Gemäß § 1 Abs. 1 und 2 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land vom 23.05.2019 und § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich in 54516 Wittlich am 09.02.2024 die vom Verbandsgemeinderat Wittlich-Land am 05.07.2023 beschlossene Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land, Gemarkung Wallscheid, Flur 4 genehmigt hat.
Entsprechend § 6 Abs. 5 BauGB wird die Genehmigungsverfügung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich vom 09.02.2024, Az.: FB22/LE hiermit ortsüblich bekannt gemacht (Auszug):
„Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Postfach 1420, 54504 Wittlich
Verbandsgemeinde Wittlich-Land
Bauamt
54516 Wittlich
Bauleitplanung für den Bereich der Ortsgemeinde Wallscheid, Gemarkung Wallscheid, Flur 4, Darstellung von Sonderbauflächen zur Nutzung regenerativer Energien - Fotovoltaik, Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, - Genehmigung gem. § 6 Abs. 1 BauGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), in Verbindung mit der Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem BauGB vom 21.12.2007 (GVBl. 2008 Seite 22) wird hiermit die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land für die Ortslage Wallscheid, Gem. Wallscheid, Flur 4, zur Darstellung von Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Nutzung regenerativer Energien - Fotovoltaik“ genehmigt.
Bestandteil dieser Genehmigung ist:
• Ortslagenkarte Wallscheid, Gem. Wallscheid, Maßstab 1:5000
…
Der Änderungsbereich in einer Gesamtgröße von ca. 4 ha beinhaltet die Anpassung/Änderung von bisherigen Flächen für die Landwirtschaft und Grünflächen in Sonderbauflächen „Photovoltaik“ und Grünflächen.
Die Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land erfolgte im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Produktpräsentationsfläche Freiland-Photovoltaikanlage – 1. Änderung und Erweiterung“ der Ortsgemeinde Wallscheid.
Die Abgrenzung der im Zuge der Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes in ihrer Darstellung geänderten Flächen ist in dem besonders abgedruckten Lageplan dargestellt.
Die vorerwähnten Unterlagen der Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes liegen ab sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1 in 54516 Wittlich, Zimmer 307, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Auf die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Danach werden unbeachtlich,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Mit dieser Bekanntmachung wird die Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land rechtswirksam.