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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Informationen aus der Sitzung des Gemeindesrates am 12.02.2025

Mitteilungen des Vorsitzenden

Im Rahmen der 2. Öffentlichen Anhörung zur Neuaufstellung des regionalen Raumordnungsplanes Region Trier hat die Ortsgemeinde über die Verbandsgemeindeverwaltung angeregt und beantragt, in die regionale Hauptlinien im Busverkehr die Linie 320 Wittlich-Schweich-Wittlich aufzunehmen. Ohne diese Linie ist der Industriepark Region Trier mit seinen mehr als 3.000 Arbeitsplätzen nicht über Hetzerath an Busnetz angebunden. Es gilt diese zu verstetigen und als fester Bestandteil in das funktionale Netz des öffentlichen Verkehrs aufzunehmen.

Wegen der Nutzungsänderung von Laden zu Büro hat die Kreisverwaltung, als Baugenehmigungsbehörde erwartungsgemäß das fehlende Einvernehmen der Gemeinde ersetzt.

Am 29.03.2025 findet der jährliche Dreck-weg-Tag statt.

Der Wirtschaftsweg, abzweigend der Viktoriastraße bis zum Funkmast, wurde neu profiliert.

Für den Mutter- und Kindraum im Bürgerhaus wurden neue Spielgeräte für 700,00 € angeschafft

Haushaltssatzung mit -plan für das Haushaltsjahr 2025

a) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken

b) Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit dem Haushalts- und dem Stellenplan für das Jahr 2025

Die Steuerhebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Der Ergebnishaushalt schließt mit einem Volumen von 9.764.110 € ab.

Geld ist eingestellt für den Neubau der Tennisanlage, die Anlegung von weiteren Urnengrabstätten auf dem Friedhof, Unterhaltungsanstrich der Kita, Abriss Scheune und Platzgestaltung „Im goldenen Ecken“ und die Aufwertung von öffentlichen Grünflächen.

a)

Es war keine Beschlussfassung notwendig, da keine Anregungen/Bedenken vorgebracht wurden.

b)

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2025 mit den Anlagen.

Änderung der Hauptsatzung

In § 2 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Hetzerath vom 03.07.2019 ist festgelegt, welche Ausschüsse zu bilden und mit welcher Ausschussgröße diese zu besetzen sind.

Aufgrund der neuen Stärkeverhältnisse im Ortsgemeinderat besteht der Wunsch § 2 wie folgt anzupassen:

§ 2

„Der Gemeinderat bildet folgende Ausschüsse:

1.

Rechnungsprüfungsausschuss mit 3 Mitgliedern und 3 Stellvertretern, die aus der Mitte des Gemeinderates zu wählen sind,

2.

Ausschuss für Jugend, Familie, Senioren und Kultur mit 11 Mitgliedern und 11 Stellvertretern; mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder soll Mitglied des Ortsgemeinderates sein,

3.

Ausschuss für Bau und Infrastruktur mit 9 Mitgliedern und 9 Stellvertretern; mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder soll Mitglied des Ortsgemeinderates sein,

4.

Umwelt- und Agrarausschuss mit 9 Mitgliedern und 9 Stellvertretern; mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder soll Mitglied des Ortsgemeinderates sein.“

Der Ortsgemeinderat beschließt die Änderung der Hauptsatzung gemäß dem vorliegenden Entwurf.

Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land

- Vorabbeteiligung der Ortsgemeinden

Ortsbürger Monzel unterrichtet den Gemeinderat zu der laufenden Vorabbeteiligung der Gemeinden des VG-Bezirkes Wittlich-Land zur Erforschung der Flächenwünsche zur im Verfahren befindlichen Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land. Insbesondere informiert der Ortsbürgermeister den Gemeinderat zu den aktuellen Vorgaben des Landesentwicklungsprogrammes bzw. des Regionalen Raumordnungsplanes und die Auswirkungen für die Gemeinde. Der nach dem Regionalen Raumordnungsplan (Entwurf zur 2. Anhörung) für die Ortsgemeinde Hetzerath ermittelte örtliche Schwellenwert für die wohnbauliche Entwicklung bis zum Jahre 2040 beträgt unter Berücksichtigung anzurechnender Flächenpotentiale aktuell 8,23 ha Wohnbaufläche, die die Gemeinde im Zuge der Gesamtfortschreibung anmelden und entwickeln könnte.

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und auf Vorschlag des Bau-, Umwelt- und Agrarausschusses, den für die Gemeinde nach Abzug der als verfügbar ermittelten Außenreserven bzw. der als verfügbar ermittelten Baulücken verbleibenden Wohnbauflächenbedarf in folgenden Bereichen der Ortslage für das weitere Fortschreibeverfahren der Gesamtfortschreibung anzumelden:

Des Weiteren sollen die im Zuge der Flächenbewertung als verfügbar ermittelten Außenreserven (vgl. dazu schraffierte Flächen lt. Arbeitskarte bzw. die Außenpotentiale der Nrn. 146, 149 und 156 lt. der Karte aus „Raum + Monitor“) im Flächenumfange von 0,53 ha Wohnbaupotential beibehalten werden.

