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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Liebe Hundehalter in Bettenfeld

In letzter Zeit häufen sich bei mir wieder die Beschwerden von Bürgern und Bürgerinnen über Verunreinigungen durch Hundekot sowie nicht angeleinte Hunde in und außerhalb der Ortschaft.

Sicherlich ist es so, das die meisten Hundehalter die Regeln der Hundehaltung kennen und diese auch vorbildlich beachten.

Trotzdem möchte ich Sie hiermit auf einige rechtliche Vorschriften der Hundehaltung hinweisen.

Gemäß den Bestimmungen der Gemeindesatzung (§3) dürfen auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. Blindenhunde sind ausgenommen,sofern sie als solche besonders gekennzeichnet sind.

In öffentlichen Anlagen ist es verboten,Hunde ohne geeigneten Führer auszuführen oder frei umherlaufen zu lassen sowie sie auf Kinderspielplätze mitzunehmen oder in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden zu lassen.

Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass die Hunde öffentliche Anlagen, Gehflächen und Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen. Zur Beseitigung bereits erfolgter Verunreinigungen (insbesondere durch Hundekot) sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet.

Ich weise darauf hin, dass Verstöße gegen die o.g. Bestimmungen eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld geahndet werden können.

Wer als Einzelner die Regeln missachtet, bringt leicht alle Hundehalter in Verruf!

Klaus Bracht
Ortsbürgermeister