| Sitzungsdatum: | Mittwoch, den 15.04.2026 |
| Beginn: | 17:08 Uhr |
| Ende: | 17:37 Uhr |
| Ort: | Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen |
Anwesend waren:
Vorsitzende
Frau Bürgermeisterin Sandra Hendges-Steffens
1. Beigeordnete(r) (beratendes Mitglied)
Herr Thomas Kerpen
Beigeordnete(r) (beratende Mitglieder)
Herr Ulrich Laux
Herr Manfred Nehren
Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates:
SPD
Herr Holger Esper
Herr Bernhard Rodenkirch
Herr Frank Steimers
CDU
Herr Christian Arnold
Herr Peter Arnoldi
Frau Sarah Dorfner
Herr Stephan Keßeler
Herr Klaus Kutscheid
Herr Volker Laux
Herr Thorsten Lescher
Frau Bettina Pellio
Herr Johannes Pötz
Herr Uwe Schaaf
FWG der Verbandsgemeinde Ulmen e. V.
Herr Sebastian Hammes
Herr Michael Mais
Herr Berthold Schäfer
Herr Rudolf Schneiders
Frau Mirjam Traßer
FWG Büchel e.V.
Herr Tino Pfitzner
Herr Markus Radermacher
Herr Arno Zillgen
Ortsbürgermeister/in bzw. deren Vertreter/in:
| Herr Karl-Heinz Heinz | 1.Beigeordneter OG Beuren |
Herr Wilfried Linden
| Frau Iris Maas-Schneider | 1.Beigeordnete OG Gillenbeuren |
Frau Ute Mindermann
Herr Michael Mönch
Herr Gerhard Müller
Herr Bernhard Peter
Frau Elfriede Schäfer
Herr Otto Schneiders
Herr Günter Welter
Ortsvorsteher
Herr Holger Burgard
Protokollführer
Herr Nico Christ
von der Verwaltung
Herr Markus Schreiber
Frau Tanja Schug
Herr Torsten Steffgen
Herr Stefan Thomas
Gäste
| Herr Martin Formicola | Enerparc |
| Frau Alexa Peusch | Enerparc |
| Herr Dieter Junker | Rhein-Zeitung, ab TOP 4 |
Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt
Herr Herbert Benz
Frau Marita Benz
Frau Jennifer Bober
Herr Bernd Mertes
Herr Jörg Mühlenfeld
Herr Andreas Peifer
Herr Marco Peters 1.Beigeordneter OG Wagenhausen
Herr Andreas Rustige
Herr Edwin Scheid
Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
| Tagesordnung: | |
| Nicht öffentlicher Teil | |
| 1. | Vertragsangelegenheiten |
| 2. | Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung eines Liquiditätskredites an das MVZ Ulmen Gesundheitszentrum AöR |
| 3. | Mitteilungen |
| Öffentlicher Teil | |
| 4. | Erweiterung des Ersthelfersystems in der Verbandsgemeinde Ulmen |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes |
| 6. | Mitteilungen |
Nicht öffentlicher Teil
| TOP 1: | Vertragsangelegenheiten |
Der Verbandsgemeinderat hat über Vertragsangelegenheiten beraten und beschlossen.
| TOP 2: | Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung eines Liquiditätskredites an das MVZ Ulmen Gesundheitszentrum AöR |
Der Verbandsgemeinderat hat über die Gewährung eines Liquiditätskredites an das MVZ Ulmen Gesundheitszentrum AöR beraten und beschlossen.
| TOP 3: | Mitteilungen |
Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.
Öffentlicher Teil
| TOP 4: | Erweiterung des Ersthelfersystems in der Verbandsgemeinde Ulmen |
Sachverhalt:
Bereits im Jahre 2018 wurde der Kreisverband Cochem-Zell e.V. des Deutschen Roten Kreuz seitens der Verbandsgemeinde Ulmen beauftragt, ein Ersthelfersystem (sog. „First Responder“) gemäß den Vorschriften des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz einzurichten.
Der DRK Ortsverein VG Ulmen hat aufgrund der damaligen Beauftragung dieses Ersthelfersystem für die Ortsgemeinde Büchel und die Stadt Ulmen eingerichtet. Zwischenzeitlich wurde die Beauftragung an das DRK um das Einsatzgebiet der Ortsgemeinden Alfen, Auderath und Gevenich erweitert.
