Name, Vorname: Shaykina, Larysa
Quintas de Soure, Francisco
Letzte bekannte Anschrift: Avenue Gaston Diderich 207, 1420 Luxembourg (L)
Verwaltungsakt: Gebühren- und Beitragsbescheid für die Schmutzwassergebühr sowie den Wiederkehrenden Beitrag für die Vorhaltung der Niederschlagswasserbeseitigung
Bescheiddatum: 22.03.2023, 26.06.2023, 14.03.2024 und 20.03.2025
Kunden-Nr.: 160988 – 119266
Im bisherigen Verfahren bzgl. des Adressaten wurde die Zustellung mehrmals per Post versucht. Die Anfrage einer Auskunft zur aktuellen Wohnanschrift wurde uns durch die Stadt Luxemburg verweigert. Die persönliche Zustellung am Objektort ist gescheitert, da die Personen nicht angetroffen wurden. Anderweitige Zustellformen nach § 9 Abs. 1 VwZG sind nicht möglich. Aus diesen Gründen wird für die o.g. Gebühren- und Beitragsbescheide die sofortige öffentliche Zustellung angeordnet.
Sie werden ersatzweise nach § 1 Abs. 1 LVwZG i.V.m. § 10 VwZG, § 122 Abs. 4 AO öffentlich zugestellt. Die oben genannten Gebühren- und Beitragsbescheide aufgrund einer Ersatzvornahme nach § 122 Abs. 4 Abgabenordnung (AO) gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 1 Abs. 1 LVwZG i.V.m. § 10 Abs. 2 VwZG, § 122 Abs. 4 AO).
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind. Durch die Zustellung wird die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat in Gang gesetzt. Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist werden die o.g. Bescheide bestandkräftig (vgl. § 1 Abs. 1 LVwZG i.V.m. § 9 u. § 10 Abs. 2 S. 3 VwZG, § 122 Abs. 4 AO).
Die Schriftstücke können gegen Vorlage eines gütigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter bei folgender Stelle abgeholt oder eingesehen werden:
Verbandsgemeindewerke Ulmen
Marktplatz 1
56766 Ulmen
Rathaus, Raum 301