Titel Logo
Mein Wittlich.Land
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeindeverwaltung
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land für das Jahr 2025

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 11. Dezember 2024 auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der zurzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für:

zinslose Kredite  —  0,00 Euro

verzinste Kredite  — 1.724.610,00 Euro

zusammen auf  —  1.724.610,00 Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf  —  5.640.000,00 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf  —  5.640.000,00 Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf  —  10.000.000,00 Euro.

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird auf  —  4.500.000,00 € festgesetzt.

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnung werden festgesetzt auf:

§ 6 Umlage

Gemäß § 32 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 30. November 1999 (GVBl. S. 415) in der jetzt gültigen Fassung erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird auf 27,5 v.H. festgesetzt.

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.23 beträgt voraussichtlich 21.828.454,90 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 21.828.454,90 € und zum 31.12.25 beträgt 21.828.454,90 €.

§ 8 Leistungszahlungen

An Beamtinnen und Beamte werden festgesetzt:

Für Leistungsprämien und Leistungszulagen  —  8.000,00 €

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Wittlich, den 21.02.2025
gez. Manuel Follmann
Bürgermeister

Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat mit Verfügung vom

14. Februar 2025, Az.: 10-118211/jw,

gegen die vom Verbandsgemeinderat beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 keine rechtlichen Bedenken erhoben.

Die Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 der Gemeindeordnung in der Zeit

vom 24.02.2025 bis einschließlich 07.03.2025

während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 Uhr - 12.30 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr, Freitag und Mittwoch von 8.30 Uhr - 13.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land in 54516 Wittlich, Kurfürstenstraße 1, Zimmer Nr. 203, öffentlich aus.

Bei Bedarf können außerhalb dieser Zeiten auch andere Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden.

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Bestimmungen über

  1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
  2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

Wittlich, den 21. Februar 2025
gez. Manuel Follmann
Bürgermeister