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Vulkan Echo VG Ulmen
Ausgabe 20/2026
Verbandsgemeinde Ulmen
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Auszug aus der Niederschrift

über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Werkausschusses

Sitzungsdatum:

Montag, den 27.04.2026

Beginn:

17:00 Uhr

Ende:

19:39 Uhr

Ort:

Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen

Anwesend waren:

Vorsitzende

Frau Sandra Hendges-Steffens

1. Beigeordnete(r)

Herr Thomas Kerpen

Beigeordnete(r)

Herr Ulrich Laux

Herr Manfred Nehren

SPD

Herr Lothar Friedrich

CDU

Herr Peter Arnoldi

Herr Michael Fischer

Herr Klaus Kutscheid

Herr Thorsten Lescher, Stellv. Mitglied für Bettina Pellio

Herr Bernd Mertes, Stellv. Mitglied

FWG der Verbandsgemeinde Ulmen e. V.

Herr Gerd Johann

Herr Hubert Willems, Stellv. Mitglied für Paul Haubrichs

FWG Büchel e.V.

Herr Markus Radermacher

Protokollführer

Herr Patrick Simon

von der Verwaltung

Herr Nico Christ

Herr Torsten Steffgen

Gäste

Herr Daniel Zipperer, Aquabench, zu TOP 1

Herr Daniel Dusemund, IBS-Ingenieure Alflen, bis TOP 4

Herr Andreas Müller, Ingenieurbüro Bitcontrol, bis TOP 2

Herr Herbert Schmitz

Herr Mario Hutter, Ingenieurbüro Stratec, bis TOP 6

Abwesend waren:

Es fehlten entschuldigt

Herr Paul Haubrichs

Herr Frank Jäger

Frau Bettina Pellio

Herr Bernhard Rodenkirch, Stellv. Mitglied für Frank Steimers

Herr Frank Steimers

Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.

Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1.

Benchmarking Wasserwirtschaft RLP-Ergebnispräsentation Abwasserbeseitigung 2023

2.

Realisierung von Eigenstromerzeugungsanlagen

3.

Vorstellung Lutzerath NBG "Auf der Höhe" 4. BA

4.

Ulmen Weidenstraße und Bahnhofstraße - Projektvorstellung und Ausschreibung der Bauleistung

5.

Schmitt NBG "Ostergarten" - Projektvorstellung

6.

Kanalsanierung Gillenbeuren und Lutzerath: hier Auftragsvergabe

7.

Abwassertechnische Erschließung für die Erweiterung des Gewerbegebietes Kliding; hier: Auftragsvergabe

8.

Vorstellung Fahrzeugkonzept und Beschaffung

9.

Aufnahme von Investitionskrediten

10.

Öffentliche Mitteilungen

Nicht öffentlicher Teil

11.

Nichtöffentliche Mitteilungen

Öffentlicher Teil

TOP 1: Benchmarking Wasserwirtschaft RLP-Ergebnispräsentation Abwasserbeseitigung 2023

Sachverhalt:

Herr Zipperer von der Beratungsgesellschaft aquabench GmbH aus Köln hat an der Sitzung teilgenommen und das Ergebnis aus dem Datenjahr 2023 präsentiert.

Die aquabench GmbH ist ein spezialisierter Dienstleister, der als führender Partner für Benchmarking und Beratung in der deutschen Wasser- und Abwasserwirtschaft agiert. Seit 1996 unterstützt sie über 800 Betriebe und Kommunen dabei, ihre Effizienz, Qualität und Nachhaltigkeit durch datenbasierte Vergleiche zu steigern.

Am Benchmarking wird bereits seit 2005 von den Verbandsgemeindewerken Ulmen teilgenommen.

Die im September 2024 gestartete Hauptrunde (Erhebungsjahr 2023) ist die siebte Durchführung der landesweiten Benchmarking-Initiative Wasserwirtschaft Rheinland-Pfalz, basierend auf der Kooperationsvereinbarung aller beteiligten Projektträger, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM).

