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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Eisenschmitt für das Haushaltsjahr 2023 vom 18.01.2023

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Eisenschmitt für das Haushaltsjahr 2023 vom 18.01.2023

Der Gemeinderat Eisenschmitt hat am 18.01.2023 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch §§ 12 und 67 geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 02.03.2017 (GVBl. S. 21), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als Aufsichtsbehörde vom 17.02.2023 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  599.470,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  584.470,00 €

der Saldo der Erträge und Aufwendungen auf  —  15.000,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  -97.370,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  120.000,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  162.000,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  -42.000,00 €

Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  139.370,00 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden 0,00 € veranschlagt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf  —  300 v.H.

- Grundsteuer B auf  —  365 v.H.

- Gewerbesteuer auf  —  365 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

a) für den ersten Hund  —  60,00 €

b) für den zweiten Hund  —  120,00 €

c) für jeden weiteren Hund  —  180,00 €

§ 5

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt gemäß dem vorläufigen Rechnungsergebnis 2.200.978,47 €. Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt gemäß Planung 2.201.644,47 € und zum 31.12.2023 beträgt 2.216.644,47 €.

§ 6

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000,00 € überschritten sind.

§ 7

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Eisenschmitt, den 18.01.2023
Gemeindeverwaltung Eisenschmitt
gez.: Rainer Steilen, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 19.01.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Wegen Verstoß gegen das Gebot der Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung (§ 93 Abs. 1 S 1 GemO) und das gesetzliche Haushaltsausgleichsgebot (§ 93 Abs. 4 GemO), § 18 GemHVO) werden rechtliche Bedenken gegen den Beschluss des Ortsgemeinderates über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Eisenschmitt für das Haushaltsjahr 2023 geltend gemacht.

Der Haushaltsplan liegt an sieben Arbeitstagen (Werktagen) nach dieser Bekanntmachung während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag von 08.30 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr – 16.00 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 08.30 Uhr – 13.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land in 54516 Wittlich, Burgstraße 59, öffentlich aus.

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Bestimmungen über

1.

Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2.

die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates § 34 GemO)

unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

Eisenschmitt, den 24.02.2023
gez.: Rainer Steilen, Ortsbürgermeister