| Sitzungsdatum: | Donnerstag, den 05.03.2026 |
| Beginn: | 17:00 Uhr |
| Ende: | 18:15 Uhr |
| Ort: | Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen |
Anwesend waren:
Bürgermeisterin
Frau Sandra Hendges-Steffens
1. Beigeordnete(r)
Herr Thomas Kerpen
Beigeordnete(r)
Herr Ulrich Laux
Herr Manfred Nehren
Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates:
SPD
Herr Holger Esper
Herr Bernhard Rodenkirch
Herr Edwin Scheid
CDU
Herr Christian Arnold
Herr Peter Arnoldi
Frau Jennifer Bober
Frau Sarah Dorfner
Herr Stephan Keßeler
Herr Klaus Kutscheid
Herr Volker Laux
Herr Jörg Mühlenfeld
Herr Andreas Peifer
Frau Bettina Pellio
Herr Johannes Pötz
Herr Uwe Schaaf
FWG der Verbandsgemeinde Ulmen e. V.
Herr Sebastian Hammes
Herr Michael Mais
Herr Berthold Schäfer
Herr Rudolf Schneiders
Frau Mirjam Traßer
FWG Büchel e.V.
Herr Herbert Benz
Herr Markus Radermacher
Herr Arno Zillgen
Ortsbürgermeister/in bzw. deren Vertreter/in:
Herr Karl-Heinz Heinz - 1. Beigeordneter OG Beuren
Herr Wilfried Linden
Frau Iris Maas-Schneider - 1. Beigeordnete OG Gillenbeuren
Frau Ute Mindermann
Herr Bernhard Peter
Frau Elfriede Schäfer
Herr Otto Schneiders
Herr Günter Welter
Ortsvorsteher
Herr Holger Burgard
Protokollführerin
Frau Daniela Saxler
von der Verwaltung
Herr Nico Christ
Herr Markus Schreiber
Frau Tanja Schug
Herr Torsten Steffgen
Herr Stefan Thomas
Gäste
Frau Vera Esch - GesundLand Vulkaneifel GmbH
Frau Anke Tombers - Konrektorin Burg-Grundschule Ulmen
Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt
Frau Marita Benz
Herr Karl-Josef Fischer
Herr Thorsten Lescher
Herr Bernd Mertes
Herr Michael Mönch
Herr Gerhard Müller
Herr Tino Pfitzner
Herr Andreas Rustige
Herr Frank Steimers
Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.
Der Tagesordnungspunkt 13 „Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinden in der Verbandsgemeinde Ulmen“ wurde vor Eintritt in die Tagesordnung von der Tagesordnung abgesetzt.
Abstimmungsergebnis: -einstimmig-
Die übrigen Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.
Tagesordnung:
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung |
| 2. | Verpflichtung des neuen Ratsmitgliedes Sarah Dorfner |
| 3. | Vorstellung des Ergebnisberichtes der Studie zum Wirtschafts- und Standortfaktor Tourismus |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag der Ortsgemeinde Bad Bertrich auf einen Ausgleich wegen finanzieller Doppelbelastung bei den Gesellschafteranteilen der GesundLand Vulkaneifel GmbH |
| 5. | Information über den aktuellen Planungsstand zur Sanierung der Sporthalle Lutzerath sowie Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung der Maßnahme |
| 6. | Beratung und Beschlussfassung über das Regionale Umsetzungskonzept zum Rheinland-Pfalz-Plan Bildung, Klima und Infrastruktur im Landkreis Cochem-Zell |
| 7. | Nachwahl eines Mitgliedes für den Haupt- und Finanzausschuss |
| 8. | Nachwahl eines Mitgliedes für die Gesellschafterversammlung der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen mbH (PEG) |
| 9. | Nachwahl eines Mitgliedes für den Verwaltungsrat der Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) "Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) Ulmen - Gesundheitszentrum" |
| 10. | Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich "Freiflächen-Photovoltaikanlagen" für ein PV-Projekt in der Gemarkung Auderath |
| 11. | Beratung und Beschlussfassung über Bezugsgelderhöhung für das amtliche Mitteilungsblatt Vulkanecho |
| 12. | Aktueller Sachstand zum geplanten Gewerbegebiet in Alflen |
| 13. | Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinden in der Verbandsgemeinde Ulmen |
| 14. | Bekanntgabe Jahresabschluss und Lagebericht 2024 der Vulkanenergie Ulmen AöR |
| 15. | Mitteilungen |
| Nicht öffentlicher Teil | |
| 16. | Beratung und Beschlussfassung über die Verleihung des Ehrentellers der Verbandsgemeinde Ulmen |
| 17. | Stellenbesetzung der Schulleitung an der Burg-Grundschule Ulmen |
| 18. | Mitteilungen |
Öffentlicher Teil
TOP 1: Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung
Es wurden keine Fragen gestellt.
