| Sitzungsdatum: | Mittwoch, den 17.04.2024 |
| Beginn: | 16:05 Uhr |
| Ende: | 17:28 Uhr |
| Ort: | Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen |
Anwesend waren:
Vorsitzender
Herr Bürgermeister Alfred Steimers
1. Beigeordnete(r)
Herr Karl-Josef Fischer
Beigeordnete(r)
Herr Thomas Kerpen
Herr Heinz-Werner Hendges
Mitglieder
Frau Marita Benz
Frau Sarah Dorfner, Stellv. Mitglied für Michael Fischer
Herr Albert Klein
Herr Klaus Kutscheid
Herr Ulrich Laux
Herr Uwe Schaaf
Herr Berthold Schäfer
Herr Arno Zillgen
Protokollführer
Herr Michael Schneider
von der Verwaltung
Herr Michael Schneiders
Herr Markus Schreiber
Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt
Herr Peter Arnoldi
Herr Felix Esper, Stellv. Mitglied für Werner Traßer
Herr Michael Fischer
Frau Karin Kneip, Stellv. Mitglied für Peter Arnoldi
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
| Tagesordnung: | |
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Information über den aktuellen Sachstand: Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Verbandsgemeinde Ulmen |
| 2. | Sachstandsmitteilung zur Sanierung der Sporthalle in Lutzerath |
| 3. | Information zum geplanten Gewerbegebiet in Alflen |
| 4. | Mitteilungen |
| Nicht öffentlicher Teil | |
| 5. | Mitteilungen |
Öffentlicher Teil
TOP 1: Information über den aktuellen Sachstand: Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Verbandsgemeinde Ulmen
In seiner Sitzung vom 07.10.2020 fasste der Verbandsgemeinderat den Beschluss, eine Potenzialflächenanalyse zur Ausweisung von Vorrang- und Ausschlussflächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu beauftragen. Es wurde untersucht, inwieweit auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Ulmen geeignete Flächen für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen ausgewiesen werden können. Auf dieser Grundlage wurde am 21.11.2022 eine landesplanerische Stellungnahme beantragt. Die Ergebnisse liegen inzwischen vor und wurden in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 17.07.2023 entsprechend abgewägt und gewürdigt.
Die Vulkanenergie Ulmen AöR wurde in den Jahren 2012 / 2013 zu dem Zweck gegründet, eigene Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien zu realisieren. Aus diesem Grund übertrugen die Verbandsgemeinde Ulmen und alle 16 Gemeinden die Aufgabe „Energieversorgung (insbesondere Gewinnung aus Erneuerbaren Energien)“ auf die Vulkanenergie Ulmen AöR. In der Sitzung der Vulkanenergie Ulmen AöR am 31.05.2023 fasste der Verwaltungsrat den Beschluss, die Planungen für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Verbandsgemeinde Ulmen weiter voranzutreiben. In der gleichen Sitzung beschloss der Verwaltungsrat, den Ortsgemeinden, die Flächen für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zur Verfügung stellen, Nutzungsverträge anzubieten. Für die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen (Fortschreibung Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinden und Aufstellung Bebauungsplan der Gemeinden) können Kosten von etwa 500.000 Euro anfallen. Die Vulkanenergie Ulmen AöR erklärt sich als Vorhabenträger dazu bereit, dass die Verbandsgemeinde und die betroffenen Gemeinden von allen Planungskosten freigestellt werden. Dazu sollen Städtebaulichen Verträge abgeschlossen werden.
In der Zwischenzeit wurden Gespräche über den Abschluss von Nutzungsverträgen mit den betroffenen Gemeinden geführt. Im Ergebnis sind die Gemeinden bereit, von den ursprünglichen 187 ha aus der Potenzialflächenanalyse etwa 94 ha zur Verfügung zu stellen, die bei den weiteren Planungen berücksichtigt werden können. Der Nutzungsvertragsentwurf musste aufgrund der Anregungen der Kommunalaufsicht und der Änderungswünsche der Gemeinden verändert werden. Der Verwaltungsrat der AöR stimmte am 14.03.2024 der nun vorliegenden finalen Fassung des Nutzungsvertrages zu. Die Unterzeichnung der Nutzungsverträge soll zeitnah erfolgen, sobald die Zustimmung der betroffenen Gemeinden vorliegt.
Bereits am 13.12.2023 fasste der Verbandsgemeinderat den Beschluss, die 94 ha im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Ulmen für den Teilbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ fortzuschreiben.
