| Sitzungsdatum: | Montag, den 24.03.2025 |
| Beginn: | 17:00 Uhr |
| Ende: | 19:00 Uhr |
| Ort: | Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen |
Anwesend waren:
Bürgermeister
Herr Bürgermeister Alfred Steimers
1. Beigeordnete(r)
Herr Thomas Kerpen
Beigeordnete(r)
Herr Ulrich Laux
Herr Manfred Nehren
Mitglieder
Herr Peter Arnoldi, Stellv. Mitglied für Andreas Peifer
Herr Herbert Benz
Herr Karl-Josef Fischer
Frau Sandra Hendges-Steffens
Herr Thorsten Lescher
Herr Michael Mais
Herr Bernhard Rodenkirch
Herr Uwe Schaaf
Herr Rudolf Schneiders
Herr Frank Steimers
Protokollführerin
Frau Daniela Saxler
von der Verwaltung
Herr Michael Schneiders, zu TOP 1
Gäste
Herr Benedikt Koller, Ingenieurbüro Koller zu TOP 1
Herr Timo Künzer, Ingenieurbüro Koller zu TOP 1
Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt
Herr Andreas Peifer
Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
| Tagesordnung: | |
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Beratung und Beschlussfassung über das Nahwärmenetz in der Ortsgemeinde Lutzerath |
| 2. | Bekanntgabe eines Beschlusses im Umlaufverfahren |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO |
| 4. | Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Bad Bertrich |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Sitzungssaales des Rathauses |
| 6. | Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Nachträgen für die Neugestaltung des Schulhofes zum „Forscherhof“ der Burg-Grundschule Ulmen |
| 7. | Vorberatung der Verbandsgemeinderatssitzung |
| 8. | Mitteilungen |
| Nicht öffentlicher Teil | |
| 9. | Personalangelegenheit |
| 10. | Mitteilungen |
Öffentlicher Teil
TOP 1: Beratung und Beschlussfassung über das Nahwärmenetz in der Ortsgemeinde Lutzerath
Sachverhalt:
In der Sitzung des Ältestenrates vom 03.02.2025 informierte Bürgermeister Steimers über die Gespräche mit den Gebr. Kesseler zur geplanten Neuausrichtung des Nahwärmenetzes in Lutzerath.
Die Gebr. Kesseler beabsichtigen nun eine Holzhackschnitzelanlage auf dem Scholzehof zu betreiben und bieten an, über unser Nahwärmenetz Wärme zu einem Preis von 12,5 ct/kWh netto (14,875 ct/kWh brutto) abzugeben.
Der Ältestenrat hat darum gebeten, dass das beauftragte Ing.-Büro Koller alternativ auch die Kosten für einen Betrieb des Wärmenetzes mit Gas oder Wärmepumpe berechnet und vorstellt.
Aus diesem Grund wird das Ing.-Büro Koller in der aktuellen Sitzung auf die Fragestellung eingehen und den Sachverhalt erläutern.
Zudem wird das Ing.-Büro die Ergebnisse der im Dezember 2024 ausgearbeiteten Studie „Nahwärmeversorgung Lutzerath“ noch einmal kurz vorstellen und dem Rat erläutern.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Entsprechende Mittel sind in den Haushalt einzustellen.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Ulmen beschließt die Zusammenarbeit mit den Gebr. Kesseler weiterzuführen und nimmt das Angebot zur Lieferung von Wärme zum Preis von 12,5 ct/kWh netto (14,875 ct/kWh brutto) an.
Abstimmungsergebnis:
Ja 11 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 2: Bekanntgabe eines Beschlusses im Umlaufverfahren
Sachverhalt:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Ulmen hat gem. § 35 Abs. 3 GemO folgenden Beschluss im Umlaufverfahren gefasst:
Umlaufverfahren:
Tagesordnung:
Nicht öffentlicher Teil
1. Personalangelegenheit
Die Niederschrift des Umlaufverfahrens ist als nicht öffentliche Anlage beigefügt.
Gemäß § 35 Abs. 3 GemO besteht die Möglichkeit den gefassten Beschluss im Umlaufverfahren aufzuheben, soweit nicht bereits Rechte Dritter entstanden sind.
Der Wirtschaftsprüfer wird an der Sitzung teilnehmen und das Ergebnis vorstellen.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss bestätigt den gefassten Beschluss im Umlaufverfahren und beschließt diesen nicht aufzuheben.
Abstimmungsergebnis:
Ja 11 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO
Sachverhalt:
Im § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnug ist die Behandlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen u. ä. Zuwendungen geregelt. Hiernach müssen u. a. grundsätzlich alle Spenden und ähnliche Zuwendungen der Kommunalaufsicht angezeigt und ihre Annahme durch den Haupt- und Finanzausschuss genehmigt werden.
Die Sparkasse Mittelmosel spendete 750,00 Euro für das Kulturprogramm Bad Bertrich 2025.
Reinhard Wallebohr Tiefbau GmbH spendete 600,00 Euro für die Freiwillige Feuerwehr Ulmen.
Die Raiffeisenbank Eifeltor eG spendete 4.000 € für die Förderung sozialer Projekte der Jugend- und Altenpflege.
Edeka Biermann spendete der Feuerwehr Ulmen Einkaufsgutscheine sowie einen Jubiläumswhiskey im Gesamtwert von 109,00 €.
Für den Umbau der Toilettenanlage im Feuerwehrhaus Alflen gingen folgende Spenden ein:
- Daniela Hillesheim: — 600,00 €
- Berthold Schäfer: — 268,90 €
- Förderverein der FFW Alflen: — 653,20 €
- Thorsten Scheid: — 303,00 €
- Berenz GmbH + Co. KG: — 600,00 €
Für das Fahrsicherheitstraining 2024 spendete die Raiffeisenbank im Januar 500 Euro und für das Fahrsicherheitstraining 2025 300,00 €.
Für das Fahrsicherheitstraining 2025 spendete die Sparkasse Mittelmosel 250,00 € und für die Bambini Feuerwehr Lutzerath anlässlich der Fahrt in den Landauer Zoo 250,00 €.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
entfällt
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Spenden dankend an.
Abstimmungsergebnis:
Ja 11 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 4: Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Bad Bertrich
Sachverhalt:
Die Kreisverwaltung Cochem-Zell hatte bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) ein Gespräch zur Abstimmung des angedachten Fahrzeugbeschaffungskonzeptes für den Landkreis, dem wir in der Konzeption bereits zugestimmt hatten. Hiernach wäre bei der FFW Bad Bertrich ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10 (HLF/LF 20 KatSch) stationiert worden. Diesem Konzept wurde in der angedachten Fassung und dem Standort Bad Bertrich für das HLF durch die ADD nicht zugestimmt. Die Kreisverwaltung Cochem-Zell wurde im Zuge dieses Gespräches gebeten uns mitzuteilen, dass wir ein Gesprächstermin u.a. wegen der Risikoklasseneinstufung/-bewertung von Bad Bertrich vereinbaren sollten. Dieser Gesprächstermin soll am 20.03.2025 stattfinden. Aus den hierzu bereits geführten Telefonaten lässt sich erkennen, dass Bad Bertrich in die Risikoklasse B 3 eingestuft werden müsste.
Dies hätte zur Folge, dass ein HLF vorzuhalten wäre. Eine Beschaffung im Rahmen des Kreisbeschaffungskonzeptes ist, wie oben bereits erklärt, in naher Zukunft nicht zu erwarten.
Die Neupreise für ein HLF liegen derzeit bei mindestens 500.000 € aufwärts. Ein HLF muss u.a. 1000 l Wasser und einen Hilfeleistungssatz beinhalten (Schere, Spreizer, Rettungszylinder, Stromerzeuger…). Seinerzeit wurde auf dem in Bad Bertrich stationierten Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) die Tragkraftspritze entnommen und dafür ein „Kombigerät“ (Schere und Spreizer als Kombigerät in vereinfachter Ausführung) verlastet, was aber bei B 3-Einstufung nicht ausreichend wäre. Das jetzige TSF aus dem Baujahr 1987 hat vermehrt technische Probleme mit dem Motor. Reparaturversuche in der Werkstatt konnten das Problem wegen altersbedingter, fehlender Ersatzteilversorgung nicht vollkommen beseitigen. Vor diesem Hintergrund, dass voraussichtlich ein solcher HLF beschafft werden muss, wurde am Feuerwehrfahrzeugmarkt nach einem gebrauchten HLF recherchiert.
Im Hinblick auf die Preise für neue Feuerwehrfahrzeuge, die sich in den vergangenen 10 Jahren mind. verdoppelt haben, ist die Nachfrage nach Gebrauchtfahrzeugen hoch. Unsere Suche am Fahrzeugmarkt ergab derzeit nur ein solches Fahrzeug. Dieses wird von der Fa. Roman Reinert Nutzfahrzeuge, Saarlouiser Str. 7, 66679 Losheim angeboten. Das Fahrzeug ist Baujahr 2003 und weißt eine Laufleistung von 28.173 km auf. Das Fahrzeugangebot ist als nicht-öffentliche Anlage beigefügt.
Aufgrund dessen, dass dies derzeit das einzige gebrauchte HLF ist und sich in örtlicher Nähe befand, wurde das Fahrzeug besichtigt und eine Probefahrt durchgeführt. Es befindet sich in einem augenscheinlich guten technischen Zustand, Mängel konnten nicht festgestellt werden.
Das Fahrzeug wird mit neuer Hauptuntersuchung zu einem Bruttopreis von 85.000 € angeboten. Ergänzend hierzu müssten noch zahlreiche Ausrüstungsgegenstände im Wert von ca. 50.000 € beschafft werden, um die Einsatzfähigkeit herzustellen.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Durch in diesem Jahr voraussichtlich nicht zu realisierende Maßnahmen in Bezug auf „digitale Sirenen“ und „Bau einer Atemschutzübungsstrecke“ und sich hieraus ergebenden Einsparungen sollen die Kosten für das Fahrzeug und Ausstattung im Falle eines Kaufes finanziert werden.
Beschluss:
Nach Beratung entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss der Beschaffung des angebotenen Fahrzeuges und der erforderlichen Ausrüstung zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 11 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Sitzungssaales des Rathauses
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 07.10.2024 hat der Haupt- und Finanzausschuss die Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen beauftragt, die Installation der PV-Anlage auf dem Dach des Sitzungssaales des Rathauses beschränkt auszuschreiben. Die Submission fand am 11.02.2025 statt.
Nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung schlägt die Vergabestelle der Verbandsgemeinde Ulmen vor, den Auftrag an die wirtschaftlich mindestbietende Firma Johann Energie aus Darscheid mit einer Gesamtangebotssumme in Höhe von netto 13.380,64 € zu vergeben.
Der Vergabevermerk wird als nichtöffentliche Anlage beigefügt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Im Haushalt 2025 stehen bei der Buchungsstelle 57102-0906000-256-2 Mittel zur Verfügung.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Auftrag für die Installation der PV-Anlage an die mindestbietende Firma Johann Energie aus Darscheid mit einer Auftragssumme in Höhe von netto 13.380,64 € zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja 11 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Nachträgen für die Neugestaltung des Schulhofes zum „Forscherhof“ der Burg-Grundschule Ulmen
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 16.05.2025 hat der Verbandsgemeinderat beschlossen den Auftrag für die Bauarbeiten für die Neugestaltung des Schulhofes der Burggrundschule an die Firma Ga-La-Bau Friedrich GmbH & Co.KG zu vergeben.
Im Zuge der Baumaßnahme wurden folgende Nachtragsarbeiten erforderlich, die umgesetzt werden mussten, um Bauverzögerungen zu vermeiden:
Nachtrag 1:
Die Position 01.01 des Nachtrages beinhaltet das Aufnehmen und die Abfuhr der liegengebliebenen verunreinigten Holzschnitzel nach Demontage der Spielgeräte. Diese sollten ursprünglich vor Baubeginn in Eigenleistung durch die VG - Ulmen entfernt werden. Da das vorgefundene Material stark verunreinigt war und Anhaftungen durch Erdmaterial aufwies, konnte es nicht wiederverwendet werden und musste abgefahren werden.
Die Pos. 01.02 beinhaltet die Mehrmenge des Fundamentbetons/Mehrarbeit in der Position Sonnensegel. Die Fundamente wurden zur Ausschreibung in der Dimensionierung von 80x80x80cm bemessen. Nach statischem Nachweis des Herstellers müssen diese in einer Größe von 160x160x110 cm ausgeführt werden.
Die Positionen 2.01-2.10 beinhalten die gemeinsam im Ortstermin besprochenen Veränderungen/Dimensionierung der Entwässerungsleitung (Vgl. Protokolle 4+5)
Die Positionen 3.01-3.04 sind die Modifizierungen der Mauerscheiben nach Abbruch der Bestandsmauer zu Errichtung der neuen Treppenanlage. Die Lohnstunden wurden für die Pumpe/ Entleerung der Baugrube eingereicht.
Die Kosten belaufen sich auf brutto 19.473,16 €.
Nachtrag 2:
Die Position 01.01 des Nachtrages beinhaltet das Fitting (Formstück) für den fachgerechten Anschluss der ausgeschriebenen Wasserleitung an die Zisterne.
Die Position 01.02 des Nachtrages beinhaltet den Ausbau und die Entsorgung des Vlieses, welches unter der Splittschicht vor den Fenstern der Mensa nach Ausbau zum Vorschein kam.
Die Position 01.03 beinhaltet die Reduzierungsstücke von DN 150 auf DN 100 für den Anschluss der Hofentwässerung. Ein Direktanschluss ohne Ausgleich ist an die Bestandsleitung DN 200 nicht möglich.
Die Kosten belaufen sich auf brutto 495,40 €.
Nachtrag 3:
Die Position 01.01 des Nachtrages beinhaltet die Deklarationsanalyse des Betonaufbruchs nach EBV 2023 (vgl. Protokoll 3).
Die Kosten belaufen sich auf brutto 1.130,50 €.
Die Nachtragsangebote der ausführenden Firma Ga-La-Bau Friedrich wurden vom Planungsbüro FFS geprüft und sind in der Anlage beigefügt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Im Haushalt 2025 sind bei der Buchungsstelle 950-21102-096000-206-2 Mittel in Höhe von 278.000,00 € eingestellt.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Nachtragsaufträge Nr. 1-3 in Höhe von insgesamt brutto 21.099,06 € an die Firma Ga-La-Bau-Friedrich GmbH & Co.KG zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja 11 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 7: Vorberatung der Verbandsgemeinderatssitzung
In der Sitzung wurden die Tagesordnungspunkte der Verbandsgemeinderatssitzung am 01.04.2025 beraten.
TOP 8: Mitteilungen
Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:
Bürgermeister Steimers informierte den Ausschuss darüber, dass die Maßnahme „Sanierung der Sporthalle Lutzerath“ in den Jahresförderplan 2025 für die Sportstättenförderung aufgenommen wurde. Unter Berücksichtigung der neuen Kostenrichtwerte und Anhebung des Fördersatzes kann mit einer Förderung von rd. 1,7 Mio EUR gerechnet werden.
Nicht öffentlicher Teil
TOP 9: Personalangelegenheit
Der Haupt- und Finanzausschuss hat über eine Personalangelegenheit beraten und beschlossen.
TOP 10: Mitteilungen
Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.