TOP 2: Verpflichtung des neuen Ratsmitgliedes Sarah Dorfner
Sachverhalt:
Da Frau Sandra Hendges-Steffens am 28.09.2025 zur Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Ulmen gewählt wurde und die Wahl angenommen hat, wurde eine Nachfolgerin in den Verbandsgemeinderat Ulmen berufen.
Auf Grund des Ergebnisses der Wahl des Verbandsgemeinderates vom 09.06.2024 wurde Frau Sarah Dorfner als Nachfolgerin in den Verbandsgemeinderat berufen. Frau Dorfner hat die Berufung in den Verbandsgemeinderat angenommen und ist nunmehr noch gem. § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in öffentlicher Sitzung durch die Bürgermeisterin per Handschlag zu verpflichten.
Kenntnisnahme:
Bürgermeisterin Sandra Hendges-Steffens verpflichtete in der Sitzung
Frau Sarah Dorfner per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten als Ratsmitglied.
TOP 3: Vorstellung des Ergebnisberichtes der Studie zum Wirtschafts- und Standortfaktor Tourismus
Der Tourismus stellt in der Vulkaneifel eine bedeutende Querschnittsbranche dar. Neben dem Gastgewerbe profitieren zahlreiche weitere Wirtschaftsbereiche vom touristischen Angebot und der damit verbundenen Nachfrage - unter anderem der Einzelhandel, Dienstleistungsbetriebe, Handwerksunternehmen sowie regionale Produzierende und Zuliefernde. Kaum ein Wirtschaftsbereich bleibt von den positiven Effekten des Tourismus unberührt.
Um diese gesamtwirtschaftlichen Zusammenhänge transparent darzustellen und mit belastbaren Zahlen zu untermauern, wurde für das Gebiet der Vulkaneifel eine Potenzialanalyse zur Ermittlung des Wirtschaftsfaktors Tourismus beauftragt.
Untersucht wurden der Landkreis Vulkaneifel, die Verbandsgemeinde Ulmen, die Verbandsgemeinde Kaisersesch (alle LAG Vulkaneifel) sowie die Verbandsgemeinde Wittlich (LAG Mosel).
Durch die Kooperation der beiden Lokalen Aktionsgruppen (LAG Vulkaneifel und LAG Mosel) konnte eine 100%ige Förderung für die Erstellung der Studie beantragt und bewilligt werden. Die Kosten der Studie wurden somit vollständig durch Fördermittel gedeckt.
Ziel der Studie ist es, die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus in der Vulkaneifel anhand konkreter Zahlen darzustellen. Die Ergebnisse werden bis auf die Ebene der einzelnen Verbandsgemeinden aufgeschlüsselt, sodass nachvollziehbar wird, welchen Beitrag der Tourismus zur Wirtschaftskraft in der Region leistet.
Die detaillierte Vorstellung der Ergebnisse erfolgte in der Sitzung. Die Ratsmitglieder können die Studie für die Verbandsgemeinde Ulmen im Ratsinformationssystem einsehen.
TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag der Ortsgemeinde Bad Bertrich auf einen Ausgleich
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Bad Bertrich ist mit einem Anteil von 20,39 % direkt an der GesundLand Vulkaneifel GmbH (GLV) beteiligt.
Darüber hinaus leistet die Ortsgemeinde Bad Bertrich über die Verbandsgemeindeumlage auch indirekt einen Anteil am Gesellschafterbeitrag GLV der Verbandsgemeinde Ulmen.
Die Ortsgemeinde Bad Bertrich beantragt daher mit Schreiben vom 21.01.2026 einen finanziellen Ausgleich in Höhe des jährlichen Anteiles der Ortsgemeinde Bad Bertrich an dem Gesellschafterbeitrag GLV der Verbandsgemeinde Ulmen.