Die Abteilung Netzservice der Westenergie stellte im November 2023 bei der Westnetz die Netzanschlussanfrage für in Frage kommende Flächen. Die für Ende März 2024 in Aussicht gestellte Rückmeldung hierzu liegt zum heutigen Zeitpunkt noch nicht vor.
Am 20.03.2024 legte der Verbandsgemeinderat fest, dass eine Arbeitsgruppe „Konzept Realisierung Freiflächen-Photovoltaikanlagen gebildet werden soll. Der Arbeitsgruppe gehören Karl-Josef Fischer, Ulli Laux, Karl-Heinz Heinz, Leo Bleser, Arno Zillgen, Frank Steimers, Bernhard Rodenkirch, Walter Hammes und Berthold Schäfer an. Die Arbeitsgruppe soll eine Empfehlung erarbeiteten, welche Aufgaben selbst übernommen und welche extern beispielsweise durch strategische Partner übernommen werden sollen. Ziel sollte eine möglichst hohe kommunale Wertschöpfung werden, von der alle Gemeinden in der Verbandsgemeinde Ulmen als Solidargemeinschaft profitieren.
TOP 2: Sachstandsmitteilung zur Sanierung der Sporthalle in Lutzerath
Nach erfolgter europaweiter Ausschreibung konnten Ende 2023 die Planungsaufträge an das Büro Raumwandler aus Trier und für die TGA Planung an das Büro Koller aus Salmtal vergeben werden.
Seit Jahresbeginn wurden bereits diverse Voruntersuchungen zur Erkundung der Bausubstanz durchgeführt.
Nach Abschluss der Voruntersuchungen und Grundlagenermittlung werden die Planungsbüros in Kürze mit der Ermittlung der Baukosten beginnen.
Diesbezüglich muss der bereits im vergangenen Jahr gestellte Antrag auf Förderung durch Mittel aus dem goldenen Plan noch mit einer konkreten Kostenberechnung und Bauzeichnungen ergänzt und der ADD bis Ende Juni zur Kenntnisnahme vorgelegt werden. Nach Freigabe durch die ADD und der Erteilung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns kann mit der Detailplanung und der Vorbereitung der Ausschreibung begonnen werden.
Von der ADD wurde uns hierzu per Mail mitgeteilt, dass der Jahresförderplan 2024 zwischenzeitlich von Minister Ebling verabschiedet wurde und unsere Sportfördermaßnahme, die vom Sportstättenbeirat des Landkreises Cochem-Zell mit Priorität 2/2024 versehen wurde, darin aufgenommen werden konnte.
Eine Förderung der Maßnahme ist daher – vorausgesetzt, dass diese im Sinne der VV Sportanlagen-Förderung förderfähig ist, vollständige Antragsunterlagen vorgelegt werden und eine gesicherte Finanzierung nachgewiesen werden kann – in diesem Jahr möglich!
Die bereits durchgeführten Voruntersuchungen am Gebäude lieferten folgende Ergebnisse:
| - | Eine Schadstoffanalyse der verbauten Materialien hat ergeben, dass Asbest in sämtlichen Abflussrohren, Fensterbänken, diversen Spachtelmassen und den Dichtungen der RLT-Anlage etc. sowie künstliche Mineralfasern (KMF) in den Dämmstoffen der Abhangdecken, Außenwände, Prall- und Schallschutzelemente etc. nachgewiesen werden konnte. Dies erfordert umfangreiche und kostenintensive Sanierungsmaßnahmen im Gebäudeinneren. |
| - | Bei der Untersuchung der Tragwerkskonstruktion konnte ermittelt werden, dass eine Entfernung der Bekiesung auf dem Dach notwendige Lastreserven schafft, welche für eine neue Dämmung, neue Lichtbänder sowie eine neue Hallendecke mit integriertem Prallschutz, Heizungs- und Beleuchtungselementen benötigt werden. Nach jetzigem Stand ist eine Ertüchtigung des Tragwerks somit nicht erforderlich. Allerdings müssen im Außenbereich an diversen Betonbauteilen Ausbesserungsmaßnahmen an freiliegenden Bewehrungsstäben durchgeführt werden. |
| - | Die untersuchten Grundleitungen unter dem Gebäude wurden seinerzeit schon in PVC ausgeführt und zeigen sich überwiegend in einem guten Zustand, so dass hier kein Austausch erfolgen muss. Es wird jedoch empfohlen, die Leitungen zu spülen und das anfallende Niederschlagswasser aus den Dachflächen nicht, wie bisher durch, sondern außen am Gebäude abzuleiten und an die bestehende Grundleitung anzuschließen. |