Die Flächenmeldungen und Flächenarrondierungen gemäß Ratsbeschluss vom 20.11.2024, TOP 9 sollen wie bereits beantragt berücksichtigt werden.

Anlegung Urnengrabfeld Friedhof

Der Bau-, Umwelt und Agrarausschusses hat sich am 09.12.2024 mit zwei Gestaltungsentwürfen beschäftigt.

Entwurf 1 sieht 66 Urnengrabfelder, Entwurf 2 46 Urnengrabfelder vor. Favorisiert wurde von dem Ausschuss Entwurf 2. Die Umrandung der Gräber ist nicht mit Betonplatten gewünscht. Die Wege sollen mit Rasenschotter befestigt werden. Die Barrierefreiheit der Wege soll durch Rampen gewährleistet sein. Es soll die Option für Stehlen an den Randflächen offengehalten werden.

Zwischenzeitlich hat des Ing.-Büro Ewertz den Entwurf 2 weiterentwickelt und eine visualisierte Fassung vorgelegt über die beraten wurde. Sie fand die einhellige Zustimmung des Gemeinderats. Es wurde angeregt, eine Wasserentnahmestelle einzuplanen. Die Projektkosten sind auf 50.000 € geschätzt.

Der Gemeinderat beschloss:

Auf der Grundlage der visualisierten Fassung Entwurf 2 das Ing.-Büro Michael Stoffel, Dreis zu beauftragen, eine Ausführungsplanung zu erstellen, diese bezüglich der Materialauswahl mit der Gemeinde abzustimmen und die Maßnahme auszuschreiben.

Anschaffung Klimageräte für Kita

Zwei Gruppenräume, die im Dachgeschoss im Altbau untergebracht sind, heizen sich im Sommer auf. An manchen Tagen herrschen Temperaturen um 30 Grad.

Auf Empfehlung des Bau-, Umwelt und Agrarausschusses beschließt der Gemeinderat in zwei Gruppenräumen der Kita fest installierte Klimageräte zu installieren. Die Kosten betragen ca. 9.000 €. Bis zum Sommer sollen die Geräte installiert sein. Der Ortsbürgermeister wird zur Auftragsvergabe ermächtigt.

Parken auf Wendehammer

Der Gemeinderat folgt der Empfehlung des Bau- Umwelt und Agrarausschusses und sieht keinen zwingenden Handlungsbedarf rechtlich tätig zu werden. Der Ortsbürgermeister soll versuchen im Einzelfall Konflikte in Gesprächen mit den Beteiligten zu lösen.

Bauangelegenheit

Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Gemarkung Hetzerath, Flur 8, Parz.-Nr. 78/31 (Süßwiese)

Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Mühlenborn"

Der Vorsitzende stellt dem Rat zunächst den Bauantrag ohne Nennung von Namen vor.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Mühlenborn“.

Von dessen Festsetzungen möchte der Bauherr in folgendem Punkt befreit werden:

Grundflächenzahl (GRZ):

Die zulässige GRZ beträgt 0,30, geplant ist eine Überschreitung um 0,08 auf 0,38.

Der Rat wird darauf hingewiesen, dass in der Vergangenheit bereits mehrfach Überschreitungen der GRZ in diesem Baugebiet genehmigt wurden.

Die Angelegenheit wird diskutiert, abschließend fasst der Rat den folgenden Beschluss:

Der Rat stimmt dem Bauantrag zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.

Der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mühlenborn“ hinsichtlich der Überschreitung der GRZ (0,38 anstatt 0,30) wird ebenfalls zugestimmt.

Bauantrag zur Herstellung einer Balkonüberdachung an einem Zweifamilienhaus, Gemarkung Hetzerath, Flur 17, Parzellen 32, 35,37/4 (Kirchstraße)

Der Vorsitzende stellt dem Rat zunächst den Bauantrag ohne Nennung von Namen vor.

Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich nach § 34 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Die Erschließung ist zur Straße „Kirchstraße“ gesichert.

Nach Ansicht des Gemeinderates fügt sich das Vorhaben im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB in die Eigenart der vorhandenen Bebauung in der näheren Umgebung ein.

Deshalb stimmt der Rat dem Bauvorhaben zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.

Anfragen

Es gab eine Anfrage aus dem Gemeinderat, ob an der nächsten Ortsbürgermeisterdienstbesprechung das Förderprogramm des Landes „Zukunftsprogramm“ thematisiert werden kann. Die Ortsgemeinde könnte mit ihren Mehrgenerationenplatz dort antreten.

Werner Monzel, Ortsbürgermeister

Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.