Berechnung für 2025:
| Gesellschafteranteil GLV der VG Ulmen: | 212.721,65 € |
| Umlageanteil OG Bad Bertrich: | 8,31 % |
| Anteil OG Bad Bertrich am GLV Gesellschafteranteil VG Ulmen: | 17.677,17 € |
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Im Haushalt 2026 sind keine Mittel für diese Ausgleichzahlung vorgesehen. Die Zahlung ist durch Einsparungen in anderen Bereichen zu finanzieren.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt eine jährliche Ausgleichszahlung an die Ortsgemeinde Bad Bertrich zu zahlen, um die doppelte finanzielle Belastung von Bad Bertrich bei dem Gesellschafterbeitrag GLV auszugleichen. Der Betrag wird anhand der tatsächlichen Gesellschafterbeiträge GLV des laufenden Jahres berechnet. Für das Jahr 2025 werden der Ortsgemeinde Bad Bertrich nachträglich 17.677,17 € gezahlt.
Abstimmungsergebnis:
Ja 24, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 5: Information über den aktuellen Planungsstand zur Sanierung der Sporthalle Lutzerath sowie Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung der Maßnahme
Sachverhalt:
Die Verbandsgemeinde Ulmen treibt die geplante Sanierung der Sporthalle in Lutzerath weiter voran. Aufgrund des schlechten baulichen Zustands des Gebäudes und eines seit längerem undichten, nicht mehr reparablen Daches hatte der Verbandsgemeinderat bereits im März 2023 beschlossen, die Halle grundlegend zu sanieren und die notwendigen Planungsleistungen auszuschreiben.
Nach einem europaweiten Vergabeverfahren wurden im Oktober 2023 das Architekturbüro raumwandlerARCHITEKTEN aus Trier sowie das Ingenieurbüro für technische Gebäudeausrüstung Koller aus Salmtal mit der Planung beauftragt. Nach umfassenden Untersuchungen der Gebäudesubstanz, statischen Prüfungen und Schadstoffanalysen wurde die Vor- und Entwurfsplanung im Juni 2024 abgeschlossen.
Die zunächst ermittelten Kosten von rund 5,9 Millionen Euro lagen deutlich über denen der zuvor sanierten, nahezu baugleichen Sporthalle in Ulmen. Der Verbandsgemeinderat forderte daher eine erneute Überprüfung. Als Gründe für die höheren Kosten wurden unter anderem gestiegene Baupreise, eine umfassendere energetische Sanierung mit vollständiger Fassadendämmung, zusätzliche Arbeiten im Außenbereich sowie umfangreiche Erneuerungen der Sanitär- und Haustechnik genannt. Zudem sind Verbesserungen bei der Barrierefreiheit vorgesehen, darunter ein barrierefreies WC mit Umkleide und Dusche.
Nach Gesprächen mit der Kreisverwaltung konnten einige Anforderungen, insbesondere beim Brandschutz, reduziert werden. Auch eine ursprünglich geplante separate Trinkwassererwärmung ist nach aktuellem Stand nicht mehr erforderlich. Dadurch sank die Kostenschätzung auf rund 5,73 Millionen Euro.
Für das Projekt wurden mehrere Förderungen bewilligt, darunter Mittel aus dem „Goldenen Plan“ des Landes Rheinland-Pfalz, aus Kreisfördermitteln sowie aus dem Regionalen Zukunftsprogramm. Insgesamt belaufen sich die Zuschüsse auf rund 3,58 Millionen Euro. Damit werden etwa 62,5 Prozent der Kosten gedeckt; der Eigenanteil der Verbandsgemeinde liegt voraussichtlich bei rund 2,15 Millionen Euro.
Die Bauantragsunterlagen wurden Ende 2025 erstellt und sollen nach finaler Prüfung zeitnah bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. Nach Genehmigung folgen die Ausführungsplanung und die Ausschreibung der Bauleistungen. Der Schulträgerausschuss und der Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Naturschutz und die Verbandsgemeindeentwicklung haben dem Verbandsgemeinderat empfohlen die Maßnahme durchzuführen. Zudem soll die Verbandsgemeindeverwaltung nach Erteilung der Baugenehmigung die notwendigen Vergabeverfahren für die Sanierung der Sporthalle Lutzerath einleiten. Weiterhin haben die beiden Ausschüsse dem Verbandsgemeinderat empfohlen die Bürgermeisterin im Benehmen mit dem Ältestenrat zu ermächtigen, die Aufträge im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu erteilen.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Im Haushalt 2026 sind bei der Buchungsstelle 21603-096000-250-2 Haushaltsmittel in Höhe von 3.000.000,00 € vorgesehen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat Ulmen schließt sich der Empfehlung der Ausschüsse an und beschließt die Durchführung der Maßnahme. Weiterhin wird die Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt, nach Erteilung der Baugenehmigung die notwendigen Vergabeverfahren für die Sanierung der Sporthalle einzuleiten. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, im Benehmen mit dem Ältestenrat die Aufträge im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel an die Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 23, Nein 0, Enthaltung 1, Befangen 0
TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über das Regionale Umsetzungskonzept zum Rheinland-Pfalz-Plan Bildung, Klima und Infrastruktur im Landkreis Cochem-Zell
Sachverhalt:
Der Landtag hat am 29. Januar 2026 die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung des Sondervermögens in Rheinland-Pfalz beschlossen: der „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“ bildet das Herzstück der gemeinsamen Investitionsoffensive von Land und Kommunen.
