Die 5. Corona-Verordnung erlaubt ab dem 03.05.2020 die Öffnung der Spielplätze.
Wir bitten darum, die entsprechenden Hinweise unbedingt zu beachten. Sollte festgestellt werden, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden, liegt es im Ermessen der Ortsgemeinden, in Absprache mit dem Ordnungsamt, die Spielplätze wieder zu schließen.