Ortsbürgermeister Jovi Junk hatte die Mitglieder des Gemeinderates für Donnerstag, den 30.01.2025, 19:00 Uhr zur ersten Sitzung des Jahres in das Sälchen Laufeld eingeladen. Neben den Ratsmitgliedern konnte er einige interessierte Mitbürger und Herrn Hans-Peter Weinand als Schriftführer sowie Herrn Bastian Schmitz von der Verwaltung begrüßen.
Vor Eintritt in die Sitzung wurde der Tagesordnungspunkt Friedhofsangelegenheiten vom nicht öffentlichen Teil der Sitzung in den öffentlichen Teil der Sitzung verschoben.
Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden folgende Punkte behandelt:
Pflegearbeiten an Infrastruktur der Ortsgemeinde
Information und weiteres Vorgehen
Zum Ende des vergangenen Jahres hat ein Mitarbeiter (Stundenkontingent 20 Stunden/Monat) der Ortsgemeinde Laufeld sein Beschäftigungsverhältnis aufgelöst. Dieser hat Aufgaben und Pflegearbeiten auf dem Friedhof und auf dem Sportplatz (Freischneidearbeiten Zaunanlage, Barrieren und Pflegearbeiten um das Sportplatzgebäude) durchgeführt. Es wurde zwar zum November des Jahres 2024 ein weiterer Beschäftigter eingestellt. Dieser ist aber überwiegend für Arbeiten am, im und um die Immobilien Laufelder Hof und Bayer vorgesehen. Die Arbeiten an der Infrastruktur im Bereich der Ortsgemeinde sind also im Rahmen der bestehenden Arbeitsverträge in Art und Umfang der Arbeiten und der Aufgabenbeschreibungen neu zu verteilen. Mit dem derzeit vorhandenen Personalansatz sind aber nicht alle Aufgaben in den zur Verfügung stehenden und vertraglich festgelegten Arbeitszeiten zu bewältigen. Um den Pflegezustand zu halten und zu verbessern gibt es daher unterschiedliche Ansätze:
Alternative 1: Gewinnung eines zusätzlichen Mitarbeiters (m/w/d)
Alternative 2: Anhebung der Stundenkontingente der geringfügig Beschäftigten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, der Aufgabenbeschreibung und der persönlichen Bereitschaft
Alternative 3: Prüfung der Erhöhung des Stundenkontingentes des bei der Ortsgemeinde beschäftigten Forstwirtes
Alternative 4: Ausschreibung der Leistungen (Pflegearbeiten an Pflanzbeeten entlang der Innerortsstraßen, Heckenschnitt Friedhof, Mähen von zusammenhängenden Flächen) und Beauftragung eines gewerblichen Unternehmens.
Nach Festlegung der Alternative sollen die weiteren Schritte zur Umsetzung unternommen werden.
Nach eingehender Beratung sprach der Rat sich mehrheitlich für die Alternative 1 und 4 aus und beauftragte den Ortsbürgermeister im Einvernehmen mit den Beigeordneten alle weiteren Schritte zu unternehmen.
Änderung der Hauptsatzung
In § 4 Satz 1 Nr. 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Laufeld vom 15.10.2019 ist festgelegt, dass die Entscheidung über die Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 3.000 EUR je Auftrag auf den Ortsbürgermeister übertragen wird. Ausgenommen hiervon sind Vergaben im Rahmen der laufenden Verwaltung (z.B. Heizölbestellung).
Im Rahmen der von der Landesregierung festgelegten Maßnahmen zur Entbürokratisierung wurde mit Wirkung zum 01.01.2025 das öffentliche Auftragswesen in Rheinland-Pfalz geändert.
Seit dem 01.01.2025 ist es vergaberechtlich u. a. möglich, für Bau- sowie Liefer- und Dienstleistungen Direktaufträge in Höhe von bis zu 10.000 EUR netto (vorher 3.000 EUR) zu tätigen. Hier müssen zwar nach wie vor die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet werden, allerdings sind förmliche Vergleichsangebote nicht mehr erforderlich.
Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderung bedürfen jeweils der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates.
Kommunalrechtlich ist hierzu noch eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich.
Aus diesem Grund soll § 4 Satz 1 Nr. 1 der Hauptsatzung wie folgt angepasst werden. Dieser Paragraph soll nun wie folgt formuliert werden:
„§4 Übertragung von Aufgaben des Gemeinderates auf den Ortsbürgermeister“
Auf den Ortsbürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen:
| 1. | Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 10.000 EUR je Auftrag im vorherigen Benehmen mit den Beigeordneten. Ausgenommen hiervon sind Vergaben im Rahmen der laufenden Verwaltung (z. B. Heizölbestellung).“ |
Aus der Mitte des Rates wird der Antrag gestellt, die Wertgrenze bei der bisherigen Höhe von 3.000, - EUR zu belassen.
Nach Abschluss der Aussprache sprach sich der Rat mehrheitlich gegen die Anhebung der Wertgrenze aus. Somit ist die von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung der Hauptsatzung abgelehnt.
Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Gemarkung Laufeld, Flur 5, Parzelle 110/8 (Zum Falbachtal)
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Zum Eckelchen II"
Der Vorsitzende stellte dem Rat zunächst den Bauantrag ohne Nennung von Namen vor.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Zum Eckelchen II“.
Von dessen Festsetzungen möchte der Bauherr in Teilbereichen (Trauf- und Sockelhöhe) befreit werden.