Die Landkreise und kreisfreien Städte haben jeweils regionale Umsetzungskonzepte zu erstellen. Im Rahmen der Erstellung haben die Landkreise eine Abstimmung über die Verwendung der jeweiligen Regionalbudgets mit dem kreisangehörigen Raum, insbesondere mit ihren kreisangehörigen Verbandsgemeinden, verbandsfreien Gemeinden und großen kreisangehörigen Städten, durchzuführen.
Bei der Erstellung der regionalen Umsetzungskonzepte sind die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie sowie der demografische Wandel zu berücksichtigen. Dies ist zur Erfüllung bundesseitiger Vorgaben erforderlich.
Die regionalen Umsetzungskonzepte können über die gesamte Laufzeit fortgeschrieben und weiterentwickelt werden. So kann auf Veränderungen flexibel reagiert werden.
Auf der Grundlage eines vom Landkreistag erstellten Musterkonzeptes hat die Kreisverwaltung Cochem-Zell einen Entwurf des vom Kreistag zu beschließenden Regionalen Umsetzungskonzeptes erstellt. Der Entwurf ist für die Mitglieder des Verbandsgemeinderates als nichtöffentliche Anlage im Ratsinformationssystem einsehbar.
Unter Ziffer II Nr. 3 wird die Verteilung der Investitionsmittel im Landkreis Cochem-Zell geregelt. Hiernach entfallen auf die Verbandsgemeinde Ulmen 6.192.365 €. Die Mittel sind bis zum 31.12.2035 abzurufen.
Folgende Investitionsschwerpunkte sind in Ziffer II Nr. 5 als besondere Berücksichtigung genannt:
• Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur
• Zukunftsfähige Verwaltung einschl. Digitalisierung
• Katastrophen- und Bevölkerungsschutz
• Verkehrsinfrastruktur
• Energie- und Wärmeinfrastruktur
Der Kreistag Cochem-Zell wird in seiner Sitzung am 09.03.2026 über das Regionale Umsetzungskonzept zum Rheinland-Pfalz-Plan Bildung, Klima und Infrastruktur im Landkreis Cochem-Zell beraten und beschließen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Ulmen stimmt dem Entwurf für das Regionale Umsetzungskonzept zum Rheinland-Pfalz-Plan Bildung, Klima und Infrastruktur im Landkreis Cochem-Zell zu.
Folgende Investitionsschwerpunkte nach Ziffer II Nr. 5 des Umsetzungskonzeptes finden besondere Berücksichtigung:
• Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur
• Zukunftsfähige Verwaltung einschl. Digitalisierung
• Katastrophen- und Bevölkerungsschutz
• Verkehrsinfrastruktur
• Energie- und Wärmeinfrastruktur
Abstimmungsergebnis:
Ja 24, Nein 0,Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 7: Nachwahl eines Mitgliedes für den Haupt- und Finanzausschuss
Sachverhalt:
Gem. § 2 der Hauptsatzung bildet der Verbandsgemeinderat einen Haupt- und Finanzausschuss, bestehend aus 10 Mitgliedern und je 10 Stellvertretern.
Frau Sandra Hendges-Steffens wurde am 11.07.2024 als Mitglied in den Haupt- und Finanzausschuss gewählt. Da Frau Sandra Hendges-Steffens am 28.09.2025 zur Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Ulmen gewählt wurde und die Wahl angenommen hat, ist ein/e Nachfolger/in für den Haupt- und Finanzausschuss zu wählen.
Die derzeitige Zusammensetzung des Haupt- und Finanzausschusses ist als Anlage beigefügt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.