Die First Responder (übersetzt: Erst-Eintreffende) sind eine Ergänzung zum regulären Rettungsdienst und überbrücken die Zeit vom Notfallereignis bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes bzw. Notarztes – das sogenannte „therapiefreie Intervall“.
Bei medizinischen Notfällen kommt es oft auf jede Minute an. Durch das schnelle Eintreffen der First Responder-Helfer wird bereits nach wenigen Minuten mit lebensrettenden Maßnahmen begonnen, um die Erfolgsaussichten für die nachfolgende Behandlung des Patienten zu verbessern.
Dies bedeutet im Bereich der VG Ulmen, dass speziell ausgebildete First Responder-Helfer zu allen Notfällen in den oben genannten Ortschaften alarmiert werden und bis zum Eintreffen weiterer Rettungskräfte lebenserhaltende Maßnahmen (z.B.: Herz-Lungen-Wiederbelebung, Frühdefibrillation, …) einleiten.
Dieses System hat sich bewährt. So wurden die First Responder in den vergangenen Jahren zu unzähligen Einsätzen alarmiert und konnten damit den Regelrettungsdienst unterstützen.
Der DRK Ortsverein VG Ulmen möchte nun das Einsatzgebiet des Ersthelfersystems um den Ortsteil Kennfus der Gemeinde Bad Bertrich erweitern. Seitens des DRK wird sichergestellt, dass die eingesetzten Helfer*innen, die erforderliche Qualifikation erfüllen. Weiterhin wurde entsprechende materielle und persönliche Ausstattung (Notfallrucksack) für einen bereits ausgebildeten Helfer durch den DRK Ortsverband VG Ulmen finanziert.
Jeder Helfer ist grundsätzlich beim Einsatz über die bekannte Unfall- und Haftpflichtversicherung des DRK und über die Unfallkasse des Bundes versichert. Die Verbandsgemeinde Ulmen haftet als Aufgabenträger für Schäden, die durch einen Helfer schuldhaft einer dritten Person zugefügt werden. Hierfür besteht eine entsprechende Haftpflichtversicherung.
Der grundsätzliche Beschluss über die Einrichtung des Ersthelfersystems wurde bereits am 20.03.2018 gefasst. Über die Erweiterung des Einsatzraumes muss nun erneut beraten und beschlossen werden. Erst nach einer positiven Beschlussfassung kann der Einsatzraum der First Responder durch eine entsprechende Beauftragung des DRK durch die Verbandsgemeinde Ulmen um den Ortsteil Kennfus der Ortsgemeinde Bad Bertrich erweitert werden.
Zur Information in Bezug auf den weiteren Ausbau des Ersthelfersystems:
Am 18.03.2026 fand ein Gespräch zwischen Frau Bürgermeisterin Sandra Hendges-Steffens und Vertretern des Deutschen Roten Kreuzes in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung statt. Inhalt des Gespräches war die weitere Ausgestaltung der Organisation der First Responder in der Verbandsgemeinde Ulmen. Es ist geplant, in naher Zukunft eine Vereinbarung mit dem Deutschen Roten Kreuz abzuschließen, deren Ziel es ist, die Versorgung möglichst aller Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Ulmen im Rahmen des Ersthelfersystems sicherzustellen.
Ein entsprechendes Konzept wurde der Verwaltung seitens des Deutschen Roten Kreuzes zugesandt und wird zurzeit in der Fachabteilung geprüft. Im Rahmen dieser Vereinbarung soll u.a. geregelt werden, dass die Verbandsgemeinde Ulmen für die Kosten der persönlichen Schutzausrüstung und Ausstattung der First Responder aufkommen soll. Im Gegenzug erfolgt die Finanzierung der Aus- und Fortbildung der Helfer durch den DRK-Kreisverband Cochem-Zell.
In der nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates wird die zu schließende Vereinbarung den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Durch die Beauftragung des Ersthelfersystems für den Ortsteil Kennfus der Ortsgemeinde Bad Bertrich fallen Kosten in Höhe von rund 2.000,00 € für die Beschaffung von weiteren Notfallrucksäcken für die bereits ausgebildeten Ersthelfer an.
