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Vulkan Echo VG Ulmen
Ausgabe 22/2026
Verbandsgemeinde Ulmen
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Illegale Müllablagerungen an Altkleidercontainern vermeiden

Die Verbandsgemeinde Ulmen weist darauf hin, dass Altkleidercontainer nicht zur illegalen Müllablagerung genutzt werden dürfen. Das Abstellen von Säcken, Kartons oder anderen Abfällen neben den Containern ist verboten und kann mit Bußgeldern geahndet werden.

Im gesamten Kreisgebiet stehen ausreichend Altkleidercontainer zur Verfügung, um gebrauchte Kleidung ordnungsgemäß zu entsorgen. Sind Container bereits voll, sollen keine weiteren Kleidungsstücke daneben abgelegt werden. Stattdessen können andere Sammelcontainer oder die öffentlichen Entsorgungsstellen in Cochem Sehl oder Kaisersesch genutzt werden.

Die Verwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die vorhandenen Entsorgungsmöglichkeiten verantwortungsvoll zu nutzen und so zu einem sauberen Ortsbild beizutragen.