Beschluss:
1. Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst die nachfolgende Wahl in offener Abstimmung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
23 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen
2. Vorgeschlagen als Mitglied für den Haupt- und Finanzausschuss und gewählt wurde:
Christian Arnold
Abstimmungsergebnis:
Ja 23, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
Das Stimmrecht von Frau Bürgermeisterin Sandra Hendges-Steffens als Vorsitzende ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO.
TOP 8: Nachwahl eines Mitgliedes für die Gesellschafterversammlung der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen mbH (PEG)
Sachverhalt:
Gem. § 8 Abs. 1 der Satzung für die Projektentwicklungsgesellschaft
Vulkaneifel GmbH Ulmen (PEG) entsendet der Verbandsgemeinderat 6 Mitglieder in die Gesellschafterversammlung.
Frau Sandra Hendges-Steffens wurde am 10.10.2024 als Mitglied für die Gesellschafterversammlung der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel GmbH Ulmen (PEG) gewählt. Da Frau Sandra Hendges-Steffens am 28.09.2025 zur Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Ulmen gewählt wurde und die Wahl angenommen hat, ist ein/e Nachfolger/in für die Gesellschafterversammlung zu wählen.
Die derzeitige Zusammensetzung der Gesellschafterversammlung der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel GmbH Ulmen (PEG) ist als Anlage beigefügt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.
Beschluss:
1. Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst die nachfolgende Wahl in offener Abstimmung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
23 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen
2. Vorgeschlagen als Mitglied für die Gesellschafterversammlung der Projektentwicklungsgesellschaft der PEG und gewählt wurde:
Sarah Dorfner
Abstimmungsergebnis:
Ja 23, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
Das Stimmrecht von Frau Bürgermeisterin Sandra Hendges-Steffens als Vorsitzende ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO.
TOP 9: Nachwahl eines Mitgliedes für den Verwaltungsrat der Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) "Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) Ulmen - Gesundheitszentrum"
Sachverhalt:
Gemäß § 6 der Satzung für die Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) „Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) Ulmen - Gesundheitszentrum“ besteht der Verwaltungsrat aus 14 Mitgliedern. Stimmberechtigte Mitglieder sind das vorsitzende Mitglied und weitere 10 Mitglieder wovon 8 Mitglieder von der Trägerkommune und 2 Mitglieder von der St. Hildegardis gGmbH benannt werden.
Weiterhin gehören dem Verwaltungsrat der Geschäftsführer, der leitende Arzt und ein Vertreter der Mitarbeiterschaft des MVZ als nicht stimmberechtigte Mitglieder an.
Frau Sandra Hendges-Steffens wurde am 10.10.2024 als Mitglied in den Verwaltungsrat der Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) „Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) Ulmen - Gesundheitszentrum“ gewählt. Da Frau Sandra Hendges-Steffens am 28.09.2025 zur Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Ulmen gewählt wurde und die Wahl angenommen hat, ist ein/e Nachfolger/in für den Verwaltungsrat zu wählen.
Die derzeitige Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) „Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) Ulmen - Gesundheitszentrum“ ist als Anlage beigefügt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.
Beschluss:
1. Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst die nachfolgende Wahl in offener Abstimmung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
23 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen
2. Vorgeschlagen als Mitglied für den Verwaltungsrates der Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) „Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) Ulmen - Gesundheitszentrum“ und gewählt wurde:
Sarah Dorfner
Abstimmungsergebnis:
Ja 23, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
Das Stimmrecht von Frau Bürgermeisterin Sandra Hendges-Steffens als Vorsitzende ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO.
TOP 10: Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich "Freiflächen-Photovoltaikanlagen" für ein PV-Projekt in der Gemarkung Auderath
Sachverhalt:
Ein Vorhabenbetreiber plant die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf einer Fläche von ca. 14 ha in der Gemarkung Auderath. Der „Solarpark Auderath“ soll südlich der L 102 in Richtung Filz entstehen (siehe Anlage).
Im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Ulmen sind diese Flächen derzeit als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Damit das Vorhaben umgesetzt werden kann, sind vorab die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes zu schaffen. Mit Schreiben vom 22.01.2026 hat der Vorhabenbetreiber daher einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ulmen gestellt (siehe nicht-öffentliche Anlage).
