| Sitzungsdatum: | Dienstag, den 01.04.2025 |
| Beginn: | 17:00 Uhr |
| Ende: | 17:30 Uhr |
| Ort: | Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen |
Anwesend waren:
Bürgermeister
Herr Bürgermeister Alfred Steimers
1. Beigeordnete(r)
Herr Thomas Kerpen
Beigeordnete(r)
Herr Ulrich Laux
Herr Manfred Nehren
Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates:
SPD
Frau Marita Benz
Herr Bernhard Rodenkirch
Herr Edwin Scheid
Herr Frank Steimers
CDU
Herr Peter Arnoldi
Frau Jennifer Bober
Herr Karl-Josef Fischer
Frau Sandra Hendges-Steffens
Herr Stephan Keßeler
Herr Klaus Kutscheid
| Herr Volker Laux | ab TOP 7 |
Herr Thorsten Lescher
Herr Jörg Mühlenfeld
Frau Bettina Pellio
Herr Johannes Pötz
Herr Uwe Schaaf
FWG der Verbandsgemeinde Ulmen e. V.
Herr Sebastian Hammes
Herr Michael Mais
Herr Berthold Schäfer
Frau Mirjam Traßer
FWG Büchel e.V.
Herr Herbert Benz
Herr Tino Pfitzner
Herr Markus Radermacher
Herr Arno Zillgen
Ortsbürgermeister/in bzw. deren Vertreter/innen:
Herr Wilfried Linden
Frau Ute Mindermann
Herr Michael Mönch
Herr Bernhard Peter
Frau Elfriede Schäfer
Herr Otto Schneiders
| Herr Günter Welter | ab TOP 3 |
Ortsvorsteher
Herr Holger Burgard
Protokollführerin
Frau Daniela Saxler
von der Verwaltung
Herr Markus Schreiber
Frau Tanja Schug
Herr Torsten Steffgen
Herr Stefan Thomas
Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt
Herr Christian Arnold
Herr Holger Esper
Herr Bernd Mertes
Herr Gerhard Müller
Herr Andreas Peifer
Herr Andreas Rustige
Herr Rudolf Schneiders
Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
| Tagesordnung: | |
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung |
| 2. | Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der 4. Bündelausschreibung Gas ab 01.01.2026 |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom ab 01.01.2027 |
| 4. | Bekanntgabe einer Eilentscheidung über den Erwerb einer Drehleiter 18/12 für die Freiwillige Feuerwehr Bad Bertrich |
| 5. | Unterrichtung des Verbandsgemeinderates gem. § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz über Nebentätigkeiten und Ehrenämter des Bürgermeisters und hierbei erzielte Einkünfte |
| 6. | Information über die von den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Ulmen wahrgenommenen öffentlichen Ehrenämter im Kalenderjahr 2024 |
| 7. | Terminierung der Wahl der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Ulmen |
| 8. | Mitteilungen |
| Nichtöffentlicher Teil | |
| 9. | Mitteilungen |
Öffentlicher Teil
TOP 1: Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung
Es wurden keine Fragen gestellt.
TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der 4. Bündelausschreibung Gas ab 01.01.2026
Sachverhalt:
Der Erdgasliefervertrag läuft zum 31.12.2025 aus. Dieser war, auf Grundlage der 3. Bündelausschreibung Erdgas, mit der Bad Honnef AG geschlossen worden.
Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz bietet über seine Tochtergesellschaft Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH den rheinland-pfälzischen Gemeinden, Städten, Zweckverbänden, Anstalten, Eigenbetrieben und kommunalen Unternehmen die Teilnahme an einer gebündelten Ausschreibung zur Beschaffung der Lieferung von Erdgas für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028. an. Hierzu sind ein entsprechender Auftrag bzw. entsprechende Vollmachten an die Kommunalberatung erforderlich.
Das Entgelt beträgt 230 Euro je Teilnehmer (Kommune, Eigenbetrieb, AÖR, ZwV) plus einen Zuschlag für jede Abnahmestelle ab der 5. Abnahmestelle in Höhe von je 14 Euro. Auf die Verbandsgemeinde kommen also Kosten in Höhe von 273,70 € zu
Sollte die Durchführung der Ausschreibung noch vor der Vergabebekanntmachung gestoppt werden, werden für bis dahin erbrachte Leistungen (insbesondere die Zusammenstellung und Prüfung der Abnahmestellen) pauschal 10 Euro je Abnahmestelle in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt bei vorzeitiger Stornierung des Auftrags. (Alle Beträge netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer).
