Titel Logo
Vulkan Echo VG Ulmen
Ausgabe 1/2023
Verbandsgemeinde Ulmen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Satzung

über die Festsetzung des wiederkehrenden Beitrages für die Vorhaltung der Niederschlagswasserbeseitigung

für das Wirtschaftsjahr 2023

vom 04.01.2023

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.11.2022 aufgrund § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und des § 13 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Ulmen vom 26.03.1996 i.d.F. vom 14.12.2020 folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:

§ 1

Beitragssatz

Der Wiederkehrende Beitrag für die Vorhaltung der Niederschlagswasserbeseitigung wird für das Gebiet der Verbandsgemeinde Ulmen für das Wirtschaftsjahr 2023 auf

0,38 € je m² gewichtetet Grundstücksfläche

festgesetzt.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.

56766 Ulmen, 04.01.2023
gez. Alfred Steimers, Bürgermeister