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Vulkan Echo VG Ulmen
Ausgabe 12/2024
Verbandsgemeinde Ulmen
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Auszug aus der Niederschrift

über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Verwaltungsrates der AöR Vulkanenergie Ulmen

Sitzungsdatum:

Donnerstag, den 14.03.2024

Beginn:

14:03 Uhr

Ende:

15:33 Uhr

Ort:

Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen

Anwesend waren:

Vorsitzender

Herr Bürgermeister Alfred Steimers

Mitglieder

Herr Lothar Friedrich

Frau Sandra Hendges-Steffens

Herr Alois Keßeler

Frau Roswitha Lescher

Herr Tino Pfitzner

Herr Berthold Schäfer

Herr Wolfgang Schmitz 1. Beigeordneter OG Wollmerath

Herr Rudolf Schneiders

Herr Frank Steimers

Herr Walter Brauns

Herr Paul Haubrichs

Herr Heinz-Werner Hendges

Herr Peter Jahnen

Herr Thomas Kerpen

Herr Wilfried Linden

Herr Gerhard Müller ab TOP 2

Herr Otto Schneiders

Herr Günter Welter

Protokollführer

Herr Markus Schreiber

von der Verwaltung

Frau Laura Junglas

Herr Michael Schneider

Abwesend waren:

Es fehlten entschuldigt

Herr Christian Arnold

Herr Ulrich Laux

Herr Helmut Römer

Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.

Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1.

Bestellung des Vorstands und des stellvertretenden Vorstands

2.

Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für die Wirtschaftsjahre 2020 - 2022

3.

Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2023

4.

Bekanntgabe der Jahresabschlüsse der Solarpark Jungferweiher GmbH für die Jahre 2020 - 2022

5.

Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2024

6.

Beratung und Beschlussfassung über die Zuständigkeit für die Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung für die Verbandsgemeinde Ulmen

7.

Vorschläge für die Mitglieder/innen der Arbeitsgruppe "Konzept Realisierung Freiflächen-Photovoltaikanlagen VG Ulmen"

8.

Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur naturschutzfachlichen Überprüfung der Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen

9.

Mitteilungen

Nicht öffentlicher Teil

10.

Vertragsangelegenheiten

11.

Kreisenergiegesellschaft Cochem-Zell GbmH (KEG)

12.

Mitteilungen

Öffentlicher Teil

TOP 1: Bestellung des Vorstands und des stellvertretenden Vorstands

Sachverhalt:

Der Vorstand führt als Organ die Geschäfte der Anstalt in eigener Verantwortung nach Maßgabe der Gesetze, der Anstaltssatzung und der Beschlüsse des Verwaltungsrates (§ 5 Abs. 1 Anstaltssatzung).

Der Vorstand und sein Stellvertreter werden nach §§ 5 Abs. 2 und 7 Abs. 2 lit. c der Anstaltssatzung vom Verwaltungsrat auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Die Wiederbestellung ist zulässig.

Herr Michael Schneider und Herr Markus Schreiber wurden in der Verwaltungsratssitzung am 13.11.2019 zum Vorstand bzw. stellvertretenden Vorstand bestellt. Die reguläre Amtszeit endet somit am 12.11.2024.

Nach § 5 Abs. 4 der Anstaltssatzung können der Vorstand und sein Stellvertreter von den Beschränkungen des § 181 befreit werden, um mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vornehmen zu können.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

-entfällt-

Beschluss:

Der Verwaltungsrat beschließt zunächst, den Vorstand und den stellvertretenden Vorstand in offener Abstimmung zu bestellen.

Auf Vorschlag des Verwaltungsratsvorsitzenden werden

Michael Schneider zum Vorstand und

Markus Schreiber zum stellvertretenden Vorstand

der Vulkanenergie Ulmen, AöR für die Dauer von fünf Jahren bestellt.

Zudem befreit der Verwaltungsrat den Vorstand und den stellvertretenden Vorstand von den Beschränkungen des § 181 BGB.