Wie bisher wird die Ausschreibung von Bioerdgas (Erdgas mit einer Beimischung von mind.10% Biogas) angeboten (siehe dazu ausführlich Anlage 5)
Die Beschaffung für alle Modelle erfolgt als europaweite Ausschreibung über ein Dynamisches Beschaffungssystem nach §§ 22 ff VgV angeboten (siehe Anlage 4). Dieses hat den großen Vorteil, dass darüber zeitlich gestaffelt mehrere Einzel-wettbewerbe gestartet werden können, um im Idealfall ein jeweils günstiges Marktumfeld zu "treffen". Wie bisher werden mehrere Lose nach technischen und/oder regionalen Aspekten gebildet, die - anders als bisher - nicht zu einem Zeitpunkt am Markt platziert werden, sondern in mehreren Einzelwettbewerben.
Über dies alles entscheidet die Kommunalberatung gemeinsam mit switch.on nach Eingang aller Aufträge, soweit erforderlich und geboten in Abstimmung mit denbetreffenden Auftraggebern unter Berücksichtigung ihrer Anregungen (z.B. die Bildung von Regionallosen).
Die Ausschreibung erfolgt — wie bisher – in Form einer sogenannten strukturierten Beschaffung, allerdings mit einigen Modifikationen aufgrund der Erfahrungen aus den Krisenjahren 2022/23. Die Grundstruktur bleibt unverändert. Die Wertung der Angebote basiert auf dem Angebotspreis für die einzelnen Lieferjahre in Form eines Aufschlags auf den Börsenpreis zu einem vorgegebenen Referenztag sowie dem Grundpreis. Auf Basis dieser Angebotspreise wird der tatsächliche Arbeitspreis für jedes Lieferjahr jeweils im Dezember des Vorjahres auf der Grundlage der tatsächlichen Preisentwicklung im Vorjahreszeitraum (als Durchschnittswert einer vordefinierten Anzahl an Handelstagen) hergeleitet (= fiktiver Beschaffungspreis). Ist also das Erdgas seit der Ausschreibung günstiger geworden, sinkt auch der Arbeitspreis, und umgekehrt. Dies dient dem fairen Interessenausgleich zwischen Lieferanten und Abnehmern. Der fiktive Beschaffungspreis wird für jedes Lieferjahr auf der Basis von Börsenpreisen an einer vordefinierten Anzahl an Handelstagen ermittelt. Für das Lieferjahr 2026 sind dies 6 Handelstage im 2. Halbjahr 2025, für die Lieferjahre 2027 und 2028 jeweils12 Handelstage im jeweiligen Vorjahreszeitraum. Der Korridor für die Minder-/Mehrmengenregelung liegt zwischen 95 %bis 105 %der Verbrauchsprognose.
Bei den danach ermittelten Arbeitspreisen handelt es sich um den reinen Energielieferpreis. Hinzu kommen insbesondere die Netznutzungsentgelte sowie die Steuern, Umlagen und sonstigen Abgaben, die dann den Lieferpreis ergeben. Durch Abtrennung der Netznutzungsentgelte wird den regional unterschiedlichen Gegebenheiten Rechnung getragen. Somit wird sich der Lieferpreis bei gleichem Angebot und Lieferanten regional je nach Verteilnetzbetreiber unterscheiden.
Es wird auch Erdgas mit einem Anteil von 10 % Biogas (Bioerdgas) ausgeschrieben. Die konkrete Festlegung, ob Bioerdgas ausgeschrieben werden sollen, erfolgt auf Basis dieses Beschlusses im Zuge der weiteren Datenerfassung.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Entsprechende Mittel sind in den Haushalt einzustellen.
| Beschluss: | |
| 1. | Der Verbandgemeinderat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis. |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Erdgaslieferung der Verbandsgemeinde ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Der Verbandsgemeinderat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlags-entscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der Verbandsgemeinde vorzunehmen. |
| Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Angebotspreis | |
| 4. | Die Verbandsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelaus-schreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Abnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Verbandsgemeinde nachfolgenden Maßgaben erfolgen: |
| (x) Erdgas ohne Biogasanteil für alle Abnahmestellen | |
| O Bioerdgas mit mind. 10 % Biogasanteil für alle Abnahmestellen | |
Abstimmungsergebnis:
Ja 24 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom ab 01.01.2027
Sachverhalt:
Der Stromliefervertrag wurde von Seiten der EVM zum 31.12.2026 gekündigt.
Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz bietet über seine Tochtergesellschaft Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH den rheinland-pfälzischen Gemeinden, Städten, Zweckverbänden, Anstalten, Eigenbetrieben und kommunalen Unternehmen die Teilnahme an einer gebündelten Ausschreibung zur Beschaffung der Stromlieferung für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 an (feste Vertragslaufzeit 3 Jahre). Hierzu sind ein entsprechender Auftrag bzw. entsprechende Vollmachten an die Kommunalberatung erforderlich. Da der Stromliefervertrag mit der EVM noch bis Ende 2026 läuft besteht auch die Möglichkeit an der Bündelausschreibung zum 01.01.2027 teilzunehmen (Vertragslaufzeit 2 Jahre)
Das Entgelt beträgt 150 Euro je Teilnehmer plus einen Zuschlag für jede Abnahmestelle ab der 7. Abnahmestelle in Höhe von 12 Euro.
Sollte die Bündelausschreibung noch vor dem ersten Einzelwettbewerb durch die KB gestoppt werden, werden für bis dahin erbrachte Leistungen (insbesondere die Zusammenstellung und Prüfung der Abnahmestellen) pauschal 10 Euro je Abnahmestelle in Rechnung gestellt (netto zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer). Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber seinen Auftrag bis einen Tag vor der Durchführung des ersten Einzelwettbewerbs storniert.
Wie bisher können Normalstrom und Ökostrom mit unterschiedlichen Varianten bzgl. der Neuanlagenquote (siehe ausführlich in Anlage 6) gewählt werden.
Anders als bisher werden nun drei Beschaffungsoptionen angeboten (siehe Anlage 5):
a) Strukturierte Beschaffung.
Das ist das bisherige Beschaffungsmodell. Der Lieferpreis wird aus dem Angebotspreis und der tatsächlichen Marktentwicklung über längere Zeiträume im Vorjahr ermittelt. Dazu werden die Börsenpreise an 12 (für 2027 und 2028) vorher festgelegten Stichtagen ermittelt. Dies dient einer weiteren Risikominimierung, um die Preisbildung nicht von nur wenigen Stichtagen in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld preisbestimmend für ein ganzes Lieferjahr werden zu lassen.
Der Korridor für die Mehr- und Mindermengenregelung liegt unverändert bei ± 5% (95/105).
Der Lieferpreis für das ganze Kalenderjahr steht im Dezember des Vorjahres fest.
b) Spotmarktmodell: (Trifft nicht auf die Verbandsgemeinde zu)
Dieses wurde auf Wunsch aus den Kommunen ergänzt und gilt ausschließlich für Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Abnahmestellen). Es handelt sich um ein Mischmodell, in dem 70 % der von der Kommune prognostizierten Verbrauchsmengen am Terminmarkt nach dem Modell a) (strukturierte Beschaffung) und die Restmenge am handelstäglich am Spotmarkt zu dem für diesen Tag ermittelten Börsenpreis (plus Aufschlag für das "handling", sog. "fee") berechnet wird. Dort steht der (durchschnittliche) Lieferpreis für das Kalenderjahr also erst im Nachhinein fest.
c) Bilanzkreismodell: (Trifft nicht auf die Verbandsgemeinde zu)
Dieses Modell richtet sich ausschließlich an die Kommunen / Teilnehmer, die (planmäßig) zum 1.1.2026 die in der Anlage 5 angeführten Voraussetzungen für einen Kunden-Strombilanzkreis erfüllen. In diesem Modell werden die Dienstleistung "Bilanzkreismanagement" (Bilanzierung und Abrechnung) sowie die Beschaffung der sog. Residuallasten bzw. die Vermarktung bilanzieller Überschüsse zusammen "im Paket" ausgeschrieben.