| - | Ein Brandschutzgutachter prüft zurzeit, ob die neue Dachdämmung in EPS (Styropor) ausgeführt werden kann oder ob eine nichtbrennbare Mineralwolle verwendet werden muss. Zudem werden Angaben über erforderliche Türbreiten, Rauchmeldern, Beschilderungen und sonstige erforderliche Maßnahmen des Brandschutzes erwartet. |
| - | Auch wurden Untersuchungen hinsichtlich des vorhandene Decken- und Fußbodenaufbaus mittels Kernbohrungen durchgeführt. |
| - | Zurzeit wird geprüft, ob die Biogasanlage der Gebrüder Kesseler genügend Abwärme zur sicheren Versorgung der Sporthalle liefern kann oder ob eine alternative bzw. zusätzliche Wärmequelle erforderlich ist. Da dies die zu erwartenden Bauwerkskosten deutlich beeinflusst, ist hier eine schnelle Klärung mit dem Wärmelieferanten erforderlich. |
Parallel zu den vorgenannten Untersuchungen wurde ein Vorentwurf für die Neugestaltung der Sanitärbereiche vorgelegt welcher mit den an der Planung beteiligten bereits eingehend besprochen wurde. Zudem ermittelt der Energieberater momentan die erforderlichen Dämmstärken auf dem Dach und an der Fassade.
TOP 3: Information zum geplanten Gewerbegebiet in Alflen
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Alflen plant die Erschließung eines Gewerbegebietes in einer Größe von etwa 23 ha.
Ursprünglich war vorgesehen für die Entwicklung und Vermarktung des Gewerbegebietes einen Zweckverband zu gründen, dem alle Verbandsgemeinden im Landkreis, der Landkreis Cochem-Zell und die Ortsgemeinde Alflen angehören sollten.
Sinn und Zweck des Zusammenschlusses war, dass man davon ausgegangen ist, dass eine Standortgemeinde finanziell nicht in der Lage sein wird, einen Gewerbeflächenentwicklung in dieser Größenordnung zu finanzieren.
Erfreulicherweise hat sich aber gezeigt, dass eine rege Nachfrage nach größeren Gewerbeflächen besteht. So konnten bereits Gespräche für eine konkrete Ansiedlung geführt werden und mehr als die Hälfte der zur Verfügung stehenden Fläche könnte vermarktet werden.
Bedingt hierdurch ist es möglich, auf einen Großteil der ursprünglich vorgesehenen Erschließung zu verzichten, wodurch nicht unerhebliche Kosten eingespart werden können. Die Planung kann entsprechend vor der Offenlage des Bebauungsplanes angepasst werden, so dass das finanzielle Risiko für die Gemeinde überschaubar ist und damit ein Konstrukt des Zweckverbandes, wie er ursprünglich vorgesehen war, nicht mehr erforderlich ist.
Die Ortsgemeinde beabsichtigt das Gewerbegebiet in Kooperation der Ortsgemeinde Alflen und Verbandsgemeinde Ulmen zu entwickeln und zu vermarkten.
Die Modalitäten wären noch untereinander abzustimmen und durch Kooperationsvereinbarung zu regeln.
Die bisher angefallenen Kosten für den Bebauungsplan, geomagnetische Prospektion und Kampfmitteluntersuchung wurden von der Verbandsgemeinde Ulmen getragen. Die Ortsgemeinde Alflen hat zwischenzeitlich alle Grundstücke im Plangebiet erworben.
Der Verbandsgemeinderat hat anlässlich der letzten Sitzung beschlossen, eine Kooperationsvereinbarung mit der Ortsgemeinde Alflen zur Erschließung des Gewerbegebietes abzuschließen.
Im nächsten Schritt soll nun kurzfristig die Straßen- und Kanalplanung ausgeschrieben werden, damit eine verlässliche Kostenkalkulation erstellt werden kann. Weiterhin ist der Bebauungsplan vor der Offenlage an die Planung anzupassen und der Zuschussantrag für die Erschließung des Gewerbegebietes zu stellen.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Mittel sind im Haushalt 2024 vorgesehen.
Kenntnisnahme:
Der Ausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
TOP 4: Mitteilungen
Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.
Nicht öffentlicher Teil
TOP 5: Mitteilungen
Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.