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Vulkan Echo VG Ulmen
Ausgabe 22/2025
Verbandsgemeinde Ulmen
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Öffentliche Zustellung

nach § 1 Abs. 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) sowie § 122 Abs. 4 Abgabenordnung (AO)

Name, Vorname: Shaykina, Larysa

Quintas de Soure, Francisco

Letzte bekannte Anschrift: Avenue Gaston Diderich 207, 1420 Luxembourg (L)

Verwaltungsakt: Gebühren- und Beitragsbescheid für die Schmutzwassergebühr sowie den Wiederkehrenden Beitrag für die Vorhaltung der Niederschlagswasserbeseitigung

Bescheiddatum: 22.03.2023, 26.06.2023, 14.03.2024 und 20.03.2025

Kunden-Nr.: 160988 – 119266

Im bisherigen Verfahren bzgl. des Adressaten wurde die Zustellung mehrmals per Post versucht. Die Anfrage einer Auskunft zur aktuellen Wohnanschrift wurde uns durch die Stadt Luxemburg verweigert. Die persönliche Zustellung am Objektort ist gescheitert, da die Personen nicht angetroffen wurden. Anderweitige Zustellformen nach § 9 Abs. 1 VwZG sind nicht möglich. Aus diesen Gründen wird für die o.g. Gebühren- und Beitragsbescheide die sofortige öffentliche Zustellung angeordnet.

Sie werden ersatzweise nach § 1 Abs. 1 LVwZG i.V.m. § 10 VwZG, § 122 Abs. 4 AO öffentlich zugestellt. Die oben genannten Gebühren- und Beitragsbescheide aufgrund einer Ersatzvornahme nach § 122 Abs. 4 Abgabenordnung (AO) gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 1 Abs. 1 LVwZG i.V.m. § 10 Abs. 2 VwZG, § 122 Abs. 4 AO).

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind. Durch die Zustellung wird die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat in Gang gesetzt. Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist werden die o.g. Bescheide bestandkräftig (vgl. § 1 Abs. 1 LVwZG i.V.m. § 9 u. § 10 Abs. 2 S. 3 VwZG, § 122 Abs. 4 AO).

Die Schriftstücke können gegen Vorlage eines gütigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter bei folgender Stelle abgeholt oder eingesehen werden:

Verbandsgemeindewerke Ulmen

Marktplatz 1

56766 Ulmen

Rathaus, Raum 301

Ulmen, 26.05.2025
Verbandsgemeindewerke Ulmen
gez.
Torsten Steffgen
Werkleiter