Ziel ist es, die Unternehmen dabei zu unterstützen, die Effizienz und Qualität der kommunalen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung stetig zu verbessern.

Die Benchmarking-Initiative bietet den kommunalen Betrieben eine einzigartige Plattform, um sich miteinander zu vergleichen, Erfolgsmodelle zu identifizieren und kontinuierlich Verbesserungen umzusetzen. Sie hilft den Unternehmen ihre individuelle Position vergleichbar zu bestimmen. Dank des umfassenden Vergleichs der betrieblichen Kennzahlen werden individuelle Schwachstellen aufgedeckt und ungenutzte Potenziale sichtbar gemacht. Gemeinsam können so Lösungen für Herausforderungen aus dem Tagesgeschäft erarbeitet werden. Notwendige Investitionen und Umstrukturierungen werden in dieser Initiative mitbetrachtet.

Besonderheiten:

Alle an der Benchmarking-Initiative beteiligten Unternehmen sind berechtigt, das Siegel „Gutes Wasser – Klare Preise“ für die Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen und so das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken sowie ihre transparente und verantwortungsvolle Betriebsführung sichtbar zu machen.

Neben dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM) empfehlen alle wasserwirtschaftlichen Fachverbände und die kommunalen Spitzenverbände eine Teilnahme der rheinland-pfälzischen Unternehmen an der Benchmarking-Initiative.

Teilnahmevorteile auf einen Blick

-

Aussagekräftige Standortbestimmung.

Ganzheitliche Betrachtung des Unternehmens inkl. des wichtigen Vertiefungsthemas Personalausstattung und Fachkräftemangel.

-

Starke Datenbasis.

Solide Vergleichsdaten als Grundstein für wichtige Entscheidungen.

-

Individuell abgestimmte Handlungsoptionen.

Aus der Datenanalyse abgeleitete Anregungen zur gezielten Weiterentwicklung des Unternehmens.

-

Benchmarking als Controllinginstrument.

Prägnanter Vergleich innerhalb der Branche und Sichtbarkeit individueller Entwicklungen.

-

Die Teilnahme zahlt sich aus.

Das MKUEM belohnt die Teilnahme mit einem Benchmarking-Bonus i. H. v. 5% (Förderrichtlinie der Wasserwirtschaftsverwaltung)

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

-entfällt-

Beschluss:

Der Werkausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt gemäß der Vorstellung der Fa. aquabench, dass Zukünftig der „vordringlicher Handlungsbedarf“ beachtet und zeitnah umgesetzt werden soll.

Abstimmungsergebnis:

Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 2: Realisierung von Eigenstromerzeugungsanlagen

Sachverhalt:

Das Planungsbüro BITControl aus Nattenheim informierte bereits in 2023 über die aktuelle Thematik der Realisierung von Eigenstromerzeugungsanlagen, und Strategie zur zukünftigen Strombeschaffung.

Der Grundsatzbeschluss zur Umsetzung dieser Projekte wurde bereits am 12.12.2023 gefasst.

Die Lösungsstrategien für die Eigenstromerzeugungsanlagen wurden bereits mehrfach vorgestellt. Betrachtet wurden über 20 Standorte für mögliche Eigenstromerzeugungsanlagen.

Wirtschaftliche und Unwirtschaftliche Standorte liegen im Ergebnis vor. Es wurde eine Prioritätenliste der Standorte erstellt. Dazu wurden Potenziale ermittelt und Kostenberechnungen aufgestellt.

Die Notstromversorgung bis 2 Stunden sowie die Lastspitzenkappung soll bei diesen Projekten durch die Integration von Batteriespeichern Berücksichtigung finden.

Aus der Priorisierung möglicher Standorte sind im Wirtschaftsplan die entsprechenden Mittel vorgesehen. Zusätzlich kann dadurch die regionale Wirtschöpfungskette gestärkt und langfristig Gebühren stabil gehalten werden, ohne große Marktschwankungen ausgesetzt zu sein.

