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Vulkan Echo VG Ulmen
Ausgabe 17/2026
Verbandsgemeinde Ulmen
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Auszug aus der Niederschrift

über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Tourismusausschusses der Verbandsgemeinde Ulmen

Sitzungsdatum:

Dienstag, den 14.04.2026

Beginn:

17:00 Uhr

Ende:

18:45 Uhr

Ort:

Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen

Anwesend waren:

Bürgermeisterin

Frau Sandra Hendges-Steffens

1. Beigeordnete(r) (beratendes Mitglied)

Herr Thomas Kerpen

Beigeordnete(r) (beratende Mitglieder)

Herr Ulrich Laux

Herr Manfred Nehren

Mitglieder des Tourismusausschusses:

Herr Christian Arnold

Herr Friedhelm Justen

Frau Roswitha Lescher

Herr Sascha Saxler

Frau Dorothea Vollrath

Herr Gerd Johann — Stellv. Mitglied für Martina Theobald

Herr Frank Schlawin

Frau Vera Esch

Herr Michael Krämer

Protokollführerin

Frau Daniela Saxler

Gäste

Herr Matthias Irle

Abwesend waren:

Es fehlten entschuldigt

Herr Herbert Benz  —  Stellv. Mitglied für Hans-Peter Stein

Frau Marita Benz

Herr Stanislav Hadzhiev  —  Stellv. Mitglied für Renate Hoiser-Wolanski

Frau Renate Hoiser-Wolanski 

Herr Edwin Scheid  —  Stellv. Mitglied für Marita Benz

Herr Hans-Peter Stein

Frau Martina Theobald

Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.

Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1.

Sachstandsbericht zum Wanderwegekonzept der Verbandsgemeinde Ulmen

2.

Rückblick und Ausblick auf die Arbeit der GesundLand Vulkaneifel GmbH

3.

Beratung und Beschlussfassung über die Einführung eines flächendeckenden Gästebeitrages auf Verbandsgemeindeebene

4.

Vorstellung des Ergebnisberichtes der Studie zum Wirtschafts- und Standortfaktor Tourismus

5.

Vorstellung der Dwif-Studie zum Thema Radfahren/Mountainbiken in der Vulkaneifel

6.

Mitteilungen

Nicht öffentlicher Teil

7.

Mitteilungen

Öffentlicher Teil

TOP 1: Sachstandsbericht zum Wanderwegekonzept der Verbandsgemeinde Ulmen

Die bisherigen Ergebnisse des Wanderwegekonzeptes wurden in der Sitzung vorgestellt.

Bei der letzten Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 04.03.2026 wurden die Orts-/Stadtbürgermeister/innen über den derzeitigen Bestand an überörtlich bedeutsamen Wanderwegen informiert. Die Kosten zur Herstellung und Beschilderung, der laufende Pflegeaufwand und die damit verbundenen Kosten eines solchen Wanderweges wurden thematisiert. Der Unterschied eines touristisch vermarktbaren Wanderweges (überörtlich bedeutsam) zu einem reinen Spazierweg um die Gemeinde wurde erläutert.

Die Orts-/Stadbürgermeister/innen wurden von der Bürgermeisterin Sandra Hendges-Steffens aufgefordert die Thematik Wanderwege mit in die Gemeinderäte zu nehmen. Sollte eine Gemeinde Interesse daran haben noch zusätzliche Wege in das überörtliche Wanderwegenetz aufnehmen zu lassen, bittet die Bürgermeisterin um Rückmeldung innerhalb von zwei Monaten (bis spätestens Ende April). Örtliche Spazierwege für Einheimische und Ortskundige müssen nicht gemeldet werden. Diese sind aus touristischer Sicht (Beschilderung, Marketing, …) anders zu bewerten und verursachen nicht so hohe Kosten. Hier kann jede Gemeinde für sich entscheiden, wie und ob diese Wege gepflegt werden.