Abstimmungsergebnis:

Ja 18, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0

TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für die Wirtschaftsjahre 2020 - 2022

Sachverhalt:

Aufgrund § 11 der Satzung für die gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts der Vulkanenergie Ulmen, AöR ist ein Jahresabschluss innerhalb der gesetzlichen Frist aufzustellen und nach Durchführung der Abschlussprüfung dem Verwaltungsrat zur Feststellung vorzulegen.

Der Verwaltungsrat beschließt nach § 7 dieser Satzung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Bilanzgewinns.

Die Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Abschlussprüfer ist nach § 89 Gemeindeordnung i.V.m. § 1 Abs. 2 Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen nicht erforderlich.

Am 07.08.2023 wurde eine Prüfung der Belege der Jahre 2020, 2021 und 2022 durch die Herren Lothar Friedrich und Ulrich Laux durchgeführt. Beanstandungen ergaben sich im Rahmen der Prüfung nicht. Offene Fragen der Prüfer wurden seitens des Vorstandes beantwortet. Die Prüfer empfehlen dem Verwaltungsrat, dem Vorstand die Entlastung für die Jahre 2020, 2021 und 2022 zu erteilen.

Die Jahresabschlüsse für die Wirtschaftsjahre 2020, 2021 und 2022 sind als Anlage beigefügt.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

- siehe Jahresabschlüsse 2020, 2021 und 2022 -

Beschluss:

1. Wirtschaftsjahr 2020

Das Bilanzergebnis für das Jahr 2020 wird wie folgt festgestellt:

Der Verwaltungsrat stellt das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz wie folgt fest und trägt das Jahresergebnis auf neue Rechnung vor:

- Bilanzsumme:  —  713.898,08 Euro

- Jahresüberschuss:  —  11.843,00 Euro

Dem Vorstand und seinem Stellvertreter wird für das Jahr 2020 Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

2. Wirtschaftsjahr 2021

Das Bilanzergebnis für das Jahr 2021 wird wie folgt festgestellt:

Der Verwaltungsrat stellt das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz wie folgt fest und trägt das Jahresergebnis auf neue Rechnung vor:

- Bilanzsumme:  —  683.313,13 Euro

- Jahresüberschuss:  —  12.392,45 Euro

Dem Vorstand und seinem Stellvertreter wird für das Jahr 2021 Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

3. Wirtschaftsjahr 2022

Das Bilanzergebnis für das Jahr 2022 wird wie folgt festgestellt:

Der Verwaltungsrat stellt das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz wie folgt fest und trägt das Jahresergebnis auf neue Rechnung vor:

- Bilanzsumme:  —  651.349,14 Euro

- Jahresüberschuss:  —  10.757,84 Euro

Dem Vorstand und seinem Stellvertreter wird für das Jahr 2022 Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2023

Sachverhalt:

Aufgrund § 11 der Satzung für die gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts der Vulkanenergie Ulmen, AöR ist ein Jahresabschluss innerhalb der gesetzlichen Frist aufzustellen und nach Durchführung der Abschlussprüfung dem Verwaltungsrat zur Feststellung vorzulegen.

Der Verwaltungsrat beschließt nach § 7 dieser Satzung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Bilanzgewinns.

Die Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Abschlussprüfer ist nach § 89 Gemeindeordnung i.V.m. § 1 Abs. 2 Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen nicht erforderlich.

Am 08.03.2024 wurde eine Prüfung der Belege des Jahres 2023 durch die Herren Lothar Friedrich und Ulrich Laux durchgeführt. Lothar Friedrich weist darauf hin, dass die Solarpark Jungferweiher GmbH nicht Gegenstand der Prüfung war. Lothar Friedrich empfiehlt, dass Guthaben aus dem Bausparvertrag zügig für die Tilgung des Darlehens zu verwenden, sobald der Bausparvertrag zuteilungsreif ist. Beanstandungen ergaben sich im Rahmen der Prüfung nicht. Offene Fragen der Prüfer wurden seitens des Vorstandes beantwortet. Die Prüfer empfehlen dem Verwaltungsrat, dem Vorstand die Entlastung für das Jahr 2023 zu erteilen.

