Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 aufgrund § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und des § 13 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Ulmen vom 26.03.1996 i.d.F. vom 14.12.2020 folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:
Der Wiederkehrende Beitrag für die Vorhaltung der Niederschlagswasserbeseitigung wird für das Gebiet der Verbandsgemeinde Ulmen für das Wirtschaftsjahr 2025 auf
0,38 € je m² gewichtetet Grundstücksfläche
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
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| oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.