In den letzten Monaten kam es wiederholt zu unbefugtem Betreten der Radarstation und zu Sachbeschädigungen an Haus und Grundstück. Mutwillig wurde u.a. der Zaun beschädigt und Klapprollladen mit Steinen demoliert. Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung sind Tatbestände des Strafgesetzbuches und damit strafbar.
Ich bitte daher die Mitbürger, die sich in Wald und Flur aufhalten, auf nicht gewöhnliche Aktivitäten in diesem Bereich zu achten und diese an den Besitzer (auch über die Gemeindeverwaltung) zu melden.