In der Vergangenheit hat sich der Verbandsgemeinderat Ulmen bereits intensiv mit der Thematik zur Steuerung von Sonderbauflächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf Ebene des Flächennutzungsplanes auseinandergesetzt. Zunächst wurde eine PV-Potentialflächenstudie in Auftrag gegeben, bei der geprüft wurde, welche Flächen innerhalb der Verbandsgemeinde Ulmen grundsätzlich für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen geeignet sind. Dabei wurden ausschließlich „öffentliche Flächen“ begutachtet, d.h. Flächen die im Eigentum der Gemeinden stehen oder langfristig vertraglich durch die Gemeinden genutzt werden dürfen. Der Verzicht auf die Ausweisung von privaten Flächen ist vorwiegend dadurch begründet, dass eine geregelte Steuerung im Hinblick auf das Landschaftsbild, dem Schutz landwirtschaftlicher Böden, dem Landschafts- bzw. Naturschutz und der Akzeptanz in der Bevölkerung gewährleistet sein soll.
Nach Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden und Durchführung einer landesplanerischen Stellungnahme wurden schließlich PV-Potentialflächen mit einer Größe von insgesamt ca. 187 ha (gemeindeeigene Flächen) herausgefiltert, die sich konkret für die Umsetzung von PV-Projekten eignen. Aufgrund dessen hat der Verbandsgemeinderat Ulmen in seiner Sitzung am 13.12.2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Teilbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ fortzuschreiben (8. Fortschreibung) und diese Flächen als Sonderbauflächen für Freiflächen-Photovoltaikflächen auszuweisen.
Die Flächen die für den „Solarpark Auderath“ überplant werden sollen sind größtenteils in privatem Eigentum. Daher wurden diese Flächen bei der damaligen PV-Potentialflächenanalyse aus o.g. Gründen auch nicht berücksichtigt. Lediglich eine kleine Waldparzelle (neue Flurbezeichnung aufgrund des laufenden Flurbereinigungsverfahren: Flur 22, Nr. 25) ist im Eigentum der Ortsgemeinde Auderath.
Der Verbandsgemeinderat hat nun über den Antrag des Vorhabenbetreibers auf Änderung des Flächennutzungsplanes für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Gemarkung Auderath zu beraten und entscheiden.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen.
Laut Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes übernimmt der Vorhabenbetreiber sämtliche Kosten die im Zusammenhang mit dem Vorhaben entstehen. Die Kostenübernahme wäre in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln.
Beschluss:
Nach eingehender Beratung beschließt der Verbandsgemeinderat Ulmen dem Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ der Verbandsgemeinde Ulmen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Gemarkung Auderath durch den Vorhabenbetreiber:
zuzustimmen.
nicht zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 24, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 11: Beratung und Beschlussfassung über Bezugsgelderhöhung für das amtliche Mitteilungsblatt Vulkanecho
Sachverhalt:
Die Linus Wittich Medien KG hat die Verbandsgemeinde Ulmen darüber informiert, dass die Kosten für Druck und Zustellung des amtlichen Mitteilungsblattes „Vulkanecho“ ab dem Jahr 2026 angepasst werden müssen.
Die Medienbranche steht derzeit vor erheblichen wirtschaftlichen Herausforderungen. Rückläufige Anzeigen- und Beilagenerlöse, steigende Zustellkosten infolge der Mindestlohnerhöhungen sowie deutlich gestiegene Material- und Energiekosten führen zu einer angespannten Kostensituation. Nach Angaben des Verlages ergibt sich hieraus für das Jahr 2025 eine Finanzierungslücke in Höhe von rund 17.900 €. Durch die weitere Mindestlohnanpassung erhöht sich das Defizit im Jahr 2026 auf rund 23.600 €. Diese Unterdeckung kann von der Linus Wittich Medien KG dauerhaft nicht getragen werden. Auch umfassende Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Kostenoptimierung können eine Erhöhung der Bezugspreise nicht vermeiden.
Es fanden Gespräche mit der Geschäftsführerin der Linus Wittich Medien KG Frau Drolshagen statt, um eine für beide Seiten tragfähige Lösung zu erarbeiten. Dabei wurden zwei Varianten vorgestellt:
| Variante 1 - Verteilung mit eigenen Zustellern | |
| Jahreskosten (brutto): | 54.040,45 € |
| Redaktionsschluss: Mittwoch (unverändert) | |
| Zustellung: Freitag derselben Woche | |
| Variante 2 - Verteilung mit der Deutschen Post | |
| Jahreskosten (brutto): | 36.096,52 € |
Redaktionsschluss: Freitag der Vorwoche, 8:00 Uhr
(aufgrund der Anlieferungs- und Zustellvorgaben zwingend erforderlich)
Der Kostenunterschied zwischen beiden Varianten beträgt 17.943,93 € pro Jahr.