Für die Standorte auf der Kläranlage Ulmen (Dachanlage) und der Vererdungsanlage auf dem Gelände der Kläranlage Schmitt liegen aktuelle Genehmigungen vor bzw. bedürfen diese keiner Genehmigung. Für den Standort auf dem Gelände der Kläranlage Lutzerath steht die Genehmigung bevor. Die Netzanschlusszusagen wurden verlängert, laufen jedoch teilweise zum Sommer wieder ab. Der Betriebszweig Energie kann ab 2026 wirtschaftlich tätig werden, da die entsprechende EDV-Umstellung zum Jahreswechsel erfolgte. Einige organisatorische Aufgaben stehen jedoch noch offen.

Herr Andreas Müller von BITControl hat die aktuellen Planungen in der Sitzung vorgestellt.

Nächste Schritte:

-

Ausführungsplanungen für weitere Anlagen

-

Ausschreibung der Bauausführung

-

Zusätzlich ist die Umrüstung der Zähleranschlusspunkte erforderlich (intelligente Messtechnik)

-

Bilanzkreisstart für 01.01.2027

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Im Investitionsplan für 2026 des Betriebszweigs Energie sind unter der Maßnahme 080101 Eigenstromerzeugungsanlage allgemein 100T Euro, 080102 Kläranlage Lutzerath 575T Euro, 080103 Kläranlage Schmitt, 300T Euro, Maßnahme 080104 Kläranlage Ulmen 1 (Dachanlage) 175T Euro zur Verfügung.

Im Investitionsplan für 2026 des Betriebszweigs Abwasser sind unter der Maßnahme 86020004 Energetische Optimierungen (Zähleranschlusspunkt) 100T Euro zur Verfügung.

Beschluss:

Um bei der Projektrealisierung nicht noch mehr Zeit zu verlieren und möglichst schnell, nach den recht langen Genehmigungsphasen, in die Projektumsetzung zu kommen, wird folgender Beschluss gefasst.

Der Werksausschuss beschließt die Realisierung für die Errichtung der Eigenstromerzeugungsanlagen inkl. Batteriespeicher auf dem Gelände der Kläranlage Ulmen, Schmitt und Lutzerath.

Des Weiteren empfiehlt der Werkausschuss, dass die Bürgermeisterin und der Werkleiter, in gemeinsamer Abstimmung ermächtigt werden, den Auftrag an die wirtschaftlich Mindestbietende Firma zu erteilen.

Die Mitteilung zur Beschaffung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen.

Abstimmungsergebnis:

Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 3: Vorstellung Lutzerath NBG "Auf der Höhe" 4. BA

Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde Lutzerath hat am 29.08.2023 den Satzungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplan NBG „Auf der Höhe“ gefasst. Die 7. Änderung des Bebauungsplanes NBG „Auf der Höhe“ befindet sich in der 1. Offenlage.

In einem 1. BA wurde in 2006 der Bereich „Schultheisenkreuz“ mit 11 Bauplätzen abwassertechnisch erschlossen. Der 2. BA für einen Teilbereich der Römerstraße wurde für 23 Bauplätze, zusammen mit dem ersten Teil der Regenrückhaltung, in 2019 fertiggestellt. Der 3. BA (Römerstraße 2. BA bis Kieselkaul/OD) wurde am 01.07.2025 beauftragt und umfasst 7 Bauplätze.

Nun ist beabsichtigt den 4. BA zu realisieren. Der Bauabschnitt umfasst die Erschließung von ca. 56 Bauplätzen. Die Gebietserschließung erfolgt mittels einem Trennsystem. Der Schmutzwasserkanal ist als Freigefällekanal vorgesehen und schließt an den bestehenden Schmutzwasserkanal in der Straße „Zum Brühl“ an. Der Niederschlagswasserkanal ist ebenfalls als Freigefällekanal geplant. Lediglich im nördlichen Bereich der Erschließung werden 6 Baugrundstücke an den vorhandenen Niederschlagswasserkanal in der Straße „Zum Brühl“ angeschlossen und schlussendlich in das vorhandene Rückhaltebecken eingeleitet.