Die Beschaffung für alle Modelle erfolgt als europaweite Ausschreibung über ein Dynamisches Beschaffungssystem (§§ 22 ff VgV) (s. Anlage 4). Dieses hat den großen Vorteil, dass darüber zeitlich gestaffelt mehrere Einzelwettbewerbe gestartet werden können, um im Idealfall ein jeweils günstiges Marktumfeld zu "treffen". Wie bisher werden mehrere Lose nach technischen und/oder regionalen Aspekten gebildet. Zudem werden die Lose nicht wie bisher zu einem Zeitpunkt am Markt platziert, sondern in mehreren Einzelwettbewerben. Über dies alles entscheidet die Kommunalberatung gemeinsam mit switch.on nach Eingang aller Aufträge, soweit erforderlich und geboten, in Abstimmung mit den betreffenden Auftraggebern unter Berücksichtigung ihrer Anregungen.
Die Kommunalberatung führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag der teilnehmenden Kommunen durch. Sie erteilt für die Teilnehmer den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Für jeden einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Stromliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter des jeweiligen Loses zustande.
Die Stromlieferung wird zuzüglich Netznutzung (all-inclusive) ausgeschrieben. Die Energielieferpreise sind dagegen für jedes der beiden Lieferjahre durch die Bieter fest anzubieten. Durch die Trennung von Netznutzungsentgelten und Energielieferpreisen wird insbesondere gewährleistet, dass sich der Strompreis individuell für jede Kommune entsprechend der Benutzungsstruktur bildet.
Beim Bilanzkreismodell wird das Gesamtpaket aus der Dienstleistung "Bilanzkreismanagement" und Stromlieferung ausgeschrieben und zugeschlagen.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Entsprechende Mittel sind in den Haushalt einzustellen.
Beschluss:
| 1. | Der Verbandsgemeinderat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis. | |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Verbandsgemeinde ab 01.01.2027 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. | |
| 3. | Der Verbandsgemeinderat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Verbandsgemeinde teilnimmt, namens und im Auftrag der Verbandsgemeinde vorzunehmen. | |
| 4. | Die Verbandsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. | |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Verbandsgemeinde nach folgenden Maßgaben erfolgen: | |
| A. | Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms (s. Anlage 6) | |
| (x) Normalstrom | ||
| (Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) | ||
| O Ökostrom ohne Neuanlagenquote | ||
| (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) | ||
| O Ökostrom mit 33 % Neuanlagenquote | ||
| (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) | ||
| O Ökostrom mit 100 % Neuanlagenquote | ||
| (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) | ||
| B. | Beschaffungsmodell | |
| (x) | Strukturierte Beschaffung - Fixer Lieferpreis für jedes Kalenderjahr | |
Abstimmungsergebnis:
Ja 24 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 4: Bekanntgabe einer Eilentscheidung über den Erwerb einer Drehleiter 18/12 für die Freiwillige Feuerwehr Bad Bertrich
Sachverhalt:
Da eine kurzfristige Einberufung des Verbandsgemeinderates nicht mehr möglich war, hat der Bürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten folgende Eilentscheidung getroffen:
Für die Drehleiter-Korb 16/4 (DLK) in Bad Bertrich (Erstzulassung 1987) steht in 2025 die vorgeschriebene 10-Jahresprüfung an. Hierbei wird der Leiterpark geprüft, u.a. muss ein Austausch aller Seile mit Rollen und Hydraulikschläuchen erfolgen, die Seilwinde des Leiterparks ist zu überholen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf geschätzte 25.000,00 € (es liegt ein Angebot über 16.000,00 € vor, erfahrungsgemäß könnten sich während der Wartung noch Mängel ergeben, die dann mit behoben werden müssen).
Die jetzige DLK hat zunehmend technische Probleme, damit verbunden erhöhte Reparaturkosten. Während der Reparaturen steht die Drehleiter im Einsatzfall nicht zur Verfügung.
Eine neue Drehleiter, sei es eine 18-12 als auch eine 23-12 sind am Markt ab 800.000,00 € erhältlich (maximale Landesförderung 167.000,00 € für eine DLK 18/12 für die jetzige Klasse B2).
Aufgrund der zunehmenden Probleme mit der jetzigen Drehleiter wurde der Kauf einer neueren gebrauchten Drehleiter 18/12 oder 23/12 in Betracht gezogen.
Am Markt sind viele ältere 23-12 DLK’s im Angebot, jedoch mit hohen Betriebsstunden des Leiterparks und hoher Laufleistung.