Variante 1 ermöglicht durch den Redaktionsschluss am Mittwoch und die Zustellung am Freitag derselben Woche eine hohe Aktualität der Inhalte. Allerdings gestaltet sich die Zustellung durch eigene Austräger in einzelnen Ortsgemeinden zunehmend schwierig, da nicht überall ausreichend zuverlässige Zusteller zur Verfügung stehen. Diese Variante bietet somit einen deutlichen Vorteil hinsichtlich der Aktualität, ist jedoch kostenintensiver und in der Zustellqualität teilweise anfällig.
Variante 2 ist deutlich kostengünstiger. Die Zustellung über die Deutsche Post gilt als zuverlässig und organisatorisch unproblematisch. Nachteilig ist jedoch die notwendige Vorverlegung des Redaktionsschlusses um etwa eine Woche, wodurch ein spürbarer Verlust an Aktualität entsteht.
Beide Varianten wurden im Rahmen einer Ortsbürgermeisterdienstbesprechung vorgestellt. Die Ortsbürgermeister sprechen sich mehrheitlich für Variante 1 aus, um die Aktualität des Mitteilungsblattes zu erhalten. Dies wird insbesondere mit Blick auf die Unterstützung des Ehrenamtes befürwortet, da zahlreiche Vereine das „Vulkanecho“ zur Bewerbung von Veranstaltungen sowie für zeitnahe Nachberichte nutzen.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Bei der Buchungsstelle 11102-563520 stehen für das Haushaltsjahr 2026 Mittel in Höhe von 32.000,-- € zur Verfügung.
Mehrkosten müssen durch Einsparungen bei anderen Buchungsstellen im Rahmen der Gesamtdeckung finanziert werden.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat nimmt die dargestellten Informationen zur Kenntnis und beschließt, die Verteilung des amtlichen Mitteilungsblattes „Vulkanecho“ gemäß Variante 1 (Verteilung mit eigenen Zustellern) zu den jährlichen Bruttokosten in Höhe von 54.040,45 € fortzuführen.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, die entsprechenden vertraglichen Anpassungen mit der Linus Wittich Medien KG vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 24 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 12: Aktueller Sachstand zum geplanten Gewerbegebiet in Alflen
Sachverhalt:
Nordwestlich der Ortslage von Alflen soll in unmittelbarer Nähe zur B259 ein neues Gewerbegebiet entstehen. Es ist beabsichtigt das Gewerbegebiet in Kooperation zwischen der Ortsgemeinde Alflen und der Verbandsgemeinde Ulmen zu entwickeln und zu vermarkten. Hierzu wurde ein entsprechender Kooperationsvertrag geschlossen, der neben der Finanzierung des Projektes u.a. auch Vergabekriterien ansiedlungswilliger Betriebe regelt.
Im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Kooperationsvertrages wurde beschlossen, dass die Mitglieder des Verbandsgemeinderates den gleichen Kenntnisstand wie der Gemeinderat Alflen erhalten sollen. Aufgrund dessen wird nun über den aktuellen Sachstand im Hinblick auf die Bauleitplanung, Vermarktung und Erschließung informiert.
Bauleitplanung:
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbepark“ läuft aktuell noch. Neben dem Aufstellungsbeschluss am 14.04.2021 wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB die Bürger und Fachbehörden von dem Projekt in Kenntnis gesetzt und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Durch die Fachbehörden wurden weitergehende Untersuchungen und Gutachten gefordert (z.B. naturschutzrechtliche Untersuchungen, artenschutzrechtliche Prüfungen, landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse, geophysikalische Prospektion, schalltechnische Untersuchung etc.). Auf eine Würdigung/Abwägung der vorgebrachten Hinweise wurde seinerzeit verzichtet.
Bevor die 2. Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden kann, ist zeitnah noch der forstliche und bauliche Ausgleich zu regeln. Aufgrund der hohen Neuversiegelung muss ein geeigneter Ausgleich gefunden werden. Entsprechende Gespräche mit dem Forstamt und der Unteren Naturschutzbehörde laufen bereits.
Des Weiteren wird zeitnah ein entsprechendes Fachbüro mit der Erstellung einer schalltechnischen Untersuchung beauftragt, um lärmschutzrelevante Aspekte und Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Gewerbegebiet zu klären.
Ebenso sind noch CEF-Maßnahmen (Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen für den Artenschutz) zu berücksichtigen und durchzuführen.