TOP 2: Rückblick und Ausblick auf die Arbeit der GesundLand Vulkaneifel GmbH

Die Geschäftsführerin der GesundLand Vulkaneifel GmbH Vera Esch informierte den Ausschuss über die Arbeit des GesundLand Vulkaneifel Teams und gab einen Ausblick auf das aktuelle Jahr.

TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Einführung eines flächendeckenden Gästebeitrages auf Verbandsgemeindeebene

Sachverhalt:

Durch eine Änderung des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) zum 01.03.2025 ist es nun möglich, in die Kalkulation eines Gästebeitrages auch Kosten für Einrichtungen und Veranstaltungen Dritter oder eines regionalen Verbundes einzubeziehen.

Gleiches gilt für Einrichtungen und Veranstaltungen außerhalb des Gemeindegebietes sowie für die den Gästen eingeräumte Möglichkeit, den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kostenlos oder ermäßigt zu nutzen. Bereits in der Sitzung des Tourismusausschusses am 07.04.2025 wurde über diese Gesetzesänderung informiert.

Grundsätzlich liegt die Aufgabe der Tourismusförderung bei den Ortsgemeinden. Nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GemO) kann jedoch auch die Verbandsgemeinde Aufgaben der Tourismusförderung übernehmen, soweit diese von überörtlicher Bedeutung sind. Damit besteht grundsätzlich sowohl auf Orts- als auch auf Verbandsgemeindeebene die Möglichkeit, durch Satzung einen Gästebeitrag zu erheben.

Der Landkreis Cochem-Zell wirbt derzeit für die Einführung eines Gästebeitrages auf Verbandsgemeindeebene, um damit Kosten des ÖPNV teilweise refinanzieren zu können. Hierzu müsste zwischen der Verbandsgemeinde und dem Landkreis eine Vereinbarung geschlossen werden, nach der ein festgelegter Anteil der Gästebeitragseinnahmen zur Finanzierung der ÖPNV-Kosten an den Landkreis abgeführt wird.

Die Verbandsgemeinde Ulmen ist touristisch an der GesundLand Vulkaneifel GmbH (GLV) beteiligt und entrichtet hierfür jährlich einen Gesellschafterbeitrag. Durch die Einführung eines Gästebeitrages auf Verbandsgemeindeebene könnte der Verbandsgemeindehaushalt künftig finanziell entlastet werden.

Damit die geplante Gästekarte für Besucher attraktiv wird, ist eine Einigung zwischen den Verkehrsverbünden VRM (Verkehrsverbund Rhein-Mosel) und VRT (Verkehrsverbund Region Trier) erforderlich. Nur so kann gewährleistet werden, dass Gäste den ÖPNV verbundübergreifend nutzen können. Die Verbandsgemeinde Wittlich-Land, Mitgesellschafter der GLV, hat bereits einen Gästebeitrag auf Verbandsgemeindeebene eingeführt. Die Verbandsgemeinde Daun, ebenfalls Mitgesellschafter der GLV, führt den Gästebeitrag auf Verbandsgemeindeebene zum 01.06.2026 ein.

Für den Gast ist es wichtig, dass die Vergünstigungen über die Gästekarte möglichst einheitlich im gesamten Gebiet des GesundLandes gelten, um ein attraktives und zusammenhängendes Angebot zu schaffen.

In der Verbandsgemeinde Ulmen besteht die besondere Situation, dass die Ortsgemeinde Bad Bertrich als eigenständige Mitgesellschafterin der GLV bereits eine eigene Gästebeitragssatzung hat und auf diese Einnahmen zwingend angewiesen ist.

Zur rechtlichen Einordnung dieser Thematik und Erörterung der verschiedenen Lösungsansätze fand ein Beratungsgespräch mit Herrn Dr. Meiborg und Herrn Meffert vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz (GStB) statt.