Für die restliche geplante Erschließung sind im östlichen Geltungsbereich insgesamt 4 kaskadenartig angeordnete Rückhaltemulden vorgesehen. Die Kosten für die abwassertechnische Erschließung des 4. Bauabschnitts belaufen sich nur für diesen BA auf ca. 1.500.000 €.

Zurzeit steht die wasserrechtliche Erlaubnis der SGD-Nord in Koblenz noch aus. Das Erlaubnisverfahren beinhaltet die komplette noch zu erschließende Fläche des Baugebietes.

Die Bauleistung soll gemeinsam mit der Ortsgemeinde Lutzerath zeitnah ausgeschrieben werden.

Herr Hutter vom Ingenieurbüro stra-tec aus Wittlich hat an der Sitzung teilgenommen und die Planung vorgestellt.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Der Investitionsplan 2026 sieht unter dem Konto 85290004 für die Maßnahme einen Ansatz von insgesamt 280.000 € vor. Weitere Mittel sind für 2027, 1.050.000 € und 2028, 180.000 € vorgesehen.

Beschluss:

Der Werkausschuss beschließt die Ausführung und Ausschreibung der Maßnahme wie vom Ingenieurbüro stra-tec vorgestellt. Die abwassertechnische Erschließung soll gesamtwirtschaftlich mit der Wasserversorgung und Straßenbau erfolgen. Die entsprechende Ausschreibung soll vorbereitet werden.

Abstimmungsergebnis:

Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 4: Ulmen Weidenstraße und Bahnhofstraße - Projektvorstellung und Ausschreibung der Bauleistung

Sachverhalt:

Die Stadt Ulmen beabsichtigt die Weidenstraße auszubauen.

Ebenso ist von Seiten des LBM Cochem Koblenz geplant die Bahnhofstraße und Höchstbergerstraße (K001) auszubauen. Die Maßnahme ist für 2026 und 2027 geplant.

Im Zuge der Kanalsanierungen in Ulmen sollen die noch ausstehenden Straßenabschnitte mit saniert werden.

Dies umfasst hauptsächlich noch Sanierungsarbeiten an den Anschlussleitungen und Schachtbauwerken. Der bauliche Zustand wurde aktuell nochmals überprüft.

Herr Dusemund vom Ingenieurbüro IBS hat an der Sitzung teilgenommen und den derzeitigen Planstand und Sanierungskonzept vorgestellt.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Der Investitionsplan 2026 sieht unter dem Konto 85320005 für die Maßnahme einen Ansatz von insgesamt 140 T € vor. Weitere Mittel werden im darauffolgenden Wirtschaftsplan vorgesehen.

Beschluss:

Der Werkausschuss beschließt die Ausführung und Ausschreibung der Maßnahme wie vom Ingenieurbüro IBS vorgestellt. Die entsprechenden Ausschreibungen zur Kanalsanierung in geschlossener und offener Bauweise sowie Neuverlegung soll zeitnah erfolgen.

Abstimmungsergebnis:

Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 5: Schmitt NBG "Ostergarten" - Projektvorstellung

Sachverhalt:

Aufgrund der aktuellen Entwicklung im Neubaugebiet „Ostergarten“ in Schmitt ist für eine Erschließung noch der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes erforderlich. Die Offenlage des B-Plans für die 1. Änderung und Erweiterung steht zurzeit noch aus. Geplant sind ca. 22 Baugrundstücke.

Daraus resultierende wasserrechtsverfahren stehen noch aus.

Der Satzungsbeschluss steht noch aus.

Die derzeitige Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 500T €.

Herr Hutter vom Ingenieurbüro stra-tec aus Wittlich hat die Entwurfsplanung der Maßnahme (Entwässerung und Regenwasserbewirtschaftungsanlage) vorgestellt.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Der Investitionsplan 2026 sieht unter dem Konto 85240002 für die Maßnahme einen Anlaufbetrag im Ansatz von insgesamt 30.000 € vor. Für die Jahre 2027 bis 2029 sind weitere Mittel vorgesehen.