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 ist als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

- siehe Jahresabschluss 2023 -

Beschluss:

Das Bilanzergebnis für das Jahr 2023 wird wie folgt festgestellt:

Der Verwaltungsrat stellt das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz wie folgt fest und trägt das Jahresergebnis auf neue Rechnung vor:

- Bilanzsumme:  —  630.516,78 Euro

- Jahresüberschuss:  —  5.555,38 Euro

Dem Vorstand und seinem Stellvertreter wird für das Jahr 2023 Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Ja 19, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0

TOP 4: Bekanntgabe der Jahresabschlüsse der Solarpark Jungferweiher GmbH für die Jahre 2020 - 2022

Sachverhalt:

Die Vulkanenergie Ulmen AöR ist mit 51 % an der Solarpark Jungferweiher GmbH beteiligt. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Stadt Ulmen. Herr Bürgermeister Steimers wurde als Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt.

Aufgrund der kommunalrechtlichen Vorschriften in der Gemeindeordnung sind die geprüften Jahresabschlüsse über die Beteiligung an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen man mit mindestens 5 % unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, vorzulegen.

Jahr 2020

In der Sitzung am 19.07.2021 stellte die Gesellschafterversammlung der Solarpark Jungferweiher GmbH das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz wie folgt fest und trug das Jahresergebnis auf neue Rechnung vor:

Bilanzsumme:  — 1.275.856,21 €

Jahresfehlbetrag:  —  -14.482,94 €

Der Geschäftsführung wurde für das Jahr 2020 Entlastung erteilt.

Jahr 2021

In der Sitzung am 18.08.2022 stellte die Gesellschafterversammlung der Solarpark Jungferweiher GmbH das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz wie folgt fest und trug das Jahresergebnis auf neue Rechnung vor:

Bilanzsumme:  —  1.178.391,64 €

Jahresfehlbetrag:  —  -17.417,81 €

Der Geschäftsführung wurde für das Jahr 2021 Entlastung erteilt.

Jahr 2022

In der Sitzung am 13.10.2023 stellte die Gesellschafterversammlung der Solarpark Jungferweiher GmbH das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz wie folgt fest und trug das Jahresergebnis auf neue Rechnung vor:

Bilanzsumme:  —  1.101.379,52 €

Jahresüberschuss:  —  128.820,55 €

Der Geschäftsführung wurde für das Jahr 2022 Entlastung erteilt.

Die Jahresabschlüsse der Solarpark Jungferweiher GmbH für die Jahre 2020, 2021 und 2022 sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Der Jahresabschluss für das Jahr 2023 liegt noch nicht vor.

Herr Steimers informierte als Geschäftsführer der Solarpark Jungferweiher GmbH darüber, dass im Jahr 2023 der Marktpreis für den durch die Anlage erzeugten PV Strom wieder deutlich auf ein normales Niveau zurückgegangen ist. Daher ist im Jahr 2023 nicht mit einem so hohen Jahresüberschuss wie im Rekordjahr 2022 zu rechnen.

Herr Steimers teilte mit, dass aufgrund Abrechnungsprobleme mit Westnetz die Gesellschaft im Jahre 2023 deutlich später große Teile der Vergütung erhalten hat. Durch das gute Vorjahresergebnis kam es aber zu keinen Liquiditätsengpässen. Eine Lösung für die Abrechnungsprobleme konnte im Februar 2024 gefunden werden.

Im Jahr 2022 wurde bekannt, dass bei einem großen Teil der PV-Module eine Beschädigung vorliegt. Kurz vor Ablauf der Garantie von 10 Jahren konnte im Jahr 2023 eine Einigung mit dem Hersteller der Module gefunden werden. Die Gesellschaft erhielt kostenfrei Ersatzmodule mit der gleichen Leistung. Im Frühjahr 2024 werden diese Module ausgetauscht. Die Kosten für den Austausch und die Entsorgung der Module muss die Gesellschaft aber selbst übernehmen. Hierfür werden Kosten in Höhe von 50.000 Euro veranschlagt.