Für anfallende Kosten in Bezug auf die Erweiterung des Ersthelfersystems in der Verbandsgemeinde Ulmen wurde im Haushalt 2026 bei dem Produkt 12600 ein Betrag in Höhe von 10.000,00 € eingestellt.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat Ulmen beschließt, das Ersthelfersystem im Bereich des DRK Ortsvereines VG Ulmen um den Ortsteil Kennfus der Ortsgemeinde Bad Bertrich zu erweitern. Eine entsprechende Beauftragung durch die Bürgermeisterin soll erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 22 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 5: | Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes |
Sachverhalt:
Mit dem Inkrafttreten des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz – LBKG) 27.06.2025 trat auch die Verpflichtung der Verbandsgemeinden und Gemeinden in Kraft, eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu betreiben.
Die Ermächtigungsgrundlage für die Bedarfs- und Entwicklungsplanung findet sich im § 11 (1) i.V.m. § 66 (1) und § 69 (1) des Gesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG):
„Die Verbandsgemeinden und Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der allgemeinen Hilfe die Feuerwehren einzusetzen.
Die Feuerwehren sind den örtlichen Verhältnissen entsprechend aufzustellen und mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen auszustatten; hierzu haben die Verbandsgemeinden und Gemeinden einen Bedarfs- und Entwicklungsplan für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe aufzustellen sowie in regelmäßigen Abständen von höchstens fünf Jahren fortzuschreiben und der Aufsichtsbehörde vorzulegen, in dem insbesondere die Planungsziele, der Bedarf an Personal, Ausbildung, Fahrzeugen, Geräten, Gebäuden und Einrichtungen festgelegt und die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit zu berücksichtigen sind.“
Der Bedarfs- und Entwicklungsplan beschreibt die Anforderungen an die Feuerwehr, analysiert die vorhandenen Strukturen und leitet die erforderlichen Maßnahmen ab. Er ist auch auf die Zukunft ausgerichtet und soll die mögliche Entwicklung der Feuerwehr innerhalb der nächsten fünf Jahre darstellen. Beschrieben wird die Weiterentwicklung der Feuerwehr in Bezug auf den Bedarf an Personal, der daraus abzuleitenden Ausbildung und der dazu benötigten materiellen Ausstattung. Nach dem erfolgten Abgleich eines Soll-Ist-Zustands werden Defizite erfasst und daraufhin in einem Planungszeitraum priorisiert gemindert.
Verpflichtend muss diese Bedarfs- und Entwicklungsplanung ab dem 01.01.2028 vorliegen. Ohne diese erhalten ab dem Jahr 2028 die Kommunen keine Förderungen für den Brand- und Katastrophenschutz durch das Land Rheinland-Pfalz.
Die Verantwortlichen der Verbandsgemeindeverwaltung haben aufgrund des Umfanges und der Komplexität der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes Kontakte zu Unternehmen aufgenommen, die die Erstellung von Bedarfs- und Entwicklungsplanungen in ihrem Portfolio anbieten. Kontaktiert wurden folgende Anbieter:
| - | „LÜLF plus“ aus Viersen |
| - | FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H aus Bonn |
| - | Kommunalberatung aus Mainz |
Diese Anbieter wurden gebeten, ihre Konzepte und Herangehensweisen an die Erstellung des Bedarfsplanes vorzustellen. An diesen Terminen nahm neben der Bürgermeisterin und den Verantwortlichen der Fachabteilung auch die Wehrleitung teil.
Aufgrund der ausführlichen Vorstellungen und Präsentationen durch die verschiedenen Anbieter entschied man sich seitens der Verwaltung und Wehrleitung dazu, dem Verbandsgemeinderat vorzuschlagen, den Auftrag für die Erstellung des Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplan an die Kommunalberatung aus Mainz zu erteilen.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Bei dem Produkt 12600 „Feuerwehr“ wurde im Haushalt der Verbandsgemeinde Ulmen für das Jahr 2026 ein Betrag in Höhe von 20.000,00 € für die Erstellung des Feuerwehrbedarfsplan durch einen externen Anbieter eingestellt.
Die Erstellung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung wird durch das Land Rheinland-Pfalz gefördert.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt nach eingehender Beratung, die Kommunalberatung aus Mainz mit der Erstellung des Feuerwehrbedarfs- und
-entwicklungsplanes für die Verbandsgemeinde Ulmen zu beauftragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, alles Weitere für die Beauftragung der Kommunalberatung zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 22 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 6: | Mitteilungen |
Es wurde vorgeschlagen die Energieagentur zum Thema Wärmeplanung auf die nächste Ortsbürgermeisterdienstbesprechung und Verbandsgemeinderatssitzung einzuladen.