Beschluss:

Der Werkausschuss nimmt die Ausführungen des Ingenieurbüros stra-tec für das NBG „Ostergarten“ in Schmitt zustimmend zur Kenntnis und beschließt, die Umsetzung des Neubaugebiets Ostergarten. Die Verbandsgemeindewerke Ulmen werden beauftragt, zusammen mit dem Ingenieurbüro stra-tec die gesamtwirtschaftliche Ausschreibung mit Wasserversorgung und Straßenbau zur veranlassen.

Abstimmungsergebnis:

Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 6: Kanalsanierung Gillenbeuren und Lutzerath: hier Auftragsvergabe

Sachverhalt:

Die Verbandsgemeindewerke Ulmen haben gemäß der Eigenüberwachungsverordnung im Vorfeld das Kanalnetz der OL Gillenbeuren und Lutzerath inspizieren und die vorgefundenen Schäden gemäß ATV M 149-3 bewerteten lassen.

Einen entsprechenden Sachstandsbericht wurde in der letzten Werkausschusssitzung vom Ingenieurbüro IBS vorgestellt.

Demnach ist es erforderlich, verschiedene Haltungen mit Schäden (DWA 0-2) mittels Kanalrenovation in geschlossener und offener Bauweise zu sanieren.

Gesamtwirtschaftlich Mindestbietender ist die Firma Aarsleff Rohrsanierung GmbH Köln-Bonn, Auf dem Seidenberg 3a, 53721 Siegburg mit einer Angebotssumme von 417.705,85 EUR brutto.

Weiteres Angebot:

2. Platzierung: 480.802,34 EUR brutto

Die Angebotswertung der Ausschreibung ist als nichtöffentliche Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Der Investitionsplan 2026 sieht unter dem Konto 85200004 (Gillenbeuren) einen Ansatz von 280.000,00 € und unter dem Konto 85290006 (Lutzerath) für die Maßnahmen einen Ansatz von 395.000,00 € vor.

Beschluss:

Entsprechend dem Prüfungsergebnis der Ausschreibung beschließt der Werkausschuss den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter, Firma Aarsleff Rohrsanierung GmbH Köln Bonn, Auf dem Seidenberg 3a, 53721 Siegburg, mit einer Brutto-Angebotssumme von 417.705,85 EUR zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 7: Abwassertechnische Erschließung für die Erweiterung des Gewerbegebietes Kliding; hier: Auftragsvergabe

Sachverhalt:

In der Sitzung des Werkausschusses am 25.09.2025 wurde bereits die Erweiterung des Gewerbegebietes in Kliding durch das Ingenieurbüro IBS aus Bernkastel-Kues vorgestellt und die Ausführung und Ausschreibung der Maßnahme, gesamtwirtschaftlich mit der Wasserversorgung, beschlossen.

Die Ausschreibung ist erfolgt und submittiert. Die Arbeiten sollen zeitnah erfolgen.

Das gesamtwirtschaftlich Mindestbietende Unternehmen ist die Firma Thomas Karst aus Kelberg mit einer Angebotssumme von 89.247,03 €.

Weitere Angebote:

2. Platzierung: 109.862,46 €

3. Platzierung: 130.689,52 €

Der Vergabevermerk wird als nichtöffentliche Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Der Investitionsplan 2026 sieht unter dem Konto 85210001 für die Maßnahme einen Ansatz von insgesamt 120.000 € vor.

Beschluss:

Der Werkausschuss beschließt den Auftrag, wie von der der Zentralen Vergabestelle ZUCK vorgeschlagen, an die gesamtwirtschaftlich Mindestbietende Firma Thomas Karst aus Kelberg mit einer Angebotssumme in Höhe von brutto 89.247,03 € zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 8: Vorstellung Fahrzeugkonzept und Beschaffung

Sachverhalt:

Der aktuelle Fuhrpark besteht aus Fahrzeugen der Fahrzeugklasse kompakte Transporter mit Allradantrieb. Einigen Anforderungen werden diese Fahrzeuge alleine nicht mehr gerecht. Die Fahrzeugflotte hat mittlerweile ein Fahrzeugalter von durchschnittlich 8 Jahren, wobei die beiden ältesten Fahrzeuge im Schnitt 11 Jahre alt sind.

