Umweltschutz und Straßenbeleuchtung, Smarte Straßenbeleuchtung, Solarbeleuchtung auf Wunsch der Ortsgemeinde/Stadt beratend tätig zu werden.
Die vereinbarten Vertragsgegenstände des bestehenden Vertrages beziehen sich ebenfalls auf diese Zusatzvereinbarung.
Die Vertragspartner würden im Rahmen dieser Zusatzvereinbarung über das bisher definierte Leistungsspektrum hinaus rückwirkend ab dem 01.01.2023 mit Wirkung bis zum 31.12.2035 vereinbaren:
| - | ein neues Pauschalentgelt je Leuchtstelle und Jahr für den Betrieb und die Instandhaltung inkl. Vandalismus von 39,32 Euro (abzüglich 6,48 Euro bei bereits umgerüsteten LED-Leuchten) für das Basisjahr ab dem 01.01.2023. |
| - | die Weiterführung der bestehenden Preisgleitklausel mit angepassten Basiswerten |
| - | eine Vertragsanpassung und |
| - | eine Verlängerung der Vertragslaufzeit |
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat/Stadtrat der von der Westenergie angebotenen Zusatzvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag vom 12.06.2017 entsprechend dem beigefügten Entwurf zuzustimmen. Die Ortsbürgermeisterin/Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt die Zusatzvereinbarung zu unterzeichnen.
| 6. | Bauvoranfrage zur Umnutzung eines landwirtschaftlichen Gebäudes zur Lagerhalle |
Der Vorsitzende stellt dem Rat zunächst die Bauvoranfrage ohne Nennung von Namen vor.
Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist bauplanungsrechtlich nach § 35 BauGB zu beurteilen.
Nach Abschluss der Diskussion fasst der Rat den folgenden Beschluss:
Der Rat stimmt der Bauvoranfrage zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.
| 7. | Mitteilungen |
1) Wartehäuschen Bushaltestelle, Erneuerung der Schadhaften Holzteile
2) Genehmigungsstand Funkmast Mühlenberg, die letzten Stellungnahmen sind vorletzte Woche bei der unteren Baubehörde eingegangen und der Bauantrag wird nun weiterbearbeitet.
3) Dreck Weg Tag wird in 2024 nach Absprache mit den Ratsmitgliedern nicht durchgeführt,
4) Sanierung Zuwegung Mühle, die Rutschungen sind Ende Oktober durch die Firma Zimmer im Rahmen des Kostenrahmens beseitigt worden. Der untere Teil wird im Frühjahr 2024 abgeschoben und mit Schotter abgesandet. Vorher werden die verbliebenen Fichten aus Verkehrssicherungsgründen entfernt. Gemäß Absprache mit dem Forst, wird das Material vom ZVB Öffling übernommen und die Maschinen- und Lohnkosten gehen zu Lasten der Ortsgemeinde.
5) Grundstückskauf Wald Meeth, Vertrag ist beim Notar gemacht. Zuschüsse konnten keine In Anspruch genommen werden.
6) Anwesen Metzen, die Zusammenfassung der Schadstoffuntersuchung wird an die Ratsmitglieder weitergeleitet. Wenn die Sanierungs- beziehungsweise Abrisskosten von der VG zusammengestellt sind, wird im Rahmen einer Ratssitzung das weitere Vorgehen und die Beantragung von Zuschüssen besprochen und festgelegt.
7) Sanierung der Risse in den Gemeindestraßen. Die Sammelausschreibung ist abgeschlossen und die Vergabe erfolgt. Die beauftragte Firma wird Anfang 2024 auf die einzelnen Gemeinden zukommen und die Termine abstimmen.
8) Termin für den Wahlausschuss wird den Mitgliedern noch mitgeteilt, sowie die Mitglieder für den Wahlvorstand zur Kommunalwahl 2024.
9) Mitteilung über den Sanierungsstand Rutschung L60 Großlittgen – Schladt.
| 8. | Verschiedenes |
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Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.