| Sitzungsdatum: | Montag, den 07.04.2025 |
| Beginn: | 17:00 Uhr |
| Ende: | 18:30 Uhr |
| Ort: | Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen |
Anwesend waren:
Vorsitzender
Herr Bürgermeister Alfred Steimers
1. Beigeordnete(r)
Herr Thomas Kerpen
Beigeordnete(r)
Herr Ulrich Laux
Herr Manfred Nehren
Mitglieder:
Frau Renate Hoiser-Wolanski
Herr Friedhelm Justen
Frau Roswitha Lescher
Herr Sascha Saxler
Frau Dorothea Vollrath
Herr Frank Schlawin
Frau Martina Theobald
Herr Hans-Peter Stein
Frau Vera Esch
Herr Michael Krämer
Protokollführerin
Frau Daniela Saxler
Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt
Herr Christian Arnold
Frau Marita Benz
Frau Jennifer Bober Stellv. Mitglied für Christian Arnold
Herr Edwin Scheid Stellv. Mitglied für Marita Benz
Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
Tagesordnung:
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Verpflichtung von Ausschussmitgliedern |
| 2. | Bericht über die Arbeit der GesundLand Vulkaneifel GmbH |
| 3. | Information über die Möglichkeit der Erhebung eines Gästebeitrages |
| 4. | Mitteilung über den aktuellen Sachstand des Wanderwegekonzeptes der Verbandsgemeinde Ulmen |
| 5. | Mitteilungen |
| Nicht öffentlicher Teil | |
| 6. | Mitteilungen |
Öffentlicher Teil
TOP 1: Verpflichtung von Ausschussmitgliedern
Sachverhalt:
Gem. § 46 Abs. 5 i.V.m. § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) und VV Nr. 5 zu § 46 GemO sind die Ausschussmitglieder vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch den Bürgermeister namens der Verbandsgemeinde Ulmen per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten zu verpflichten. Die Verpflichtung erübrigt sich für diejenigen Ausschussmitglieder, die zugleich Mitglied des Verbandsgemeinderates sind und bereits in dieser Funktion verpflichtet wurden.
Die Pflichten der Ausschussmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. § 46 Abs. 5 i.V.m. VV Nr. 2 zu § 30 GemO).
Vor der Verpflichtung sind die Ausschussmitglieder auf folgende gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen:
Die Ausschussmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, die dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist. Dies gilt auch dann, wenn sie aus dem Amt ausgeschieden sind. Die Schweigepflicht gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Meinungsäußerungen und Stimmabgabe einzelner Sitzungsteilnehmer und Stimmabgabe einzelner Personen in nichtöffentlicher Sitzung sind stets geheim zu halten. Bestimmungen über die Befreiung von der Schweigepflicht bleiben unberührt (§ 20 Abs. 1 GemO).
Die Ausschussmitglieder haben eine besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche oder Interessen Dritter gegen die Gemeinde nicht vertreten, es sei denn, dass sie als gesetzlicher Vertreter handeln (§ 21 Abs. 1 GemO).
Verletzt ein Ausschussmitglied die oben angegebenen Pflichten, so kann ihm ein Ordnungsgeld bis fünfhundert Euro auferlegt werden (§ 21 Abs. 3 i.V.m. § 19 Abs. 3 GemO).
Kenntnisnahme:
Nach dem Ergebnis der Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 haben folgende Personen die Wahl in den Tourismusausschuss angenommen und wurden in der Sitzung durch Bürgermeister Alfred Steimers per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet:
Mitglieder:
• Renate Hoiser-Wolanski
• Roswitha Lescher
• Dorothea Vollrath
• Sascha Saxler
• Frank Schlawin
• Friedhelm Justen
• Martina Theobald
• Hans-Peter Stein
TOP 2: Bericht über die Arbeit der GesundLand Vulkaneifel GmbH
Die Geschäftsführerin der GesundLand Vulkaneifel GmbH Vera Esch informierte den Ausschuss über die Arbeit des GesundLand Vulkaneifel Teams im Jahr 2024 und gab einen Ausblick auf das aktuelle Jahr.
Die grundsätzlichen Aufgaben der GesundLand Vulkaneifel GmbH wurden für die neuen Ausschussmitglieder zusammengefasst.
TOP 3: Information über die Möglichkeit der Erhebung eines Gästebeitrages
Bürgermeister Steimers berichtete über die grundsätzliche Möglichkeit der Erhebung eines Gästebeitrages auf Verbandsgemeindeebene nach dem Kommunalen Abgabengesetz.
Die Verbandsgemeinde Wittlich-Land erhebt bereits einen Gästebeitrag und die Verbandsgemeinde Daun überlegt einen Gästebeitrag flächendeckend einzuführen. In Bezug auf die touristische Region des GesundLand Vulkaneifel wäre eine einheitliche Lösung erstrebenswert. Dies würde zu einer wesentlichen Verbesserung bei der Vermarktung und der touristischen Angebotsentwicklung führen.
Die Geschäftsführerin der GesundLand Vulkaneifel GmbH Vera Esch hat in der Sitzung weitere Details erläutert und die Vorteile und die Hürden einer Einführung eines Gästebeitrages aufgezählt.
TOP 4: Mitteilung über den aktuellen Sachstand des Wanderwegekonzeptes der Verbandsgemeinde Ulmen
Das Planungsbüro Irle aus Manderscheid wurde mit der Erstellung eines Wanderwegekonzeptes in Zusammenarbeit mit der GesundLand Vulkaneifel GmbH beauftragt, welches künftig u.a. die Basis für touristisch relevante Wanderwege bilden soll. Grundlage hierfür ist eine Bestandserfassung aller relevanten Wanderwege inkl. zugehöriger Infrastrukturen (Brücken, Parkplätze etc.). Daraus können - falls nötig - Maßnahmen zur Weiterentwicklung abgeleitet werden.
Über den aktuellen Sachstand wurde in der Sitzung informiert.
TOP 5: Mitteilungen
Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:
Im Mai 2025 findet eine Geotoptagung des NGP u.a. am Standort Ulmen statt.
Nicht öffentlicher Teil
TOP 6: Mitteilungen
Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.