In den letzten Wochen kam es zu einem Ausfall bei einem der ältesten Fahrzeuge. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Ersatzteilversorgung durch Originalteile vom Hersteller sowie Ersatzteile von Drittanbieter bei diesem fast 12 Jahre alten Fahrzeug nicht mehr möglich war. Längere Standzeiten durch Ausfälle wegen Reparaturen oder Inspektionen außerhalb des regelmäßigen Wartungsintervall werden in letzter Zeit vermehrt festgestellt.

Ersatzbeschaffungen sollen zukünftig früher vollzogen werden.

Die Beschaffung soll für drei Fahrzeugkategorien erfolgen.

-

I. Leichte Nutzfahrzeugklasse/Transporter bis ca. 2,8/3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht mit Allradantrieb. Zuglast im Anhängerbetrieb ca. 2,4 Tonnen um Notstromaggregate etc. zu ziehen.

-

II. Leichte Nutzfahrzeugklasse/kompakte Transporter bis ca. 2,1 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht mit Allradantrieb.

-

III. PKW SUV/Crossover Klasse mit höherer Bodenfreiheit.

Durch den Allradantrieb bei den Nutzfahrzeugen soll gewährleistet werden, dass aufgrund der teilweise schlechten Anfahrbarkeit der Anlagen, eine Anfahrt möglichst gut gewährleistet werden soll. Viele Anlagen sind mit einem normalen PKW nicht anfahrbar, daher wird hier zwingend ein Fahrzeug mit mehr Bodenfreiheit erforderlich.

Die Fahrzeugauswahl soll im Zuge von Markterkundung, Ausschreibungen oder durch Rahmenabkommen stattfinden. Hier soll auch die „vorteilhafte Gelegenheit“ nach § 8 Abs. 4 Nr. 14 UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) ausgeschöpft werden.

Das Antriebskonzept soll entsprechend der Marktverfügbarkeit, technischen Spezifikation, Einsatzbedingungen und ökologischen Gesichtspunkten gewählt werden.

Bei den Beschaffungen sollen die Optionen Kauf oder Leasing berücksichtigt werden. Für die Fahrzeugkategorie I. und II. wird der Kauf favorisiert und für die Fahrzeugkategorie III. das Leasing.

Das technisch beste, älteste Fahrzeug soll nicht außer Dienst gestellt werden, sondern aus Redundanzgründen für Ausfälle zunächst in der Reserve verbleiben.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Der Investitionsplan 2026 sieht unter der Maßnahme 71410009 für die Fahrzeugbeschaffung einen Ansatz von insgesamt 125T € vor.

Zukünftigen sollen in den beiden Betriebszweigen Planansätze vorgesehen werden.

Beschluss:

I. Beschluss:

Der Werkausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die zukünftige Umsetzung des Fahrzeugkonzepts der Verbandsgemeindewerke.

Anschaffungsempfehlung:

Für die Fahrzeugkategorie I. und III. soll, falls verfügbar, auf aktuelle Konditionen für Kommunalrabatte mit dem Gemeinde- und Städtebund RLP zurückgegriffen werden.

Nach entsprechender Durchführung einer positiven Marktrecherche kann dann von einer vorteilhaften Gelegenheit ausgegangen werden, vgl. Beschaffung aus Nov. 2025.

Anforderungen an die „vorteilhafte Gelegenheit“ nach § 8 Abs. 4 Nr. 14 UVgO

II. Beschluss:

Der Werkausschuss beschließt zeitnah den Kauf eines weiteren Fahrzeugs der Kategorie I. für ca. 52 T Euro unter der Vorgabe einer „vorteilhaften Gelegenheit“ und das Leasing der Fahrzeugkategorie III.

Des Weiteren empfiehlt der Werkausschuss, dass die Bürgermeisterin und der Werkleiter, in gemeinsamer Abstimmung ermächtigt werden, den Auftrag an die wirtschaftlich Mindestbietende Firma zu erteilen.

