Am 05.03.2026 fand die Sitzung des Verbandsgemeinderates Ulmen statt.
Die Niederschrift der Sitzung wurde im Vulkanecho Nr. 11/2026 vom 14.03.2026 veröffentlicht.
Bei dieser Veröffentlichung wurde der Beschluss des Tagesordnungspunktes 10 „Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ für ein PV-Projekt in der Gemarkung Auderath“ versehentlich falsch abgedruckt.
Anbei die korrigierte Fassung des Tagesordnungspunktes:
Zu TOP 10:
Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ für ein PV-Projekt in der Gemarkung Auderath
Sachverhalt:
Ein Vorhabenbetreiber plant die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf einer Fläche von ca. 14 ha in der Gemarkung Auderath. Der „Solarpark Auderath“ soll südlich der L 102 in Richtung Filz entstehen (siehe Anlage).
Im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Ulmen sind diese Flächen derzeit als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Damit das Vorhaben umgesetzt werden kann, sind vorab die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes zu schaffen. Mit Schreiben vom 22.01.2026 hat der Vorhabenbetreiber daher einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ulmen gestellt (siehe nicht-öffentliche Anlage).
In der Vergangenheit hat sich der Verbandsgemeinderat Ulmen bereits intensiv mit der Thematik zur Steuerung von Sonderbauflächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf Ebene des Flächennutzungsplanes auseinandergesetzt. Zunächst wurde eine PV-Potentialflächenstudie in Auftrag gegeben, bei der geprüft wurde, welche Flächen innerhalb der Verbandsgemeinde Ulmen grundsätzlich für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen geeignet sind. Dabei wurden ausschließlich „öffentliche Flächen“ begutachtet, d.h. Flächen die im Eigentum der Gemeinden stehen oder langfristig vertraglich durch die Gemeinden genutzt werden dürfen. Der Verzicht auf die Ausweisung von privaten Flächen ist vorwiegend dadurch begründet, dass eine geregelte Steuerung im Hinblick auf das Landschaftsbild, dem Schutz landwirtschaftlicher Böden, dem Landschafts- bzw. Naturschutz und der Akzeptanz in der Bevölkerung gewährleistet sein soll.
Nach Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden und Durchführung einer landesplanerischen Stellungnahme wurden schließlich PV-Potentialflächen mit einer Größe von insgesamt ca. 187 ha (gemeindeeigene Flächen) herausgefiltert, die sich konkret für die Umsetzung von PV-Projekten eignen. Aufgrund dessen hat der Verbandsgemeinderat Ulmen in seiner Sitzung am 13.12.2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Teilbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ fortzuschreiben (8. Fortschreibung) und diese Flächen als Sonderbauflächen für Freiflächen-Photovoltaikflächen auszuweisen.
Die Flächen die für den „Solarpark Auderath“ überplant werden sollen sind größtenteils in privatem Eigentum. Daher wurden diese Flächen bei der damaligen PV-Potentialflächenanalyse aus o.g. Gründen auch nicht berücksichtigt. Lediglich eine kleine Waldparzelle (neue Flurbezeichnung aufgrund des laufenden Flurbereinigungsverfahren: Flur 22, Nr. 25) ist im Eigentum der Ortsgemeinde Auderath.
Der Verbandsgemeinderat hat nun über den Antrag des Vorhabenbetreibers auf Änderung des Flächennutzungsplanes für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Gemarkung Auderath zu beraten und entscheiden.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen.
Laut Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes übernimmt der Vorhabenbetreiber sämtliche Kosten die im Zusammenhang mit dem Vorhaben entstehen. Die Kostenübernahme wäre in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln.
Beschluss:
Nach eingehender Beratung beschließt der Verbandsgemeinderat Ulmen dem Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ der Verbandsgemeinde Ulmen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Gemarkung Auderath durch den Vorhabenbetreiber nicht zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 24 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0