Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.11.2022 aufgrund § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und des § 13 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Ulmen vom 26.03.1996 i.d.F. vom 14.12.2020 folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:
Der Wiederkehrende Beitrag für die Vorhaltung der Niederschlagswasserbeseitigung wird für das Gebiet der Verbandsgemeinde Ulmen für das Wirtschaftsjahr 2023 auf
0,38 € je m² gewichtetet Grundstücksfläche
festgesetzt.
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.