Die Suche nach einer gebrauchten Drehleiter gestaltete sich schwierig. Daher wurde für die weitere Suche die Fachfirma „Drehleiterwerkstatt Beitel & Stier GmbH“ mit einbezogen, die derzeit die jährliche Prüfung der DLK Bad Bertrich durchführt. Diese haben gebrauchte DLK 23-12 ab 200.000,00 € (Baujahr 1996) im Angebot. Von uns in Erwägung gezogene Angebote aus dem Internet wurden mit Herrn Stier besprochen. Diese wurden aber aufgrund der vorherigen Verwendung – z.B. bei einer Berufsfeuerwehr und deren Betriebsstunden des Leiterparks verworfen.
Hr. Stier erklärte, dass wenige „brauchbare“ Fahrzeuge am Markt zur Verfügung stehen, wo sich eine 10-Jahresprüfung „lohne“ und bei der weiteren Verwendung mit wenig technischen Problemen und Folgekosten zu rechnen sei. Die Nachfrage nach gebrauchten DLK‘s sei höher als das Angebot, u.a. wären viele DLK’s in die Ukraine geliefert worden.
Zu dem angedachten Kauf im Dezember 2024 kam es letztendlich nicht, da Herr Stier vor Ende der Frist bei Zoll-Auktionen weitere Informationen zu dieser Drehleiter erhalten hatte, hier wäre es zu hohen Folgekosten für eine Reparatur am Rahmen gekommen.
Danach waren wir so verblieben, dass Herr Stier und wir den Markt beobachten und nach einer geeigneten Drehleiter im gleichen Preisgefüge suchen.
Am 24.01.2025 teilte Herr Stier mit, dass eine vergleichbare Drehleiter 18/12 bei Zollauktionen unter der Angebots-Nr. 884191 mit einem Startgebot von 7.500,00 € angeboten werde. Das Fahrgestell des Fahrzeuges, MAN 12.224 Silent, Erstzulassung 01/1997, 19.290,10 KM, sei in einem guten Zustand. Der Leiterpark war im Jahr 2018 nach 897,80 Betriebsstunden nach einem größeren Defekt komplett überholt worden. Im November 2022 wurde bei rund 1.091,30 Betriebsstunden der Hauptbedienstand sowie der Korb komplett ausgetauscht und erneuert. Der Leiterpark hat aktuell 1.146 Betriebsstunden, davon rund 248,20 Betriebsstunden des „neuen“ Leiterparks.
Zudem steht die 10-Jahres-Prüfung des Leiterparks im Jahr 2026 an. Bei einem Erwerb sollte diese 10-Jahres-Prüfung vor Auslieferung erfolgen, was empfohlen wurde.
Herr Stier konnte das Fahrzeug aufgrund seiner Erfahrungen empfehlen, das Fahrzeug sei von vorangegangen Wartungen bekannt.
Die Drehleiter wurde durch die o.g. Fa. Beitel und Stier am 05.02.2025 in unserem Auftrag ersteigert. Diese soll nach erfolgter 10-Jahres-Prüfung und Inspektion voraussichtlich im März 2025 an die Feuerwehr Bad Bertrich übergeben werden.
Der Gesamtpreis wird sich auf maximal 60.000,00 € belaufen.
Durch Einsparungen/nicht in Anspruch genommene Haushaltansätze im investiven Bereich des Haushaltes 2024 beim Produkt 12600-Feuerwehr stehen die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung.
TOP 5: Unterrichtung des Verbandsgemeinderates gem. § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz über Nebentätigkeiten und Ehrenämter des Bürgermeisters und hierzu erzielte Einkünfte
Sachverhalt:
Seit der Novellierung des beamtenrechtlichen Nebentätigkeitsrechts sind Kommunalbeamte auf Zeit gemäß § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetztes Rheinland-Pfalz verpflichtet, bis zum 01.04. eines jeden Kalenderjahres die Vertretungskörperschaft in einer öffentlichen Sitzung über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter, sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Jahr zu unterrichten.
Die Verpflichtung gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.
Folgende Auflistung von Nebentätigkeiten bzw. Ehrenämtern von Bürgermeister Alfred Steimers wird dem Verbandsgemeinderat für das Kalenderjahr 2023 bekannt gegeben:
Die Nebentätigkeiten im privaten Bereich erzielten Vergütungen und Sitzungsgelder unterliegen nicht der Ablieferungspflicht.
