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Vulkan Echo VG Ulmen
Ausgabe 1/2024
Verbandsgemeinde Ulmen
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Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Ulmen

Es wird hiermit gemäß § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Ulmen vom 16.12.2014, in der derzeit geltenden Fassung, in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 2 und § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in der derzeit geltenden Fassung, öffentlich bekanntgemacht, dass der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Ulmen in seiner Sitzung am 13.12.2023 beschlossen hat, eine 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ vorzunehmen.

Es wurde folgender Beschluss gefasst:

Nach eingehender Beratung beschließt der Verbandsgemeinderat nach §§ 1,1a, 2, 2a sowie § 5 des Baugesetzbuches (BauGB) den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Ulmen für den Teilbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ fortzuschreiben (8. Fortschreibung). Dabei sollen auf den von den Ortsgemeinden zur Verfügung gestellten Flächen Sonderbauflächen für Photovoltaikanlagen gem. § 5 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO ausgewiesen werden.

56766 Ulmen, den 21.12.2023
Verbandsgemeinde Ulmen
gez. Kerpen
Thomas Kerpen
Beigeordneter