Im Geltungsbereich des Gewerbegebietes wurde ein Haselmausvorkommen festgestellt. Als CEF-Maßnahme ist die Haselmauspopulation umzusiedeln und es sind Ersatzlebensräume herzustellen. Hierzu findet im März 2026 ein Termin mit Planern, Experten, Vertretern der Gemeinde und Vertretern der Verwaltung statt.
Außerdem hat als weitere CEF-Maßnahme in Bezug auf geschützte Fledermausarten, noch die Verbesserung des Quartierangebotes durch Ausbringung von Fledermauskästen zu erfolgen. Auch hierzu soll zeitnah ein entsprechender Termin vereinbart werden.
Vermarktung:
Mehr als die Hälfte der zur Verfügung stehenden Fläche konnte an ein Unternehmen vermarktet werden (östlicher Bereich). Für die restliche Fläche im westlichen Bereich wurde ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Hierauf hat sich jedoch kein weiteres Unternehmen gemeldet, weshalb ein Teil der geplanten gewerblichen Flächen weiterhin noch verfügbar ist. Im Hinblick auf die Vermarktung der Restflächen ist die weitere Vorgehensweise noch zu klären.
Erschließung:
Der Planungsauftrag für die Straßen- und Kanalplanung, sowie für die Verkehrsanlagen und die Erstellung eines Löschwasserkonzeptes wurde an die Firma IBS-Ingenieure GbR aus Alflen vergeben. Die Vorplanung in Bezug auf Straßenplanung, Schmutz- und Oberflächenentwässerung, Löschwasserbevorratung und -verteilung, Planung der Verkehrsanlagen, Kampfmitteluntersuchung und Bodenuntersuchung ist abgeschlossen. Im Hinblick auf die vorgesehene Errichtung eines Kreisverkehrs haben bereits umfangreiche Gespräche mit dem Planungsbüro und dem Landesbetrieb Mobilität stattgefunden. Der Kreisverkehr ist mit dem LBM abgesprochen und grundsätzlich freigegeben.
Für die weiteren, konkreteren Planungen muss nun zunächst der Bebauungsplan finalisiert werden.
Da für den westlichen Teil des Gewerbegebietes noch nicht bekannt ist, ob ein großes Grundstück oder mehrere kleinere Grundstücke erschlossen werden müssen (abhängig vom Umfang der Vermarktung) sind zurzeit 2 Varianten für den Bebauungsplan und die Straßenplanung angefertigt worden.
TOP 13: Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinden in der Verbandsgemeinde Ulmen
Der Tagesordnungspunkt wurde vor Eintritt in die Tagesordnung von der Tagesordnung abgesetzt.
TOP 14: Bekanntgabe Jahresabschluss und Lagebericht 2024 der Vulkanenergie Ulmen AöR
Sachverhalt:
Der Verwaltungsrat der Vulkanenergie Ulmen Anstalt des öffentlichen Rechts stellte in der Sitzung am 02.12.2025 den Jahresabschluss 2024 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 491.809,17 Euro sowie einem Jahresüberschuss in Höhe von 3.356,15 Euro fest. Das Jahresergebnis wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Dem Vorstand und seinem Stellvertreter wird für das Jahr 2024 Entlastung erteilt.
Nach § 90 Abs. 2 i.V.m. § 86b Abs. 5 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz hat die Verwaltung dem Verbandsgemeinderat mit dem geprüften Jahresabschluss einen Bericht über die Beteiligungen der Gemeinde an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie mit mindestens 5 v.H. unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, vorzulegen.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 sind als Anlage beigefügt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Im Haushalt 2026 ist ein Darlehen an die Vulkanenergie Ulmen AöR in Höhe von 300.000 Euro für die Planung der Freiflächen-Photovoltaikanlagen vorgesehen.
Kenntnisnahme:
Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss und Lagebericht der Vulkanenergie Ulmen AöR für das Geschäftsjahr 2024.
TOP 15: Mitteilungen
Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.
Nicht öffentlicher Teil
TOP 16: Beratung und Beschlussfassung über die Verleihung des Ehrentellers der Verbandsgemeinde Ulmen
Der Verbandsgemeinderat hat über die Verleihung des Ehrentellers der Verbandsgemeinde Ulmen beraten und beschlossen.
TOP 17: Stellenbesetzung der Schulleitung an der Burg-Grundschule Ulmen
Der Verbandsgemeinderat hat über die Stellenbesetzung der Schulleitung an der Burg-Grundschule Ulmen beraten und beschlossen.
TOP 18: Mitteilungen
- Informationen über einen Jahrestreff
- Informationen über eine Informationsfahrt