Bauleitplanung der Ortsgemeinde Büchel
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Büchel hat in seiner Sitzung am 18.12.2024 beschlossen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Seniorenresidenz Alte Post“ aufzustellen. Der entsprechende Aufstellungsbeschluss mit Abgrenzung des Plangebietes wurde im Mitteilungsblatt „Vulkan-Echo“ der Verbandsgemeinde Ulmen vom 11.01.2025, Ausgabe 1/2/2025 veröffentlicht.
Ein entsprechend geänderter Planentwurf liegt inzwischen vor.
Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), in der derzeit geltenden Fassung, ist nunmehr die Beteiligung der Öffentlichkeit für diesen Bebauungsplanentwurf vorzunehmen. Das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.
Aus diesem Grunde wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Seniorenresidenz Alte Post“ einschließlich Begründung und Textfestsetzungen in der Zeit vom
24. März 2025 bis einschl. 25. April 2025
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Marktplatz 1, 56766 Ulmen, Zimmer 204 öffentlich ausgelegt wird und zu folgenden Zeiten nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Hr. Denkel 02676/409-254) eingesehen werden kann:
Montag – Donnerstag: 8:30 Uhr – 12:30 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr – 13:00 Uhr
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im pdf-Format auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Ulmen www.ulmen.de unter der Rubrik „Bürgerservice/ Bauen und Wohnen/ Bauleitplanung“ einzusehen.
Während der Auslegungsfrist wird über die Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Anregungen zu dem vorliegenden Planentwurf können während der vorgenannten Auslegungsfrist bei der Verbandsgemeinde Ulmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Das Plangebiet ist aus dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich.