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Vulkan Echo VG Ulmen
Ausgabe 14/2023
Verbandsgemeinde Ulmen
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Verstoß gegen die Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Ulmen

Sachbeschädigung auf der „Aussichtsplattform Pumpenhaus“ am Ulmener Maar

Im Zeitraum vom 24. - 27.03.2023 wurde widerrechtlich ein offenes Feuer auf der „Aussichtsplattform“ am Ulmener Maar entzündet. Der/die Verursacher sind bisher nicht bekannt.

Sachdienliche Hinweise, die dazu beitragen können, den/die Verursacher festzustellen, bitten wir an das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Ulmen zu richten unter ordnungsamt@ulmen.de

Gegen den/die Verursacher wird eine Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattet und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandgemeinde Ulmen eingeleitet.

In diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal darauf hinweisen, welche Regeln für die Besucher im Bereich des Ulmener Maares gelten. Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Verbandsgemeinde Ulmen
Ordnungsamt