Das Verwaltungsratsmitglied Pfitzner wies über die Entsorgungsmöglichkeiten der Caritas für die defekten PV-Module hin. Das Verwaltungsratsmitglied Friedrich regte an, zu überprüfen, ob die ausgetauschten Module anstelle der Entsorgung noch wirtschaftlich verwendet werden können. In diesem Zusammenhang informierte Verwaltungsratsmitglied Frank Steimers über das Internetportal https://www.secondsol.com/.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

- keine unmittelbaren Auswirkungen -

Kenntnisnahme:

Der Verwaltungsrat der Vulkanenergie Ulmen AöR nimmt Kenntnis von den Jahresabschlüssen der Solarpark Jungferweiher GmbH für die Jahre 2020, 2021 und 2022.

TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2024

Sachverhalt:

Aufgrund § 12 der Satzung für die gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts Vulkanenergie Ulmen AöR hat der Vorstand einen Wirtschaftsplan aufzustellen.

Der Entwurf ist als Anlage beigefügt.

Der Verwaltungsrat der Vulkanenergie Ulmen AöR entscheidet gem. § 7 Abs. 2 d) der Satzung über den Wirtschaftsplan.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

Beschluss:

Der Verwaltungsrat stimmt dem Entwurf des Wirtschaftsplanes 2024

in vorgelegter Form zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja 19, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0

TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über die Zuständigkeit für die Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung für die Verbandsgemeinde Ulmen

Sachverhalt:

Durch das Gesetz für die Kommunale Wärmeplanung, welches zum 01. Januar 2024 in Kraft getreten ist, sollen die Länder bundesgesetzlich verpflichtet werden, eine Wärmeplanung auf ihrem Hoheitsgebiet durchzuführen oder durchführen zu lassen.

Die Länder werden diese Verpflichtung i. d. R. an die Kommunen weiterreichen. Die Wärmeplanung soll in einem rechtlich verbindlichen Wärmeplan münden, der aufgrund der formalen und inhaltlichen Anforderungen erlassen wird, die das Bundesgesetz vorgibt.

Inhalt von Wärmeplänen

Ausgangspunkt bildet eine Bestandsanalyse, die z. B. die Gebäudewärmebedarfe und die Wärmeversorgungsinfrastruktur umfasst. Sie beinhaltet auch eine Energie- und THG-Bilanz.

Potenzialanalyse: Identifikation von Potenzialen zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie, öffentliche Liegenschaften sowie lokale Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärme.

Basierend auf der Potenzialanalyse werden Szenarien entwickelt wie eine zukunftsfähige Wärmeversorgung, unter Betrachtung der Versorgungskosten, aussehen soll.

Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs mit Zeitplan. Zusätzlich müssen für zwei bis drei prioritäre Fokusgebiete räumlich verortete Umsetzungspläne erarbeitet werden.

Außerdem: Verstetigungsstrategie, Controlling-Konzept mit Indikatoren, Kommunikationsstrategie und Konzept für die Partizipation relevanter Verwaltungseinheiten und Akteure.

Zuständigkeit

Da die Kommunale Wärmeplanung bisher weder kraft Gesetzes als Auftragsangelegenheit noch als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung einer bestimmten Stelle übertragen wurde, liegt sie grundsätzlich im Bereich der Allzuständigkeit der Gemeinden, im Falle der Ortsgemeinden also bei diesen.

Die Verbandsgemeinde Ulmen und alle 16 Gemeinde haben aber die Aufgabe „Energieversorgung (insbesondere Gewinnung aus erneuerbaren Energien)“ auf die Vulkanenergie Ulmen, AöR übertragen. Die Wärmeversorgung bzw. Planungen zur Wärmversorgung gehören zur Energieversorgung. Somit würde die Kommunale Wärmeplanung in den Zuständigkeitsbereich der Vulkanenergie Ulmen, AöR fallen.

Im vorliegenden Fall ist es zweckmäßiger, dass die Verbandsgemeinde für die Kommunale Wärmeplanung alleiniger Aufgabenträger wird und diese Aufgabe in eigener Verantwortung wahrnimmt sowie die Finanzierung aus dem VG-Haushalt erfolgt.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Wenn der Verwaltungsrat dem Beschlussvorschlag zustimmt, erfolgt die Finanzierung der Kommunalen Wärmeplanung über den Haushalt der Verbandsgemeinde.