Der GStB befürwortet die Einführung eines flächendeckenden Gästebeitrages und unterstützt die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen bei der Erstellung der notwendigen Kalkulationsgrundlagen.

Zusammenfassung

Mit der Änderung des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) eröffnet sich für die Verbandsgemeinde Ulmen die Möglichkeit, künftig einen Teil der Aufwendungen für die Tourismusförderung zu refinanzieren.

Neben dem finanziellen Aspekt profitieren hiervon insbesondere überörtliche Aktivitäten und Kooperationen, wodurch zugleich die Attraktivität einer möglichen Gästekarte gesteigert wird.

Dies bietet einen zusätzlichen Mehrwert für die Gäste und trägt dazu bei, dass die Tourismusregion langfristig konkurrenzfähig bleibt.

Eine nachhaltige Stärkung der kommunalen Infrastruktur sowie des öffentlichen Personennahverkehrs wirkt sich insgesamt positiv auf die Entwicklung der Verbandsgemeinde aus.

Gleichzeitig sind die bestehenden Strukturen und Besonderheiten - insbesondere in der Ortsgemeinde Bad Bertrich - zu berücksichtigen, um eine gerechte und rechtssichere Lösung zu gewährleisten.

Beschluss:

Der Tourismusausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Einführung eines flächendeckenden Gästebeitrages (Erhebungsbereich Verbandsgemeinde außer Bad Bertrich).

Abstimmungsergebnis:

Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 4: Vorstellung des Ergebnisberichtes der Studie zum Wirtschafts- und Standortfaktor Tourismus

Der Tourismus stellt in der Vulkaneifel eine bedeutende Querschnittsbranche dar. Neben dem Gastgewerbe profitieren zahlreiche weitere Wirtschaftsbereiche vom touristischen Angebot und der damit verbundenen Nachfrage – unter anderem der Einzelhandel, Dienstleistungsbetriebe, Handwerksunternehmen sowie regionale Produzierende und Zuliefernde. Kaum ein Wirtschaftsbereich bleibt von den positiven Effekten des Tourismus unberührt.

Um diese gesamtwirtschaftlichen Zusammenhänge transparent darzustellen und mit belastbaren Zahlen zu untermauern, wurde für das Gebiet der Vulkaneifel eine Potenzialanalyse zur Ermittlung des Wirtschaftsfaktors Tourismus beauftragt.

Untersucht wurden der Landkreis Vulkaneifel, die Verbandsgemeinde Ulmen, die Verbandsgemeinde Kaisersesch (alle LAG Vulkaneifel) sowie die Verbandsgemeinde Wittlich (LAG Mosel).

Durch die Kooperation der beiden Lokalen Aktionsgruppen (LAG Vulkaneifel und LAG Mosel) konnte eine 100%ige Förderung für die Erstellung der Studie beantragt und bewilligt werden. Die Kosten der Studie wurden somit vollständig durch Fördermittel gedeckt.

Ziel der Studie ist es, die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus in der Vulkaneifel anhand konkreter Zahlen darzustellen. Die Ergebnisse werden bis auf die Ebene der einzelnen Verbandsgemeinden aufgeschlüsselt, sodass nachvollziehbar wird, welchen Beitrag der Tourismus zur Wirtschaftskraft in der Region leistet.

Die detaillierte Vorstellung der Ergebnisse erfolgte in der Sitzung. Die Ergebnisse für die Verbandsgemeinde Ulmen haben die Ausschussmitglieder mit den Sitzungsunterlagen erhalten.

TOP 5: Vorstellung der Dwif-Studie zum Thema Radfahren/Mountainbiken in der Vulkaneifel

Die Geschäftsführerin der GesundLand Vulkaneifel GmbH Vera Esch hat die Ergebnisse der Studie in der Sitzung vorgestellt.

TOP 6: Mitteilungen

Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.

Nicht öffentlicher Teil

TOP 7: Mitteilungen

Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.