Die dargestellten Tätigkeiten sind bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell als Nebentätigkeiten/ Ehrenämter angezeigt und, soweit erforderlich, durch diese genehmigt, ebenfalls für das Kalenderjahr 2025.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
keine Auswirkungen
Kenntnisnahme:
Der Verbandsgemeinderat nimmt die Unterrichtung über die Nebentätigkeiten bzw. Ehrenämter von Bürgermeister Alfred Steimers zur Kenntnis.
TOP 6: Information über die von den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Ulmen wahrgenommenen öffentlichen Ehrenämter im Kalenderjahr 2024
Sachverhalt:
Nach § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz (LBG) sind Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit verpflichtet, bis zum 01. April eines Kalenderjahres in einer öffentlichen Ratssitzung über Art und Umfang der innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie der daraus erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr zu berichten.
Diese Berichtspflicht gilt auch für kommunale Ehrenbeamte, demnach auch für die Beigeordneten der Verbandsgemeinde Ulmen. Da die beamtenrechtlichen Bestimmungen über Nebentätigkeiten für Ehrenbeamte jedoch keine Anwendung finden, sind von dieser Berichtspflicht nur die wahrgenommenen Ehrenämter erfasst.
Über Ehrenämter außerhalb des öffentlichen Dienstes muss nur berichtet werden, sofern ein Bezug zum Hauptamt – hier zur Tätigkeit als Beigeordneter der Verbandsgemeinde – besteht. Ehrenämter unterliegen zudem nur der Berichtspflicht, soweit die Summe aller erzielten Vergütungen in einem Kalenderjahr den Betrag von 4.000 € übersteigen.
Nachfolgend wird über die wahrgenommenen Ehrenämter der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Ulmen informiert:
1. Beigeordneter Thomas Kerpen:
Tätigkeit – Stadtbürgermeister, Stadt Ulmen u. Wehrleiter VG Ulmen
erzielte Vergütung (Aufwandsentschädigung/ Sitzungsgeld) – 33.427,08 €
Beigeordneter Ulrich Laux:
Tätigkeit – Ortsbürgermeister, Ortsgemeinde Wollmerath
erzielte Vergütung (Aufwandsentschädigung/ Sitzungsgeld) – 6.180,00 €
Beigeordneter Manfred Nehren:
Die erzielten Vergütungen durch die Wahrnehmung von Ehrenämtern überschreiten den Schwellenwert i.H.v. 4.000,00 € nicht, sodass keine Berichtspflicht besteht.
Kenntnisnahme:
Der Verbandsgemeinderat nimmt die, der Berichtspflicht unterliegenden, wahrgenommenen Ehrenämter der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Ulmen, im Kalenderjahr 2024 zur Kenntnis.
TOP 7: Terminierung der Wahl der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Ulmen
Sachverhalt:
Die Amtszeit des derzeitigen Bürgermeisters endet zum 31.12.2025.
Gem. § 53 Abs. 5 Satz 1 GemO hat eine Neuwahl wegen Ablauf der Amtszeit frühestens neun und spätestens 3 Monate vor freiwerden der Stelle stattzufinden. Eine evtl. Stichwahl muss ebenfalls in diesem Zeitraum stattfinden. Gem. § 60 Abs. 2 KWG wird der Wahltermin durch die Aufsichtsbehörde festgesetzt.
Als möglicher Termin für die Hauptwahl kommt somit der 07. September 2025 in Betracht.
Stichwahlen haben gem. § 60 Abs. 3 KWG binnen 21 Tagen nach der Hauptwahl stattzufinden. Eine eventuelle Stichwahl würde somit am 28. September 2025 stattfinden.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
-entfällt-
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat schlägt vor, die Hauptwahl der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters am 07. September 2025 und eine evtl. Stichwahl am 28. September 2025 durchzuführen, und bittet die Kreisverwaltung Cochem-Zell als Aufsichtsbehörde, die zuvor genannten Tage als Wahltermin und Termin für eine eventuelle Stichwahl festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 25 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 8: Mitteilungen
Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:
1. Es wurde über die Infofahrt des Verbandsgemeinderates im Jahr 2025 informiert.
Terminvorschläge: 10.-12.10.2025 oder 17.-19.10.2025
Es soll eine Doodle-Abfrage durchgeführt werden.
Nicht öffentlicher Teil
TOP 9: Mitteilungen
- Informationen über eine Anfrage