Die Mitteilung zur Beschaffung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen.

Abstimmungsergebnis:

Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 9: Aufnahme von Investitionskrediten

Sachverhalt:

Für das Jahr 2026 sind noch umfangreiche Investitionen geplant.

In den Ortsgemeinden Auderath, Beuren, Büchel, Gevenich, Lutzerath und Schmitt sind Neubaugebiete geplant. In der Ortsgemeinde Kliding ist die Erweiterung des Gewerbegebietes und in Bad Bertrich der abwassertechnische Anschluss des Ferienparks Falkenlay geplant. Alle Maßnahmen sollen kurz- bis mittelfristig umgesetzt werden. Mit den Einmalbeiträgen zur Finanzierung der erstmaligen Herstellung oder Erweiterung werden die Investitionskosten nicht gedeckt. Zudem sind abwassertechnische Erschließungen nicht förderfähig.

Weiterhin sind Sanierungsarbeiten geplant und bereits angelaufen, wie z.B. die Kanalsanierung in Gillenbeuren und Lutzerath sowie der Stadt Ulmen.

Für die zu erwartende Umsetzung der Studien im Bereich Urschmitt, Weiler, Gevenich, Wagenhausen, Wollmerath und Lutzerath sind zukünftig weitere Investitionen notwendig.

Für den Bau von Eigenstromerzeugungsanlagen im Betriebszweig Energie sind weitere Investitionen geplant.

Für die o.g. Maßnahmen werden nur teilweise Fördermittel in Aussicht gestellt.

Um das Kassenkonto der Verbandsgemeinde Ulmen nicht zusätzlich zu belasten und um den derzeit noch günstigen Zinssatz für Kommunaldarlehen wahrzunehmen, sollen Investitionskredite in Höhe von bis zu ca. 3 Mio. € aufgenommen werden.

Die Kredite sollen tranchenweise aufgenommen werden um ungünstige Zinsniveauänderungen zu minimieren und die Liquidität passgenau bereitzustellen.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Da die Kreditangebote stets für wenige Tage gelten, kann keine Vergabe in einer Sitzung stattfinden.

Des Weiteren empfiehlt der Werkausschuss, dass die Bürgermeisterin und der Werkleiter, in gemeinsamer Abstimmung ermächtigt werden, den Auftrag an den wirtschaftlich Mindestbietenden Kreditgeber zu erteilen.

Die Mitteilung zur Beschaffung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen.

Beschluss:

Da die Kreditangebote stets für wenige Tage gelten, wird Frau Bürgermeisterin Hendges-Steffens in Abstimmung mit der Werkleitung ermächtigt, das günstigste Kreditangebot für die Gesamtlaufzeit des Finanzierungskredits bis zu 3 Mio. € anzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 10: Öffentliche Mitteilungen

-

Veranstaltungshinweis:

Am 12.09.2026 findet von 10:00 Uhr – 16:00 Uhr auf dem Gelände der KA Ulmen ein „Tag der offenen Tür“ statt. Anlass hierfür ist das 50-jährige Bestehen der Verbandsgemeindewerke Ulmen.

Sachstand:

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Studie Gevenich, Weiler, Urschmitt nach Lutzerath unter Einbezug von Wollmerath und Wagenhausen etc.

Geplante Exkursion zu o. g. Anlagen

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Reparaturen

KA Gevenich und KA Urschmitt

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Generalüberholung

Kläranlage Lutzerath, Nachklärbeckenräumer

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Ferienpark Falkenlay

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Bad Bertrich, Ausbau der L 103 durch das LBM Cochem-Koblenz, Anpassungsarbeiten von Schachtbauwerken und partielle Kanalbauarbeiten im Auftrag des LBM.

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Klärschlammvererdungsanlage KA Schmitt

Genehmigungsverfahren zur Entleerung und Rückbau

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Netzwerk- und Informationssicherheit

Nicht öffentlicher Teil

TOP 11: Nichtöffentliche Mitteilungen

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Informationen über Personalangelegenheiten

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Informationen über Beitragssätze