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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung zur Ortsbürgermeisterwahl der Ortsgemeinde Salmtal gemäß § 62 Abs. 6 Kommunalwahlgesetz (KWG)

In der Ortsgemeinde Salmtal sind für die Wahl zur Ortsbürgermeisterin bzw. zum Ortsbürgermeister keine Wahlvorschläge eingegangen. Eine Urwahl findet nicht statt.

Die Wahl der Ortsbürgermeisterin bzw. des Ortsbürgermeisters erfolgt durch den Gemeinderat (§ 53 Abs. 2 GemO).

Salmtal, den 02.03.2023
Karl Klein
Gemeindewahlleiter