Vorab wurde der Rat darauf hingewiesen, dass im Jahr 2009 im Rahmen eines Bauantrages mit einem gleichlautenden Befreiungsantrag zugestimmt und die Befreiung in beiden Fällen von der Kreisverwaltung genehmigt wurde.
Die Erschließung ist über die Straße „Zum Falbachtal“ gesichert.
Die Angelegenheit wurde kurz diskutiert. Abschließend stimmte der Rat dem Bauantrag zu und erteilte das Einvernehmen nach § 36 BauGB. Den beantragten Befreiungen wurde ebenfalls zugestimmt.
Friedhofsangelegenheiten Laufeld
| - | Neugestaltung |
| - | Novelle Bestattungsgesetz |
Die Abgrenzung des Friedhofsgeländes von den Nachbargrundstücken besteht im südlichen Teil aus Buchenhecken und im westlichen, nördlichen und östwärtigen Teil aus einer unterbrochenen Weißdornhecke mit unterschiedlicher Stärke.
Die Weißdornhecken grenzen alle an Privateigentum, während die Buchenhecken überwiegend an Ortgemeinde eigenen Grundstücken anstoßen. Zum Teil sind die Weißdornhecken mit Bäumen und Gestrüpp durchzogen. Im nördlichen Teil des Friedhofs, kam es in den letzten Jahren vermehrt durch Wildtiere zu Abfraß der Blumen auf den dort liegenden Grabstätten. Dies insbesondere durch Rehwild.
Im Rahmen einer Friedhofsbegehung am 24.01.2025, verschaffte sich der Gemeinderat ein genaueres Bild der momentanen Gegebenheiten.
Zunächst war zu entscheiden, ob und in welchem Umfang die Weißdornhecken ersetzt werden sollen.
Sollten die Hecken ausgetauscht werden, kommen zwei Alternativen in Betracht:
| 1. | Ersatz durch Buchenhecke wie im südlichen Bereich |
| 2. | Doppelstabmattenzaun in einer Höhe von 1,83m oder anderer Höhe. |
Nach Beratung entscheidet sich der Gemeinderat für den Erhalt des Status Quo und den auf die nächsten Jahre gestreckten Ersatz der Weißdornhecke durch die Alternative 1.
Darüber hinaus ist das zweiflügelige Haupteingangstor an mehreren Stellen durchrostet. Der Pfosten links der Fahrbahn wurde schief angebracht und so schleift das Tor mit dem größeren Flügel beim Öffnen über die Fahrbahnoberfläche. Daher soll das Tor und die Pfosten ausgetauscht werden.
Ein Kostenvoranschlag hinsichtlich des Tores in schlichter und verzinkter Form, aber ohne verzinkte Pfosten lag vor. Für den Einbau der Pfosten müssen weitere Mittel eingeplant werden.
Entsprechende Haushaltsmittel stellt der Haushaltsplan 2025 zur Verfügung.
Darüber hinaus stellte der Vorsitzende mehrere Designvorschläge für die Torgestaltung vor. Bei der hierzu durchgeführten Abstimmung waren Mehrfachnennungen möglich. Der Rat entschied sich für Designvorschlag 7 (siehe Bild).
Da die Pfosten für das Tor im nördlichen Teil des Friedhofes gemauert sind, wurde Ortsbürgermeister Junk beauftragt, neben Metallpfosten auch für das neue Tor im südlichen Bereich Vergleichsangebote für gemauerte Pfosten einzuholen.
Der Vergabebeschluss soll in einer nachfolgenden Sitzung erfolgen.
Im Anschluss informierte der Vorsitzende den Rat zum Punkt - Novelle Bestattungsgesetz-
Gründe für die Novellierung sind:
Auch nach der Neufassung des Bestattungsrechts sind die Kommunen gehalten, Bestattungskapazitäten für alle Bürger zu planen und zu errichten: Dabei ist heute nicht prognostizierbar und schon gar nicht ermittelbar, in welchem Umfang und in welchem zeitlichen Rahmen neue Bestattungsformen angenommen werden und kommunale Kapazitäten deshalb ungenutzt bleiben.
Ohne einen mit dem neuen Bestattungsrecht korrespondierenden neuen gebührenrechtlichen Ansatz bestünde deshalb die Gefahr massiver Gebührenerhöhungen für diejenigen Bürger, die wie bisher die Bestattung ihrer Angehörigen auf dem örtlichen Friedhof vorsehen und denen dann alle Vorhaltekosten angelastet werden müssten.
In der Neufassung ist deshalb ausdrücklich vorzusehen, dass alle Bürger, für die die Gemeinde Bestattungskapazitäten vorhalten muss, an deren Finanzierung beteiligt werden, und zwar unabhängig davon, welche Bestattungsform sie später wählen wollen. Dies bedeutet, dass zunächst geprüft werden muss ob Friedhofsgebühren gegebenenfalls erhöht werden müssen und mittel- bis langfristig u.U. grundlegend über wiederkehrende Beiträge nachzudenken ist.
Vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens besteht kein Handlungsbedarf.
Daher nahm der Rat die Informationen nur zur Kenntnis.
Einwohnerfragestunde
Aus der Mitte der Einwohner wurde eine Frage zur Herstellung des Einmündungsbereiches „L60 – Wirtschaftsweg Wittum“ gestellt und beantwortet.
Mitteilungen
Der Vorsitzende informiert den Rat zu folgenden Punkten:
Verschiedenes
Folgende Punkte werden angesprochen:
Es folgte der nichtöffentliche Teil der Sitzung.
Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.