Am 15.02.2025 sind die Steuern und Abgaben der Gemeinden fällig. Für diesen Zeitpunkt war bei Vorliegen entsprechender SEPA-Lastschriftmandate auch der Einzug der fälligen Zahlbeträge angekündigt.
Aufgrund der in Folge der Grundsteuerreform zahlreich eingegangenen Rückläufe und deren Bearbeitung erfolgt die Abbuchung des 1. Steuertermins entgegen der ursprünglichen Ankündigung erst zum 15.03.2025.
Wir bitten Sie um Verständnis.