Beschluss:

Der Verwaltungsrat stimmt zu, dass die Verbandsgemeinde für die Kommunale Wärmeplanung alleiniger Aufgabenträger wird und diese Aufgabe in eigener Verantwortung wahrnimmt sowie die Finanzierung aus dem VG-Haushalt erfolgt.

Abstimmungsergebnis:

Ja 19, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0

TOP 7: Vorschläge für die Mitglieder/innen der Arbeitsgruppe "Konzept Realisierung Freiflächen-Photovoltaikanlagen VG Ulmen"

Sachverhalt:

Im Zuge der Realisierung der Freiflächen-Photovoltaikanlagen soll eine möglichst hohe kommunale Wertschöpfung erzielt werden, von der alle Gemeinden in der Verbandsgemeinde Ulmen als Solidargemeinschaft profitieren sollen.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die ein entsprechendes Konzept entwickeln soll.

Der Verwaltungsrat kann in der heutigen Sitzung Vorschläge machen, wer dieser Arbeitsgruppe angehören soll.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

-entfällt-

Beschluss:

Der Verwaltungsrat schlägt vor, dass

Karl-Heinz Heinz (1. Beigeordneter) Beuren, Leo Bleser (Beigeordneter Büchel), Ulrich Laux (Ortsbürgermeister Wollmerath), Frank Steimers (Ortsbürgermeister Auderath)

der Arbeitsgruppe „Konzept Realisierung Freiflächen-Photovoltaikanlage“ angehören sollen.

Abstimmungsergebnis:

Ja 19, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0

TOP 8: Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur naturschutzfachlichen Überprüfung der Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Sachverhalt:

In der Sitzung der AöR Vulkanenergie Ulmen am 31.05.2023 hat der Verwaltungsrat beschlossen, dass die AöR Vulkanenergie Ulmen die Planungen für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen weiter vorantreibt.

Sobald die entsprechenden Nutzungsverträge abgeschlossen sind, soll möglichst zeitnah die entsprechende Bauleitplanung auf Ebene der Ortsgemeinden in die Wege geleitet werden. Dafür ist die Erstellung eines Fachbeitrag Naturschutz erforderlich. Dabei muss Ende März/Anfang April mit den entsprechenden Untersuchungen begonnen werden. Derzeit ist noch keine Aussage zu treffen, welche Flächen zuerst realisiert werden sollen, da wichtige Informationen, wie z.B. eine Wirtschaftlichkeitsberechnung oder Aussagen zu möglichen Netzeinspeisepunkten, noch nicht vorliegen.

Um Verzögerungen zu vermeiden, soll bereits zum jetzigen Zeitpunkt die naturschutzfachliche Untersuchung für alle möglichen Flächen durchgeführt werden. Hier sind zunächst mit Kosten von ca. 20.000 EUR zu rechnen. Die Untersuchungen werden durch das Büro WeSt Stadtplaner, Ulmen, durchgeführt.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Im Wirtschaftsplan der AöR Vulkanenergie Ulmen sind entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen.

Beschluss:

Der Verwaltungsrat der AöR Vulkanenergie Ulmen beschließt, die erforderliche naturschutzfachliche Untersuchung durch das Büro WeSt Stadtplaner, Ulmen, durchführen zu lassen und die Kosten von ca. 20.000 EUR zu tragen.

Abstimmungsergebnis:

Ja 19, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0

TOP 9: Mitteilungen

Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.

Nicht öffentlicher Teil

TOP 10: Vertragsangelegenheiten

Der Verwaltungsrat hat über Vertragsangelegenheiten beraten und beschlossen.

TOP 11: Kreisenergiegesellschaft Cochem-Zell GbmH (KEG)

Der Verwaltungsrat hat über die Kreisenergiegesellschaft Cochem-Zell beraten und beschlossen.

TOP 12: Mitteilungen

Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.