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Vulkan Echo VG Ulmen
Ausgabe 1/2025
Verbandsgemeinde Ulmen
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Bekanntmachung

Satzung über die Festsetzung des wiederkehrenden Beitrages

für die Vorhaltung der Niederschlagswasserbeseitigung
für das Wirtschaftsjahr 2025
vom 10.12.2024

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 aufgrund § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und des § 13 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Ulmen vom 26.03.1996 i.d.F. vom 14.12.2020 folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:

§ 1

Beitragssatz

Der Wiederkehrende Beitrag für die Vorhaltung der Niederschlagswasserbeseitigung wird für das Gebiet der Verbandsgemeinde Ulmen für das Wirtschaftsjahr 2025 auf

0,38 € je m² gewichtetet Grundstücksfläche

festgesetzt.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.

56766 Ulmen, 10.12.2024
gez.
Alfred Steimers
Bürgermeister

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.